Discussion:
Nützliche Geländewagen
(zu alt für eine Antwort)
Gerald Gruner
2024-10-26 16:29:45 UTC
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ich war gestern zu Besuch bei einer guten Bekannten. Dort ist das Parken
gerade etwas schwierig, weil gegenüber gebaut wird.
Sie hatte schon mal bei der Polizei nachgefragt und wurde abgewimmelt -
es gäbe dort keine Anmeldung einer Baustelle, da könnten sie nichts
machen. Es liegt dort aber schon wochenlang Bauschutt und Sand für den
Neubau auf der Strasse und versperrt die Parkplätze.
Anstatt sich lange darüber zu ärgern, dass falsch parkende Autos binnen
Stunden abgeschleppt werden, falsch parkender Bauschutt aber
wochen-/monatelang ingoriert wird sollte ich mir wohl einen Geländewagen
kaufen. Keinen SUV, der tut doch nur so als ob, nein, einen richtigen.
Und mit dem auf den Schutthaufen drauffahren.
Wenn dann die Polizei das Auto abschleppen läßt, haben wir ein
wenigstens interessantes Rechtsproblem: Parken auf einem legalen
Parkplatz auf illegalem Bauschutt.
Gute Frage: Darf man rein rechtlich auf einem offiziellen Parkplatz parken,
auf dem (warum auch immer) Sand, Erde o.ä. liegt, wenn dort kein Schild
"Parkverbot von.. bis... wegen Baustelle" o.ä. steht?

MfG
Gerald

xp&fup2 dsrs
--
Es gibt ein Paradoxon der Freiheit: Sie ist nur in Grenzen möglich.
Grenzenlose Freiheit hebt sich auf.
- Karl Popper, Philosoph
Arno Welzel
2024-10-28 14:47:33 UTC
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Post by Gerald Gruner
ich war gestern zu Besuch bei einer guten Bekannten. Dort ist das Parken
gerade etwas schwierig, weil gegenüber gebaut wird.
Sie hatte schon mal bei der Polizei nachgefragt und wurde abgewimmelt -
es gäbe dort keine Anmeldung einer Baustelle, da könnten sie nichts
machen. Es liegt dort aber schon wochenlang Bauschutt und Sand für den
Neubau auf der Strasse und versperrt die Parkplätze.
[...]
Post by Gerald Gruner
Wenn dann die Polizei das Auto abschleppen läßt, haben wir ein
wenigstens interessantes Rechtsproblem: Parken auf einem legalen
Parkplatz auf illegalem Bauschutt.
Das wäre nur relevant, wenn die Parkplätze Teil der öffentlichen Straße
sind. Sobald sie als Privatgrundstück gelten schleppt die Polizei da
garantiert niemanden ab. Das darf der Grundstückseigentümer dann gerne
auf selber machen lassen und dem Fahrzeughalter in Rechnung stellen
Post by Gerald Gruner
Gute Frage: Darf man rein rechtlich auf einem offiziellen Parkplatz parken,
auf dem (warum auch immer) Sand, Erde o.ä. liegt, wenn dort kein Schild
"Parkverbot von.. bis... wegen Baustelle" o.ä. steht?
Siehe oben - die eigentliche Frage ist ob die Parkplätze in den
Geltungsbereich der StVO fallen. Wenn nein, ist diese Frage irrelevant.
Wenn ja, frage ich mich, wieso die Polizei Bauschutt dort akzeptiert,
wenn keine Baustelle angemeldet ist.
--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
Wolfgang Fieg
2024-10-28 18:17:16 UTC
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Post by Arno Welzel
Siehe oben - die eigentliche Frage ist ob die Parkplätze in den
Geltungsbereich der StVO fallen. Wenn nein, ist diese Frage irrelevant.
Wenn ja, frage ich mich, wieso die Polizei Bauschutt dort akzeptiert,
wenn keine Baustelle angemeldet ist.
Weil es sich vermutlich um eine Sondernutzung an öffentlichem
Straßenraum handelt, für die normalerweise eine Sondernutzungserlaubnis
des Trägers der Straßenbaulast erforderlich ist. Das Fehlen einer
solchen zu verfolgen - wenn es überhaupt bußgeldbewehrt ist - dürfte
heute kaum noch als Angelegenheit der Vollzugspolizei angesehen werden.

Wolfgang
Ulf_Kutzner
2024-10-29 09:21:44 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Arno Welzel
Siehe oben - die eigentliche Frage ist ob die Parkplätze in den
Geltungsbereich der StVO fallen. Wenn nein, ist diese Frage irrelevant.
Wenn ja, frage ich mich, wieso die Polizei Bauschutt dort akzeptiert,
wenn keine Baustelle angemeldet ist.
Weil es sich vermutlich um eine Sondernutzung an öffentlichem
Straßenraum handelt, für die normalerweise eine Sondernutzungserlaubnis
des Trägers der Straßenbaulast erforderlich ist. Das Fehlen einer
solchen zu verfolgen - wenn es überhaupt bußgeldbewehrt ist - dürfte
heute kaum noch als Angelegenheit der Vollzugspolizei angesehen werden.
Interessant wird es, wenn so etwas
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eine bereits gewidmete Fahrbahn/Straße
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