Thomas Gangelt
2007-05-08 11:46:23 UTC
Hallo zusammen,
ich frage mich öfters, ob es grundsätzlich rechtens ist, Motorrollern und
ähnlichen Fahrzeugen sehr große Umwege durch Streckenverbote aufzubürden.
Als Beispiel fallen mir die Düsseldorfer Rheinbrücken ein. Fleher- und
Flughafenbrücke Autobahn, Südbrücke, Knie- und Theodor-Heuss-Brücke
Kraftfahrstraßen. Die Radwege sind jeweils nicht mal für Mofas freigegeben.
Bleibt also eine Brücke (Oberkassler) für eine legale Rheinüberquerung, wenn
man die zwei Rheinfähren im äußersten Norden und Süden außer acht läßt. Das
ist äußerst unbefriedigend. In der Praxis werden Rollerfahrer zwar meistens
bei angemessener Fahrweise auf dem Radweg geduldet, Rechtssicherheit gibt es
hier aber logischerweise nicht.
Wie seht ihr das?
Gruß, Thomas
ich frage mich öfters, ob es grundsätzlich rechtens ist, Motorrollern und
ähnlichen Fahrzeugen sehr große Umwege durch Streckenverbote aufzubürden.
Als Beispiel fallen mir die Düsseldorfer Rheinbrücken ein. Fleher- und
Flughafenbrücke Autobahn, Südbrücke, Knie- und Theodor-Heuss-Brücke
Kraftfahrstraßen. Die Radwege sind jeweils nicht mal für Mofas freigegeben.
Bleibt also eine Brücke (Oberkassler) für eine legale Rheinüberquerung, wenn
man die zwei Rheinfähren im äußersten Norden und Süden außer acht läßt. Das
ist äußerst unbefriedigend. In der Praxis werden Rollerfahrer zwar meistens
bei angemessener Fahrweise auf dem Radweg geduldet, Rechtssicherheit gibt es
hier aber logischerweise nicht.
Wie seht ihr das?
Gruß, Thomas