Discussion:
Haftung bei "Zeitverlust" (Folgeschäden, Unfall)
(zu alt für eine Antwort)
Armin Wolf
2013-12-06 12:18:35 UTC
Permalink
Situation: Autobahn- Unfall (z.B. wegen Sommerreifen)

Klar, daß unschuldig Beteiligte den vollen Schadenersatz be-
kommen, der auch den Verdienstausfall entschädigt.

Frage:
Gibt es eigentlich Entscheidungen, ob Unbeteiligte, die dann
aber Ihre Zeit im Stau verbringen müssen, da es kein Vor oder
Zurück gibt einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Natürlich zu begleichen von der Haftpflichtversicherung des Un-
fallverursachers.

Folgende Fälle:

LKW- Spedition, deren Fahrer wegen Lenkzeitüberschreitung
abgelöst werden muß.

Taxiunternehmer bzw. Kunde, weil das Taxometer zig Euro mehr
verlangt, als die Fahrt normalerweise kosten sollte?

Person, die einen Flug verpaßt.

Arbeitnehmer, dem der Lohn um die nicht gearbeiteten Stunden
gekürzt wird.

usw.

Gibt es Urteile pro oder Contra, oder hat hier noch niemand eine
Klage versucht?
Andreas Portz
2013-12-06 13:04:06 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Gibt es Urteile pro oder Contra, oder hat hier noch niemand eine
Klage versucht?
Der volkswirtschaftliche 'Schaden', der jährlich durch vergeudete
Ressourcen (Zeit, Sprit, ...) im Stau drauf geht, würde die
Überlebensfähigkeit jeder Rückversicherung sprengen. Von daher kann das
gar nicht zu Lasten der 'verursachenden' HP gehen.


-Andreas
Armin Wolf
2013-12-06 13:11:41 UTC
Permalink
Der volkswirtschaftliche 'Schaden', der [...]
Das ist klar, deshalb fragte ich, ob es bereits Versuche
gab, einen individuellen Schaden vom Verursacher ein-
zuklagen.

Wenn meine Kinder die Einfahrt vom Nachbarn mit Schnee
zuschaufeln, dann ist klar, was auf mich zukommen kann.
... Und ich habe Glück, wenn es nur Taxikosten sind ...

Wenn jemand die Autobahn sperrt, kommt er ohne Ver-
pflichtungen raus? (analoges Thema Demo bei Kiefers-
felden)
Frank Hucklenbroich
2013-12-06 13:32:11 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Situation: Autobahn- Unfall (z.B. wegen Sommerreifen)
Klar, daß unschuldig Beteiligte den vollen Schadenersatz be-
kommen, der auch den Verdienstausfall entschädigt.
Direkt Beteiligte, ja.
Post by Armin Wolf
Gibt es eigentlich Entscheidungen, ob Unbeteiligte, die dann
aber Ihre Zeit im Stau verbringen müssen, da es kein Vor oder
Zurück gibt einen Anspruch auf Schadenersatz haben.
Nein, das fällt unter persönliches Lebensrisiko. Es werden nur die
entschädigt, die direkt, unmittelbar vom Unfall betroffen sind (also die
Unfallbeteiligten). Alle anderen Schäden sind auch schwer zu
quantifizieren. Was ist z.B. mit dem, der trotz Stauwarnung noch auf die
Autobahn aufgefahren ist? Steht dem Entschädigung zu? Was ist dem dem, der
aufs Stauende auffährt und einen weiteren Unfall verursacht? Ist da auch
der Verursacher des 1. Unfalls dran schuld? Das kann man beliebig
weiterführen.
Post by Armin Wolf
Natürlich zu begleichen von der Haftpflichtversicherung des Un-
fallverursachers.
Die Prämien könnte niemand bezahlen.
Post by Armin Wolf
LKW- Spedition, deren Fahrer wegen Lenkzeitüberschreitung
abgelöst werden muß.
Unternehmerisches Risiko. Unfälle passieren immer mal wieder, und dann ist
eben Stau. Eine Spedition kalkuliert das in ihren Preisen mit ein, daß jede
Woche xx Stunden Stau sind.
Post by Armin Wolf
Gibt es Urteile pro oder Contra, oder hat hier noch niemand eine
Klage versucht?
Soweit ich weiß, sind diese Art von mittelbaren Schäden explizit im Gesetz
(BGB?) ausgeschlossen. Ich glaube, das läuft unter dem Stichwort
"Drittschaden".

Grüße,

Frank
Elmar Haneke
2013-12-06 16:53:50 UTC
Permalink
Klar, daß unschuldig Beteiligte den vollen Schadenersatz be- kommen, der auch
den Verdienstausfall entschädigt.
Den Verdienstausfall gibt's nur soweit er auf die Verletzungen zurückzuführen
ist. Die durch den Unfall eingetretene Zeitverzögerung wird nicht vergütet,
insbesondere werden auch keine Geschäfte ersetzt, die man in der Zeit noicht
abschließen konnte.
Gibt es eigentlich Entscheidungen, ob Unbeteiligte, die dann aber Ihre Zeit
im Stau verbringen müssen, da es kein Vor oder Zurück gibt einen Anspruch auf
Schadenersatz haben.
Nein, es gibt keine Garantie, dass Straßen befahrbar sein müssen.
Gibt es Urteile pro oder Contra, oder hat hier noch niemand eine Klage
versucht?
Sowas war vor Jahren mal im Fernsehn, AFAIK in "Pro und Contra".

Elmar
--
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w***@web.de
2013-12-09 07:09:19 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Den Verdienstausfall gibt's nur soweit er auf die Verletzungen zur�ckzuf�hren
ist. Die durch den Unfall eingetretene Zeitverz�gerung wird nicht verg�tet,
insbesondere werden auch keine Gesch�fte ersetzt, die man in der Zeit noicht
abschlie�en konnte.
BTW gibt es auch keinen Schadensersatz für die Zeit, die man selbst für die Unfallabwicklung benötigt (Wartezeit/Fahrtzeit für Arzt-/Werkstattbesuch, Verhandlungen mit Versicherungen/Anwälten usw.). Die einzige Zeitaufwendung, die man geltend machen kann, ist die für eigenhändige Beseitigung von Sachschäden, aber davon wird man auch nicht reich und überläßt das, wenn es die gegnerische Versicherung eh blechen muß, praktischerweise der Werkstatt.
Thorsten Günther
2013-12-10 18:00:10 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Gibt es Urteile pro oder Contra, oder hat hier noch niemand eine
Klage versucht?
Lass mich raten: Du beziehst Dich auf diesen Artikel?

<http://www.der-postillon.com/2013/11/eugh-urteil-autofahrer-haben-anspruch.html>

Ich muss Dich leider sehr enttäuschen, aber Der Postillon ist eine
Satireseite, sprich: die entsprechende Entscheidung des EuGH ist frei
erfunden und es gibt auch keine Presseagentur "dpo".



---
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http://www.avast.com
Wolfgang Schreiber
2013-12-11 10:02:36 UTC
Permalink
Post by Thorsten Günther
<http://www.der-postillon.com/2013/11/eugh-urteil-autofahrer-haben-anspruch.html>
Wäre eigentlich ein netter Aprilscherz, besonders der letzte Satz. :-)

VG
Wolfgang
Armin Wolf
2013-12-11 16:08:15 UTC
Permalink
Post by Thorsten Günther
Post by Armin Wolf
Gibt es Urteile pro oder Contra, oder hat hier noch niemand eine
Klage versucht?
Lass mich raten: Du beziehst Dich auf diesen Artikel?
<http://www.der-postillon.com/2013/11/eugh-urteil-autofahrer-haben-anspruch.html>
Nein, diese Seite kenne ich nicht.

Mich interessiert, ob es bereits ein Urteil in einem Fall gibt,
wo eine Person einen ganz konkreten Schaden einklagte.

Beispielsweise ein Ehepaar, welches sich einen Theaterabend
gönnen möchte, und dann zwei Stunden auf der Autobahn fest-
steckt, während 10 km weiter die bezahlten Plätze leer bleiben.
(Natürlich Zeitreserve usw. eingeplant)

Hier wäre der Schaden die verfallenen Konzertkarten und die
unnötig erfolgten Fahrtkosten.

Ursächlich für den Schaden wäre derjenige, der den Unfall ver-
ursacht hat.

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