Post by Jonas SteinPost by Frank Joachimich möchte einen Anhänger zum Tüv bringen, der Tüv ist jedoch bereits ein
paar Monate abgelaufen. Der Hänger ist angemeldet. Darf ich zum Tüv fahren?
Natuerlich nicht.
Ich in diesem Gebiet überhaupt kein Experte, aber ich lese hier etwas
anderes (§ 23 Abs. 4 S. 7 StVZO):
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten
nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit
vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig
stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die
Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein
ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem
Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden
Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese
Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
(Das Verb muss man ein bisschen suchen, aber da steht "Fahrten zur ...
Hauptuntersuchung ... dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen
... innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks
... mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden".)
Ich sehe gerade, das bezieht sich nur auf den Länderstempel. Trotzdem
steht dort, dass ich mit einem stillgelegten Fahrzeug (auch ohne
Länderstempel aber das ist hier egal) zum TÜV fahren darf.
(Könnte natürlich sein, dass ein stillgelegtes Fahrzeug trotzdem TÜV
haben muss, so genau kenne ich die juristischen Definitionen nicht. Dann
wäre aber obige Ausnahmeregelung für Fahrten zur Hauptuntersuchung
relativ sinnlos.)
Martin