Discussion:
Fehlende Abdeckung am Batteriepol
(zu alt für eine Antwort)
Frank Scheffski
2003-12-19 19:59:06 UTC
Permalink
Hallo allerseits,


in der Abendschau vom RBB Berlin am 18.12. wurde in einem Beitrag über
eine großangelegte Fahrzeugkontrollaktion der Polizei berichtet.

http://www.berlin.rbb-online.de/fernsehen/abendschau/dynamic_ram.ram?ramgen_file=20031218&start=17:53.6&end=20:14.8

Man braucht allerdings den RealPlayer.

Krönender Höhepunkt war eine junge Dame in einem alten Ford Fiesta(?),
die wegen einer fehlenden Abdeckung des Batteriepols(+) 50
Taler abgezockt bekam (als Führer des Fahrzeugs). Ihr Mann (als
Halter) bekommt nun noch ein Ticket über 75 Taler. Macht zusammen 125.

Grund wäre die exorbitante Brandgefahr bei einem Unfall.

Hab' ich da bisher was verpaßt im Leben oder besorgt sich das Land
Berlin die fehlende Kohle jetzt mit der Brechstange?


MfG

Frank
Wolfgang Kieckbusch
2003-12-19 20:58:55 UTC
Permalink
oder besorgt sich das Land Berlin die fehlende Kohle jetzt mit der
Brechstange?

Wie kommst Du denn auf diesen Schwachsinn?
Das Auto muss einfach verkehrssicher sein!
Gruß, Wolfgang
Frank Scheffski
2003-12-19 21:09:27 UTC
Permalink
On Fri, 19 Dec 2003 21:58:55 +0100, "Wolfgang Kieckbusch"
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wie kommst Du denn auf diesen Schwachsinn?
125 Taler sind sehr fett!
Post by Wolfgang Kieckbusch
Das Auto muss einfach verkehrssicher sein!
Ach, und das macht dieses kleine Stück Plastik?

MfG

Frank
Jan-Christoph Langner
2003-12-19 22:04:07 UTC
Permalink
Post by Frank Scheffski
Ach, und das macht dieses kleine Stück Plastik?
...welches im Falle eines Unfalls wahrscheinlich sowieso weggedrückt wird...
oder das +-Kabel löst sich wo anders und bekommt da Masse...
Enrico Dörre
2003-12-19 23:41:38 UTC
Permalink
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Frank Scheffski
Ach, und das macht dieses kleine Stück Plastik?
Durchaus. Natürlich wird nicht bei jedem Unfall irgendein Blech gegen
die Batterie gedückt, aber nur weil man Slicks hat heißt das auch nicht
automatisch das es zum Unfall kommen *muß*.
Post by Jan-Christoph Langner
...welches im Falle eines Unfalls wahrscheinlich sowieso weggedrückt wird...
oder das +-Kabel löst sich wo anders und bekommt da Masse...
Was aber nicht so schlimm ist weil es da (außer am Anlasser und LiMa)
abgesichert ist. Es kann auch durchaus halten, kommt auf das Auto an.

Wie ist das mit den Fahrer/Halter Strafen? Wenn der Halter fährt bekommt
der dann nur die eine, meißt höhere, Halterstrafe?

Grüße

Enrico
Thorwald Brandwein
2004-01-08 12:17:11 UTC
Permalink
Post by Frank Scheffski
Ach, und das macht dieses kleine Stück Plastik?
Ja - bei meinem Wagen mit Batterie unter dem Rücksitz verhindert es auch
ohne Unfall, dass u.U. ein Mitfahrer einen heißen Hintern bekommt ;-)
Ich hab auch mal einen Polizisten jaulen hören, der meinte, er könne die
Brandgefahr eines Unfallfahrzeuges mindern, indem er an der Batterie das
besser greifbare Kabel von Hand abreisst..... (Dabei hatte ich den "Kuhfuß"
schon in der Hand....)

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Rupert Haselbeck
2004-01-08 20:05:06 UTC
Permalink
;-) Ich hab auch mal einen Polizisten jaulen hören, der meinte, er
könne die Brandgefahr eines Unfallfahrzeuges mindern, indem er an der
Batterie das besser greifbare Kabel von Hand abreisst
Was sollte es denn da zu jaulen geben?

MfG
Rupert
Thorwald Brandwein
2004-01-08 22:41:31 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Was sollte es denn da zu jaulen geben?
Wenn du mal eine beliebige, halbwegs befüllte Autobatterie kurzschließt und
die entsprechende Brücke anfasst, wirst du es merken. Ich schätze der
betreffende, hilfsbereite, aber technisch wohl eher unbedarfte Polizist hat
ein paar Wochen gebraucht, bis er mit seinen Händen wieder etwas greifen
konnte.
Mal ganz abgesehen von der Explosionsgefahr ( im Ernstfall "peinlich"
einerseits wegen der Stärke einer Knallgasreaktion im geschlossenen
Gehäuse, andererseits wegen der herumfliegenden Säure), die von einer
irgendwie kurzgeschlossenen Batterie ausgeht (dazu reicht ein vor einer
Sicherung gequetschtes Kabel) fließt i.d.R ein mehrere 100 A starker
Strom (siehe "Startstrom", Angabe auf der Batterie in A) .
Der schmilzt entweder die irgendwie entstandene Kurzschlussbrücke durch,
oder erwärmt diese bei ausreichendem Querschnitt. Falls ich mich recht
erinnere leistet hat die Batterie meines Wagens (100 AH) runde 800 A
Kaltstartstrom - also kurzzeitig cirka 800 A x rund 13 V => runde 10 KW.
Als "Heizleistung" reicht das für mehr, als zum "Finger verbrennen".....

BTW:
Als man in der BRD noch Geld für (bzw. und) engagierte Physiklehrer hatte,
PISA noch klein geschrieben wurde und für eine italienische Stadt mit einem
schiefen Turm stand, erfreuten diese gelegentlich ihr staunendes Publikum
(meist Fünftklässler) damit, dass sie mittels ein oder zwei handelüblichen
4,5V-Batterien Stahlwolle zum Glühen und Schmelzen brachten ..... Manchmal
kann man also auch in der Schule was fürs Leben lernen.....

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Dietmar Hollenberg
2004-01-09 00:07:12 UTC
Permalink
Post by Thorwald Brandwein
Falls ich mich recht
erinnere leistet hat die Batterie meines Wagens (100 AH) runde 800 A
Kaltstartstrom
... an einem Anlasser, also einem definierten Elektromotor, ohne eine
bestimmte Mindestspannung (11V?) zu unterschreiten.
Post by Thorwald Brandwein
also kurzzeitig cirka 800 A
Mit direkt kurzgeschlossenen Anschlußkabeln ganz sicher ein Vielfaches,
allerdings
Post by Thorwald Brandwein
rund 13 V
liegen dann nicht mehr an. Die Spannung ist nur noch vom Innenwiderstand
der Batterie abhängig. Insofern ist die Annahme
Post by Thorwald Brandwein
runde 10 KW
extrem grob geschätzt. Ich denke, daß kann im ersten Moment noch viel
mehr sein, geht nach wenigen Sekunden aber rapide zurück. Um sich die
Hände an den Kabeln gründlich zu verbrennen, reicht es aber ganz sicher.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Thorwald Brandwein
2004-01-09 01:53:44 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Mit direkt kurzgeschlossenen Anschlußkabeln ganz sicher ein Vielfaches,
allerdings
Post by Thorwald Brandwein
rund 13 V
liegen dann nicht mehr an. Die Spannung ist nur noch vom Innenwiderstand
der Batterie abhängig. Insofern ist die Annahme
Post by Thorwald Brandwein
runde 10 KW
extrem grob geschätzt. Ich denke, daß kann im ersten Moment noch viel
mehr sein, geht nach wenigen Sekunden aber rapide zurück.
Sicherlich. Meine auch etwas scherzhafte Darstellung erhebt nicht den
Anspruch einer wissenschaftlichen Abhandlung sondern sollte nur an
elementare Grundkenntnisse ("URI") erinnern.... Dass hinsichtlich der
Leistungsabgabe unter Berücksichtigung der Zeit ein prinzipieller
Unterschied zwischen Akku und "Kraftwerk" besteht, hab ich mir erlaubt zu
"schlabbern"... Im mobilen Zeitalter - das sich u.a. durch (mehr oder
weniger) alltägliches Aufladen irgendwelcher Akkus (und Ladegeräte in zig
Steckdosen) kennzeichnet, hab ich gemeint, auf deren Erschöpflichkeit nicht
näher eingehen zu müssen ;-)

Um aber noch mal auf den Ursprungsthread einzugehen - ich wollte
ursprünglich vor allem darauf hinweisen, dass so ein "popeliges
Plastikteil" durchaus wirkungsvoll sein kann.
Mancher modernen Motorhaube unterstelle ich eine ggf. auch geplante
Deformierbarkeit (Minderung von Kopfverletzungen von Fußgängern) die so
groß ist, dass sich (ggf. sogar mit einem Schlag/Aufprall an der richtigen
Stelle) leicht ein direkter Kurzschluss an einer ungeschützten Batterie
(fehlende Polabdeckung) herstellen lässt. Dass die Dinger bei Unfällen mit
höherer Geschwindigkeit auch mal aus (korrodierten) Verschraubungen reißen,
gehört sicherlich auch nicht ins Reich der Fabel - genausowenig wie
Fahrzeugbrände z.B. bei alten Käfern, wo die Metallstreben des Rücksitzes
den Kurzschluss auslösten - ggf. weil darauf ein Schwergewicht saß.

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Ralf 'Garfield' Pysny
2004-01-09 08:58:52 UTC
Permalink
Post by Thorwald Brandwein
Wenn du mal eine beliebige, halbwegs befüllte Autobatterie kurzschließt und
die entsprechende Brücke anfasst, wirst du es merken.
Lieber nicht. Eine gut geladene, nicht zu kleine Autobatterie schafft es
mühelos, einen Gabelschlüssel zum Glühen zu bringen (abgesehen davon,
daß es die Batterie durch das extreme Gasen vermutlich vorher zerreißt).

Ich hatte selbst vor einem Monat eine Ausfall der Vorglühanlage durch
einen Kurzschluß und konnte bei der Fehlersuche (Sicherung überbrückt)
beobachten, wie bereits nach wenigen Sekunden ein 16er(?)-Kabel zu
qualmen beginnt.


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Rupert Haselbeck
2004-01-09 10:34:54 UTC
Permalink
Post by Thorwald Brandwein
Wenn du mal eine beliebige, halbwegs befüllte Autobatterie
kurzschließt und die entsprechende Brücke anfasst, wirst du es merken.
...
Kaltstartstrom - also kurzzeitig cirka 800 A x rund 13 V => runde 10
KW. Als "Heizleistung" reicht das für mehr, als zum "Finger
verbrennen".....
Ach so, darauf wolltest du hinaus.
Das wird in der Realität aber eher selten bis nie ein Problem für
Polizisten darstellen, eher für zufällig an der Unfallstelle
vorbeikommende Verkehrsteilnehmer. Einmal davon abgesehen, daß deine
Rechnung nicht ganz stimmt, da ein Bleiakku einen nicht
vernachlässigbaren Innenwiderstand hat, weist ein Bleiakku, wie er
gemeinhin für Autobatterien Verwendung findet, nur eine recht
beschränkte Kapazität auf. Die entnehmbare Arbeit ist im Kurzschlußfall
überdies noch deutlich geringer als beim Nennstrom. Dies zusammen mit
der Annahme, daß der Polizist im günstigsten Fall binnen einiger
Minuten nach Entstehen des Kurzschlusses Gelegenheit zum Eingreifen
haben dürfte, relativiert die Verbrennungsgefahr wohl deutlich, da nach
spätestens einer Minute einer der Batteriepole geschmolzen sein wird
(iaR. der Pluspol) und damit den Stromfluß unterbricht.
Aber gut, zum Fingerverbrennen mag es auch nach fünf Minuten noch
reichen :-(

Eine Polabdeckung hätte dabei wohl kaum etwas genützt, wenn der
Kurzschluß durch ein aufgescheuertes/eingeklemmtes Kabel verursacht
wurde...
Post by Thorwald Brandwein
staunendes Publikum (meist Fünftklässler) damit, dass sie mittels ein
oder zwei handelüblichen 4,5V-Batterien Stahlwolle zum Glühen und
Schmelzen brachten ..... Manchmal kann man also auch in der Schule was
fürs Leben lernen.....
Die Stahlwolle verbrennt sogar recht spektakulär, wenn man das
Experiment in reiner Sauerstoffumgebung durchführt ;-)

MfG
Rupert
Thorwald Brandwein
2004-01-09 13:47:49 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Thorwald Brandwein
Kaltstartstrom - also kurzzeitig cirka 800 A x rund 13 V => runde 10
KW. Als "Heizleistung" reicht das für mehr, als zum "Finger
verbrennen".....
Ach so, darauf wolltest du hinaus.
Das wird in der Realität aber eher selten bis nie ein Problem für
Polizisten darstellen, eher für zufällig an der Unfallstelle
vorbeikommende Verkehrsteilnehmer.
Der Zufall wollte es in diesem Fall so, dass ich - gerade zu Fuß nach
Hause kommend - durch den Knall auf den Unfall (Vorfahrtgeschichte) direkt
vor dem Haus ich dem ich wohnte, aufmerksam wurde. Näher gekommen, erwies
sich der Unfall als reiner Sachschaden, den Beteiligten ging es gut genug,
sich schon zu streiten Als ich sah, dass ein Fahrzeug qualmte und
unterhalb des Wagens Flammen zuckten, holte ich aus meinem nahe stehenden
Wagen den Feuerlöscher und löschte den Brand vorläufig (soweit erkennbar)
ab. Den noch etwas gefüllten Löscher drückte ich jemandem in die Hand und
sprintete hoch in meine Wohnung um ein geeignetes Werkzeug zum Öffnen der
Motorhaube zu holen. Als ich damit ausgestattet wieder auf die Straße kam,
hatte schon jemand die Haube geöffnet und ich konnte den unüberlegten
"Zugriff" des Polizisten gerade nicht mehr verhindern.... Er schied dann
erst mal aus, und wurde bis zum Eintreffen eines Sanitätsfahrzeuges vom
Kollegen verarztet.
Post by Rupert Haselbeck
Einmal davon abgesehen, daß deine
Rechnung nicht ganz stimmt, da ein Bleiakku einen nicht
vernachlässigbaren Innenwiderstand hat, weist ein Bleiakku, wie er
gemeinhin für Autobatterien Verwendung findet, nur eine recht
beschränkte Kapazität auf.
Relativ richtig ;-)
Post by Rupert Haselbeck
Die entnehmbare Arbeit ist im Kurzschlußfall
überdies noch deutlich geringer als beim Nennstrom.
Na und? Sie kann dennoch für allerlei unerwünschte Leistungen ausreichen
;-)
Post by Rupert Haselbeck
Dies zusammen mit der Annahme, daß der Polizist im günstigsten
Fall binnen einiger Minuten nach Entstehen des Kurzschlusses
Gelegenheit zum Eingreifen haben dürfte, relativiert die
Verbrennungsgefahr wohl deutlich, da nach spätestens einer
Minute einer der Batteriepole geschmolzen sein wird
(iaR. der Pluspol) und damit den Stromfluß unterbricht.
Wann an der Karre (irgendein Kleinwagen, von der ich nur noch weiss, dass
er weiss war) wie, welcher Defekt an der elektrischen Anlage auftrat, wird
wohl ein Rätsel bleiben. Festzuhalten - und m.E. ins allgemeine
Bewusstsein von Mitgliedern der (auto)mobilen Gesellschaft zu bringen -
bleibt die Tatsache, dass auch "harmlose" 12 V im Falle einer Störung (u.a.
fehlende Isolierung) gefährlich werden können.
Manchmal wundere ich mich schon, wie blauäugig Leute, die sich allgemein
vorschriftsmäßig und sicherheitsbewusst verhalten und dieses auch von ihren
Mitmenschen verlangen, technische Unzulänglichkeiten (Mängel) und daraus
resultierende Gefahren bewerten. Das beschränkt sich keineswegs auf Kfz....
Post by Rupert Haselbeck
Aber gut, zum Fingerverbrennen mag es auch nach fünf Minuten
noch reichen :-(
Ein Kurzschluss kann auch später auf(ge)treten (sein).....I.d.R. fragen
Störfälle weder nach dem gewünschten Zeitpunkt noch nach der Art ihres
Auftretens, sondern bevorzugen "geeignete Gelegenheiten"
Post by Rupert Haselbeck
Eine Polabdeckung hätte dabei wohl kaum etwas genützt, wenn der
Kurzschluß durch ein aufgescheuertes/eingeklemmtes Kabel verursacht
wurde...
Hier nicht - in anderen Fällen eher....(Die fehlende Abdeckung kann
wesentlicher Teil eine "geeigneten Gelegenheit" sein) Schon allein die
Tatsache, dass die meist eher ebene Oberseite einer Autobatterie eine
willkommene (Werkzeug)Ablage darstellt, rechtfertigt das Vorschreiben einer
Polabdeckung - sei es auch allgemein "nur" zum Schutz von Hobbyschraubern
und deren Zuschauern, die sich mit ähnlichem "Gottvertrauen" auf etwas
stürzen wie der hier genannte Polizist .(Hätte auch sonstwer aus dem Kreis
der Zuschauer sein können.)
Post by Rupert Haselbeck
Die Stahlwolle verbrennt sogar recht spektakulär, wenn man das
Experiment in reiner Sauerstoffumgebung durchführt ;-)
Siehst du :-) Hätte das "grüne Männchen" seinerzeit den richtigen Lehrer
gehabt oder nicht gerade geschlafen, dann wäre ihm diese schmerzhafte
Erfahrung mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit erspart geblieben ;-).

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Stephan Lange
2003-12-19 22:21:44 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Wie kommst Du denn auf diesen Schwachsinn?
Das Auto muss einfach verkehrssicher sein!
Seltsam, mein Auto hat so etwas auch nicht. Und zwar ab Werk.
Den TUEV hat das noch nie gestoert. Und die Rennleitung sollte
dann auch ggfs. erklaeren koennen, auf welche rechtliche Basis
sie sich dabei stuetzt.

Stephan
Steffen Breitbach
2003-12-20 19:33:27 UTC
Permalink
Post by Stephan Lange
Seltsam, mein Auto hat so etwas auch nicht. Und zwar ab Werk.
Es gibt auch Autos, die nur einen Außenspiegel haben. Und zwar ab Werk!
Trotzdem bekommst Du mit einem Auto, was mal 2 Außenspiegel hatte
Probleme, wenn der Rechte davon fehlen sollte.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Holger Moenikes
2003-12-20 20:12:24 UTC
Permalink
On Sat, 20 Dec 2003 20:33:27 +0100, Steffen Breitbach
Post by Steffen Breitbach
Post by Stephan Lange
Seltsam, mein Auto hat so etwas auch nicht. Und zwar ab Werk.
Es gibt auch Autos, die nur einen Außenspiegel haben. Und zwar ab Werk!
Trotzdem bekommst Du mit einem Auto, was mal 2 Außenspiegel hatte
Probleme, wenn der Rechte davon fehlen sollte.
Darf ich mal nachfragen: Warum? Ist der 2. Aussenspiegel bei Neuwagen
Pflicht? Wenn keine generelle Pflicht zu etwas besteht (zumindest ab
einem gewissen Zeitpunkt bzw. ab einem gewissen Produkt) brauche ich
es doch auch nicht, oder?

Gruss
Holger
--
eMails sind sinnlos, da sie 'eh automatisch gelöscht werden!
Steffen Breitbach
2003-12-20 20:42:33 UTC
Permalink
Post by Holger Moenikes
Darf ich mal nachfragen: Warum? Ist der 2. Aussenspiegel bei Neuwagen
Pflicht? Wenn keine generelle Pflicht zu etwas besteht (zumindest ab
einem gewissen Zeitpunkt bzw. ab einem gewissen Produkt) brauche ich
es doch auch nicht, oder?
Falsch.
Dein Fahrzeug hat die Zulassung zur Teilnahme an Straßenverkehr
bekommen, weil ein bestimmtes Zulassungsmuster diese Zulassung bekommen
hat. Wenn dieses Zulassungsmuster nun mit 2 Außenspiegeln ausgestattet
ist, muß es auch 2 Außenspiegel haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob
die Pflicht sind oder nicht. Das Fahrzeug wurde mit 2 Außenspiegeln
zugelassen, also müssen auch 2 Außenspiegel da sein.

Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug im Originalzustand mit nur einem
Spiegel zugelassen wurde. Dann steht es Dir frei, einen 2. Spiegel zu
montieren und den bei nichtgefallen auch wieder zu demontieren.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Elke Bock
2003-12-20 21:04:35 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug im Originalzustand mit nur einem
Spiegel zugelassen wurde. Dann steht es Dir frei, einen 2. Spiegel zu
montieren und den bei nichtgefallen auch wieder zu demontieren.
Aber *wenn* ein rechter Spiegel dran ist, dann muß er auch
in Ordnung sein. :-o


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Thorwald Brandwein
2004-01-09 12:33:02 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Falsch.
Dein Fahrzeug hat die Zulassung zur Teilnahme an Straßenverkehr
bekommen, weil ein bestimmtes Zulassungsmuster diese Zulassung bekommen
hat. Wenn dieses Zulassungsmuster nun mit 2 Außenspiegeln ausgestattet
ist, muß es auch 2 Außenspiegel haben.
Dies (vorhandener 2. Aussenspiegel ist vorgeschrieben) stellt aber m.W.
eine
Ausnahme gegenüber allgemeinen Zulassungsvorschriften (2. Aussenspiegel
nur bei nicht vorhandenem oder unbenutzbarem Innenspiegel erforderlich) dar
und müsste demzufolge als Ausnahme im Kfz-Brief/-Schein vermerkt sein. Wie
wäre eine unzulässige Veränderung sonst feststelltbar, ohne im Einzelfall
Details der Sachverständigenausführungen zur "Allgemeinen
Betriebserlaubnis" zu recherchieren?
Post by Steffen Breitbach
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug im Originalzustand mit nur einem
Spiegel zugelassen wurde. Dann steht es Dir frei, einen 2. Spiegel zu
montieren und den bei nichtgefallen auch wieder zu demontieren.
Das müsste mir in diesem Fall solange frei stehen, wie kein entsprechender
Eintrag in den Kfz-Papieren einen Hinweis auf die Unzulässigkeit der
Demontage liefert und solange ich ihn nicht (z.B. wegen sichtbehindernder
Beladung hinten) allgemein brauche.

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Steffen Breitbach
2004-01-16 09:09:57 UTC
Permalink
Post by Thorwald Brandwein
Post by Steffen Breitbach
Dein Fahrzeug hat die Zulassung zur Teilnahme an Straßenverkehr
bekommen, weil ein bestimmtes Zulassungsmuster diese Zulassung
bekommen hat. Wenn dieses Zulassungsmuster nun mit 2 Außenspiegeln
ausgestattet ist, muß es auch 2 Außenspiegel haben.
Dies (vorhandener 2. Aussenspiegel ist vorgeschrieben) stellt aber
m.W. eine
Ausnahme gegenüber allgemeinen Zulassungsvorschriften (2.
Aussenspiegel nur bei nicht vorhandenem oder unbenutzbarem
Innenspiegel erforderlich) dar und müsste demzufolge als Ausnahme im
Kfz-Brief/-Schein vermerkt sein.
Wieso das?
Es geht nicht um allgemeine Zulassungsvorschriften, die interessieren
nicht. Wenn Dein KFZ mit 2 Spiegeln ausgestattet ist, mußt Du auch
diese 2 Spiegel haben, ganz einfach. Du darfst nicht zurückbauen, auch
wenn zu der Zeit, als das KFZ zugelassen wurde, nur ein Spiegel
reichte. Und 2 Spiegel sind IMHO vorschrift seit Ende der 80er. Steht
auch in keinen Papieren drin, daß Du 2 haben mußt, weil es einfach so
ist. (Wer sagte eigentlich, daß ich von PKW spreche??)
Post by Thorwald Brandwein
Wie wäre eine unzulässige
Veränderung sonst feststelltbar, ohne im Einzelfall Details der
Sachverständigenausführungen zur "Allgemeinen Betriebserlaubnis" zu
recherchieren?
Gar nicht? Wieso hast Du ein Problem damit?
Ob ein montierter Auspuff, auf dem sogar der richtige
Fahrzeughersteller steht, zulässig ist oder nicht, bekommst Du auch
erst mit genauer recherche raus. So what?
Post by Thorwald Brandwein
Post by Steffen Breitbach
Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug im Originalzustand mit nur
einem Spiegel zugelassen wurde. Dann steht es Dir frei, einen 2.
Spiegel zu montieren und den bei nichtgefallen auch wieder zu
demontieren.
Das müsste mir in diesem Fall solange frei stehen, wie kein
entsprechender Eintrag in den Kfz-Papieren einen Hinweis auf die
Unzulässigkeit der Demontage liefert und solange ich ihn nicht (z.B.
wegen sichtbehindernder Beladung hinten) allgemein brauche.
NEIN!
Also nochmal:
Wenn am Tage der Zulassung keine 2 Spiegel Pflicht waren, das KFZ
trotzdem 2 Spiegel hat, darfst Du Dich nicht darauf berufen, daß ja nur
einer Pflicht ist und deswegen den 2. abbauen.
Ein am gleichen Tag angemeldetes KFZ mit nur einem Spiegel darf mit
einem 2. Spiegel ausgerüstet werden. Dieser darf dann allerdings
jederzeit wieder zurückgebaut werden.

Und ja, wenn sich der Bulle/TÜV-Heini unsicher sind, müssen Sie eben in
die BE schauen.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Thorwald Brandwein
2004-01-16 11:20:30 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Wenn am Tage der Zulassung keine 2 Spiegel Pflicht waren, das KFZ
trotzdem 2 Spiegel hat, darfst Du Dich nicht darauf berufen, daß ja nur
einer Pflicht ist und deswegen den 2. abbauen.
Wenn aktuell nur einer Pflicht für alle Fahrzeuge _ist_, dann darf ich das
m.E.u.U. ( Rücksicht) sehr wohl - genauso wie ich jedes andere nach
geltenden Vorschriften (inkl. BE) überflüssige Extra, das evtl. mal als
vom Hersteller als verkausfördernd oder vom Bastler als wertsteigernd
angesehen wurde, demontieren darf
Natürlich muss ich mich informieren für welches Teil dies zutrifft.
(Das Beispiel Außenspiegel stammt nicht von mir und ich gebe zu, das mir
die vorgschriebene Mindestzahl derselben schnuppe ist, solange mein
Fahrzeug mindestens zwei hat :-))

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Steffen Breitbach
2004-01-20 15:30:29 UTC
Permalink
Post by Thorwald Brandwein
Wenn aktuell nur einer Pflicht für alle Fahrzeuge _ist_, dann darf
ich das m.E.u.U. ( Rücksicht) sehr wohl - genauso wie ich jedes
andere nach geltenden Vorschriften (inkl. BE) überflüssige Extra,
das evtl. mal als vom Hersteller als verkausfördernd oder vom
Bastler als wertsteigernd angesehen wurde, demontieren darf
Natürlich muss ich mich informieren für welches Teil dies zutrifft.
Du verwechselst da was.
Schau, wenn es das Fahrzeug nur mit 2 Aussenspiegeln gab, hat es auch 2
Aussenspiegel zu haben. Auch wenn es in einer Zeit gebaut wurde, wo nur
einer Pflicht war. Steht in der BE zum Fzg., daß es 2 zu haben hat, hat
es eben 2 zu haben, egal ob es laut StVZO muß oder nicht.
Anders sieht es aus, wenn solch ein Spiegel nachträglich angebaut
wurde. Den kannst Du selbstverständlich abbauen, wenn Du magst.
Post by Thorwald Brandwein
(Das Beispiel Außenspiegel stammt nicht von mir und ich gebe zu, das
mir die vorgschriebene Mindestzahl derselben schnuppe ist, solange
mein Fahrzeug mindestens zwei hat :-))
Interessiert aber den HUler leider nicht ;)

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Rupert Haselbeck
2004-01-20 22:40:31 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Schau, wenn es das Fahrzeug nur mit 2 Aussenspiegeln gab, hat es auch
2 Aussenspiegel zu haben.
Wo steht das? Welches Gesetz schreibt das vor?
Post by Steffen Breitbach
Auch wenn es in einer Zeit gebaut wurde, wo
nur einer Pflicht war. Steht in der BE zum Fzg., daß es 2 zu haben
hat, hat es eben 2 zu haben, egal ob es laut StVZO muß oder nicht.
Wo steht das? Welches Gesetz schreibt das vor?
Post by Steffen Breitbach
Anders sieht es aus, wenn solch ein Spiegel nachträglich angebaut
wurde. Den kannst Du selbstverständlich abbauen, wenn Du magst.
Wie kommst du darauf? Welches Gesetz erlaubt das?

MfG
Rupert
Steffen Breitbach
2004-01-21 12:12:59 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Welches Gesetz schreibt das vor?
Welches Gesetz schreibt das vor?
Welches Gesetz erlaubt das?
Deine Platte hat nen argen Sprung.
Meine Aussagen ergeben sich aus der StVZO, deren Anhängen und so etwas
wie "Bestandsschutzwahrung".

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Kay-Uwe Pesch
2004-01-22 22:55:00 UTC
Permalink
Steffen Breitbach schrieb
Post by Steffen Breitbach
Meine Aussagen ergeben sich aus der StVZO, deren Anhängen und so etwas
wie "Bestandsschutzwahrung".
Das würde mich trotzdem mal interessieren, worauf Du Dich berufst. Ich
find nämlich nix.

Gruß - Kay
--
Wir sind ein Volk von automobilen Holzhackern.
Olaf Kaluza in d.e.f.a.
Steffen Breitbach
2004-01-23 13:43:54 UTC
Permalink
Post by Kay-Uwe Pesch
Steffen Breitbach schrieb
Post by Steffen Breitbach
Meine Aussagen ergeben sich aus der StVZO, deren Anhängen und so etwas
wie "Bestandsschutzwahrung".
Das würde mich trotzdem mal interessieren, worauf Du Dich berufst. Ich
find nämlich nix.
Okay, dann nochmal ganz ausführlich, im einzelnen und mit allen
Details, damits dann hoffentlich alle kapieren.

In §53 StVZO steht drin, wie z.B. Bremsleuchten auszusehen haben.
Nämlich rot. Nur vor 25 Jahren sah das etwas anders aus. Da durften
Bremsleuchten auch gelb sein.

Nun hat wohl offensichtlich der Gesetzgeber irgendwann gedacht, die
Teile wären halt besser in rotem Licht. Also wurde gelb gestrichen. Da
das allerdings jetzt nichts so dramatisches war, hat man sich gedacht,
eine Nachrüstpflicht muß ja ned unbedingt sein.

Wenn nun Dein Fahrzeug 25 Jahre alt ist, eine gelbe Bremsleuchte hat,
alles toll. Weil in der BE zu diesem Fahrzeug drinsteht "hat ne gelbe
Bremsleuchte" oder so.
Du kannst natürlich hingehen und die gelbe Bremsleuchte auf rot
umrüsten. Weil das ja laut §53 StVZO zugelassen ist. Wenn Dir die rote
Leuchte auf den Sack geht, baust Du eben wieder die gelbe an, weil in
der BE steht daß das Teil ja an sich gelb ist.

So baust Du also gelb und rot immer hin und her und freust Dir einen
Ast. Soweit verstanden? Na Prima! Auf zu Teil 2!

Dein Nachbar hat auch ne 25 Jahre alte Karre, allerdings mit roten
Bremslichtern. Der denkt sich jetzt "Geil, vor 25 Jahren durft ich auch
mit gelben, also wird mal flix umgebaut." Meep. Darf er ned. Weil in
der StVZO steht, die Dinger haben rot zu sein, außerdem steht in der BE
drin, daß die Teile rot waren.

Die 25 Jahre alte StVZO würde wohl zwar eine gelbe Bremsleuchte
erlauben, aber erstens nicht die Aktuelle und zweitens nicht die BE des
Fahrzeugs.

Um das ganze zusammenzufassen. Das Fahrzeug darf immer seiner
ursprünglichen BE entsprechen, es sei denn der Gesetzgeber hat
entschieden, für Neuerungen gleich eine Nachrüstungspflicht
einzuführen, an die hat sich nämlich der Gesetznehmer zu halten. Dann
muß das Fahrzeug der alten StVZO + Nachrüstungen entsprechen.

Man hat aber jetzt kein recht, sich auf die alte StVZO zu berufen und
zu sagen "Jaaa, aber die Karre is doch so alt und damals waren gelbe
erlaubt, also will ich jetzt auch gelbe."

Originalzustand geht wie gesagt immer, aber "zurückbauen", nur weil es
damals erlaubt war, is nicht drin.

So, jetzt verstanden?

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Rupert Haselbeck
2004-01-23 20:33:33 UTC
Permalink
(viel leeres Gesülze gesnipt)
Von irgendwelchen Farben irgendwelcher Bremsleuchten war bisher nicht
die Rede. Deine "Erwägungen" dazu treffen das Thema leider nicht mal
entfernt.
Es ging um die Frage, ob ein oder zwei Aussenspiegel vorhanden sein
müssen.
Bitte begründe also, warum das für dich so selbstverständlich ist.

MfG
Rupert
Kay-Uwe Pesch
2004-01-24 01:02:59 UTC
Permalink
Rupert Haselbeck schrieb
Post by Rupert Haselbeck
Von irgendwelchen Farben irgendwelcher Bremsleuchten war bisher nicht
die Rede. Deine "Erwägungen" dazu treffen das Thema leider nicht mal
entfernt.
Es ging um die Frage, ob ein oder zwei Aussenspiegel vorhanden sein
müssen.
Bitte begründe also, warum das für dich so selbstverständlich ist.
Dem schließe ich mich mal nahtlos an. Erkläre das doch bitte am
Beispiel eines oder zweier Außenspiegel.

Gespannt wartend - Kay
--
Wir sind ein Volk von automobilen Holzhackern.
Olaf Kaluza in d.e.f.a.
Steffen Breitbach
2004-01-25 12:01:31 UTC
Permalink
Post by Kay-Uwe Pesch
Dem schließe ich mich mal nahtlos an. Erkläre das doch bitte am
Beispiel eines oder zweier Außenspiegel.
Achso. Dann reden wir aneinander vorbei, ich dachte, es geht darum, was
man an Fahrzeugen zurückbauen darf und was nicht. Nun gut. Ihr wollt
UNBEDINGT die Aussenspiegel-Sache. Here we go:

§56 Abs. 2 Nr. 3:
(2) Es sind erforderlich
bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen
Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils
einer an jeder Seite -

Da stehts eigentlich recht deutlich. Was meint Ihr dazu?

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Rupert Haselbeck
2004-01-25 15:37:46 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
(2) Es sind erforderlich
bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen
Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils
einer an jeder Seite -
Da stehts eigentlich recht deutlich. Was meint Ihr dazu?
Na also! Und deshalb kann man den rechten Aussenspiegel nach Belieben
dranlassen oder abbauen, wenn der Innenspiegel ausreichende Sicht nach
hinten erlaubt.

MfG
Rupert
Steffen Breitbach
2004-01-25 15:54:16 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Na also! Und deshalb kann man den rechten Aussenspiegel nach
Belieben
dranlassen oder abbauen, wenn der Innenspiegel ausreichende Sicht nach
hinten erlaubt.
Welcher Innenspiegel?
Mal auf die Idee gekommen, daß es noch andere Fahrzeuge außer Dosen
gibt?

Und nein, da darf man den Spiegel NICHT abbauen. Wirklich nicht.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Dietmar Hollenberg
2004-01-25 16:22:21 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
Welcher Innenspiegel?
Mal auf die Idee gekommen, daß es noch andere Fahrzeuge außer Dosen
gibt?
Mal auf die Idee gekommen, daß es auch Dosen gibt, bei denen man im
Innenspiegel keine dahinter liegende Fahrbahn sieht und deshalb ein
zweiter Außenspiegel montiert sein muß?
Post by Steffen Breitbach
Und nein, da darf man den Spiegel NICHT abbauen. Wirklich nicht.
Natürlich darf man, wenn es sich nicht um ein solches Fahrzeug handelt.
Um nichts anderes geht es hier.

Tschüß

Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Steffen Breitbach
2004-01-25 20:08:49 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Natürlich darf man, wenn es sich nicht um ein solches Fahrzeug
handelt. Um nichts anderes geht es hier.
Sagt wer?
Ich kann mich nicht an ein spezielles Fahrzeug erinnern...
Zugegeben, das Beispiel mit dem Spiegel war wohl etwas suboptimal.

Bis denn...
Steffen
--
KTM LC4 600 Enduro (0Mm) - (noch) namenlos, aber laut
Yamaha FZS600 (13Mm) - Die Crash^WDrehorgel, verkauft
Honda CB450N (15Mm) - Das Überraschungsei, verkauft
Squid% 20,6; KBA-Score 3; KoMA#810; dlisugc#810; ***@IRC
Thorwald Brandwein
2004-01-25 15:22:27 UTC
Permalink
Post by Steffen Breitbach
(2) Es sind erforderlich
bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen
Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils
einer an jeder Seite -
Das sagt überhaupt nichts hinsichtlich deiner bisherigen Argumentation.
Zuerst mal gilt § 56 (1), dann § 56 (2) 1.

Sind damit die durchaus jedermann erkennbaren Mindestausstattungskriterien
erfüllt und trifft keine andere Bestimmung des § 56 StVZO auf das Fahrzeug
zu, ist ein zweiter Außenspiegel überflüssig im Sinne von "nicht
verordnet". Es würde mich dann sehr wundern, wenn die Demontage eines
rechten Außenspiegels eine Vorschrift verletzen könnte... (solange der
Innenspiegel benutzbar ist.)

Ein nach § 56 StVZO nicht erforderlicher zweiter Außenspiegel wird sicher
auch nicht in einer BE auftauchen, denn Sonderverordnungen für bestimmte
Modelle irgendwelcher Marken sieht die Verordnung nicht vor - anderenfalls
gäbe es den sinngemäßen Hinweis unter Absatz 2 oder 3 : " x. Spiegel, die
laut Allgemeiner Betriebserlaubnis zum Fahrzeug gehören".

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Jens Arne Maennig
2003-12-20 20:13:25 UTC
Permalink
Post by Frank Scheffski
Man braucht allerdings den RealPlayer.
Nein, braucht man nicht. Zum Glück gibts Real Alternative
(http://home.hccnet.nl/h.edskes/finalbuilds.htm), das nicht immer nach
Hause telefoniert.
Post by Frank Scheffski
Krönender Höhepunkt war eine junge Dame in einem alten Ford Fiesta(?)
Noch schlimmer: Corsa.

Jens
Rainer Schmidt
2003-12-21 20:01:51 UTC
Permalink
Muss man bei einer Fahrzeugkontrolle wirklich die Motorhaube/Kofferraum
öffnen oder den Sitz ausbauen, damit die Jungs bei die Batterie sehen
können?
Vermutlich kommt dann als nächstes, dass man auch noch eine Ölprobe dabei
haben muss oder den Ventieldeckel abschrauben, damit die das Spiel prüfen
können.
Gruß Rainer
Ralf 'Garfield' Pysny
2003-12-22 07:13:50 UTC
Permalink
Post by Frank Scheffski
Krönender Höhepunkt war eine junge Dame in einem alten Ford Fiesta(?),
die wegen einer fehlenden Abdeckung des Batteriepols(+) 50
Taler abgezockt bekam (als Führer des Fahrzeugs). Ihr Mann (als
Halter) bekommt nun noch ein Ticket über 75 Taler. Macht zusammen 125.
Grund wäre die exorbitante Brandgefahr bei einem Unfall.
Vor etwa einem halben Jahr habe ich ein Auto beim TÜV zur HU gebracht,
das ebenfalls keine Pluspolabdeckung hatte. Die fehlende Abdeckung wurde
als erheblicher Mangel bewertet und ich bekam die Plakette nur, weil ich
gleich eine Abdeckung besorgen konnte.

Bei bisherigen HU war mir aufgefallen, daß eine fehlende
Pluspolabdeckung nur dann bemängelt worden war, wenn die Batterie nicht
im Motorraum montiert war. Als ich den Prüfer darauf ansprach, meinte
er, die Abdeckung sei schon immer an allen Batterien vorgeschrieben
gewesen, aber bisher habe man sie nicht überprüft. Nur dort, wo während
der Fahrt eine Kurzschlußgefahr auftreten könnte, also im Innen- oder
Kofferraum.

Scheinbar wurde da in letzter Zeit etwas verschärft, möglicherweise
aufgrund irgendeiner von Bürokraten falsch verstandenen Unfallstatistik.
Post by Frank Scheffski
Hab' ich da bisher was verpaßt im Leben oder besorgt sich das Land
Berlin die fehlende Kohle jetzt mit der Brechstange?
Letzteres. Sowas hätte man auch mit einem Mängelbericht und einer
mündlichen Verwarnung erledigen können. Nur warum sollte man das? Wer
noch Geld genug für ein Auto hat, wird auch noch Geld genug für das
maximal mögliche Bußgeld haben :-(


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Ottmar Ohlemacher
2003-12-22 17:42:25 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Frank Scheffski
Krönender Höhepunkt war eine junge Dame in einem alten Ford Fiesta(?),
die wegen einer fehlenden Abdeckung des Batteriepols(+) 50
Taler abgezockt bekam (als Führer des Fahrzeugs). Ihr Mann (als
Halter) bekommt nun noch ein Ticket über 75 Taler. Macht zusammen 125.
Grund wäre die exorbitante Brandgefahr bei einem Unfall.
Vor etwa einem halben Jahr habe ich ein Auto beim TÜV zur HU gebracht,
das ebenfalls keine Pluspolabdeckung hatte. Die fehlende Abdeckung wurde
als erheblicher Mangel bewertet und ich bekam die Plakette nur, weil ich
gleich eine Abdeckung besorgen konnte.
Bei bisherigen HU war mir aufgefallen, daß eine fehlende
Pluspolabdeckung nur dann bemängelt worden war, wenn die Batterie nicht
im Motorraum montiert war. Als ich den Prüfer darauf ansprach, meinte
er, die Abdeckung sei schon immer an allen Batterien vorgeschrieben
gewesen, aber bisher habe man sie nicht überprüft.
Ich glaube, dass eine solche Vorschrift nur in der Phantasie der
Prüfungsdackel existiert. Sofern ich mich da jetzt täusche, benenne
man mir bitte die Quellen, wo dieses hervorgeht.

Soweit ich das beurteile geht es alleine darum, um die
Verkehrssicherhteit eine Kfzs zu beurteilen.

Welche Kriterien denn nun im einzelnen der Verkehrssicherheit
abträglich sind, darüber haben die Götter im blauen
(TÜV)/grauen(Dekra) Kittel wohl einen sehr weiten Ermessenspielraum.
Und wenn sie schlecht gelaunt sind oder andere "Gründe" da sind,
welche den Unwillen der Herrschaften erregt, so werden sie diesen
Ermessensspielräume halt etwas enger auslegen.

So beanstandete einer dieser Knallköpfe an meinem Ex-Taxi eine
"Gefährliche Umrissgestaltung", weil eine Antenne mit Flügelschraube
am Rand des Dachs montiert ist und die Halterung des Taxischildes
leicht absteht.

Komischerweise hat bei allen früheren Hauptuntersuchungen nie ein
Prüfer dieses erwähnt, aber dieser doofe Wicht wollte mir halt
irgendwie ans Bein pinkeln.

Und dieses Halterung existiert bei allen Taxis, die eine solche
Leuchte haben in gleicher weise.

So hab ich noch nie einen Tüf-Prüfer so intensiv mit Spiegel den
Auspuff kontrolieren sehen.....

....und tatsächlich hat er was gefunden...und zwar war das Kabel für
die ABS durch eine Metallführung geschützt, die irgendwie abstand und
leicht den Reifen seitlich berührte.

Er glaubt wohl schon, das er mir da nochwas hätte aufschreiben
können..... mit einem Griff konnte ich diese Metallhülse zur Seite
biegen mit den Freudenschreien "Ich habs repariert...", was den Prüfer
wohl bei den Umstehenden reichlich blamiert hat.

Es half ihm nix, er musste mir die Plakette mit "geringen Mängeln"
wegen der "gefährlichen Umrissgestaltung" geben.

Im nachhinein könnte man sich überlegen, ob man sich nicht auch gegen
diesen Vorwurf wehren sollte.....da aber keine neue Vorführung in
Betracht kommt, lohnd das vermutlich den Aufwand nicht.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Nur dort, wo während
der Fahrt eine Kurzschlußgefahr auftreten könnte, also im Innen- oder
Kofferraum.
Scheinbar wurde da in letzter Zeit etwas verschärft, möglicherweise
aufgrund irgendeiner von Bürokraten falsch verstandenen Unfallstatistik.
Vermutlich wurde er von seiner Alten heute Nacht nicht
rangelassen.....<scnr>, aber ich hab was gegen diese "Willkür".
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Frank Scheffski
Hab' ich da bisher was verpaßt im Leben oder besorgt sich das Land
Berlin die fehlende Kohle jetzt mit der Brechstange?
Letzteres. Sowas hätte man auch mit einem Mängelbericht und einer
mündlichen Verwarnung erledigen können. Nur warum sollte man das? Wer
noch Geld genug für ein Auto hat, wird auch noch Geld genug für das
maximal mögliche Bußgeld haben :-(
Scheint so. Aber ist man eigentlich verpflichtet, einem Polizisten den
Motoraum zu öffnen?

mfG Ottmar
--
-ACHTUNG- Das Emailpostfach im Header ist für Spam und wird nicht geleert oder
eingesehen. Wer mich per Mail sicher erreichen will, der muß
"yyyyyyy" in der Adresse gegen "emacher" ersetzen. Danke für Verständnis, aber
257 Spam-Mails an einem Tag waren dann doch etwas zu viel. mfG Ottmar
Ralf 'Garfield' Pysny
2003-12-23 07:35:46 UTC
Permalink
Post by Ottmar Ohlemacher
Ich glaube, dass eine solche Vorschrift nur in der Phantasie der
Prüfungsdackel existiert. Sofern ich mich da jetzt täusche, benenne
man mir bitte die Quellen, wo dieses hervorgeht.
Hier liest ein Prüfingenieur mit, der diese Quelle, wenn sie existiert,
leichter findet als ich.
Post by Ottmar Ohlemacher
Soweit ich das beurteile geht es alleine darum, um die
Verkehrssicherhteit eine Kfzs zu beurteilen.
Im Normalfall schon. Dazu gehört aber auch eine Einschätzung des
Fahrers, inwiefern man ihm vertrauen kann, daß er kleinere Mängel auch
ohne den Zwang der abgelaufenen Plakette beseitigt. Viele Prüfer
entwickeln dabei eine erstaunlich gute Menschenkenntnis.
Post by Ottmar Ohlemacher
Welche Kriterien denn nun im einzelnen der Verkehrssicherheit
abträglich sind, darüber haben die Götter im blauen
(TÜV)/grauen(Dekra) Kittel wohl einen sehr weiten Ermessenspielraum.
Und wenn sie schlecht gelaunt sind oder andere "Gründe" da sind,
welche den Unwillen der Herrschaften erregt, so werden sie diesen
Ermessensspielräume halt etwas enger auslegen.
Ich bin bei der örtlichen Prüfstelle als zuverlässig (wenn auch manchmal
in Grenzfällen eigenwillig) bekannt und der Prüfer, der mir von der
Vorschrift berichtete, war keiner von denen, die mit meiner Art nicht
zurechtkommen. Außerdem wissen die Prüfer, daß ich im Zweifel
nachforsche, wenn mir eine technische Vorgabe nicht einleuchtet. Deshalb
gehe ich davon aus, daß er sich diese Vorschrift nicht aus den Fingern
gesogen hat.

Abgesehen davon halte ich die Batteriepolabdeckung für durchaus
sinnvoll, da sie zumindest unbedachte Kurzschlüsse beim Hantieren im
Motorraum verhindern kann. Sei es auch nur, daß eine Hausfrau, die
gerade gelernt hat, daß und wie man den Ölstand kontrollieren muß, den
Peilstab auf der so praktisch breiten Batterie ablegt. Allerdings ist
die Höhe des Bußgeldes völlig überzogen, da durch die fehlende Abdeckung
keinerlei konkrete Gefährdung vorliegt und die Möglichkeit, daß die
latente Gefährdung konkret wird, sehr unwahrscheinlich ist. Wie ich
bereits geschrieben habe: hier hätte ein Mängelbericht (Karte mit
Mangelbeschreibung, die mit der Bestätigung, daß der Mangel beseitigt
ist, an die Dienststelle zurückgeschickt wird) bei weitem ausgereicht.
In diesem Fall, der auch noch in dem Fernsehbericht dokumentiert ist,
braucht sich keiner zu wundern, wenn bei technisch halbwegs bewanderten
Zuschauern der Verdacht aufkommt, daß mit allen Mitteln abkassiert
werden soll.
Post by Ottmar Ohlemacher
So beanstandete einer dieser Knallköpfe an meinem Ex-Taxi eine
"Gefährliche Umrissgestaltung", weil eine Antenne mit Flügelschraube
am Rand des Dachs montiert ist und die Halterung des Taxischildes
leicht absteht.
Das Auto müßte ich für eine genaue Einschätzung selbst sehen, aber ich
hätte es vermutlich ähnlich beurteilt. Flügelmuttern haben eine Form, an
der Schnüre, Bänder und auch sonstige Gegenstände gerne einhaken, und
deshalb eigentlich an der Umrißlinie eines Fahrzeugs nichts verloren.
Wäre es zuviel verlangt gewesen, stattdessen eine normale
Sechskantmutter (besser noch Hutmutter) zu verwenden und den passenden
Schraubenschlüssel im Auto mitzuführen?
Post by Ottmar Ohlemacher
Aber ist man eigentlich verpflichtet, einem Polizisten den
Motoraum zu öffnen?
Wenn er will, findet er einen Grund, um in den Motorraum hineinsehen zu
dürfen. Das Öffnen brauchst Du aber ziemlich sicher nicht selbst zu
übernehmen, sondern kannst ihn nach dem Öffnungshebel suchen lassen
(dürfte die Stimmung nicht unbedingt verbessern).


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Alexander Boucke
2003-12-23 12:24:15 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Hier liest ein Prüfingenieur mit, der diese Quelle, wenn sie existiert,
leichter findet als ich.
Da bin ich aber schon gespannt. Ich kenne ein paar (zugegeben alte) Autos,
die ab Werk ohne solche Abdeckung gekommen sind und ganz normal als
Neuwagen in D zugelassen wurden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich
nicht bereit waere dafuer auch nur einen Cent Bussgeld zu zahlen, wenn das
jemand so haben wollte...

Gruss,
Alexander
Ottmar Ohlemacher
2003-12-23 17:08:37 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Soweit ich das beurteile geht es alleine darum, um die
Verkehrssicherhteit eine Kfzs zu beurteilen.
Im Normalfall schon. Dazu gehört aber auch eine Einschätzung des
Fahrers, inwiefern man ihm vertrauen kann, daß er kleinere Mängel auch
ohne den Zwang der abgelaufenen Plakette beseitigt. Viele Prüfer
entwickeln dabei eine erstaunlich gute Menschenkenntnis.
Tja nun....sicher sind viele "kleinere Mängel" mit einem Handgriff zu
beseitigen. Andere erfordern da schon etwas mehr Aufwand, wie z.B.
eine defekte Kennzeichenbeleuchtung, deren Ursache darin liegt, das
der komplette Halter für die Birnchen so vergammelt (korrodiert ist),
das man den kompletten Halter ersetzen muss. (Na ja, egal, ich kenn da
ein Taxi, was wenigstens 2 Jahre ohne Kennzeichenbeleuchtung unterwegs
war......<<neeeeiiinnn, das war nicht ich, eehhrlich...(Finger auf dem
Rücken kreuz)>>


Aber auch jetzt z.B. dieser Vorwurf der "Gefährlichen
Umrissgestaltung" ist einfach total lächerlich und es fällt mir nicht
im Gerinsten in diesem Zusammenhang ein, da etwas zu ändern, zumal ich
jahrelang mit dem Auto so unterwegs gewesen bin, und bei den
zahlreichen früheren Tüv-Prüfungen es noch nie einem Prüfer
eingefallen ist, auch nur eine kritische Bemerkung deswegen zu machen,
geschweige denn, dieses auf dem Prüfungsbericht zu bemängeln.

Man könnte genau so gut den Mercedesstern auf DB-PKWs als gefährliche
Umrissgestaltung monieren, denn wer gezielt versucht, mit einer
gezielten Verbeugung den Mercesesstern mit dem Augapfel zu treffen,
dem wird das auch gelingen, sich so ein Glasauge zu verschaffen.

Ähnlich absurd hörten sie die Vorwüfe dieses Prüfungsdackels an...aber
den hat wohl irgend was anderes gestört (?).
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Welche Kriterien denn nun im einzelnen der Verkehrssicherheit
abträglich sind, darüber haben die Götter im blauen
(TÜV)/grauen(Dekra) Kittel wohl einen sehr weiten Ermessenspielraum.
Und wenn sie schlecht gelaunt sind oder andere "Gründe" da sind,
welche den Unwillen der Herrschaften erregt, so werden sie diesen
Ermessensspielräume halt etwas enger auslegen.
Ich bin bei der örtlichen Prüfstelle als zuverlässig (wenn auch manchmal
in Grenzfällen eigenwillig) bekannt und der Prüfer, der mir von der
Vorschrift berichtete, war keiner von denen, die mit meiner Art nicht
zurechtkommen.
Wo stehen denn dieser ganzen Vorschriften überhaupt drinne. Iirc gibt
es da den §29 der StVZO, der aber im wesentlichen nur die
grundsätzlichen Sachen regelt, aber nicht weiter auf irgendwelche
Details eingeht.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Abgesehen davon halte ich die Batteriepolabdeckung für durchaus
sinnvoll, da sie zumindest unbedachte Kurzschlüsse beim Hantieren im
Motorraum verhindern kann.
Nun - keine Frage, so eine Abdeckung ist sinnvoll. Aber nicht alles
was sinnvoll ist, ist auch vorgeschrieben, und nicht alles was
sinnvoll ist läst sich so ohne weiteres realisieren.

Fakt ist doch viel mehr, das ein Auto ein komplexes technisches
Gebilde ist, von dem zahlreiche unterschiedliche Gefahren ausgehen,
und nicht jede mögliche Gefahr läst sich so ohne weiteres durch eine
technische Maßnahme entschärfen.

Vielleicht gibt es ja mal irgenwann den
Lasergesteuertennichtfinger-pfote-schwanzimtürspalthabsensensor, der
ein zuschlagen der Autotüre wirksam verhindert, sobald da was im Weg
ist. Nein, es lassen sich wirklich nicht alle Gefahren mit technischen
Maßnahmen eliminieren, so das im Umgang mit so gefährlichen Dingen wie
Autos der beste Schutz immer noch Brain 1.0(Improved Edition!!!!11)
ist.

So erinnere ich mich, das ich an meinem PKW am + Pol der Batterie
irgend einen Abgriff habe, durch den diese Plasikabdeckung garnicht
mehr passt. (Sicherungshalter für Zusatzagregate, der direkt an der +
Klemme instaliert ist, und damit die Verwendung der Platikkappe
verhindert.) Wass soll ich tun? (Den Pluspol mit Bauschum umhüllen,
damit sich die abstrakte Gefahr eines Kurzschlusses nicht
verwirklicht???ß)
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Sei es auch nur, daß eine Hausfrau, die
gerade gelernt hat, daß und wie man den Ölstand kontrollieren muß, den
Peilstab auf der so praktisch breiten Batterie ablegt.
Die Frage wäre viel mehr, ob man Frauen überhaupt erlauben sollte, die
Motorhaube zu öffnen <duck>.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Allerdings ist
die Höhe des Bußgeldes völlig überzogen, da durch die fehlende Abdeckung
keinerlei konkrete Gefährdung vorliegt und die Möglichkeit, daß die
latente Gefährdung konkret wird, sehr unwahrscheinlich ist.
Mich würde ja mal interssieren, auf welchen Paragraphen die sich da
beziehen.

Ein Auto hat viele Ecken/Möglichkeiten, von denen eine latente Gefahr
ausgeht, ob es das Kleinkind ist, welches sich am Mercedesstern ein
Auge raushaut, oder ob es der Dackel ist, dessen Schwanz sich noch im
Türspalt befindet, als jemand die Türe zuhaut.....
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Wie ich
bereits geschrieben habe: hier hätte ein Mängelbericht (Karte mit
Mangelbeschreibung, die mit der Bestätigung, daß der Mangel beseitigt
ist, an die Dienststelle zurückgeschickt wird) bei weitem ausgereicht.
Selbst hier wäre noch zu fragen, ob das nicht schon überzogen wäre,
wenn sich z.B. der Besitzer dieser Gefahr bewust ist, und diese Gefahr
deshalb nicht zum tragen kommt. Wollte man Kurzschlüsse ganz sicher
vermeiden, so müsste man jegliches Metallteil, welches + Potential hat
mit Bauschaum umschäumen.......

Nein, es ist einfach lebensfremd, sowas zu fordern. An fast jedem Auto
lassen sich irgendwelche Metallteile berühren, die von der Batterie
kommend irgendwo + Potenial haben, und sei es auch blos an der
Lüsterklemme, mit der sich ein Bastler irgend ein Zusatzagregat
eingebaut hat, und selbst diese Plastikschalen über dem + Pol decken
die Metalteile mit + Potenial nur unvollständig ab.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
In diesem Fall, der auch noch in dem Fernsehbericht dokumentiert ist,
braucht sich keiner zu wundern, wenn bei technisch halbwegs bewanderten
Zuschauern der Verdacht aufkommt, daß mit allen Mitteln abkassiert
werden soll.
Hab den Bericht nicht gesehen, aber full ACK.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
So beanstandete einer dieser Knallköpfe an meinem Ex-Taxi eine
"Gefährliche Umrissgestaltung", weil eine Antenne mit Flügelschraube
am Rand des Dachs montiert ist und die Halterung des Taxischildes
leicht absteht.
Das Auto müßte ich für eine genaue Einschätzung selbst sehen, aber ich
hätte es vermutlich ähnlich beurteilt. Flügelmuttern haben eine Form, an
der Schnüre, Bänder und auch sonstige Gegenstände gerne einhaken, und
deshalb eigentlich an der Umrißlinie eines Fahrzeugs nichts verloren.
Praktisch alle Funk-Antennen von Taxis sind mit Flügelschrauben
befestigt, damit diese zwecks Waschanlage entfernt werden können.

Nicht umsonst hält man zu Fußgängern, Radfahrern und anderen
Verkehrsteilnehmern einen Sicherheitsabstand.

Wenn man sich aber verletzen will, dann findet man an JEDEM Auto
genügend Stellen das zu tun. Erst wenn Autos rund um mit 50 cm
Schaumgummi ausgekleidet sind und die fehlende Intelligenz der
Benutzer durch ausrechend sichere künstliche Intelligenz des Autos
ersetzt werden, werden Autos einigermaßen sicher. Alles andere aber
ist ein mehr oder weniger großer Kompromiß.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Wäre es zuviel verlangt gewesen, stattdessen eine normale
Sechskantmutter (besser noch Hutmutter) zu verwenden und den passenden
Schraubenschlüssel im Auto mitzuführen?
Ja, das wäre zuviel verlangt.

JEDES Taxi hat dieses Flügelschrauben,...(mir ist auch kein Fall
bekannt, das sich da mal jemand verletzt hätte, außer vielleicht
diverse TaxifahrerINNEN, die sich beim Lösen dieser Schrauben
vielleicht einen lackierten Fingernagel abbrachen.) Und wenn man den
Scheibenwischer aufrecht stellt, und haut mit dem Auge in den
Scheibewischer, dann geht davon auch das Auge kaputt......


mfG Ottmar
--
-ACHTUNG- Das Emailpostfach im Header ist für Spam und wird nicht geleert oder
eingesehen. Wer mich per Mail sicher erreichen will, der muß
"yyyyyyy" in der Adresse gegen "emacher" ersetzen. Danke für Verständnis, aber
257 Spam-Mails an einem Tag waren dann doch etwas zu viel. mfG Ottmar
Elke Bock
2003-12-23 23:29:46 UTC
Permalink
Post by Ottmar Ohlemacher
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Sei es auch nur, daß eine Hausfrau, die
gerade gelernt hat, daß und wie man den Ölstand kontrollieren muß, den
Peilstab auf der so praktisch breiten Batterie ablegt.
Die Frage wäre viel mehr, ob man Frauen überhaupt erlauben sollte, die
Motorhaube zu öffnen <duck>.
Ich jedenfalls habe damals[tm] regelmäßig die Batterie
gewechselt (die LiMa brauchte ein wenig Unterstützung aus
der Steckdose, besonders im Winter). Polabdeckungen paßten
da im übrigen keine drauf. ;-)


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Ralf 'Garfield' Pysny
2003-12-24 07:52:38 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Ottmar Ohlemacher
Die Frage wäre viel mehr, ob man Frauen überhaupt erlauben sollte, die
Motorhaube zu öffnen <duck>.
Ich jedenfalls habe damals[tm] regelmäßig die Batterie
gewechselt (die LiMa brauchte ein wenig Unterstützung aus
der Steckdose, besonders im Winter).
Womit Ottmars Frage wohl anders beantwortet wäre, als Du es wolltest:
Bei so einem Schadensbild lädt man nicht ständig die Batterie nach,
sondern sucht und beseitigt den Fehler an der Lichtmaschine.
Post by Elke Bock
Polabdeckungen paßten da im übrigen keine drauf. ;-)
Es gibt auch Abdeckungen, die über die ganze Batterie gehen. So eine
paßt immer (notfalls leicht umgeformt, wenn zu viele Anschlüsse zum
Batteriepol gehen).


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Elke Bock
2003-12-24 10:24:54 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Elke Bock
Ich jedenfalls habe damals[tm] regelmäßig die Batterie
gewechselt (die LiMa brauchte ein wenig Unterstützung aus
der Steckdose, besonders im Winter).
Bei so einem Schadensbild lädt man nicht ständig die Batterie nach,
sondern sucht und beseitigt den Fehler an der Lichtmaschine.
Eine zweite Batterie war aber billiger, und das Wechseln
wirklich einfach.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Elke Bock
Polabdeckungen paßten da im übrigen keine drauf. ;-)
Es gibt auch Abdeckungen, die über die ganze Batterie gehen. So eine
paßt immer (notfalls leicht umgeformt, wenn zu viele Anschlüsse zum
Batteriepol gehen).
Mag sein, ich hatte die Dinger als eine Art
Transportsicherung gesehen. Und der TÜV wollte auch keine
sehen.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Rainer Schmidt
2003-12-24 14:39:55 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Elke Bock
Polabdeckungen paßten da im übrigen keine drauf. ;-)
Es gibt auch Abdeckungen, die über die ganze Batterie gehen. So eine
paßt immer (notfalls leicht umgeformt, wenn zu viele Anschlüsse zum
Batteriepol gehen).
Meist Du, das dafür auch eine Abnahme gibt? Nach welcher Norm darft Du die
Anpassung vornehmen? Fragen über Fagen.
Gruß Rainer
Bernd Sluka
2003-12-25 16:01:24 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Elke Bock
Ich jedenfalls habe damals[tm] regelmäßig die Batterie
gewechselt (die LiMa brauchte ein wenig Unterstützung aus
der Steckdose, besonders im Winter).
Bei so einem Schadensbild lädt man nicht ständig die Batterie nach,
sondern sucht und beseitigt den Fehler an der Lichtmaschine.
In diesem Fall war eher das Auto der Fehler. :-}

SCNR
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
HC Ahlmann
2004-01-07 16:59:10 UTC
Permalink
Post by Ottmar Ohlemacher
Praktisch alle Funk-Antennen von Taxis sind mit Flügelschrauben
befestigt, damit diese zwecks Waschanlage entfernt werden können.
Nein. In Hannover sind Taxen, die eine werkseitig integrierte
Fiberglasantenne -oft in Verbindung mit einer "GPS-Warze"- haben, in der
Mehrheit.
Post by Ottmar Ohlemacher
JEDES Taxi hat dieses Flügelschrauben,
Falsch. Die hannoverschen Taxen 501, 620, 648 haben es sie nicht.

Munterbleiben
HC
Ottmar Ohlemacher
2003-12-23 15:34:11 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Aber ist man eigentlich verpflichtet, einem Polizisten den
Motoraum zu öffnen?
Wenn er will, findet er einen Grund, um in den Motorraum hineinsehen zu
dürfen. Das Öffnen brauchst Du aber ziemlich sicher nicht selbst zu
übernehmen, sondern kannst ihn nach dem Öffnungshebel suchen lassen
(dürfte die Stimmung nicht unbedingt verbessern).
Schade, dass man nicht im vorraus wissen kann, wann man in so eine
Kontrolle gerät. Ich würde dann diesen Helbel dick mit Fett oder etwas
anderem ekeligen einschmieren >:-]

mfG Ottmar
--
-ACHTUNG- Das Emailpostfach im Header ist für Spam und wird nicht geleert oder
eingesehen. Wer mich per Mail sicher erreichen will, der muß
"yyyyyyy" in der Adresse gegen "emacher" ersetzen. Danke für Verständnis, aber
257 Spam-Mails an einem Tag waren dann doch etwas zu viel. mfG Ottmar
Kay-Uwe Pesch
2004-01-08 10:07:16 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Ich glaube, dass eine solche Vorschrift nur in der Phantasie der
Prüfungsdackel existiert. Sofern ich mich da jetzt täusche, benenne
man mir bitte die Quellen, wo dieses hervorgeht.
Schade, Ottmar, ich hätte Dich für objektiver gehalten.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Hier liest ein Prüfingenieur mit, der diese Quelle, wenn sie existiert,
leichter findet als ich.
Kann ich. Richtlinie 2a (Beck'sche Textausgabe) zu §29 StVZO "RiLi für
die Durchführung von HU und die Beurteilung der dabei festgestellten
Mängel [...]", Punkt 433 "Batteriebefestigung, -abdeckung -> Batterie
lose, Abdeckung fehlt -> GM/EM" (*)
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Soweit ich das beurteile geht es alleine darum, um die
Verkehrssicherhteit eine Kfzs zu beurteilen.
Im Normalfall schon.
Nein. Nicht die "Verkehrssicherheit", sondern die
"Vorschriftsmäßigkeit". Dass letzteres ersteres einschließt, sollte
klar sein. In einer Rechts-NG halte ich den Hinweis für durchaus
angebracht.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Dazu gehört aber auch eine Einschätzung des
Fahrers, inwiefern man ihm vertrauen kann, daß er kleinere Mängel auch
ohne den Zwang der abgelaufenen Plakette beseitigt. Viele Prüfer
entwickeln dabei eine erstaunlich gute Menschenkenntnis.
Wobei ich anmerken muss, dass der Grundsatz "Geringe Mängel = Plakette
erteilen" als so selbstverständlich angesehen wird, dass es manchmal
schwierig ist, einem Kunden zu erklären, dass er trotz "nur" GM
wiederkommen muss.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Welche Kriterien denn nun im einzelnen der Verkehrssicherheit
abträglich sind, darüber haben die Götter im blauen
(TÜV)/grauen(Dekra) Kittel wohl einen sehr weiten
Ermessenspielraum.
^^^^^^^^^^^^^
Nein. Dekra hat grün, GTÜ rot. Grau trägt meines Wissens keiner.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Und wenn sie schlecht gelaunt sind oder andere "Gründe" da sind,
welche den Unwillen der Herrschaften erregt, so werden sie diesen
Ermessensspielräume halt etwas enger auslegen.
Du (Ottmar) scheinst schlechte Erfahrungen gemacht zu haben, anders
kann ich Deine Unterstellungen nicht erklären. Schlechte Laune gehört
an keinen Arbeitsplatz, wer mit Kunden arbeiten muss, macht etwas
flachs, wenn er seine Launen dort ablädt. Allerdings sollte man das
Sprichwort mit dem Wald und dem Reinrufen und Rausschallen nicht außer
Acht lassen.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Allerdings ist
die Höhe des Bußgeldes völlig überzogen, da durch die fehlende Abdeckung
keinerlei konkrete Gefährdung vorliegt und die Möglichkeit, daß die
latente Gefährdung konkret wird, sehr unwahrscheinlich ist. Wie ich
bereits geschrieben habe: hier hätte ein Mängelbericht (Karte mit
Mangelbeschreibung, die mit der Bestätigung, daß der Mangel beseitigt
ist, an die Dienststelle zurückgeschickt wird) bei weitem ausgereicht.
Full ACK.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
In diesem Fall, der auch noch in dem Fernsehbericht dokumentiert ist,
braucht sich keiner zu wundern, wenn bei technisch halbwegs bewanderten
Zuschauern der Verdacht aufkommt, daß mit allen Mitteln abkassiert
werden soll.
Sensationsjournaille? Auflagen/Quoten steigern durch oft nachlässige
Recherchen oder bewusste Falschdarstellung? "Spiegel-TV" und
"Blöd-Zeitung" gehören für mich mittlerweile in einen Topf, "WISO" und
vor allem viele Privatsender-Magazine gehören auch oft schon dazu.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
So beanstandete einer dieser Knallköpfe an meinem Ex-Taxi eine
"Gefährliche Umrissgestaltung", weil eine Antenne mit
Flügelschraube
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
am Rand des Dachs montiert ist und die Halterung des Taxischildes
leicht absteht.
Tut mir leid, Ottmar, aber der "Knallkopf" (kein Kommentar zur
Wortwahl mehr...) hat Recht. Ralf hat das ganz gut erklärt.
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Post by Ottmar Ohlemacher
Aber ist man eigentlich verpflichtet, einem Polizisten den
Motoraum zu öffnen?
Weil zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeugs _ausschließlich_
die FIN herangezogen werden kann und die in der Regel im Motorraum zu
suchen ist?


Traurig, dass behördliche Kontrollen immer in die Nähe zu "Schikane"
gezogen und die Kontrollierenden als minderintelligente, grundsätzlich
schlecht gelaunte und immer böswillige Subjekte abqualifiziert werden.

Kay
GTÜ-Prüfingenieur

*GM/EM: geringer/erheblicher Mangel; GM macht die Plakette _möglich_,
EM verhindert sie
Ralf 'Garfield' Pysny
2004-01-08 11:49:45 UTC
Permalink
x-no-archive: yes
Post by Kay-Uwe Pesch
Weil zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeugs _ausschließlich_
die FIN herangezogen werden kann und die in der Regel im Motorraum zu
suchen ist?
*g*

Wenn ein Polizist mein Fahrzeug identifizieren möchte, darf er sich im
Dreck wälzen: Die FIN ist beim Taro neben dem rechten Vorderrad in den
Rahmen eingeschlagen. Typenschild? - Nö, sowas kann doch jeder mit
beliebigen Daten selbst anbringen...
Post by Kay-Uwe Pesch
Traurig, dass behördliche Kontrollen immer in die Nähe zu "Schikane"
gezogen und die Kontrollierenden als minderintelligente, grundsätzlich
schlecht gelaunte und immer böswillige Subjekte abqualifiziert werden.
Dazu tragen die Kontrollierenden zum Großteil selbst bei. Ich bin bei
Kontrollen anfangs immer freundlich und sachlich. Wenn dann aber Dinger
kommen wie der im Ursprungsposting erwähnte Batteriepoldeckel inklusive
der Konsequenzen, dann braucht sich keiner zu wundern, wenn man darauf
reichlich vergrätzt reagiert.


Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
Alexander Boucke
2004-01-08 16:03:08 UTC
Permalink
Post by Ralf 'Garfield' Pysny
Wenn ein Polizist mein Fahrzeug identifizieren möchte, darf er sich im
Dreck wälzen: Die FIN ist beim Taro neben dem rechten Vorderrad in den
Rahmen eingeschlagen. Typenschild? - Nö, sowas kann doch jeder mit
beliebigen Daten selbst anbringen...
Ich zitiere aus einem mir bekannten Fahrzeugschein: "Fahrgestellnr. ist auf
Haubenschlossbruecke angeschraubt". Ich weiss nicht wer in einer grossen
Hansestadt die Vollabnahme fuer dieses Auto gemacht hat, aber ich haette
das Schildchen beinahe angenietet... Waere das dann im nicht
vorschriftsmaessigen Zustand gewesen?

Gruss,

Alexander

PS: Die Nummer sollte eigentlich vor dem Beifahrersitz im Boden
eingeschlagen sein - unter dem Teppich gucken aber auch nicht alle Pruefer
freiwillig nach.
Lothar Cezanne
2003-12-23 12:42:24 UTC
Permalink
Post by Ottmar Ohlemacher
Es half ihm nix, er musste mir die Plakette mit "geringen Mängeln"
wegen der "gefährlichen Umrissgestaltung" geben.
Mußte er das wirklich? Ich meine, wenn der PI einen auf
Paragraphenreiter macht (und sicher sein will, daß der Halter nie mehr
bei der Prüforganisation/Werkstatt prüfen läßt...) kann er auch einem
Fahrzeug mit nur geringen Mängeln die Plakette verweigern. Kay-Uwe?!?!?! :-)

lc#
Kay-Uwe Pesch
2004-01-09 14:18:29 UTC
Permalink
Der Loddar schrieb
Post by Lothar Cezanne
Post by Ottmar Ohlemacher
Es half ihm nix, er musste mir die Plakette mit "geringen Mängeln"
wegen der "gefährlichen Umrissgestaltung" geben.
Mußte er das wirklich? Ich meine, wenn der PI einen auf
Paragraphenreiter macht (und sicher sein will, daß der Halter nie mehr
bei der Prüforganisation/Werkstatt prüfen läßt...) kann er auch einem
Fahrzeug mit nur geringen Mängeln die Plakette verweigern. Kay-Uwe?!?!?! :-)
In meinem Posting vom 8.2. habe ich auf diese Problematik hingewiesen,
"geringe Mängel" und "Plakette zugeteilt" wird mittlerweile als
allgemeingültig vorausgesetzt. Dem fehlt aber die Grundlage.

Die Grundlage für die Zuteilung der Plakette ist beschrieben in
Anl.VIII zur StVZO:

3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei
einer Nachprüfung
3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine
Prüfplakette nach Maßgabe der Anlage IX zuzuteilen,
3.1.4.2 geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im
Untersuchungsbericht einzutragen. Er _kann_ für das Fahrzeug [...]
eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 und der Anlage
IX zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb eines Monats, beheben zu lassen (§ 31 Abs. 2 dieser
Verordnung sowie § 23 StVO),
3.1.4.3 erhebliche Mängel (EM) fest, so sind diese im
Untersuchungsbericht einzutragen. Er _darf_ für das Fahrzeug _keine_
Prüfplakette zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich beheben
zu lassen (§ 31 Abs. 2 dieser Verordnung sowie § 23 StVO) und das
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des
Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach
dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen.
_Sind_bei_der_Nachprüfung_nicht_alle_Mängel_behoben oder werden
zusätzliche erhebliche oder Mängel festgestellt, die als
verkehrsunsicher einzustufen sind, darf die Prüfplakette nicht
zugeteilt werden [...]
3.1.4.4 Mängel fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen (VU),
so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die
vorhandene Prüfplakette zu entfernen und unverzüglich die
Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 17 Abs. 3 ist anzuwenden.


Die HU-Richtlinie (Fundstelle s. mein Posting vom 8.1.) sagt weiter:

"Geringe Mängel - Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von
Vorschriften oder Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen
zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung nicht zu
erwarten ist.
Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich, wenn die _unverzügliche_
Beseitigung dieser Mängel durch den Halter des Fahrzeugs
_zu_erwarten_ist_ ."


HTH (auch wenn's lang geworden ist) - Kay

(Unterstreichungen im Verordnungstext sind von mir)
Loading...