Andreas Portz
2005-10-10 07:19:54 UTC
Hallo!
Stellen wir uns mal folgende Verkehrslage vor:
von einer Dorfdurchgangsstraße zweigt eine kleinere Straße erkennbar
(geschätzt 7-10%) bergan ab, in ein kleines, sackgassenähnliches
Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr. Diese hat auf der linken Seite den
üblichen Gehweg, knapp 1m breit gepflastert plus diese kleine zur
Fahrbahn hin abgesenkte Steinkante. Auf der rechten Seite "beginnt" nach
der ersten Hofeinfahrt ebenfalls sowas Ähnliches wie ein Gehweg,
allerdings nur ca. 10cm(!!) breit + kleinere Steinkante, das alles wird
auf den folgenden 3m immer schmäler bis dann auf Null. De fakto ist dann
die Grundstücksmauer mit Zaun darauf (genau wie auf den ersten 5m
Strecke von der Ecke an der Hauptstraße bis zur ersten Hofeinfahrt
direkt bündig bis an die asphaltiert Fahrbahnoberfläche ran gebaut. Oder
von den Bautätigkeiten her gesehen wohl anders rum. ;-)
Also gibt es auf der rechten Straßenseite eigentlich keinen benutztbaren
Gehweg, wenn man denn breiter gebaut ist als eine Hauskatze.
Nach der besagten Hofeinfahrt ist die Fahrbahn ca. 7m von der Kreuzung
entfernt, etwas mehr als 5m breit (vom abgesenkten Bordstein links bis
zur Grundstücksmauer bzw. dem Bordsteinfizelchen rechts) und es steht
kein Schild bzgl. Halte- oder Parkverbot. Der PKW hat nach rechts ca.
1/2m Abstand zur Grundstücksmauer bzw. der Tippelkante, die sicherlich
nicht als "Gehweg" bezeichnet werden kann und nach links zur
eigentlichen Bordsteinkante und Gehweg 3m.
Die Anwohner der Grundstücke beschweren sich über an dieser Stelle
parkende Fahrzeuge, weil "man dann nix sieht, wenn man von der
Hauptstraße einbiegt und vielleicht mal was von oben runter kommt" bzw.
"ich kann nicht aus meinem Grundstück rausfahren" (bei ca. 2m Torbreite
und nochmal 1-2m Abstand des Fahrzeugs zur Torkante. (*kopfschüttel*)
Was sagt die StVO bzw. ihr zu dieser Parkposition?
|| | ||
|| | ||
G || | ||
r || | ||
u || G | ||
n || e | N ||| Grundstück
d || h | e P |||
s || w | b K |||
t || e | e W| ||
ü || g | n |X|| <- X = extrem schmaler Randstein
c || | s | ||-------------
k || | t
|| | r Hofeinfahrt
|| | a
|| | ß ||-------------
|| | e || Grundstück
- - - - - - - - - - ---------------------
Hauptstraße
--------------------------------------------------------------
-Andreas
Stellen wir uns mal folgende Verkehrslage vor:
von einer Dorfdurchgangsstraße zweigt eine kleinere Straße erkennbar
(geschätzt 7-10%) bergan ab, in ein kleines, sackgassenähnliches
Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr. Diese hat auf der linken Seite den
üblichen Gehweg, knapp 1m breit gepflastert plus diese kleine zur
Fahrbahn hin abgesenkte Steinkante. Auf der rechten Seite "beginnt" nach
der ersten Hofeinfahrt ebenfalls sowas Ähnliches wie ein Gehweg,
allerdings nur ca. 10cm(!!) breit + kleinere Steinkante, das alles wird
auf den folgenden 3m immer schmäler bis dann auf Null. De fakto ist dann
die Grundstücksmauer mit Zaun darauf (genau wie auf den ersten 5m
Strecke von der Ecke an der Hauptstraße bis zur ersten Hofeinfahrt
direkt bündig bis an die asphaltiert Fahrbahnoberfläche ran gebaut. Oder
von den Bautätigkeiten her gesehen wohl anders rum. ;-)
Also gibt es auf der rechten Straßenseite eigentlich keinen benutztbaren
Gehweg, wenn man denn breiter gebaut ist als eine Hauskatze.
Nach der besagten Hofeinfahrt ist die Fahrbahn ca. 7m von der Kreuzung
entfernt, etwas mehr als 5m breit (vom abgesenkten Bordstein links bis
zur Grundstücksmauer bzw. dem Bordsteinfizelchen rechts) und es steht
kein Schild bzgl. Halte- oder Parkverbot. Der PKW hat nach rechts ca.
1/2m Abstand zur Grundstücksmauer bzw. der Tippelkante, die sicherlich
nicht als "Gehweg" bezeichnet werden kann und nach links zur
eigentlichen Bordsteinkante und Gehweg 3m.
Die Anwohner der Grundstücke beschweren sich über an dieser Stelle
parkende Fahrzeuge, weil "man dann nix sieht, wenn man von der
Hauptstraße einbiegt und vielleicht mal was von oben runter kommt" bzw.
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