Discussion:
ABE für Fahrradträger
(zu alt für eine Antwort)
David Rummel
2006-06-02 19:56:21 UTC
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Hallo NG,

ich habe einen THULE EUROclassic 989 Fahrradgepäckträger, den ich gerne
verkaufen möchte. Nun hat mich ein potentieller Käufer nach einer ABE
gefragt, die ich aber nicht besitze, ich kann mich auch nicht errinnern,
eine solche gehabt zu haben. Ist für so ein Produkt überhaupt eine ABE
notwendig? Für das Teil gilt meines Wissens folgender Satz: "Das
Trägersystem "classic" ist bereits mit dem neuen Teilegutachten für
Fahrzeugteile nach dem novellierten § 19 (3) STVZO ausgestattet. Hiermit
entfällt die lästige Eintragung in Kfz-Brief und -Schein!"

Heißt das, das ich trotzdem noch eine ABE in Papierform benötige? Falls
ja, kann man die irgendwo "nachbestellen" o.ä.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

TIA + mfg

David Rummel
Michael Landenberger
2006-06-02 20:53:50 UTC
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Post by David Rummel
ich habe einen THULE EUROclassic 989 Fahrradgepäckträger, den ich
gerne verkaufen möchte. Nun hat mich ein potentieller Käufer nach
einer ABE gefragt, die ich aber nicht besitze, ich kann mich auch
nicht errinnern, eine solche gehabt zu haben.
Die ABE ist bei den Papieren (Montageanleitung) dabei, die mit dem Träger
geliefert werden. Ich habe auch einen EuroClassic-Fahrradträger und führe
diese ABE immer mit mir (es hat aber noch niemand danach gefragt).

Gruß

Michael
David Rummel
2006-06-05 06:48:58 UTC
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Post by Michael Landenberger
Die ABE ist bei den Papieren (Montageanleitung) dabei, die mit dem
Träger geliefert werden. Ich habe auch einen EuroClassic-Fahrradträger
und führe diese ABE immer mit mir (es hat aber noch niemand danach
gefragt).
ok, die Papiere habe ich nicht mehr, kann man denn die ABE nochmal
beantragen?

TIA

David Rummel
Michael Landenberger
2006-06-05 09:29:34 UTC
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Post by David Rummel
ok, die Papiere habe ich nicht mehr, kann man denn die ABE
nochmal beantragen?
Eine ABE hat das Teil schon, die brauchst du nicht mehr zu beantragen ;-)
Was dir fehlt, ist ein Nachweis darüber. Ich stelle hier mal die Frage in
den Raum, ob eine Kopie als Nachweis ausreicht. Wenn ja, könnte ich dir eine
solche per PM zukommen lassen (wobei ich nochmal nachsehen muss, ob es sich
bei meinem Träger wirklich um einen Euroclassic 989 handelt. Ein Thule
Euroclassic ist es auf jeden Fall ;-)).

Gruß

Michael
Michael Landenberger
2006-06-05 14:30:21 UTC
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"Michael Landenberger" schrieb:

Nachtrag: ich habe einen Euroclassic 913, der sieht so aus wie dieser:

http://cgi.ebay.de/Thule-913-EuroClassic-fuer-DREI-Fahrraeder_W0QQitemZ8070186161QQcategoryZ57356QQrdZ1QQcmdZViewItem

Also kann ich dir leider weder ABE-Nr. noch Papiere zu dem Teil liefern.

Gruß

Michael
Michael Landenberger
2006-06-05 14:32:24 UTC
Permalink
"Michael Landenberger" schrieb:

Nachtrag: ich habe einen Euroclassic 913, der sieht so aus wie dieser:

http://cgi.ebay.de/Thule-913-EuroClassic-fuer-DREI-Fahrraeder_W0QQitemZ8070186161QQcategoryZ57356QQrdZ1QQcmdZViewItem

Also kann ich leider weder ABE-Nr. noch Papiere zum Euroclassic 989
liefern.

Gruß

Michael
David Rummel
2006-06-05 17:21:28 UTC
Permalink
Michael Landenberger schrieb:

Hallo Michael,
Post by Michael Landenberger
Also kann ich leider weder ABE-Nr. noch Papiere zum Euroclassic 989
liefern.
schade, danke für Deine Bemühungen.

mfg

David Rummel
Anton Weiher
2006-06-08 18:11:13 UTC
Permalink
Post by David Rummel
Post by Michael Landenberger
Die ABE ist bei den Papieren (Montageanleitung) dabei, die mit dem Träger
geliefert werden. Ich habe auch einen EuroClassic-Fahrradträger und führe
diese ABE immer mit mir (es hat aber noch niemand danach gefragt).
ok, die Papiere habe ich nicht mehr, kann man denn die ABE nochmal
beantragen?
Im zweifel bei Thule. Vielleicht kannst Du sie Dir mailen lassen oder gar
herunterladen.

Gruss
A

Jochen Walerka
2006-06-02 22:25:06 UTC
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Post by David Rummel
Heißt das, das ich trotzdem noch eine ABE in Papierform benötige? Falls
ja, kann man die irgendwo "nachbestellen" o.ä.
puh, in Papierform wüsste ich nicht.
Aber WENN die ABE existiert, dann kannste das doch bei www.thule.com
oder so recherchieren.
Und bei Bedarf wirst du die ABE sicher nachreichen können.

Jo
Kathinka Wenz
2006-06-05 11:26:33 UTC
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Post by David Rummel
Für das Teil gilt meines Wissens folgender Satz: "Das
Trägersystem "classic" ist bereits mit dem neuen Teilegutachten für
Fahrzeugteile nach dem novellierten § 19 (3) STVZO ausgestattet. Hiermit
entfällt die lästige Eintragung in Kfz-Brief und -Schein!"
Genau, er hat also eine ABE. Der Vorteil der ABE ist gerade, dass die
Einzelabnahme und die Eintragung im Schein entfallen, weil die
Betriebserlaubnis eben _allgemein_ ist.
Post by David Rummel
Heißt das, das ich trotzdem noch eine ABE in Papierform benötige?
Ja, denn woher soll man sonst wissen, dass das Teil eine ABE und nicht
nur eine BE oder sogar gar keine Zulassung hat.
Post by David Rummel
Falls ja, kann man die irgendwo "nachbestellen" o.ä.
Ich würde es mal beim Hersteller versuchen.

Gruß, Kathinka
Markus Müller
2006-06-05 11:55:17 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by David Rummel
Für das Teil gilt meines Wissens folgender Satz: "Das
Trägersystem "classic" ist bereits mit dem neuen Teilegutachten für
Fahrzeugteile nach dem novellierten § 19 (3) STVZO ausgestattet. Hiermit
entfällt die lästige Eintragung in Kfz-Brief und -Schein!"
Genau, er hat also eine ABE.
Eben nicht. <krisekrieg>
Da steht doch: "Teilegutachten". Da ist dann immer eine "Änderungsabnahme
nach §19(3) StVZO erforderlich.

Werft mir doch nicht immer "Änderungsabnahme" und "Eintragung"
durcheinander. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Wenn es keine Teilegenehmigung gibt (also keine
ABE/Teilegutachten/EG-Typgenehmigung) dann brauchst Du eine Einzelabnahme.
Die als solches in Schein und Brief übernommen werden muss.

Gibt es ein Teilegutachten, dann brauchst Du auf jeden Fall eine
Änderungsabnahme. Eine "Eintragung", also "Berichtigung der
Fahrzeugpapiere" ist dann in der Regel erst bei der nächsten Befassung mit
den Zulassungsdokumenten nötig (also wenn Du z. B. umziehst).

Ändern sich Fz-Art, erf. FE-Klasse, Leistung, Masse oder Maße, dann ist nach
§27 StVZO (da sind die relevanten Fälle aufgezählt) eine sofortige Änderung
der Fahrzeugpapiere notwendig.
Post by Kathinka Wenz
Der Vorteil der ABE ist gerade, dass die
Einzelabnahme und die Eintragung im Schein entfallen, weil die
Betriebserlaubnis eben _allgemein_ ist.
"Hättest Du geschwiegen, wärest Du ein Philosoph geblieben" :-)

Allgemein ist sie schon. Aber nur aus Sicht des ABE-Inhabers, der dann eben
nicht für jeden einzelnen Fahrradträger eine EBE (Einzel-BE) beantragen
muss (ersatzweise der Käufer) sondern "allgemein" für die ganze Serie eine
ABE hat.

Der Vorteil ist, daß Abnahme und Eintragung entfallen _können_ (im Gegensatz
zu Teilegutachten, wo _immer_ eine Änderungsabnahme erforderlich ist). Ob
dennoch eine Abnahme erforderlich ist, steht in der ABE selbst.
Post by Kathinka Wenz
Post by David Rummel
Heißt das, das ich trotzdem noch eine ABE in Papierform benötige?
Siehe §19(4) StVZO über die Mitführpflichten.
Post by Kathinka Wenz
Ja, denn woher soll man sonst wissen, dass das Teil eine ABE und nicht
nur eine BE oder sogar gar keine Zulassung hat.
Ebend.
Post by Kathinka Wenz
Post by David Rummel
Falls ja, kann man die irgendwo "nachbestellen" o.ä.
Ich würde es mal beim Hersteller versuchen.
So hier mal irgendeiner die Nummer der ABE postet, dann ist das nicht
wirklich ein Problem an die ABE zu kommen.

Gruß,
Markus
David Rummel
2006-06-05 17:24:40 UTC
Permalink
Markus Müller schrieb:

Hallo Markus,

erstmal danke für Deine ausführliche Antwort.
Post by Markus Müller
So hier mal irgendeiner die Nummer der ABE postet, dann ist das nicht
wirklich ein Problem an die ABE zu kommen.
wenn ich die Nummer herausgefunden habe, wo würde ich denn dann eine
neue ABE bekommen?

mfg

David Rummel
Carlos Duerschmidt
2006-06-05 18:28:15 UTC
Permalink
Post by David Rummel
wenn ich die Nummer herausgefunden habe, wo würde ich denn dann eine
neue ABE bekommen?
Beim Hersteller.

Gruß
Carlos
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