Discussion:
Parken auf Privatgrundstück
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2023-07-31 17:09:49 UTC
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Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir
das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
oder darf das nur der Hauseigentümer?
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
schon immer von den Mietern genutzt.)
Gerald Oppen
2023-07-31 19:10:32 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir
das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
oder darf das nur der Hauseigentümer?
Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
Ansonsten an den entsprechenden
Post by Stefan Schmitz
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
eingeräumt hat...
Post by Stefan Schmitz
Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
schon immer von den Mietern genutzt.)
...allerdings gibt es häufig eine Stellplaznachweispflicht für
Häuser/Wohnungen. Wenn diese anderwertig genutzt werden zum Nachteil der
Mieter kann man dagegen u.Umständen vorgehen.
Stefan Schmitz
2023-08-01 13:00:48 UTC
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Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist
mir das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
oder darf das nur der Hauseigentümer?
Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
Mietern zugewiesen. Es wäre wenig sinnvoll, nur in solchen
Ausnahmefällen den Mietern eigene Rechte zuzugestehen.
Post by Gerald Oppen
Ansonsten an den entsprechenden
Da fehlt etwas.
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
eingeräumt hat...
Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
gesamten Parkfläche eingeräumt hat? Eine solche Vereinbarung scheint mir
konkludent üblicher Bestandteil von Mietverträgen zu sein.
Dann wären alle Mieter gleichermaßen Besitzer der Parkplätze und könnten
gegen Fremdnutzung gemäß § 862 BGB vorgehen.
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird
schon immer von den Mietern genutzt.)
...allerdings gibt es häufig eine Stellplaznachweispflicht für
Häuser/Wohnungen. Wenn diese anderwertig genutzt werden zum Nachteil der
Mieter kann man dagegen u.Umständen vorgehen.
Tim Landscheidt
2023-08-01 13:50:15 UTC
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Post by Stefan Schmitz
[…]
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu
lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz
fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges
Nutzungsrecht eingeräumt hat...
Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges
Nutzungsrecht an der gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
Eine solche Vereinbarung scheint mir konkludent üblicher
Bestandteil von Mietverträgen zu sein.
Dann wären alle Mieter gleichermaßen Besitzer der Parkplätze
und könnten gegen Fremdnutzung gemäß § 862 BGB vorgehen.
[…]
Woher weißt Du denn, dass nicht ein Mitglied dieser Mieter-
gemeinschaft (oder der Vermieter) dem „Fremden“ in diesem
Fall die Nutzung erlaubt hat? Wieviele Fahrzeuge dürfte ein
Mieter ansonsten auf der Parkfläche abstellen? Hätte ein
Mieter, der kein Fahrzeug besitzt, das Recht auf die Nutzung
der Parkfläche?

Tim
Stefan Reuther
2023-08-01 13:50:55 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um
zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer
ist mir das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu
untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
Mietern zugewiesen.
Ich kenn einige der Art.
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
eingeräumt hat...
Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
Ist das denn wirklich ein *alleiniges* Nutzungsrecht, oder nur ein "na
ihr könnt halt hier parken"? Ist sichergestellt, dass der Eigentümer
niemand anders "na ihr könnt halt hier parken" sagt?

Und selbst mit alleinigem Nutzungsrecht für alle Mieter müsstest du
jetzt alle Mieter fragen, ob sie den Jemand kennen und ihm evtl. ihr
Nutzungsrecht weitergegeben haben ("park halt bei mir, mein Auto ist
gerade in der Werkstatt"). Deshalb wird das mit dem Untersagen der
Nutzung deutlich schwieriger als bei einer einzelnen Parkfläche mit
Schild "Reserviert für Wohnung 51" dran.


Stefan
Stefan Schmitz
2023-08-01 15:12:54 UTC
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Post by Stefan Reuther
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um
zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer
ist mir das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu
untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
Nach meinem Verständnis kannst Du als Mieter nur dagegen vorgehen wenn
Du das alleinige Nutzungsrecht an dem Stellplatz hast.
Bei den wenigsten Wohnanlagen sind die Stellplätze fest bestimmten
Mietern zugewiesen.
Ich kenn einige der Art.
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Oppen
Post by Stefan Schmitz
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn
dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine
Wenn er für den jeweiligen Platz kein alleiniges Nutzungsrecht
eingeräumt hat...
Wenn er aber der Mietergemeinschaft ein alleiniges Nutzungsrecht an der
gesamten Parkfläche eingeräumt hat?
Ist das denn wirklich ein *alleiniges* Nutzungsrecht, oder nur ein "na
ihr könnt halt hier parken"? Ist sichergestellt, dass der Eigentümer
niemand anders "na ihr könnt halt hier parken" sagt?
Das ist halt die Frage, ob der (nicht selbst dort wohnende) Eigentümer
einfach jemand anderem das Parken gestatten darf, wenn dadurch die
Mieter in die Röhre schauen.
Solange mehr Plätze als hauseigene Fahrzeuge vorhanden sind, ist das
alles kein Problem. Ansonsten könnte man eine Beeinträchtigung des
Mietobjekts annehmen.
Post by Stefan Reuther
Und selbst mit alleinigem Nutzungsrecht für alle Mieter müsstest du
jetzt alle Mieter fragen, ob sie den Jemand kennen und ihm evtl. ihr
Nutzungsrecht weitergegeben haben ("park halt bei mir, mein Auto ist
gerade in der Werkstatt"). Deshalb wird das mit dem Untersagen der
Nutzung deutlich schwieriger als bei einer einzelnen Parkfläche mit
Schild "Reserviert für Wohnung 51" dran.
Man könnte denjenigen ja fragen, wer ihm das Parken erlaubt hat. Wenn er
keinen Bewohner nennen kann oder der schon selbst einen Platz
beansprucht, kann man ihn verscheuchen.
Elmar Haneke
2023-08-07 16:06:01 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Man könnte denjenigen ja fragen, wer ihm das Parken erlaubt hat. Wenn er
keinen Bewohner nennen kann oder der schon selbst einen Platz beansprucht,
kann man ihn verscheuchen.
Irgendwer aus dem Haus solllte das Parken erlaubt haben, wer wieviele
Parkplätze Nutzen darf, ist vermutlich nicht festgelegt. Wenn ein Mieter 2
Autos dort abstellt kann ein anderer neben seinem eigenen Auto auch ienem
Freund das Abstellen erlauben.

Um wirklich was dagegen machen zu können, müsste eine eindeutige Regelung
getroffen werden. Die könnte dann so aussehen, dass die Parkplätze numeriert
und konkret an die Bewohner vermietet werden.

Elmar
--
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Diedrich Ehlerding
2023-08-01 15:00:14 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu
Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden.
Auf dem Privatgrundstück, oder auf der Straße?
Post by Stefan Schmitz
Als Nichtautobesitzer ist
mir das ziemlich egal.
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen,
oder darf das nur der Hauseigentümer?
Wenn du die Fläche z.B. als Stellplatz für dein Auto mitgemietet hast,
könntest du selber gegen den Störer vorgehen. Wenn das als Parkplatz für
alle Mieter des Hauses ausgewiesen ist und da ein Schild steht
"Privatparkplatz, nur für Mieter des Hauses XYZ-Straße soundsoviel"
hättest du auch ein eigenes Recht an diesem Platz und könntest
einschreiten.
--
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Ulrich D i e z
2023-08-04 10:07:32 UTC
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Heute habe ich gesehen, wie jemand vor unserem Haus geparkt hat, um zu Fuß in der Nachbarschaft zu verschwinden. Als Nichtautobesitzer ist mir das ziemlich egal.
Als Nichtautobesitzer besitzt du wohl mindestens ein Nicht-Auto.
Bist du auch ein Autonichtbesitzer? ;-)
Wäre ich als Mieter berechtigt, Fremden das Parken dort zu untersagen, oder darf das nur der Hauseigentümer?
Kommt drauf an, inwieweit du berechtigt bist, über die Nutzung des
Parkareals durch andere zu bestimmen.

Wenn im Mietvertrag ein bestimmter Stellplatz als ausschließlich
zu deiner Mietsache gehörig genannt ist, sodass du bestimmen darfst,
wer den nutzt...
Wäre der Vermieter berechtigt, Fremde dort parken zu lassen, wenn dadurch seinen Mietern ein Stellplatz fehlte? (Angenommen, es gibt keine Vereinbarung im Mietvertrag über den Stellplatz, aber der Platz wird schon immer von den Mietern genutzt.)
Ich nehme an, es kommt darauf an, ob die Mieter laut Vertrag oder
Hausordnung einen _Anspruch_ auf Parkmöglichkeit haben oder nur die
_Erlaubnis_, auf dem Kfz-Abstellareal eine Parkmöglichkeit - sofern
gerade vorhanden - zu nutzen.

(Ob man sich einen Anspruch auf Parkmöglichkeit mit der Zeit -äh-
"ersitzen" kann, z.B., weil man halt, ohne dies geregelt zu haben,
immer das Fahrzeug auf einem zur Liegenschaft, in der die Mietwohnung
liegt, gehörenden Kfz-Abstellareal abstellte, ohne dass jemand etwas
dagegen (unternommen) hatte, weiß ich nicht. Ich halte das aber für
unwahrscheinlich.)

Außerdem kommt es wohl auch drauf an, warum genau den Mietern ein
Stellplatz fehlt - wenn es unter anderem auch daran liegt, dass ein
Mieter selbst mehrere Stellplätze belegt, um seinen Fuhrpark
unterzubringen, z.B. mehrere Kfz und/oder ein recht großes Kfz
(Wohnmobil o. ä.) und/oder Anhänger abstellt...

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
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