Discussion:
Fahrt zum TÜV mit abgelaufenem TÜV?
(zu alt für eine Antwort)
Frank Joachim
2005-06-23 07:18:47 UTC
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Hallo zusammen
ich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Danke und Gruß
Frank
Jonas Stein
2005-06-23 07:23:17 UTC
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Hi Frank Joachim
Post by Frank Joachim
ich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
--
mit besten Grüßen,

Jonas Stein <***@jonasstein.de>
Frank Joachim
2005-06-23 07:30:37 UTC
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Post by Jonas Stein
Post by Frank Joachim
ich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
Hhmm, wie komme ich dann hin??

mit ratlosem Gruß
Frank
Torsten Bahr
2005-06-23 07:33:53 UTC
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Post by Jonas Stein
Post by Frank Joachim
ich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
Anhänger auf Anhänger ;)

greetz,
Torsten
Armin K1umpp
2005-06-23 07:42:59 UTC
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Post by Frank Joachim
Post by Jonas Stein
Post by Frank Joachim
Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
Hhmm, wie komme ich dann hin??
Den Anhänger auf einen Anhänger laden, der TÜV und Zulassung hat? 8-)

Im Ernst, ich würde mir beim TÜV einen Termin geben lassen und schauen,
dass der Anhänger in einem Zusatand ist, in dem er die HU besteht.

Dann hinfahren. Falls Du angehalten wirst, sagen, daß Du auf dem
direkten Weg zur HU bist. Ist der Zustand des Anhängers in Ordnung,
lassen sie Dich normalerweise weiterfahren, ohne einen Zahlschein zu
überreichen.

Gruß
Armin
Rainer Schmidt
2005-06-23 13:39:35 UTC
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Post by Armin K1umpp
Im Ernst, ich würde mir beim TÜV einen Termin geben lassen und schauen,
dass der Anhänger in einem Zusatand ist, in dem er die HU besteht.
Dann hinfahren. Falls Du angehalten wirst, sagen, daß Du auf dem
direkten Weg zur HU bist. Ist der Zustand des Anhängers in Ordnung,
lassen sie Dich normalerweise weiterfahren, ohne einen Zahlschein zu
überreichen.
Egal ob er durch kommt oder nicht, er bekommt immer einen Zettel
mit dem er wieder fahrberechtigt ist.
Es sei denn, die legen das Ding gleich still. :-)
Gruss Rainer
Rainer Schmidt
2005-06-23 13:35:23 UTC
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Post by Frank Joachim
Hhmm, wie komme ich dann hin??
Abschleppen! Dazu brauch es keinen TÜV. :-)
Gruss Rainer
Pascal Pucholt
2005-06-23 08:05:25 UTC
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Post by Jonas Stein
Hi Frank Joachim
Post by Frank Joachim
ich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
Ich meine da mal irgendwo irgendwas gelesen zu haben, aber keine Ahnung
mehr genau. Ansonsten: Frag doch mal in deiner Stammwerkstatt (z.B. wo
du den TÜV machen lässt), nach roten Nummernschildern...
Oliver Brock
2005-06-23 08:53:47 UTC
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Post by Pascal Pucholt
Ich meine da mal irgendwo irgendwas gelesen zu haben, aber keine Ahnung
mehr genau.
Damit meinst du wahrscheinlich die Fahrt vom oder zum StVA nach bzw. zur
Zulassung eines PKW.
Post by Pascal Pucholt
Ansonsten: Frag doch mal in deiner Stammwerkstatt (z.B. wo
du den TÜV machen lässt), nach roten Nummernschildern...
Aber auch die gelten nur für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten.
Und bei solchen Fahrten muss das Fahrzeug in einem verkehrssicheren
Zustand sein.

Wenn die HU allerdings nur ein paar Monate abgelaufen ist, sollte es
kein Problem sein, den Anhänger wieder durchzubringen. Vielleicht kommt
ja einer raus und macht die HU auf deinem Hof.

Gruß

Olli
Rainer Schmidt
2005-06-23 13:37:07 UTC
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Post by Oliver Brock
Wenn die HU allerdings nur ein paar Monate abgelaufen ist, sollte es
kein Problem sein, den Anhänger wieder durchzubringen. Vielleicht kommt
ja einer raus und macht die HU auf deinem Hof.
Für genügend Geld kommen die ganz sicher.
Gruss Rainer
Martin aus Chemnitz
2005-06-24 12:27:39 UTC
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Post by Jonas Stein
Post by Frank Joachim
ich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
Ich in diesem Gebiet überhaupt kein Experte, aber ich lese hier etwas
anderes (§ 23 Abs. 4 S. 7 StVZO):

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten
nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit
vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig
stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die
Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein
ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem
Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese
Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

(Das Verb muss man ein bisschen suchen, aber da steht "Fahrten zur ...
Hauptuntersuchung ... dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen
... innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks
... mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden".)


Ich sehe gerade, das bezieht sich nur auf den Länderstempel. Trotzdem
steht dort, dass ich mit einem stillgelegten Fahrzeug (auch ohne
Länderstempel aber das ist hier egal) zum TÜV fahren darf.

(Könnte natürlich sein, dass ein stillgelegtes Fahrzeug trotzdem TÜV
haben muss, so genau kenne ich die juristischen Definitionen nicht. Dann
wäre aber obige Ausnahmeregelung für Fahrten zur Hauptuntersuchung
relativ sinnlos.)

Martin
Kathinka Wenz
2005-06-25 08:07:55 UTC
Permalink
Post by Martin aus Chemnitz
(Das Verb muss man ein bisschen suchen, aber da steht "Fahrten zur ...
Hauptuntersuchung ... dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen
... innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks
... mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden".)
Jup. Das Fahrzeug ist aber nicht stillgelegt.
Post by Martin aus Chemnitz
(Könnte natürlich sein, dass ein stillgelegtes Fahrzeug trotzdem TÜV
haben muss, so genau kenne ich die juristischen Definitionen nicht. Dann
wäre aber obige Ausnahmeregelung für Fahrten zur Hauptuntersuchung
relativ sinnlos.)
Nein, ein stillgelegtes Fahrzeug darfst du zum TÜV fahren, definitiv.

Kritischer ist halt ein angemeldetes Fahrzeug, denn das darf nicht
keinen TÜV haben, egal, ob es bewegt wird oder nicht. Insofern denke ich
jetzt, dass die Fahrt zum TÜV das ganze nicht schlimmer macht, denn auch
das Parken in der Garage ohne TÜV ist schon eine OWi.

Wenn man also auf dem Weg zum TÜV ist und das der Polizei auch glaubhaft
versichert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, sehr
gering. Möglich ist es aber, egal, ob man das Fahrzeug hin fährt, auf
den Hänger packt oder beamt. Denn der jetztige Zustand des Fahrzeueges
ist nicht erlaubt.

Die Diskussion haben wir hier aber regelmäßig.

Gruß, Kathinka
Martin Keiter
2005-06-30 11:06:20 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Kritischer ist halt ein angemeldetes Fahrzeug, denn das darf nicht
keinen TÜV haben, egal, ob es bewegt wird oder nicht. Insofern denke ich
jetzt, dass die Fahrt zum TÜV das ganze nicht schlimmer macht, denn auch
das Parken in der Garage ohne TÜV ist schon eine OWi.
Das stimmt wirklich?
In meiner eigenen Privaten garage, auf meinem eigenen privaten
grundstueck?
--
fuer die pingeligen: Meine email-adresse funktioniert!
Andre Buhk
2005-06-30 11:20:10 UTC
Permalink
Post by Martin Keiter
Post by Kathinka Wenz
Kritischer ist halt ein angemeldetes Fahrzeug, denn das darf nicht
keinen TÜV haben, egal, ob es bewegt wird oder nicht. Insofern denke ich
jetzt, dass die Fahrt zum TÜV das ganze nicht schlimmer macht, denn auch
das Parken in der Garage ohne TÜV ist schon eine OWi.
Das stimmt wirklich?
Ja.
Post by Martin Keiter
In meiner eigenen Privaten garage, auf meinem eigenen privaten
grundstueck?
Ja.

andre
Kathinka Wenz
2005-06-30 16:46:01 UTC
Permalink
Post by Martin Keiter
Das stimmt wirklich?
In meiner eigenen Privaten garage, auf meinem eigenen privaten
grundstueck?
Ja. Die Diskussion wird hier wirklich regelmäßig geführt.

Gruß, Kathinka
Martin Keiter
2005-07-01 09:38:23 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Martin Keiter
Das stimmt wirklich?
In meiner eigenen Privaten garage, auf meinem eigenen privaten
grundstueck?
Ja. Die Diskussion wird hier wirklich regelmäßig geführt.
Ok, dann werd ich auch bestimmt nicht widersprechen :)

Danke!

Martin
--
fuer die pingeligen: Meine email-adresse funktioniert!
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