Reinhard Zwirner
2012-06-17 12:28:51 UTC
Hi,
folgende Situation wird es ähnlich sicher auch anderswo geben: A2 und A7
kreuzen sich im Nordosten von Hannover; um das Kreuz und die
entsprechenden Autobahnteilstücke zu entlasten, wurde nördlich von H die
Verbindungsautobahn A352 gebaut.
Ca. 1,5 km, bevor die A352 auf die jeweilige andere Autobahn trifft, ist
mit Z 276 Überholverbot angeordnet; kurz vor der tatsächlichen
Einfädelung werden die 2 Fahrbahnen der A352 zu einer zusammengeführt.
In der hannöverschen HAZ beschwerte sich nun jemand in der samstäglichen
Kolumne "Fragen Sie Schöler ..." (HK Gerd Schöler,
Verkehrssicherheitsberater der PD Hannover): "... Immer wieder kommt es
vor, dass uns aus dem Norden kommende PKW überholen und sich erst kurz
vor der Einengung auf eine Fahrspur mit Gewalt einordnen wollen. ..."
Herr Schöler sagt nun folgendes: "Verkehrszeichen gelten grundsätzlich
immer ab dem Ort, wo sie aufgestellt sind. Auch in diesem Fall ist es ab
dem Passieren des Schildes nicht mehr erlaubt, an einem anderen
Fahrzeug, das sich in gleicher Fahrrichtung bewegt, vorbeizufahren. ..."
WIMRE wurde hier aber mal die Meinung vertreten, zum Überholen gehöre
zuerst das Ausscheren hinter dem zu überholenden "Vordermann". Insofern
sei das o. g. Verhalten in Fällen, in denen jemand schon auf der linken
Spur in die Überholverbotszone ein- und dort weiterfahre, kein Überholen
im Sinne der StVO.
Nachdem Herr Schöler sich das eine oder andere Mal aber schon geirrt und
sich dann mehrere Wochen später verschämt korrigiert hat, möchte ich die
hiesigen Experten mal fragen: Was ist richtig?
Um sachverständige Aufklärung bittet
Reinhard
folgende Situation wird es ähnlich sicher auch anderswo geben: A2 und A7
kreuzen sich im Nordosten von Hannover; um das Kreuz und die
entsprechenden Autobahnteilstücke zu entlasten, wurde nördlich von H die
Verbindungsautobahn A352 gebaut.
Ca. 1,5 km, bevor die A352 auf die jeweilige andere Autobahn trifft, ist
mit Z 276 Überholverbot angeordnet; kurz vor der tatsächlichen
Einfädelung werden die 2 Fahrbahnen der A352 zu einer zusammengeführt.
In der hannöverschen HAZ beschwerte sich nun jemand in der samstäglichen
Kolumne "Fragen Sie Schöler ..." (HK Gerd Schöler,
Verkehrssicherheitsberater der PD Hannover): "... Immer wieder kommt es
vor, dass uns aus dem Norden kommende PKW überholen und sich erst kurz
vor der Einengung auf eine Fahrspur mit Gewalt einordnen wollen. ..."
Herr Schöler sagt nun folgendes: "Verkehrszeichen gelten grundsätzlich
immer ab dem Ort, wo sie aufgestellt sind. Auch in diesem Fall ist es ab
dem Passieren des Schildes nicht mehr erlaubt, an einem anderen
Fahrzeug, das sich in gleicher Fahrrichtung bewegt, vorbeizufahren. ..."
WIMRE wurde hier aber mal die Meinung vertreten, zum Überholen gehöre
zuerst das Ausscheren hinter dem zu überholenden "Vordermann". Insofern
sei das o. g. Verhalten in Fällen, in denen jemand schon auf der linken
Spur in die Überholverbotszone ein- und dort weiterfahre, kein Überholen
im Sinne der StVO.
Nachdem Herr Schöler sich das eine oder andere Mal aber schon geirrt und
sich dann mehrere Wochen später verschämt korrigiert hat, möchte ich die
hiesigen Experten mal fragen: Was ist richtig?
Um sachverständige Aufklärung bittet
Reinhard