David Rummel
2006-06-02 19:56:21 UTC
Hallo NG,
ich habe einen THULE EUROclassic 989 Fahrradgepäckträger, den ich gerne
verkaufen möchte. Nun hat mich ein potentieller Käufer nach einer ABE
gefragt, die ich aber nicht besitze, ich kann mich auch nicht errinnern,
eine solche gehabt zu haben. Ist für so ein Produkt überhaupt eine ABE
notwendig? Für das Teil gilt meines Wissens folgender Satz: "Das
Trägersystem "classic" ist bereits mit dem neuen Teilegutachten für
Fahrzeugteile nach dem novellierten § 19 (3) STVZO ausgestattet. Hiermit
entfällt die lästige Eintragung in Kfz-Brief und -Schein!"
Heißt das, das ich trotzdem noch eine ABE in Papierform benötige? Falls
ja, kann man die irgendwo "nachbestellen" o.ä.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
TIA + mfg
David Rummel
ich habe einen THULE EUROclassic 989 Fahrradgepäckträger, den ich gerne
verkaufen möchte. Nun hat mich ein potentieller Käufer nach einer ABE
gefragt, die ich aber nicht besitze, ich kann mich auch nicht errinnern,
eine solche gehabt zu haben. Ist für so ein Produkt überhaupt eine ABE
notwendig? Für das Teil gilt meines Wissens folgender Satz: "Das
Trägersystem "classic" ist bereits mit dem neuen Teilegutachten für
Fahrzeugteile nach dem novellierten § 19 (3) STVZO ausgestattet. Hiermit
entfällt die lästige Eintragung in Kfz-Brief und -Schein!"
Heißt das, das ich trotzdem noch eine ABE in Papierform benötige? Falls
ja, kann man die irgendwo "nachbestellen" o.ä.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
TIA + mfg
David Rummel