Georg Hübner
2010-05-19 17:44:36 UTC
Hallo,
ich habe hier bei mir in einem lokalem Forum eine sonderbare Diskussion
verfolgt.
Da war ein Teilnehmer der Meinung, das innerorts das Vorfahrtsschild vor
einer rechtseitigen Strasseneinmündung zu stehen hat und ausserorts
hinter der Einmündung.
Ihm wäre an einer Steller innerorts aufgefallen, dass das Schild hinter
der Einmündung steht und somit die Geschwindigkeitsbegrenzung (gegeben
durch das Ortsschild) nicht mehr gelte und er eigendlich ab dieser
Einmündung wieder 100km/h fahren dürfte, da durch die Schilderanordung
eine Ausserortsregelung wieder in Kraft trete.
Mir ist aufgefallen, dass tatsächlich innerorts die Vorfahrtsschilder
vor und ausserorts hinter den Einmündungen stehen.
Aber in der StVo (§42 Richtzeichen) habe ich keinen Hinweis gefunden, wo
das Verkehrszeichen inner- oder ausserorts zu stehen hat.
Und selbst wenn es eine solche Regelung gäbe, halte ich die Meinung des
Forenteilnehmers bei falscher Schilderanordnung innerorts wieder 100
fahren zu dürfen für Unsinn.
Gibt es hier einen Experten, der dazu genaueres sagen kann?
Mfg
Georg Hübner
ich habe hier bei mir in einem lokalem Forum eine sonderbare Diskussion
verfolgt.
Da war ein Teilnehmer der Meinung, das innerorts das Vorfahrtsschild vor
einer rechtseitigen Strasseneinmündung zu stehen hat und ausserorts
hinter der Einmündung.
Ihm wäre an einer Steller innerorts aufgefallen, dass das Schild hinter
der Einmündung steht und somit die Geschwindigkeitsbegrenzung (gegeben
durch das Ortsschild) nicht mehr gelte und er eigendlich ab dieser
Einmündung wieder 100km/h fahren dürfte, da durch die Schilderanordung
eine Ausserortsregelung wieder in Kraft trete.
Mir ist aufgefallen, dass tatsächlich innerorts die Vorfahrtsschilder
vor und ausserorts hinter den Einmündungen stehen.
Aber in der StVo (§42 Richtzeichen) habe ich keinen Hinweis gefunden, wo
das Verkehrszeichen inner- oder ausserorts zu stehen hat.
Und selbst wenn es eine solche Regelung gäbe, halte ich die Meinung des
Forenteilnehmers bei falscher Schilderanordnung innerorts wieder 100
fahren zu dürfen für Unsinn.
Gibt es hier einen Experten, der dazu genaueres sagen kann?
Mfg
Georg Hübner