Joern Bredereck
2008-10-25 15:04:20 UTC
Hallo,
meine Frau lebt seit 2004 in Deutschland, hat aber immernoch ihren (in
2002 gemachten) russischen Führerschein. Sie hat auch derzeit noch die
russische Staatsbürgerschaft, aber natürlich eine entsprechende
Aufenthaltserlaubnis für den Schengen-Raum.
Nun meine Frage: Soviel ich weiss, durfte sie mit diesem Führerschein
nur für eine übergangsfrist von 6 Monaten in Deutschland fahren.
Aber wie sieht es mit dem europäischen Ausland aus? Wir wohnen direkt an
der Grenze zu Frankreich. Gilt die 6-Monatsübergangsfrist auch für
französiche Straßen (evtl. wegen einer EU-Vereinheitlichung)? Oder kann
sie mit ihrem russichen Führerschein quasi unbegrenzt in Frankreich fahren?
Gruß,
Jörn
meine Frau lebt seit 2004 in Deutschland, hat aber immernoch ihren (in
2002 gemachten) russischen Führerschein. Sie hat auch derzeit noch die
russische Staatsbürgerschaft, aber natürlich eine entsprechende
Aufenthaltserlaubnis für den Schengen-Raum.
Nun meine Frage: Soviel ich weiss, durfte sie mit diesem Führerschein
nur für eine übergangsfrist von 6 Monaten in Deutschland fahren.
Aber wie sieht es mit dem europäischen Ausland aus? Wir wohnen direkt an
der Grenze zu Frankreich. Gilt die 6-Monatsübergangsfrist auch für
französiche Straßen (evtl. wegen einer EU-Vereinheitlichung)? Oder kann
sie mit ihrem russichen Führerschein quasi unbegrenzt in Frankreich fahren?
Gruß,
Jörn