Discussion:
Gültigkeit russischer Führerschein
(zu alt für eine Antwort)
Joern Bredereck
2008-10-25 15:04:20 UTC
Permalink
Hallo,

meine Frau lebt seit 2004 in Deutschland, hat aber immernoch ihren (in
2002 gemachten) russischen Führerschein. Sie hat auch derzeit noch die
russische Staatsbürgerschaft, aber natürlich eine entsprechende
Aufenthaltserlaubnis für den Schengen-Raum.

Nun meine Frage: Soviel ich weiss, durfte sie mit diesem Führerschein
nur für eine übergangsfrist von 6 Monaten in Deutschland fahren.

Aber wie sieht es mit dem europäischen Ausland aus? Wir wohnen direkt an
der Grenze zu Frankreich. Gilt die 6-Monatsübergangsfrist auch für
französiche Straßen (evtl. wegen einer EU-Vereinheitlichung)? Oder kann
sie mit ihrem russichen Führerschein quasi unbegrenzt in Frankreich fahren?

Gruß,

Jörn
Peter Schmidt-Schmiedebach
2008-10-26 08:47:57 UTC
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Post by Joern Bredereck
Hallo,
Nun meine Frage: Soviel ich weiss, durfte sie mit diesem Führerschein
nur für eine übergangsfrist von 6 Monaten in Deutschland fahren.
Nein, nur 3 Monate. Danach erfüllt sie den Tatbestand Fahren ohne
Führerschein.
Post by Joern Bredereck
Aber wie sieht es mit dem europäischen Ausland aus? Wir wohnen direkt an
der Grenze zu Frankreich. Gilt die 6-Monatsübergangsfrist auch für
französiche Straßen (evtl. wegen einer EU-Vereinheitlichung)? Oder kann
sie mit ihrem russichen Führerschein quasi unbegrenzt in Frankreich fahren?
Dort gelten auch nur 3 Monate.


Peter
Andreas Randolf
2008-10-26 09:07:10 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Nein, nur 3 Monate. Danach erfüllt sie den Tatbestand Fahren ohne
Führerschein.
Den gibt's gar nicht.
--
Gruß, Andreas

http://www.liegerad-fernweh.de

E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Henning Koch
2008-10-26 15:33:15 UTC
Permalink
Post by Andreas Randolf
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Nein, nur 3 Monate. Danach erfüllt sie den Tatbestand Fahren ohne
Führerschein.
Den gibt's gar nicht.
klar, lfd. Nr. 168 BKatV:
"Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen
nicht ausgehändigt", Regelsatz: 10 EUR

Ich gehe allerdings davon aus Peter ein Vergehen i.S.d. §21 StVG meint
(Fahren ohne Fahrerlaubnis), dafür sind selbst bei fahrlässiger
Begehung noch Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis 180
Tagessätze ausgesetzt. Übrigens: jeweils für den Fahrer _und_ für den
Halter des Fahrzeugs!
Joern Bredereck
2008-10-26 16:13:56 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
"Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen
nicht ausgehändigt", Regelsatz: 10 EUR
Ich gehe allerdings davon aus Peter ein Vergehen i.S.d. §21 StVG meint
(Fahren ohne Fahrerlaubnis), dafür sind selbst bei fahrlässiger
Begehung noch Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis 180
Tagessätze ausgesetzt. Übrigens: jeweils für den Fahrer _und_ für den
Halter des Fahrzeugs!
ok, zunächst mal danke für die Infos. Aber meine ursprüngliche Frage
konnte mir leider noch niemand (ggf. unter Nennung der Quelle)
beantworten: Ist der russische Führerschein im (europäischen?) Ausland
weiterhin gültig, auch wenn meine Frau schon länger als 3 Monate in
Deutschland lebt und den Führerschein seither nicht umgeschrieben hat?

Oder anders gefragt: interessiert es die französischen Behörden
überhaupt, dass ein russischer Staatsbürger mit russischem Führerschein
auf den Strassen für jeweils maximal einen Tag (pro Einreise nach
Frankfreich) unterwegs ist?

Mir ist klar, dass es hier in der Newsgroups vornehmlich um das Recht in
der BRD geht. Daher: Wie sähe der umgekehrte Fall denn aus? Nehmen wir
an, meine Frau wäre mit ihrem russischen Führerschein 2004 nach
Frankreich ausgewandert und würde dort nun leben. Wäre der russische
Führerschein dann bei einer Stippvisite nach Deutschland ungültig?
Immerhin ist sie in diesem (konstruierten) Fall erst vor wenigen Stunden
nach Deutschland eingereist und ist daher von der 3-Monats-Frist aus
Deutscher Sicht noch weit entfernt.

Wie ist denn der Beginn der 3-Monats-Frist definiert? Kann mir hierfür
mal jemand eine Quelle nennen?

Danke!

Gruß,

Jörn
Jens Müller
2008-10-26 16:40:33 UTC
Permalink
Post by Joern Bredereck
Wie ist denn der Beginn der 3-Monats-Frist definiert? Kann mir hierfür
mal jemand eine Quelle nennen?
Führerscheinrichtlinie,
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdf,
würde ich sagen.
Joern Bredereck
2008-10-26 18:31:43 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Joern Bredereck
Wie ist denn der Beginn der 3-Monats-Frist definiert? Kann mir hierfür
mal jemand eine Quelle nennen?
Führerscheinrichtlinie,
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdf,
würde ich sagen.
ich habe das Ding jetzt mal quergelesen und konnte dabei nirgends einen
Passus bezüglich der Gültigkeit von Nicht-EU-Führerscheinen finden.
Sieht für mich so aus, als ob da nur die EU-Führerscheine geregelt
wären. Über die Gültigkeit von Führerscheinen aus Drittländern kann ich
nichts finden.

Das einzige, was entfernt damit zu tun hat, wäre auf Seite 9:

"6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausge-
stellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um,
so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt;
dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung."


Hat noch jemand einen Tipp?

Gruß,

Jörn
A. Dischner
2008-10-28 13:12:22 UTC
Permalink
Post by Joern Bredereck
Hat noch jemand einen Tipp?
Hi,

das ist eigentlich eine Fragestellung für die RA eines Automobilclubs.

Ohne jemanden zu nahe zu treten:
Rechtssicherheit wirst du hier nicht finden und schon gar nicht von
Polizeibeamten BTDTNT,

Gruss,

Toni
--
Moppederlkönige: http://www.die-strafe-gottes.de
Joern Bredereck
2008-10-29 09:37:22 UTC
Permalink
Post by A. Dischner
das ist eigentlich eine Fragestellung für die RA eines Automobilclubs.
Rechtssicherheit wirst du hier nicht finden und schon gar nicht von
Polizeibeamten BTDTNT,
naja, ich will ja keine "Rechtssicherheit". Mich würde nur mal
interessieren, wo und wie die 6 Monate eigentlich definiert sind, von
denen man in allen Foren immer hört. Das muss doch in irgendeinem Gesetz
oder irgendeiner Verordnung schwarz auf weiss stehen. Bei Google finde
ich zu diesem Thema wirklich nur Foren-Einträge, aber ohne das jemals
wirklich eine verbindliche Quelle genannt wurde.


Gruß,

Jörn
Dieter Bünning
2008-10-30 11:19:39 UTC
Permalink
Post by Joern Bredereck
Post by Henning Koch
"Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen
nicht ausgehändigt", Regelsatz: 10 EUR
Ich gehe allerdings davon aus Peter ein Vergehen i.S.d. §21 StVG meint
(Fahren ohne Fahrerlaubnis), dafür sind selbst bei fahrlässiger
Begehung noch Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis 180
Tagessätze ausgesetzt. Übrigens: jeweils für den Fahrer _und_ für den
Halter des Fahrzeugs!
ok, zunächst mal danke für die Infos. Aber meine ursprüngliche Frage
konnte mir leider noch niemand (ggf. unter Nennung der Quelle)
beantworten: Ist der russische Führerschein im (europäischen?) Ausland
weiterhin gültig, auch wenn meine Frau schon länger als 3 Monate in
Deutschland lebt und den Führerschein seither nicht umgeschrieben hat?
Frag doch einfach mal beim Ordnungsamt nach. Die müssen das doch wissen.
Gruß
Dieter

Peter Schmidt-Schmiedebach
2008-10-26 17:12:15 UTC
Permalink
Post by Joern Bredereck
Hallo,
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Nein, nur 3 Monate. Danach erfüllt sie den Tatbestand Fahren ohne
Führerschein.
Den gibt's gar nicht.
Dem Polizeibeamten vor Ort wird schon was passendes einfallen...

Peter
Joern Bredereck
2008-10-26 11:56:47 UTC
Permalink
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Post by Joern Bredereck
Aber wie sieht es mit dem europäischen Ausland aus? Wir wohnen direkt an
der Grenze zu Frankreich. Gilt die 6-Monatsübergangsfrist auch für
französiche Straßen (evtl. wegen einer EU-Vereinheitlichung)? Oder kann
sie mit ihrem russichen Führerschein quasi unbegrenzt in Frankreich fahren?
Dort gelten auch nur 3 Monate.
3 Monate nach was?
Peter Schmidt-Schmiedebach
2008-10-26 17:35:03 UTC
Permalink
Post by Joern Bredereck
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Post by Joern Bredereck
Aber wie sieht es mit dem europäischen Ausland aus? Wir wohnen direkt an
der Grenze zu Frankreich. Gilt die 6-Monatsübergangsfrist auch für
französiche Straßen (evtl. wegen einer EU-Vereinheitlichung)? Oder kann
sie mit ihrem russichen Führerschein quasi unbegrenzt in Frankreich fahren?
Dort gelten auch nur 3 Monate.
3 Monate nach was?
3 Monate nach Beginn ihrer Aufenthaltserlaubnis natürlich. So lange
Russland noch nicht zur EU gehört, verliert ihr Führerschein nach 3
Monaten seine Gültigkeit.

Wird Deine Freundin ohne gültige Fahrerlaubnis von der französischen
Gendarmerie angehalten, bleibt sie so lange vor Ort in Verwahrung, bis
sie die Strafe bezahlt hat. Es sei denn sie hat einen festen Wohnsitz in
Frankreich.

Also einfach Führerschein auf der nächsten Führerscheinstelle
umschreiben lassen.

Peter
Joern Bredereck
2008-10-26 18:42:37 UTC
Permalink
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
3 Monate nach Beginn ihrer Aufenthaltserlaubnis natürlich.
Dies zu kontrollieren dürfte für ausländische Polizeibeamte so gut wie
unmöglich sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird regelmäßig verlängert und
trägt jeweils nur das letzte Verlängerungs- sowie das Ablaufdatum. Für
den französischen Gendarmen ist nicht aus dem Pass ersichtlich, wann die
erste Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde zumail sie inzwischen einen
neuen Pass bekommen hat, der die alten Erlaubnisse nicht mehr
beinhaltet. Demnach könnte sie nach jeder Verlängerung oder einem
Pass-Wechsel wieder 3 Monate lang fahren.

Denkbar wäre höchstens, dass die die französische Polizei einen
Echtzeit-Zugriff auf die Daten des der deutschen Ausländerbehörden hat.
Das wiederum halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Aber egal.. letztlich würde mich einfach nur eine Quelle für die
geltenden Bestimmungen interessieren. Wo sind denn die von dir
geposteten 3 Monate geregelt? In anderen Foren lese ich übrigens
durchweg etwas von 6 Monaten.
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Also einfach Führerschein auf der nächsten Führerscheinstelle
umschreiben lassen.
nächste Wochen hat Sie ihre praktische Prüfung und bekommt einen
EU-Führerschein. "einfach nur umschreiben lassen" reicht leider nicht.

Gruß,

Jörn
Peter Schmidt-Schmiedebach
2008-10-26 22:02:31 UTC
Permalink
Post by Joern Bredereck
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
3 Monate nach Beginn ihrer Aufenthaltserlaubnis natürlich.
Dies zu kontrollieren dürfte für ausländische Polizeibeamte so gut wie
unmöglich sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird regelmäßig verlängert und
trägt jeweils nur das letzte Verlängerungs- sowie das Ablaufdatum. Für
den französischen Gendarmen ist nicht aus dem Pass ersichtlich, wann die
erste Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde zumail sie inzwischen einen
neuen Pass bekommen hat, der die alten Erlaubnisse nicht mehr
beinhaltet. Demnach könnte sie nach jeder Verlängerung oder einem
Pass-Wechsel wieder 3 Monate lang fahren.
Klar kannst Du sicherlich alle 3 Monate einen neuen Pass beantragen...

Wenn dem Polizeibeamten vor Ort ersichtlich wird, dass die junge Dame
länger als 3 Monate einen festen Wohnsitz in der EU hat, dann ist sie
fällig. Ist es für den Beamten nicht ersichtlich, ist alles in Ordnung.
Post by Joern Bredereck
Denkbar wäre höchstens, dass die die französische Polizei einen
Echtzeit-Zugriff auf die Daten des der deutschen Ausländerbehörden hat.
Das wiederum halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Die Gendarmerie kann dies nicht.
Post by Joern Bredereck
Aber egal.. letztlich würde mich einfach nur eine Quelle für die
geltenden Bestimmungen interessieren. Wo sind denn die von dir
geposteten 3 Monate geregelt? In anderen Foren lese ich übrigens
durchweg etwas von 6 Monaten.
Nach Auskunft eines Polizeihauptkommissar auf genau diese Frage. Als
nicht EU Bürger kannst Du mit Deiner Fahrlaubnis 3 Monate fahren, auch
wenn Du einen festen Wohnsitz in D hast.
Post by Joern Bredereck
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Also einfach Führerschein auf der nächsten Führerscheinstelle
umschreiben lassen.
Meinen konnte ich einfach umschreiben lassen (Australien, QLD).
Peter
Wolfgang May
2008-10-26 22:30:20 UTC
Permalink
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Nach Auskunft eines Polizeihauptkommissar auf genau diese Frage. Als
nicht EU Bürger kannst Du mit Deiner Fahrlaubnis 3 Monate fahren, auch
wenn Du einen festen Wohnsitz in D hast.
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Also einfach Führerschein auf der nächsten Führerscheinstelle
umschreiben lassen.
Meinen konnte ich einfach umschreiben lassen (Australien, QLD).
Man darf 6 Monate fahren.

Umschreibung ueblicherweise nur aus EU-Laendern. Sonst gelten zusaetzliche
Anforderungen, oft ist eine komplette Fahrpruefung faellig, siehe z.B.

http://isos.studentenwerk.essen-duisburg.de/Duisburg-Essen/nuetzliches/fuererschein-aus-nicht-eu-laendern

Man sollte ggf die Umschreibung auch innerhalb der ersten 6 Monate beantragen
und durchziehen, sonst kann sie abgelehnt werden (Erfahrung aus Freiburg, 2000).

Wolfgang
Dietmar Hollenberg
2008-10-27 02:23:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Man sollte ggf die Umschreibung auch innerhalb der ersten 6 Monate beantragen
und durchziehen, sonst kann sie abgelehnt werden (Erfahrung aus Freiburg, 2000).
Egal, welche Begründung hinter der Frist und der potentiellen Ablehnung
steckt: Ich fürchte, ich werde sie nicht nachvollziehen können.

Glauben Beamte tatsächlich, daß jemand erlernte Fähigkeiten verliert,
wenn sie nicht innerhalb einer willkürlich festgelegten Frist einen
Stempel auf ein Stück Papier drücken?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Wolfgang May
2008-10-27 07:40:01 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Man sollte ggf die Umschreibung auch innerhalb der ersten 6 Monate beantragen
und durchziehen, sonst kann sie abgelehnt werden (Erfahrung aus Freiburg, 2000).
Egal, welche Begründung hinter der Frist und der potentiellen Ablehnung
steckt: Ich fürchte, ich werde sie nicht nachvollziehen können.
Glauben Beamte
Der Vollstaendigkeit halber: das sind in der Regel keine Beamten,
sondern Angestellte im oeffentlichen Dienst.
Post by Dietmar Hollenberg
tatsächlich, daß jemand erlernte Fähigkeiten verliert,
wenn sie nicht innerhalb einer willkürlich festgelegten Frist einen
Stempel auf ein Stück Papier drücken?
Frag' sie das, und sie werden Dir in Zukunft *alles* ablehnen
(bzw. noch effektiver: einfach nicht bearbeiten).
Im Vergleich zu Goettingen waren sie aber in Freiburg noch relativ
kooperativ ...

Wolfgang
Peter Schmidt-Schmiedebach
2008-10-27 08:12:50 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Glauben Beamte tatsächlich, daß jemand erlernte Fähigkeiten verliert,
wenn sie nicht innerhalb einer willkürlich festgelegten Frist einen
Stempel auf ein Stück Papier drücken?
Das Alleinstellungsmerkmal der deutschen Autobahnen rechtfertigt dies
alleine.

Ein Australier weiß nicht, wie und was es mit einem riesigen
Beschleunigungsstreifen auf sich hat. Und weshalb man nicht mehr rechts
überholen darf.

Prinzipiell sollten auch Holländer trotz EU-Führerschein einen deutschen
Führerschein bei Benutzung deutscher Autobahnen machen müssen.

Peter
Frank Hucklenbroich
2008-10-27 10:26:25 UTC
Permalink
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Post by Dietmar Hollenberg
Glauben Beamte tatsächlich, daß jemand erlernte Fähigkeiten verliert,
wenn sie nicht innerhalb einer willkürlich festgelegten Frist einen
Stempel auf ein Stück Papier drücken?
Das Alleinstellungsmerkmal der deutschen Autobahnen rechtfertigt dies
alleine.
Ein Australier weiß nicht, wie und was es mit einem riesigen
Beschleunigungsstreifen auf sich hat. Und weshalb man nicht mehr rechts
überholen darf.
Stimmt, ständig diese Australier auf den Autobahnen, das nervt total :-)

Dafür wissen die Deutschen dann wieder nicht, warum es unklug ist einen
Road Train zu überholen...

SCNR,

Frank
Dietmar Hollenberg
2008-10-27 11:18:37 UTC
Permalink
Post by Peter Schmidt-Schmiedebach
Post by Dietmar Hollenberg
Glauben Beamte tatsächlich, daß jemand erlernte Fähigkeiten verliert,
wenn sie nicht innerhalb einer willkürlich festgelegten Frist einen
Stempel auf ein Stück Papier drücken?
Das Alleinstellungsmerkmal der deutschen Autobahnen rechtfertigt dies
alleine.
Was rechtfertigt es? Daß man 6 Monate lang legal darauf fahren kann und
darf, und wenn man sich vollständig daran gewöhnt hat, plötzlich nicht
mehr?

Logisch wäre, den Stempel bereits vor der ersten Fahrt zu benötigen.
Oder nie. Aber nicht nach einer willkürlich festgelegten Zeit X, in der
sich *nichts* an der Fähigkeit zu fahren ändert.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Frank Hucklenbroich
2008-10-27 12:00:09 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Man darf 6 Monate fahren.
Umschreibung ueblicherweise nur aus EU-Laendern.
Das erinnert mich an einen Schulfreund, der seinerzeit bei einem
Highschool-Jahr in den USA mit 16 einen Führerschein gemacht hat. Den ließ
er dann in Deutschland umschreiben, und durfte damit weiterhin fahren, wäre
alles kein Problem hieß es. Als er dann nach 1 1/2 Jahren (mit 17 1/2)
einen (nicht selbst verschuldeten) Unfall hatte, gab es erst mal riesigen
Ärger mit der Polizei, denn die waren der Meinung, daß er mit dem
Führerschein nur 1 Jahr hätte fahren dürfen, und dann müßte er warten bis
er 18 ist. Das gab dann das volle Programm: Anzeigen wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis und Anzeige gegen seine Eltern, weil die ihm den Wagen
überlassen hatten.

Er ist dann am nächsten Tag zu Straßenverkehrsamt (die hatten den Lappen
umgeschrieben), und die meinten "Kann ja gar nicht sein". Am Ende wurden
dann die Anzeigen wieder zurückgezogen, weil die Polizisten offenbar doch
nicht so recht den Durchblick hatten. Er durfte dann legal weiterhin mit
dem Führerschein fahren.

Was ich damit sagen will - das ist eine verdammt komplizierte Materie, und
auf die Aussage eines Polizeibeamten würde ich in dem Zusammenhang nicht
allzuviel geben. Auch die können sich irren.

Grüße,

Frank
Dietmar Hollenberg
2008-10-27 15:03:03 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
gab es erst mal riesigen
Ärger mit der Polizei, denn die waren der Meinung, daß er mit dem
Führerschein nur 1 Jahr hätte fahren dürfen, und dann müßte er warten bis
er 18 ist.
Klar, ist ja auch völlig logisch: Nach einem Jahr verliert man von ganz
allein plötzlich die erlernten Fähigkeiten, und pünktlich mit 18 sind
sie um Mitternacht wieder da.
Post by Frank Hucklenbroich
das ist eine verdammt komplizierte Materie,
Nein, grundsätzlich ist sie nicht kompliziert, sondern ziemlich
folgerichtig und logisch. Man muß extrem merkwürdig denken und anderen
völlig willkürliche Vorschriften machen, um sie kompliziert zu machen.

Als ich meine neugeborene Tochter anmeldete, durfte ich ziemlich lange
warten, weil zwei Standesbeamte offen auf dem Flur eine halbe Stunde
lang darüber diskutierten, ob eine drei Jahre alte amtlich beglaubigte
spanische Geburtsurkunde noch gültig sei oder nicht. Entschuldigung: Was
bitte soll sich an der Tatsache der Geburt einer bestimmten Person an
einem bestimmten Ort innerhalb von drei Jahren bzw. überhaupt jemals
ändern?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Lesen Sie weiter auf narkive:
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