Stefan
2023-10-01 22:56:10 UTC
- Die Straße besteht aus einer Fahrbahn, einem baulich getrennten
Radweg (benutzungspflichtig) und einem Fußweg. Da an einer Baustelle
ein Kran stehen muss, sollte der Gehweg zum gemeinsamen Geh-/Radweg
werden. Leider steht der Kran auf dem Radweg (Verkehrszeichen 600) und
dem Fahrbahnrand ohne dass der Gehweg zum gemeinsamen Geh-/Radweg
deklariert wurde.
Da der Radweg benutzungspflichtig ist, darf auch bei Unbenutzbarkeit
keinesfalls von diesem abgewichen werden (Polizei & VG München &
AG München).
Darf man jetzt auf dem Fußweg mit dem Rad fahren, da dieser gemäß
verkehrsrechtlicher Anordnung (VZ240 sollte hin) für den Radverkehr
gewidmet werden sollte/wurde?
Woher sollen die Fußgehenden wissen, dass diese mit Radfahrenden
rechnen müssen, wenn dies nicht ausgeschildert ist? Wenn gelten
Verkehrszeichen, die nicht aufgestellt wurden bzw. unlesbar sind?
Warum ist ein Fußgänger auf der Fahrbahn eine Nötigung und Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (mit Haftstrafen) und ein Kran
auf einem Radweg nicht?
Wie fährt man an dieser Stelle als Radfahrer richtig, wenn die Polizei
und Gemeinde sich weigert einzuschreiten? Der blockierte baulich
getrennte Radweg ist doch weiterhin benutzungspflichtig und das
Verkehrszeichen 237 geht allen anderen Regelungen vor?
Schließlich gelten auch unsinnige Verkehrszeichen, solange diese
stehen, bis diese abmontiert wurden?
Radweg (benutzungspflichtig) und einem Fußweg. Da an einer Baustelle
ein Kran stehen muss, sollte der Gehweg zum gemeinsamen Geh-/Radweg
werden. Leider steht der Kran auf dem Radweg (Verkehrszeichen 600) und
dem Fahrbahnrand ohne dass der Gehweg zum gemeinsamen Geh-/Radweg
deklariert wurde.
Da der Radweg benutzungspflichtig ist, darf auch bei Unbenutzbarkeit
keinesfalls von diesem abgewichen werden (Polizei & VG München &
AG München).
Darf man jetzt auf dem Fußweg mit dem Rad fahren, da dieser gemäß
verkehrsrechtlicher Anordnung (VZ240 sollte hin) für den Radverkehr
gewidmet werden sollte/wurde?
Woher sollen die Fußgehenden wissen, dass diese mit Radfahrenden
rechnen müssen, wenn dies nicht ausgeschildert ist? Wenn gelten
Verkehrszeichen, die nicht aufgestellt wurden bzw. unlesbar sind?
Warum ist ein Fußgänger auf der Fahrbahn eine Nötigung und Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (mit Haftstrafen) und ein Kran
auf einem Radweg nicht?
Wie fährt man an dieser Stelle als Radfahrer richtig, wenn die Polizei
und Gemeinde sich weigert einzuschreiten? Der blockierte baulich
getrennte Radweg ist doch weiterhin benutzungspflichtig und das
Verkehrszeichen 237 geht allen anderen Regelungen vor?
Schließlich gelten auch unsinnige Verkehrszeichen, solange diese
stehen, bis diese abmontiert wurden?