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Verwarngeld - nicht angeschnallt vor roter Ampel?
(zu alt für eine Antwort)
Roy Schultheiss
2007-08-05 20:18:45 UTC
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Hallo zusammen,

ich stand letzte Woche vor einer roten Ampel, als ein Polizeibeamter
auf dem Motorrad an mein Fenster klopfte und mich aufforderte ihm zu
folgen. Ich war nicht angeschnallt ...
Ich hab mich dann angeschnallt und folgte ihm zur nächsten
Haltestelle. Dann das übliche Prozedere: 30 EUR Verwarngeld :(

Ich habe den Überweisungsträger jetzt zuhause liegen und bin
unschlüssig, ob ich überhaupt zahlen muss. Immerhin stand ich vor
einer roten Ampel. Der Polizist kann ja nicht wissen, ob ich auch
vorher unangeschnallt war!? Oder muss ich grundsätzlich angeschnallt
sein? Irgendwie glaube ich noch aus der Fahrschule zu wissen, dass man
bei Schrittgeschwindigkeit und beim Rückwärtsfahren nicht angeschnallt
sein muss - was ja ein Halten vor der roten Ampel mit einschließt.

Vielleicht habt ihr Hinweise, was ich jetzt tun kann/sollte.

Beste Grüße

Roy
Holger H. Macht
2007-08-06 04:14:37 UTC
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Hallo, Roy,

wieso sollte Fahrem mit Schrittgeschwindigkeit ein Halten vor der roten
Ampel einschließen? Vor einer roten Ampel besteht keineswegs die
Notwendigkeit, den Gurt abzulegen; beim Rückwärtsfahren - hierauf bezieht
sich das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit in §21a StVO vor allem - ist ein
Gurt oftmals hinderlich und gfährdet mehr als er nutzt.

Hier ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 24.11.2005 (Az.: 211 Ss
111/05):

"Leitsatz:
Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO
entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. ...

Mit Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 14. Juli 2005 ist der Betroffene
von dem gegen ihn mit Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Hannover zur Last
gelegten Vorwurf, am 23. Februar 2005 in Hannover verbotswidrig ein Mobil
oder Autotelefon benutzt und während der Fahrt den vorgeschriebenen
Sicherheitsgurt nicht angelegt zu haben, freigesprochen worden. Das
angefochtene Urteil teilt hierzu (lediglich) mit, der Betroffene habe in der
Hauptverhandlung angegeben, er habe vor einer Rotlicht zeigenden Ampelanlage
anhalten müssen. Er fahre die Strecke häufiger, weshalb ihm bekannt gewesen
sei, dass die Rotphase sehr lange dauern würde. ...

Soweit das Amtsgericht offenbar davon ausgeht, der Tatbestand des § 21 a
Abs. 1 Satz 1 StVO sei nicht erfüllt, wenn der Sicherheitsgurt während eines
verkehrsbedingten Haltens nicht angelegt sei, ist dies nicht frei von
Rechtsfehlern. Zwar hat der vormalige 1. Strafsenat des OLG Celle in einer
Entscheidung vom 10. Oktober 1985 (1 Ss 374/85, DAR 1986, 28) ausgeführt, es
bestehe keine Pflicht zum Anlegen der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte in
der Zeit, in der das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr verkehrsbedingt halten
müsse, weil der Begriff der "Fahrt" im Sinne von § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO
einen Zustand der Bewegung des Fahrzeugs voraussetze. Dem aber steht die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 (BGH NJW 2001,
1485) entgegen. Hiernach besteht wegen der hierbei nicht beseitigten
besonderen Gefährdungslage die Gurtanlegepflicht während der Fahrt nach § 21
a Abs.1 Satz 1 StVO auch bei kurzzeitig verkehrsbedingtem Anhalten. Dem
schließt der Senat sich aus zutreffenden Erwägungen an. Die durch den
Straßenverkehr gegebene Gefahrenlage der Fahrzeuginsassen, der das Anlegen
des Gurtes begegnen soll, wird durch ein kurzfristiges Stehen des Fahrzeugs
nicht beseitigt. An der gegenteiligen Rechtsprechung des früheren 1.
Strafsenats wird nicht festgehalten. ... "

Schönen Gruß


Holger H.
Ulf Gutschmidt
2007-08-06 13:04:58 UTC
Permalink
Post by Holger H. Macht
Die durch den
Straßenverkehr gegebene Gefahrenlage der Fahrzeuginsassen, der das Anlegen
des Gurtes begegnen soll, wird durch ein kurzfristiges Stehen des Fahrzeugs
nicht beseitigt. An der gegenteiligen Rechtsprechung des früheren 1.
Strafsenats wird nicht festgehalten. ... "
Das finde ich nicht gut. Im Winter fahre ich z.B. die ersten paar
Kilometer mit angezogenem Pullover, den ich an einer sich bietenden
Roten Ampel ausziehe, wozu ich notwendigerweise den Gurt abschnallen
muß. Das wäre dann auch ein Verstoß, der Verwarngeld nach sich zöge.

UG
Holger H. Macht
2007-08-06 15:25:31 UTC
Permalink
[...]
Post by Ulf Gutschmidt
Das finde ich nicht gut. Im Winter fahre ich z.B. die ersten paar
Kilometer mit angezogenem Pullover, den ich an einer sich bietenden Roten
Ampel ausziehe, wozu ich notwendigerweise den Gurt abschnallen muß. Das
wäre dann auch ein Verstoß, der Verwarngeld nach sich zöge.
Im Grunde schon, aber ich denke, dass hängt auch immer sehr stark von dem
Polizisten ab, mit dem man es zu tun hat - manche haben nämlich einen
Erfahrungshorizont, der es ihnen erlaubt, ihren Ermessensspielraum auch zu
nutzen.

Schönen Gruß


Holger H.
Wolfram Heinrich
2007-08-06 09:15:01 UTC
Permalink
Post by Roy Schultheiss
Hallo zusammen,
ich stand letzte Woche vor einer roten Ampel, als ein Polizeibeamter
auf dem Motorrad an mein Fenster klopfte und mich aufforderte ihm zu
folgen. Ich war nicht angeschnallt ...
Ich hab mich dann angeschnallt und folgte ihm zur nächsten
Haltestelle. Dann das übliche Prozedere: 30 EUR Verwarngeld :(
Ich habe den Überweisungsträger jetzt zuhause liegen und bin
unschlüssig, ob ich überhaupt zahlen muss. Immerhin stand ich vor
einer roten Ampel. Der Polizist kann ja nicht wissen, ob ich auch
vorher unangeschnallt war!?
Nun, der Polizist hält dich halt wahrscheinlich nicht für einen Idioten,
der bei der roten Ampel den Sicherheitsgurt ablegt, um ihn sich beim
erneuten Ergrünen wieder anzulegen.
Post by Roy Schultheiss
Vielleicht habt ihr Hinweise, was ich jetzt tun kann/sollte.
Nimm es sportlich, weine nicht, sondern zahle!

Ciao
Wolfram
--
Dialektik von Weihnachten
Durch die Vorbereitung auf Weihnachten bist du so geschafft, daß du dann
das Fest wirklich brauchst.
www.theodor-rieh.de, www.theodor-rieh.de/heinrich, www.brueckenbauer.it
Rudolf Steinmeyer
2007-08-06 10:35:49 UTC
Permalink
Post by Roy Schultheiss
Vielleicht habt ihr Hinweise, was ich jetzt tun kann/sollte.
Du solltest Dein Rechtsempfinden justieren.
Falls Du nicht etwa ein Ganove bist wirst Du es richtig finden, wenn
andere wegen Gesetzes-Übertretungen bestraft werden, und Du wirst Dich
ärgern wenn sie durch einen Dreh davon kommen.
Du warst nicht angeschnallt, das ist strafbar. Also zahle!
Rudolf
André Kubitschek
2007-08-06 17:39:57 UTC
Permalink
Post by Roy Schultheiss
Vielleicht habt ihr Hinweise, was ich jetzt tun kann/sollte.
Ich habs öfters mal im Schultergelenk....muss am Alter liegen...

meint
André
Roy Schultheiss
2007-08-06 18:16:35 UTC
Permalink
Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde wohl einfach zahlen ... shit happens.

Beste Grüße

Roy

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