Discussion:
PKW fährt Radfahrer an, der auf Radweg in falsche Richtung fährt
(zu alt für eine Antwort)
Uli Gruber
2005-06-07 12:04:29 UTC
Permalink
Hallo,

angenommen, es kommt zu folgendem Unfall:

Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel zur
Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine Seitestraße
(ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das aus der
Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will. Aus Sicht des
Autofahrers kommt der Radfahrer also von rechts, obwohl eigentlich nur
Radfahrer von links kommen dürften. Dabei fährt der Autofahrer den
Radfahrer seitlich an (nicht etwa umgekehrt der Radfahrer seitlich gegen
das Auto).

Die Polizei wird geholt, während der Radfahrer benommen auf der Straße
liegt. Die Personalien werden aufgenommen, der Radfahrer wird im
Krankenhaus behandelt und noch in der selben Nacht entlassen. Er hat in den
nächsten Tagen Kopfschmerzen, kann (z.B. als Student) wegen Verletzung der
rechten Hand nicht arbeiten, hat Schulter- und Fußschmerzen.

Welche starf- und zivilrechtlichen Konsequenzen müsste es in einer solchen
Situation geben? Wer zahlt die Schäden am PKW? Wer zahlt das beschädigte
Fahrrad? Bekommt der Radfahrer Schadensersatz?

Könnte der Radfahrer seine Interessen auch ohne Anwalt verfolgen? Macht es
einen Unterschied, ob der Radfahrer ein deutscher oder ausländischer
Student ist?

Eure Einschätzung der Rechtslage in einer solchen Situation würde mich
interessieren.

Viele Grüße,
Ulrich
Bernd Sluka
2005-06-07 15:21:32 UTC
Permalink
Post by Uli Gruber
Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel zur
Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine
Seitestraße
(ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das aus der
Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will. Aus Sicht des
Autofahrers kommt der Radfahrer also von rechts, obwohl eigentlich nur
Radfahrer von links kommen dürften. Dabei fährt der Autofahrer den
Radfahrer seitlich an (nicht etwa umgekehrt der Radfahrer seitlich gegen
das Auto).
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum. Beide haben
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.

Da der Radfahrer verletzt wurde, hat der Autofahrer fahrlässige
Körperverletzung begangen. Er muß mit einer Geldbuße wegen dieser
Straftat rechnen, kann aber auch auf Einstellung des Verfahrens (je nach
Schwere der Verletzungen) hoffen.

Die Haftung wird bei derartigen, relativ häufigen, weil das Radfahren
auf
Radwegen gefährlicher als das Radfahren auf der Fahrbahn und in flschaer
Richtung nochmals gefährlicher ist, üblicherweide geteilt. Urteile legen
den Haftungsanteil des Radfahrers zwischen 1/4 und 1/3 fest.
Post by Uli Gruber
Könnte der Radfahrer seine Interessen auch ohne Anwalt verfolgen?
Jeder darf seine Interessen ohne Anwalt verfolgen. Ob er es kann, kann
ich nicht aus der Ferne beurteilen.
Post by Uli Gruber
Macht es
einen Unterschied, ob der Radfahrer ein deutscher oder ausländischer
Student ist?
nicht in dieser Angelegenheit
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Volker Neurath
2005-06-07 18:17:59 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
So sehen das die Gerichte - leider.
Post by Bernd Sluka
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Bedauerlicher Weise.

Denn mit dieser Praxis der Gerichte ist §2(4) für Radfahrer praktisch
ausgehebelt, Radfahrer können fahren wie sie wollen.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com
Ekkart Kleinod
2005-06-08 13:28:04 UTC
Permalink
Hi Volker,
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
So sehen das die Gerichte - leider.
Wieso leider? Der Autofahrer hat ebenfalls nicht richtig gehandelt.
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
... Autofahrers ... ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Bedauerlicher Weise.
Aus Sicht des Autofahrers.
Post by Volker Neurath
Denn mit dieser Praxis der Gerichte ist §2(4) für Radfahrer praktisch
ausgehebelt, Radfahrer können fahren wie sie wollen.
Soweit sie sich die Mitschuld leisten können. Und die Schmerzen.

Kann es sein, daß Du die negativen Folgen von Unfällen auf Seiten eines
Nichtautofahrere nicht kennst? Oder das Prinzip der Teilschuld?

Gruß, Ekkart.
Volker Neurath
2005-06-08 16:11:28 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
Post by Volker Neurath
Bedauerlicher Weise.
Aus Sicht des Autofahrers.
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.

sinn macht diese Unterscheidung nicht wirklich.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com
Elke Bock
2005-06-08 17:40:47 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Ekkart Kleinod
Post by Volker Neurath
Bedauerlicher Weise.
Aus Sicht des Autofahrers.
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Klar muß er.

man Überholvorgang
Post by Volker Neurath
sinn macht diese Unterscheidung nicht wirklich.
Stümmpt.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Laurent Wirmer
2005-06-08 18:54:37 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Die andere Richtung könnte unpassierbar sein oder gar nicht existieren.
--
Grüße Laurent Wirmer

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spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Udo Steinbach
2005-06-08 18:49:22 UTC
Permalink
warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt
Hmmmhmm hmmhm. Wenn Autofahrer nicht mit Radlern von rechts rechnen müßten, wäre das Ende aller Wegelchenbenutzungspflicht eingeläutet. Die aber will man ja unbedingt beibehalten, zumindest gewisse Kreise von Verkehrsteilnehmer und ihre Organisationen.

bye
Udo
--
Die fahrradfreundliche Stadt Oldenburg: http://radwege.udoline.de/
PGP: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E
Stephan Gerlach
2005-06-09 07:30:15 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Wegen dieser unsäglichen Benutzungspflicht von linksseitigen
Radwegen, die leider viel zu oft vorkommt und Radfahrer auch auf
solchen Wegen zum Geisterfahren "erzieht", die gar nicht dafür
vorgesehen sind.
Benutzungspflichtige Gegenfahrbahnen für Autos hingegen gibt es
gottseidank nicht.
Post by Volker Neurath
sinn macht diese Unterscheidung nicht wirklich.
Stimmt auffallend.
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Ulrich Mindrup
2005-06-09 07:41:50 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Kann der Autofahrer überhaupt beurteilen, ob der Radfahrer den Radweg in
der "falschen" Richtung benutzt? Für Ortsunkundige ist so etwas nicht
immer ersichtlich. Und auch Ortskundige müssen damit rechnen, dass
Beschilderungen geändert werden.

Und auch mit Autofahrern auf der falschen Fahrbahn in der falschen
Richtung muss man rechnen; nämlich bei Überholvorgängen. So etwas hat
schon zu ganz üblen Frontalzusammenstößen geführt :-(

Ulrich
Till Walther
2005-06-09 11:01:01 UTC
Permalink
Post by Ulrich Mindrup
Kann der Autofahrer überhaupt beurteilen, ob der Radfahrer den Radweg in
der "falschen" Richtung benutzt?
Hier um die Ecke steht an einer vierspurigen Straße, wo eine
Seitenstraße einmündet, extra ein Warnschild für die Einbiegenden:
"Vorsicht, Gefahrenpunkt, häufig Radfahrer vorschriftswidrig von
rechts".

Was mich wundert: dass es keine entsprechenden Schilder für Radfahrer
gibt. Wenn man schon davon ausgeht, dass Radfahrer dumm sind und man
deswegen ein Schild als Warnung aufstellt, sollte das doch eher die
Radfahrer davon abhalten falsch zu fahren als die Autofahrer zu warnen,
dass dort falsch gefahren wird...
--
http://cretatus.com

E-Mail-Adresse ändert sich monatlich;
bei Antwort ggf. Datumsteil anpassen.
Ulrich Mindrup
2005-06-10 11:25:31 UTC
Permalink
Post by Till Walther
Post by Ulrich Mindrup
Kann der Autofahrer überhaupt beurteilen, ob der Radfahrer den Radweg in
der "falschen" Richtung benutzt?
Hier um die Ecke steht an einer vierspurigen Straße, wo eine
"Vorsicht, Gefahrenpunkt, häufig Radfahrer vorschriftswidrig von
rechts".
Und es gibt viele Kreuzungen mit vierspurigen Straßen, da kommen die
Radfahrer vorschriftsgemäß von rechts, weil sie den Radweg in
Gegenrichtung befahren dürfen/ müssen. Und häufig genug stehen dort
keine Schilder "Vorsicht Radfahrer".
Post by Till Walther
Was mich wundert: dass es keine entsprechenden Schilder für Radfahrer
gibt. Wenn man schon davon ausgeht, dass Radfahrer dumm sind und man
deswegen ein Schild als Warnung aufstellt, sollte das doch eher die
Radfahrer davon abhalten falsch zu fahren als die Autofahrer zu warnen,
dass dort falsch gefahren wird...
Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

Vielfach kann der Autofahrer gar nicht beurteilen, ob sich der
entsprechende Radfahrer vorschriftsgemäß oder vorschriftswidrig verhält.
Im Zweifelsfall muss er deshalb mit Radfahrern rechnen, die sich
vollkommen im Recht befinden.

Und selbst wenn der Radfahrer sich vorschriftswidrig verhalten sollte,
dann gibt das dem Autofahrer noch lange nicht das Recht ihn "umzunieten".

Und was die Radfahrer angeht, so gibt es viele Gründe, wieso Radwege in
der falschen Richtung befahren werden. Teilweise ist es Bequemlichkeit,
teilweise die irrige Annahme dies sei immer erlaubt, teilweise ist die
irrige Ansicht verbreitet "Hauptsache Radweg, dort ist auf jeden Fall
sicherer".

Aber vielfach werden die Radfahrer auch von den Verkehrsplanern einfach
in die Falle gelockt. Zunächst ist der Radweg in Gegenrichtung
freigegeben, plötzlich endet dann diese Beschilderung. Und schon verhält
sich ein Radfahrer vorschriftswidrig -teilweise ohne es zu bemerken.

Ulrich
Elke Bock
2005-06-10 14:21:27 UTC
Permalink
Post by Ulrich Mindrup
Aber vielfach werden die Radfahrer auch von den Verkehrsplanern einfach
in die Falle gelockt. Zunächst ist der Radweg in Gegenrichtung
freigegeben, plötzlich endet dann diese Beschilderung. Und schon verhält
sich ein Radfahrer vorschriftswidrig -teilweise ohne es zu bemerken.
Und vermutlich ohne daß die beschildernde Behörde das so
geplant hat, sie könnten das Schild einfach vergessen haben.
Wenn der Radweg tatsächlich dort enden soll, dann steht da
Radweg-Ende oder Gehweg.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Ulrich Mindrup
2005-06-10 16:10:46 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Und vermutlich ohne daß die beschildernde Behörde das so
geplant hat, sie könnten das Schild einfach vergessen haben.
Wenn der Radweg tatsächlich dort enden soll, dann steht da
Radweg-Ende oder Gehweg.
Manchmal könnte man glauben, die Mitarbeiter der beschildernden Behörden
seien komplett an Alzheimer erkrankt :-(

Übrigens kenne ich in Witten einen linksseitigen Radweg mit
"Radweg-Ende" ohne dass er vorher in Gegenrichtung als Radweg
ausgeschildert wäre ;-)

Grüße

Ulrich
Bernd Sluka
2005-06-11 13:38:25 UTC
Permalink
Post by Ulrich Mindrup
Übrigens kenne ich in Witten einen linksseitigen Radweg mit
"Radweg-Ende" ohne dass er vorher in Gegenrichtung als Radweg
ausgeschildert wäre ;-)
So etwas gibt es in Passau auch, mehrfach.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Rainer Haessner
2005-06-09 15:23:44 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Ulrich Mindrup
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Kann der Autofahrer überhaupt beurteilen, ob der Radfahrer den Radweg in
der "falschen" Richtung benutzt?
Der Einwadn ist durchaus berechtigt. Nichtsdestoweniger muss man
diese Falschfahren ja nicht provozieren, wenn es andere Moeglich-
keiten gibt.

Rainer Haessner
Ulrich Mindrup
2005-06-10 11:26:12 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Der Einwadn ist durchaus berechtigt. Nichtsdestoweniger muss man
diese Falschfahren ja nicht provozieren, wenn es andere Moeglich-
keiten gibt.
Das habe ich auch nie behauptet.

Ulrich
Ekkart Kleinod
2005-06-09 08:27:52 UTC
Permalink
Hi Volker,
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Woher soll ich das wissen, das war auch nicht mein Punkt. Mir war
wichtig, daß ein Autofahrer *vor* dem Einbiegen schauen muß, ob er das kann.
Das heißt, von rechts können Fußgänger kommen, diese können unter
Umständen auch schnell sein (radelnde Kinder, Skater etc.). Also muß er
sowieso in die Richtung schauen. Je nach Geschwindigkeit des Radfahrers
kann er diesen dann auch bemerken. Du hast sicherlich bemerkt, daß ich
die geschwindigkeit als wichtig erachte.

Abgesehen davon, wenn man in eine Straße abbiegt ist es sinnvoll, auch
auf die Straße zu schauen, damit man nicht von einem überholenden
Fahrzeug getroffen wird.
Post by Volker Neurath
sinn macht diese Unterscheidung nicht wirklich.
Ich weiß nicht mal, ob es diese Unterscheidung gibt, wenn ja, liegt das
sicherlich daran, daß Radfahrer im allgemeinen a) nicht schnell sind und
b) auch Fußgänger etc. von dieser Seite kommen können, auf die ebenfalls
geachtet werden sollte.

Gruß, Ekkart.
Stephan Janus
2005-06-09 19:32:53 UTC
Permalink
Ekkart Kleinod <***@web.de> wrote:

[...]
Post by Ekkart Kleinod
Ich weiß nicht mal, ob es diese Unterscheidung gibt, wenn ja, liegt das
sicherlich daran, daß Radfahrer im allgemeinen a) nicht schnell sind und
Durchschnittsgeschwindigleiten oberhalb der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von Mofas sind keine Seltenheit. Die angebliche
Langsamkeit ist eine UL.
--
.thcelhcs thcin
hcua neräw gnubierhcsnielK/-ßorG dun nehciezztaS .nehcam uz UFOT neniek hcua
dnu nereirugifonk uz githcir redaersweN nenied lam hcildne riD etar hci dnU
Juergen Mackiol in s.f <lfvla1-***@juemac.myfqdn.de>
Jan Peters
2005-06-08 19:27:53 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Weil das eine in der Realität praktisch Alltag - das ist andere aber mehr
als selten ist?
Post by Volker Neurath
sinn macht diese Unterscheidung nicht wirklich.
Du hälst also einen Bezug zur Realität für unsinnig?

cu

Jan
Peter Gahbler
2005-06-09 06:55:54 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Was veranlaßt Dich zu der Annahme, damit müsse der Autofahrer nicht
rechnen? Damit muß er sogar erst recht rechnen, denn der auf der
"falschen" Fahrbahnseite fahrende Autofahrer hat sogar uneingeschränkt
Vorfahrt, wenn er dort fahren darf (also kein Überholverbot o. ä.),
weil er z. B. einen anderen überholt, an einem Hindernis vorbeifährt
etc. In einem solchen Fall - passiert immer wieder, weil ein
Rechtsabbieger meist nur nach links schaut, obwohl eben auch von
rechts jemand auf seiner Fahrspur kommen kann - ist ein Unfall in der
Regel vom Abbieger allein verschuldet; er haftet zu 100%. Beim falsch
fahrenden Radfahrer ist das nur deshalb anders, weil der Radfahrer
eben im Gegensatz zum Autofahrer falsch fährt. Darf er auf dem Radweg
fahren, haftet natürlich wieder der Abbieger allein. Fährt der
Autofahrer fälschlicherweise auf der anderen Fahrbahnseite (z. B.
Überholverbot etc.), haftet er natürlich ebenso wie der falsch
fahrende Radfahrer mit. Da sehe ich keine unterschiedliche Behandlung.

Bye
Peter
Andreas Erber
2005-06-10 12:32:42 UTC
Permalink
Post by Peter Gahbler
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Was veranlaßt Dich zu der Annahme, damit müsse der Autofahrer nicht
rechnen? Damit muß er sogar erst recht rechnen, denn der auf der
"falschen" Fahrbahnseite fahrende Autofahrer hat sogar uneingeschränkt
Vorfahrt, wenn er dort fahren darf (also kein Überholverbot o. ä.),
weil er z. B. einen anderen überholt, an einem Hindernis vorbeifährt
etc. In einem solchen Fall - passiert immer wieder, weil ein
Rechtsabbieger meist nur nach links schaut, obwohl eben auch von
rechts jemand auf seiner Fahrspur kommen kann - ist ein Unfall in der
Regel vom Abbieger allein verschuldet; er haftet zu 100%.
Das ist mir schon passiert, wobei ich der Überholer nicht der Abbieger war.
Das war eine schöne Vollbremsung aus Überholgeschwindigkeit Landstraße
runter auf null. Passiert ist zum Glück nix.

LG Andy
Bernd Sluka
2005-06-09 19:42:20 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt - aber nicht
damit, dass ein anderer Autofahrer die falsche Fahrbahn in falscher
richtung nutzt.
Das kann ich Dir nicht erklären, denn es ist flscha.
Post by Volker Neurath
sinn macht diese Unterscheidung nicht wirklich.
Eben, sie stammt ja von Dir. :-}
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
T0M Wess
2005-06-13 19:22:32 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt -
Weil Radfahrer echte Anarchisten sind und sich im Straßenverkehr im
Schutz der Anonymität benehmen wie sie wollen.

Gruß

Tom
Klaus Mueller
2005-06-14 04:08:11 UTC
Permalink
Post by T0M Wess
Post by Volker Neurath
Erklär doch mal sinnvoll, warum ein Autofahrer damit rechnen muss, das
ein radfahrer den Radweg in falscher richtung nutzt -
Weil Radfahrer echte Anarchisten sind und sich im Straßenverkehr im
Schutz der Anonymität benehmen wie sie wollen.
s/Radfahrer/Autofahrer/ und geh zurück an deinen Stammtisch.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Stephan Gerlach
2005-06-09 07:26:59 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
Hi Volker,
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
So sehen das die Gerichte - leider.
Wieso leider? Der Autofahrer hat ebenfalls nicht richtig gehandelt.
Weil er nicht mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet hat?
Post by Ekkart Kleinod
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
... Autofahrers ... ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Bedauerlicher Weise.
Aus Sicht des Autofahrers.
Aus dessen Sicht und auch aus "moralischer" Sicht.
Geisterfahren auf Radwegen ist eine gefährliche Unsitte.
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Ekkart Kleinod
2005-06-09 08:30:04 UTC
Permalink
Hi Stephan,
Post by Stephan Gerlach
Post by Ekkart Kleinod
Wieso leider? Der Autofahrer hat ebenfalls nicht richtig gehandelt.
Weil er nicht mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet hat?
Weil er vor dem Einbiegen schauen muß, ob er jemanden überfährt. Aus
dieser Richtung können Fußgänger, Skater etc. kommen. Legal.
Post by Stephan Gerlach
Aus dessen Sicht und auch aus "moralischer" Sicht.
Geisterfahren auf Radwegen ist eine gefährliche Unsitte.
Fahren auf Radwegen ist schon eine Unsitte. Verstehe mich richtig, ichf
inde Geisterfahren auf Radwegen nicht richtig, in manchen Fällen muß ein
Autofahrer das aber sehen. Da uns Informationen zum gegebenen Fall
fehlen, können wir nur spekulieren, wie die Situation war. Daher ist von
Hauptschuld Radfahrer bis Hauptschuld Autofahrer alles drin.

Gruß, Ekkart.
Bernd Sluka
2005-06-08 16:22:29 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
So sehen das die Gerichte - leider.
Nein, so sieht das die Straßenverkehrsordnung. Frag' jetzt nicht, wo.
Post by Volker Neurath
Post by Bernd Sluka
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Bedauerlicher Weise.
Denn mit dieser Praxis der Gerichte ist §2(4) für Radfahrer praktisch
ausgehebelt, Radfahrer können fahren wie sie wollen.
Was hast Du denn an meinen Ausführungen weiterhin nicht verstanden,
Volker?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Christoph Maercker
2005-06-20 16:16:33 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
So sehen das die Gerichte - leider.
Post by Bernd Sluka
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen.
Solange es "Radwege" gibt, hat Bernd vollkommen recht. Leider.
Radwege verleiten zum Falschfahren und obendrein gibt es mehr als genug,
auf denen selbiges sogar per Verkehrszeichen angeordnet wird.
Post by Volker Neurath
Denn mit dieser Praxis der Gerichte ist §2(4) für Radfahrer praktisch
ausgehebelt, Radfahrer können fahren wie sie wollen.
Schön wär's ja, aber:
§ 2 (4) wird damit gerade nicht außer Kraft gesetzt, aber § 2 (1) StVO
wird durch "Radwege" zur Farce! Obwohl letzterer die Regel für *alle*
Fahrzeugführer sein sollte.
--
CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!
Rainer Haessner
2005-06-07 19:29:07 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum. Beide haben
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht. Das Abbiegen nach rechts ist da ja noch
harmlos.
Ich darf hier jeden Tag auf einer Kreuzung von der Hauptstrasse nach
links in die Nebenstrasse einbiegen.
Da bin ich schon hinreichend mit dem Gegenverkehr, den Fussgaengern
und den Radfahrern in der korrekten Fahrtrichtung beschaeftigt.
Immerhin kann man diese eine ganze Weile vorher erkennen und sich
drauf einrichten.
Die Falschfahrer sind zu 50% gleichzeitig Rennradler (Ursache
dieser Korrelation unbekannt). Um die rechtzeitig vorher zu sehen,
muss ich zum einen den Kopf um 180 Grad wenden. Kann ich natuerlich
alles, was von vorn kommt nicht mehr sehen. Gleichzeitig stehen
da aber in Blickrichtung der Falschradler ein paar Baeume.
Die machen den Blick nicht direkt unmoeglich, aber in der Summe
aller zu beobachtenden Randbedingungen sind die dann die Kroenung.

Rainer Haessner
Andreas Erber
2005-06-07 20:29:04 UTC
Permalink
Rainer Haessner wrote:

[schlimme Kreuzungen]



Ja so ein paar dumme Ecken kenn ich auch. Das ist kommen dann dann
Fußgänger, Fahrradweg, parkende Autos, Fahrbahn, parkende Autos, Radweg,
Fugänger. Die einzige halbwegs berechenbare Sache daran sind die Autos, die
fahren zum Glück meistens rechts.

Kommen dann noch Falschparker dazu die die Kreuzung zuparken dann kann man
direkt mal mit Standgas und schleifender Kupplung drüberrollen weil man
sowieso nichts mehr sieht und wenn dann zuspät. Kommen die Radfahrer dann
auch noch kreuz und quer, tja dann muss halt auch mal einer von denen
warten, auch wenn die dann schimpfen wie die Rohrspatzen.

LG Andy
Rupert Haselbeck
2005-06-07 22:14:24 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht. Das Abbiegen nach rechts ist da ja noch
harmlos.
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
Verhalten ein Anderer, gar der Autofahrer, grundsätzlich nicht als
vernunftgesteuert erwarten darf.
Leider wird diese Rechtsprechung recht häufig durch die Realität
bestätigt :-(

MfG
Rupert
Jochen Walerka
2005-06-07 22:24:40 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
Verhalten ein Anderer, gar der Autofahrer, grundsätzlich nicht als
vernunftgesteuert erwarten darf.
ich bin ja selber Radler, aber ich muss euch Recht geben: die in rosa
T-Online-Wurstpelle kostümierten "Sportler" mit Halloween-Kürbisschalen
auf dem Kopf scheinen oft das Hirn direkt über dem Sattel zu sitzen haben.
Bei Demonstrationen gilt Helmtragen als passive Bewaffnung, wieso nicht
beim radeln?

Jo
--
Birsctihe Frshocr hbaen haruesgfnueedn, dass es eagl ist, in whlecer
Rhieenfgloe die Behsucbatn eenis Wtores sheten, slognae der etsre und
ltetze Bhsucbate am rhitirgcn Pltaz sehten.
Klaus Mueller
2005-06-08 04:44:08 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht. Das Abbiegen nach rechts ist da ja noch
harmlos.
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Rupert Haselbeck
Verhalten ein Anderer, gar der Autofahrer, grundsätzlich nicht als
vernunftgesteuert erwarten darf.
Leider wird diese Rechtsprechung recht häufig durch die Realität
bestätigt :-(
Es ist bekannt, dass du eine äußerst verquere Ansicht zu Radfahrern
hast, die darauf hindeutet, dass du zur unterstrichenen Gruppe gehörst.

Dir ist offenbar entgangen, dass das Verhalten vieler Autofahrer eine
mindestens gleichwertige Beurteilung nahelegt. Weiterhin ist die im
Ursprungsposting angesprochene unnatürliche Fahrtrichtung für Radfahrer
leider dank unserer Radverkehrtanlagenpolitik vielfach vorgeschrieben.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Joachim Parsch
2005-06-08 07:25:17 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Klaus Mueller
Post by Rupert Haselbeck
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Rupert Haselbeck
Verhalten ein Anderer, gar der Autofahrer, grundsätzlich nicht als
vernunftgesteuert erwarten darf.
Leider wird diese Rechtsprechung recht häufig durch die Realität
bestätigt :-(
Es ist bekannt, dass du eine äußerst verquere Ansicht zu Radfahrern
hast, die darauf hindeutet, dass du zur unterstrichenen Gruppe gehörst.
Laß ihn laufen, es bringt nix.

Hier in Nürnberg gibt es mindestens eine Stelle, an der *garantiert*
jeder ortsunkundige (und die meisten ortskundigen) Radfahrer
illegal einen Radweg auf der linken Seite befahren - ganz einfach,
weil man direkt darauf geführt wird, und weil an der Stelle, an
der es illegal wird (und der Radweg auf der anderen Straßenseite
liegt), eine Fahrbahnquerung unmöglich ist. Das ist so, als würde
man Autofahrer per Wegweiser von der Landstarße auf eine
Autobahn*ausfahrt* führen (so daß sie zu Geisterfahrern werden),
und die falsche Auffahrt auf die Autobahn erst auf dem
Beschleunigungsstreifen durch ein klitzekleines "Einfahrt
verboten" Schild verbieten. Da würden auch Autofahrer in Scharen
zu Geisterfahrern werden - und Hunderte von Toten produzieren.
Bei obigem Radfahr-Konstrukt passiert nicht mal so viel, daß
man eine Gegenmaßnahme diskutieren würde, offensichtlich
sind Radfahrer vernünftig und aufmerksam genug, um derartige
Verkehrsführungen zu kompensieren.

Aber natürlich sind Radfahrer "recht häufig" nur merkbefreite
Vollidioten.

Ja, es ist für Autofahrer schwer, auch auf Radfahrer auf linken
Radwegen zu achten. Nein, weil Autofahrer das zu einem guten Teil
nicht auf die Reihe bekommen, sind sie noch lange keine
"merkbefreiten Vollidioten". Ja, linke Radwege sind generell
scheiße. Ja, es kotzt mich an, daß diejenigen, die jetzt nach 100%
Haftungsanteil für den Radfahrer schreien, die selben sind, die
wimmernd nach der Benutzungspflicht rufen, wenn ein Radfahrer
einen linken Radweg nicht benutzt. Ja, es ist gut und richtig,
daß der Radfahrer im geposteten Fall mithaftet, 1/3 ist durchaus
angemessen, je nach Unfallhergang könnte man IMHO auch bis
zu 1/2 oder 2/3 gehen.
Post by Klaus Mueller
Dir ist offenbar entgangen, dass das Verhalten vieler Autofahrer eine
mindestens gleichwertige Beurteilung nahelegt. Weiterhin ist die im
Ursprungsposting angesprochene unnatürliche Fahrtrichtung für Radfahrer
leider dank unserer Radverkehrtanlagenpolitik vielfach vorgeschrieben.
Eben - und daß der Verstoß des Radfahrers durch eine entsprechende
Mithaftung berücksichtigt wurde, ist ihm offenbar auch entgangen.
Offenbar gilt für ihn die Regel, daß jeder Regelverstoß eines Radfahrers
automatisch zu 100% Haftung für diesen führen muß, unabhängig davon,
ob der Unfallgegner auch einen Verstoß begangen hat.

Schöne Grüße
Joachim
Ulrich Mindrup
2005-06-09 07:51:50 UTC
Permalink
Post by Joachim Parsch
Hier in Nürnberg gibt es mindestens eine Stelle, an der *garantiert*
jeder ortsunkundige (und die meisten ortskundigen) Radfahrer
illegal einen Radweg auf der linken Seite befahren - ganz einfach,
weil man direkt darauf geführt wird, und weil an der Stelle, an
der es illegal wird (und der Radweg auf der anderen Straßenseite
liegt), eine Fahrbahnquerung unmöglich ist. Das ist so, als würde
man Autofahrer per Wegweiser von der Landstarße auf eine
Autobahn*ausfahrt* führen (so daß sie zu Geisterfahrern werden),
und die falsche Auffahrt auf die Autobahn erst auf dem
Beschleunigungsstreifen durch ein klitzekleines "Einfahrt
verboten" Schild verbieten. Da würden auch Autofahrer in Scharen
zu Geisterfahrern werden - und Hunderte von Toten produzieren.
Bei obigem Radfahr-Konstrukt passiert nicht mal so viel, daß
man eine Gegenmaßnahme diskutieren würde, offensichtlich
sind Radfahrer vernünftig und aufmerksam genug, um derartige
Verkehrsführungen zu kompensieren.
Solche Konstrukte gibt es leider wohl in fast jeder Stadt. Man fragt
sich in solchen Fällen, ob Verkehrsplaner überhaupt denken :-(

In Witten war es beispielsweise bis vor einigen Jahren so, dass der
Radweg an der Husemannstraße beidseitig freigegeben war. Allerdings
begann/ endete er gut dreißig Meter vor der Kreuzung mit der
Ardeystraße. Wer ihn -damals völlig legal- in der "falschen" Richtung
befuhr stand irgendwann vor der Gegenfahrbahn.

An der Straße nach Bochum wird man noch heute gezwungen, hinter einer
Kurve und einer Eisenbahnbrücke über Straßenbahnschienen hinweg auf
einen linksseitigen Radweg zu wechseln, will man sich STVO-gerecht
verhalten. Und das ist nur ein Beispiel von vielen :-(

Grüße

Ulrich
Peter Gahbler
2005-06-09 17:09:38 UTC
Permalink
Post by Ulrich Mindrup
Post by Joachim Parsch
Hier in Nürnberg gibt es mindestens eine Stelle, an der
*garantiert*
jeder ortsunkundige (und die meisten ortskundigen) Radfahrer
illegal einen Radweg auf der linken Seite befahren - ganz einfach,
weil man direkt darauf geführt wird, und weil an der Stelle, an
der es illegal wird (und der Radweg auf der anderen Straßenseite
liegt), eine Fahrbahnquerung unmöglich ist.
Solche Konstrukte gibt es leider wohl in fast jeder Stadt. Man fragt
sich in solchen Fällen, ob Verkehrsplaner überhaupt denken :-(
Gerichte tun es - jedenfalls in solchem Fall - wohl: BGH DAR 97,70. Da
ging es zwar nicht um einen Zusammenstoß mit einem Abbieger sondern
mit einem entgegenkommenden Radfahrer, aber die Frage, ob dort weiter
links gefahren werden durfte, war auch streitentscheidend. Nur bei
eindeutiger Beschilderung/Markierung etc. darf der weiterlaufende
Radweg nicht mehr benutzt werden.

Bye
Peter
Thomas Poenicke
2005-06-08 12:15:41 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Post by Rupert Haselbeck
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Es ist bekannt, dass du eine äußerst verquere Ansicht zu Radfahrern
hast, die darauf hindeutet, dass du zur unterstrichenen Gruppe gehörst.
Naja, was soll man sagen?
Erst letztens wieder bog ein Radfahrer auf der Landstr. von rechts
kommend in meine Fahrtrichtung ab ohne zu schauen und in der Mitte der
Fahrbahn. Und das kurz vor einer Fahrbahnverengung. Glücklicherweise
ist das eine eh heikle Stelle vor einem Ort, so daß ich eh langsamer
fahre. Ein "spochtlicher" Fahrer hätte ihn evtl. runtergesemmelt.

Und das ist mir nicht das erste Mal passiert. Endende Radwege z.B. sind
für Radfahrer tödlich. Weil eben nur Kinder und Erwachsene mit Kind
schauen, bevor sie auf die Fahrbahn wechseln. Die meisten schauen sich
nicht mal kurz um, geschweige denn, daß sie die Fahrt verzögern.

Aber daran sind die Verkehrsplaner schuld. Wie können sie auch
verlangen, daß Radfahrer bremsen oder sich gar umschauen. Unfaßbar
sowas.

Gruß
Thomas
Ekkart Kleinod
2005-06-08 13:21:09 UTC
Permalink
Hi Thomas,
Post by Thomas Poenicke
Naja, was soll man sagen?
Was sinnvolles?
Post by Thomas Poenicke
Erst letztens wieder ...
Und heute sind vor meinen Augen zwei Autos bei ca. 5 Sekungen Rot auf
eine Kreuzung gefahren. Da schau' mal einer an. Und was beweist das
jetzt? Genau. Nix.
Post by Thomas Poenicke
Aber daran sind die Verkehrsplaner schuld. Wie können sie auch
verlangen, daß Radfahrer bremsen oder sich gar umschauen. Unfaßbar
sowas.
Warum werden Radfahrern überhaupt Sonderwege mit solchen gefährlichen
Einmündungen zugewiesen? Warum brauchen die Autofahrer keine Rücksicht
nehmen? Tun sie das? Und die meisten Radfahrer passen auch auf? Aber das
paßt dann wieder nicht in Ideologie.

Um mal wieder On-Topic zu werden: die blind reingefahrenen Radfahrer
werden eine Teilschuld bekommen, wenn die Autos nicht explizit auf
einmündende Radfahrer hingewiesen wurden. Wenn das geschehen ist,
sieht's wohl düster aus.

Gruß, Ekkart 8)
Joachim Parsch
2005-06-08 13:39:00 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Ekkart Kleinod
Um mal wieder On-Topic zu werden: die blind reingefahrenen Radfahrer
werden eine Teilschuld bekommen, wenn die Autos nicht explizit auf
einmündende Radfahrer hingewiesen wurden. Wenn das geschehen ist,
sieht's wohl düster aus.
Ein Radfahrer, der ohne sich umzuschauen vom Radweg auf die
Fahrbahn fährt und dadurch einen Unfall verursacht, wird ca.
100% Schuld bekommen, und das zurecht. Siehe §10 StVO.
Der Autofahrer haftet erstmal nur dann mit, wenn er z.B. deutlich
zu schnell war, so daß er den Unfall bei normaler Fahrweise
hätte vermeiden können.

Evtl. greift auch das Konstrukt "Gefährdungshaftung", so
daß der Autofahrer verpflichtet wird, an entsprechenden
Stellen besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen. Das
ist sinnvoll, die Hauptschuld bleibt aber beim Radfahrer.

Warum an solchen Stellen trotzdem so wenig passiert?
Weil Radfahrer i.a. halt doch schauen. Wer lässt sich schon
gerne über den Haufen fahren?

Schöne Grüße
Joachim
Ulrich Gehauf
2005-06-08 15:01:08 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
Warum werden Radfahrern überhaupt Sonderwege mit solchen
gefährlichen Einmündungen zugewiesen?
Wie hat mal mein Fahrlehrer gesagt: "Kreuzungen und Einmündungen sind
nicht gefährlich. Es sind die Verkehrsteilnehmer, die sie gefährlich
machen."
Post by Ekkart Kleinod
Warum brauchen die
Autofahrer keine Rücksicht nehmen?
Weil die (Auto-)Fahrer an einmündenden, untergeordneten Wegen
Vorfahrt haben, wenn sie auf der durchgehenden Straße fahren?
Post by Ekkart Kleinod
Tun sie das? Und die meisten
Radfahrer passen auch auf?
Meine ganz persönliche Erfahrung: Dort wo Radwege enden und auf
Verkehrsstraßen münden, achten 10% der Radfahrer auf den vorrangigen
Verkehr. Die restlichen 90% ziehen einfach raus.
Post by Ekkart Kleinod
Um mal wieder On-Topic zu werden: die blind reingefahrenen
Radfahrer werden eine Teilschuld bekommen, wenn die Autos nicht
explizit auf einmündende Radfahrer hingewiesen wurden. Wenn das
geschehen ist, sieht's wohl düster aus.
Wieso eigentlich? Das wäre dann doch genau die besagte
Narrenfreiheit. Die StVO hat die Vorfahrtsregeln genau festgelegt.
Für alle Verkehrsteilnehmer. Warum sollte dann in der Wertung bei
Radfahrern eine Ausnahme gemacht werden?

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Bernd Sluka
2005-06-08 16:56:00 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Meine ganz persönliche Erfahrung: Dort wo Radwege enden und auf
Verkehrsstraßen münden, achten 10% der Radfahrer auf den vorrangigen
Verkehr. Die restlichen 90% ziehen einfach raus.
Da stellen wir mal meine persönliche Erfahrung dahinter. Dort wo radwege
nicht enden, sondern über Grundstücksausfahrten führen achten 10% der
Ausfahrendeni (und ich beschuldige nicht pauschal eine Art der Teilnahme
am Verkehr) auf Radfahrer auf dem Radweg. Die restlichen 90% ziehen
einfach raus.

Beides sind Verstöße gegen § 10 StVO.

Was Du beschreibst ist eben kein Problem "der Radfahrer" - was oder wer
immer das sein mag. Über anonyme, nicht näher bezeichnete Menschen kann
man immer schimpfen. Es findet sich stets ein Anlaß und jemand mit dem
angestrebten Merkmal, der sich daneben benimmt.
Post by Ulrich Gehauf
Wieso eigentlich? Das wäre dann doch genau die besagte
Narrenfreiheit.
Wer ist hier ein Narr?
Post by Ulrich Gehauf
Die StVO hat die Vorfahrtsregeln genau festgelegt.
Für alle Verkehrsteilnehmer.
eben
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Ulrich Gehauf
2005-06-09 08:03:13 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Ulrich Gehauf
Meine ganz persönliche Erfahrung: Dort wo Radwege enden und auf
Verkehrsstraßen münden, achten 10% der Radfahrer auf den
vorrangigen Verkehr. Die restlichen 90% ziehen einfach raus.
Da stellen wir mal meine persönliche Erfahrung dahinter. Dort wo
radwege nicht enden, sondern über Grundstücksausfahrten führen
achten 10% der Ausfahrendeni (und ich beschuldige nicht pauschal
eine Art der Teilnahme am Verkehr) auf Radfahrer auf dem Radweg.
Die restlichen 90% ziehen einfach raus.
Da pflichte ich dir sogar bei.
Post by Bernd Sluka
Beides sind Verstöße gegen § 10 StVO.
Richtig.
Post by Bernd Sluka
Post by Ulrich Gehauf
Wieso eigentlich? Das wäre dann doch genau die besagte
Narrenfreiheit.
Wer ist hier ein Narr?
Beide, nur wird es beim Radfahrer annerkannt. Der Autofahrer, der aus
seiner Einfahrt über einen Radweg fährt und dabei einen Radler
mitnimmt, bekommt i.d.R. 100% Schuld. Der Radfahrer, der aus einem
Radweg auf die Straße wechselt und dabei von einem Auto mitgenommen
wird, erhält nur eine Teilschuld. Und wenn auf das Kreuzen von
Narren^WRadfahrern hingewiesen wird, dann bekommt der andere
Narr^W^WAutofahrer noch mehr "aufgebrummt".
Post by Bernd Sluka
Post by Ulrich Gehauf
Die StVO hat die Vorfahrtsregeln genau festgelegt.
Für alle Verkehrsteilnehmer.
eben
Nur müssen sich die einen mehr und die anderen weniger dran halten.

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Bernd Sluka
2005-06-09 19:16:32 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Beide, nur wird es beim Radfahrer annerkannt. Der Autofahrer, der aus
seiner Einfahrt über einen Radweg fährt und dabei einen Radler
mitnimmt, bekommt i.d.R. 100% Schuld.
Ja und nein. Auch hier kommt es darauf an, ob der Radfahrer auch einen
Verstoß begangen hat. Fährt er zulässig auf dem Radweg, hat er keinen
begangen. Der alleinige Verursacher haftet zu Gänze. Fährt der Radfahrer
dagegen beispielsweise verbotenerweise auf einem Gehweg, haftet er in
diese Konstellation mit oder sogar er alleine (z.B. OLG Hamm, Az 27 U
153/93).
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ulrich Gehauf
Die StVO hat die Vorfahrtsregeln genau festgelegt.
Für alle Verkehrsteilnehmer.
eben
Nur müssen sich die einen mehr und die anderen weniger dran halten.
Du darfst Deine Vorurteile gerne am Stammtisch erzählen. Hier jedoch
mußt Du damit rechnen, daß sie nicht ohne Richtigstellung stehen
bleiben.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Thomas Poenicke
2005-06-09 11:01:00 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Da stellen wir mal meine persönliche Erfahrung dahinter. Dort wo radwege
nicht enden, sondern über Grundstücksausfahrten führen achten 10% der
Ausfahrendeni (und ich beschuldige nicht pauschal eine Art der Teilnahme
am Verkehr) auf Radfahrer auf dem Radweg. Die restlichen 90% ziehen
einfach raus.
_Das_ wiederum sehe ich jeden Tag auf dem Weg vom Zug zur Arbeit und
zurück.

Insgesamt 5 Ausfahrten auf 10 Min Fußweg. 2x Supermarkt, 2x Tanke (1
davon kombiniert) und einmal A*U. Die Autofahrer fahren _grundsätzlich_
(gaaaanz wenige Ausnahmen) bis zum Straßenrand ohne zu schauen und
blockieren damit den Fußweg. Einige von denen, bei denen ich einfach
vor's (nicht an's) Auto gelaufen bin, haben sich furchtbar aufgeregt
und teilw. gehupt. Spaßig, sowas.

Das zeigt mal wieder, daß man weder die Rad-, noch die Autofahrer in
Schutz nehmen darf, weil auf beiden Seiten viel zu viele Deppen
unterwegs sind.

Gruß
Thomas
Ulrich Gehauf
2005-06-09 11:05:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Poenicke
Das zeigt mal wieder, daß man weder die Rad-, noch die Autofahrer
in Schutz nehmen darf, weil auf beiden Seiten viel zu viele Deppen
unterwegs sind.
ACK. Nur wird das bei den Radfahrern anscheinend juristisch
strafmildernd gewertet...

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
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Des passt scho so!
Bernd Sluka
2005-06-09 19:12:29 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Thomas Poenicke
Das zeigt mal wieder, daß man weder die Rad-, noch die Autofahrer
in Schutz nehmen darf, weil auf beiden Seiten viel zu viele Deppen
unterwegs sind.
ACK. Nur wird das bei den Radfahrern anscheinend juristisch
strafmildernd gewertet...
Nein. Der Radfahrer wird aufgrund seines Verstoßes haften. Sein Verstoß
wiegt allerdings *in diesem Fall* nicht so sehr, wie die Pflicht des
Abbiegers, Vorrang zu gewähren. Aber das schrieb ich bereits in
<d84e1s$ibo$***@peter.sluka.de>. Ist der Artikel so schwer verständlich?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Klaus Mueller
2005-06-08 17:42:29 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ekkart Kleinod
Um mal wieder On-Topic zu werden: die blind reingefahrenen
Radfahrer werden eine Teilschuld bekommen, wenn die Autos nicht
explizit auf einmündende Radfahrer hingewiesen wurden. Wenn das
geschehen ist, sieht's wohl düster aus.
Wieso eigentlich? Das wäre dann doch genau die besagte
Narrenfreiheit. Die StVO hat die Vorfahrtsregeln genau festgelegt.
Für alle Verkehrsteilnehmer. Warum sollte dann in der Wertung bei
Radfahrern eine Ausnahme gemacht werden?
Vielleicht, weil man _gegen_ die Radfahrer ein Konstrukt namens Radweg
und vor allem dessen Benutzungspflicht eingeführt hat. Aber gerade darum
wird man es nicht tun, den man würde damit ja dem Autofahrer dem ihm
durch den Radweg zugeteilten Vorteil wieder wegnehmen.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Ekkart Kleinod
2005-06-09 08:36:12 UTC
Permalink
Hi Ulrich,
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ekkart Kleinod
Warum werden Radfahrern überhaupt Sonderwege mit solchen
gefährlichen Einmündungen zugewiesen?
Wie hat mal mein Fahrlehrer gesagt: "Kreuzungen und Einmündungen sind
nicht gefährlich. Es sind die Verkehrsteilnehmer, die sie gefährlich
machen."
Das hat er falsch gesagt. Manche Wegführungen sind so verquer, daß
selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht viel tun können.
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ekkart Kleinod
Warum brauchen die
Autofahrer keine Rücksicht nehmen?
Weil die (Auto-)Fahrer an einmündenden, untergeordneten Wegen
Vorfahrt haben, wenn sie auf der durchgehenden Straße fahren?
Mir schwebte der Fall vor (der in Berlin oft vorkommt), bei der ein
Radweg die Straße begleitet, mittendrin endet und dann auf die Straße
geschwenkt wird. Dort ist dann auf der Straße ein
Radfahrer-beachten-Schild angebracht und auf der Straße wird die
Einmündung weiß markiert, mit schrägen Nicht-drüber-fahr-Strichen. Dort
vermute ich immer, sollten Autofahrer Radfahrer reinlassen. Ich sehe den
Radweg nicht als einmündend an.
Post by Ulrich Gehauf
Meine ganz persönliche Erfahrung: Dort wo Radwege enden und auf
Verkehrsstraßen münden, achten 10% der Radfahrer auf den vorrangigen
Verkehr. Die restlichen 90% ziehen einfach raus.
Meine persönliche Erfahrung ist anders. Das bringt uns also nicht weiter.

Gruß, Ekkart.
Ulrich Gehauf
2005-06-09 08:42:43 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ekkart Kleinod
Warum brauchen die
Autofahrer keine Rücksicht nehmen?
Weil die (Auto-)Fahrer an einmündenden, untergeordneten Wegen
Vorfahrt haben, wenn sie auf der durchgehenden Straße fahren?
Mir schwebte der Fall vor (der in Berlin oft vorkommt), bei der
ein Radweg die Straße begleitet, mittendrin endet und dann auf die
Straße geschwenkt wird.
Analog etwa einer Autobahnauffahrt... also einfädeln lassen. Wobei
dann aber a) Der Autofahrer den Radfahrer beachten muss und B) auch
der Radfahrer nicht einfach mit typischem Radfahrerblick (2m vor das
Vorderrad gerichtet) weiterfahren darf.

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Bernd Sluka
2005-06-09 19:39:50 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ekkart Kleinod
Post by Ulrich Gehauf
Post by Ekkart Kleinod
Warum brauchen die
Autofahrer keine Rücksicht nehmen?
Weil die (Auto-)Fahrer an einmündenden, untergeordneten Wegen
Vorfahrt haben, wenn sie auf der durchgehenden Straße fahren?
Mir schwebte der Fall vor (der in Berlin oft vorkommt), bei der
ein Radweg die Straße begleitet, mittendrin endet und dann auf die
Straße geschwenkt wird.
Analog etwa einer Autobahnauffahrt... also einfädeln lassen.
Lassen schon. Aber auch dort ist das für die Radfahrer Einfahren in die
Fahrbahn, wobei sie absoluten Nachrang haben.
Post by Ulrich Gehauf
Wobei
dann aber a) Der Autofahrer den Radfahrer beachten muss
Nein, "muss" ist eben flscha.
Post by Ulrich Gehauf
und B) auch
der Radfahrer nicht einfach mit typischem Radfahrerblick (2m vor das
Vorderrad gerichtet) weiterfahren darf.
Ja, er sollte den Vorrang der anderen beachten. Allerdings ist die
Verkehrsführung darauf angelegt, daß er verführt wird, gerade nicht auf
andere zu achten.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Thomas Voigt
2005-06-09 15:51:48 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
Mir schwebte der Fall vor (der in Berlin oft vorkommt), bei der ein
Radweg die Straße begleitet, mittendrin endet und dann auf die Straße
geschwenkt wird.
Ja.
Post by Ekkart Kleinod
Dort ist dann auf der Straße ein
Radfahrer-beachten-Schild angebracht
Das schon eher selten.
Post by Ekkart Kleinod
und auf der Straße wird die
Einmündung weiß markiert, mit schrägen Nicht-drüber-fahr-Strichen.
Die meisten mir bekannten Faelle sind so, dass entweder die rote Farbe
(sofern der Radweg damit gestrichen ist) ein Stueck auf der Strasse
fortgesetzt wird oder eine gestrichelte Linie den Bereich kennzeichnet
(auf der dann oft Autos parken). Fast immer ist die entsprechende Spur
auch so schmal, dass Radfahrer und Auto nicht nebeneinanderpassen.

In beiden Faellen sollte man als Radfahrer besser an der vorherigen
Kreuzung auf die Fahrbahn wechseln, im Falle eines Unfalls beim
Einfaedeln duerften sie auch mindestens eine Teilschuld bekommen.

tv
Stephan Gerlach
2005-06-09 07:33:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Poenicke
Endende Radwege z.B. sind
für Radfahrer tödlich. Weil eben nur Kinder und Erwachsene mit Kind
schauen, bevor sie auf die Fahrbahn wechseln. Die meisten schauen sich
nicht mal kurz um, geschweige denn, daß sie die Fahrt verzögern.
Aber daran sind die Verkehrsplaner schuld.
Ja.
Post by Thomas Poenicke
Wie können sie auch
verlangen, daß Radfahrer bremsen oder sich gar umschauen.
Noch einfacher wär's doch von den Verkehrsplanern, gar nicht erst
solche Hindernisbahnen zu bauen. Dann gibt's solche Probleme nicht.
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Ekkart Kleinod
2005-06-08 13:30:41 UTC
Permalink
Hi Rupert,
Post by Rupert Haselbeck
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Das stimmt. Was den Straßenverkehr angeht auf jeden Fall.
Post by Rupert Haselbeck
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
Verhalten ein Anderer, gar der Autofahrer, grundsätzlich nicht als
vernunftgesteuert erwarten darf.
Und, was noch schlimmer ist, umgekehrt gilt das auch. Da wird man als
Radfahrer aufgefordert, an jeder(!) Kreuzung zu bremsen, bremsbereit zu
sein und im Zweifelsfall auf die Vorfahrt zu verzichten, wenn ein
Autofahrer mal wieder nicht aufpaßt, weil man ja "kein schützendes
Blechkleid" hat.
Post by Rupert Haselbeck
Leider wird diese Rechtsprechung recht häufig durch die Realität
bestätigt :-(
In der Tat, Idioten gibt es überall.

Gruß, Ekkart 8)
Bernd Sluka
2005-06-08 16:20:55 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht. Das Abbiegen nach rechts ist da ja noch
harmlos.
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt,
Du darfst Deine Vorurteile am nächsten Baum ausleben. möglichst mit dem
Kopf voran. Hier geht es lediglich darum, § 1 Abs. 1 zu befolgen. Und
das Falschfahren auf Radwegen ist leider übliches Verkehrsverhalten, muß
also berücksichtigt werden.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Laurent Wirmer
2005-06-08 18:56:54 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Richtig. Wir haben da eine etwas arg verquere Rechtsprechung.
Radfahrer werden generell als merkbefreite Vollidioten behandelt, deren
Verhalten ein Anderer, gar der Autofahrer, grundsätzlich nicht als
vernunftgesteuert erwarten darf.
Ein Fehlverhalten eines Kfz kann eben eher einen Radfahrer schädigen als
umgekehrt. Deswegen hat der Kfz-Führer von Grund her eine höhere
Gefährdungshaftung.
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Rupert Haselbeck
2005-06-08 20:37:06 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Ein Fehlverhalten eines Kfz kann eben eher einen Radfahrer schädigen
als umgekehrt. Deswegen hat der Kfz-Führer von Grund her eine höhere
Gefährdungshaftung.
Es geht dabei aber ausdrücklich nicht um eine (ggfls. erhöhte)
Gefährdungshaftung aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der
beteiligten Verkehrsteilnehmer bzw. ihrer Fahrzeuge.
Unterschieden wird nämlich dahin, daß jeder Verkehrsteilnehmer von
anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern und von Fußgängern erwarten
darf, daß diese sich nach den Regeln der StVO verhalten, während dem
Auto- (und Motorrad-)Fahrer auferlegt wird, stets damit zu rechnen, daß
Radfahrer sich eben nicht verkehrsgerecht verhalten, wie im Fall des OP
also beispielsweise entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung unterwegs
sind. Ob die Nichtbeachtung nun auf bewusster Missachtung der
Rechtsordnung beruht oder auf einfache Dummheit zurückzuführen ist,
bleibt sich im Ergebnis gleich. Da aber die Gefahren für die eigene
körperliche Integrität infolge regelwidrigen Verhaltens für den
Radfahrer deutlich größer sind als dies bei einem Autofahrer der Fall
wäre, liegt es nahe, zu vermuten, daß solche Radfahrer einfach nicht in
der Lage sind, die möglichen Konsequenzen ihres Fehlverhaltens
folgerichtig zu beurteilen.

MfG
Rupert
Chris Huebsch
2005-06-08 21:14:54 UTC
Permalink
Da aber die Gefahren für die eigene körperliche Integrität infolge
regelwidrigen Verhaltens für den Radfahrer deutlich größer sind als
dies bei einem Autofahrer der Fall wäre, liegt es nahe, zu vermuten,
daß solche Radfahrer einfach nicht in der Lage sind, die möglichen
Konsequenzen ihres Fehlverhaltens folgerichtig zu beurteilen.
Natuerlich nicht. Schliesslich sind ja Radwege sicher.

Oder hast du etwa in der Presse der letzten 10 Jahre einen ueber das
statistische Rauschen hinausgehenden Prozentsatz an Artikeln gesehen,
die vor der Benutzung von Radwegen warnen?

Wie selbstverstaendlich wird tagein tagaus heruntergebetet, dass Radwege
zu benutzen sind, sobald einer da ist. Weil die "Strasse" ist ja
gefaehrlich. Nur Radwege sind sicher.

Folglich faehrt gehirngewaschener Radfahrer auch auf dem Radweg. Dass er
dabei als Geisterfahrer unterwegs ist, ist den wenigsten wirklich
bewusst. Die meisten gucken nur belaemmert, wenn man sie drauf
anspricht.

Hier bei mir gibt es eine nicht zu stark befahrene, mit uebermaessig
breiten Fahrspuren ausgestattete Bundesstrasse, die an einen Berg mit
ca. 5% Steigung hinauf fuehrt. Bergauf gibt es neuerdings einen fuer
Radfahrer freigegebenen Gehweg, der allerdings recht schmal ist. Bergab
hat man jedoch einen 1m breiten Radweg neben die Fahrbahn gebaut. Selbst
untrainierte Radfahrer kommen da locker auf 30 km/h alleine durch
"Rollenlassen". Seit der Weg existiert, kann ich dort fast taeglich
Geisterradler beobachten, die den Radweg in die falsche Richtung bergan
torkeln.

Nach einer Unterbrechung von ca. 500m wird der Radweg uebrigens als
beidseitiger Zwei-Richtungs-Radweg wieder aufgelegt. Einziges
Unterscheidungsmerkmal ist die kleine Zusatztafel mit den beiden Pfeilen
und ein etwas breiterer Querschnitt.

Das soll jemand erkennen und verstehen, der u.U. garkeine Fahrerlaubnis hat?
--
Chris Huebsch www.hübsch-gemacht.de | TU Chemmnitz, Informatik, RNVS
GPG-Encrypted mail welcome! ID:7F2B4DBA | Str. d. Nationen 62, B204
Chemnitzer Linux-Tage 2005, 5.-6.März | D-09107 Chemnitz
http://chemnitzer.linux-tage.de/ | +49 371 531-1377, Fax -1803
Rupert Haselbeck
2005-06-08 21:51:46 UTC
Permalink
Post by Chris Huebsch
Natuerlich nicht. Schliesslich sind ja Radwege sicher.
Es soll Radfahrer geben, die noch nichtmal das kapieren wollen oder
können.
Post by Chris Huebsch
Oder hast du etwa in der Presse der letzten 10 Jahre einen ueber das
statistische Rauschen hinausgehenden Prozentsatz an Artikeln gesehen,
die vor der Benutzung von Radwegen warnen?
Glücklicherweise nicht
Post by Chris Huebsch
Wie selbstverstaendlich wird tagein tagaus heruntergebetet, dass
Radwege zu benutzen sind, sobald einer da ist. Weil die "Strasse" ist
ja gefaehrlich. Nur Radwege sind sicher.
Stimmt. Ich fahre wesentlich lieber auf dem Radweg statt auf der
Fahrbahn ständig auf den übrigen Verkehr achten zu müssen.
Post by Chris Huebsch
Folglich faehrt gehirngewaschener Radfahrer auch auf dem Radweg. Dass
er dabei als Geisterfahrer unterwegs ist, ist den wenigsten wirklich
bewusst. Die meisten gucken nur belaemmert, wenn man sie drauf
anspricht.
Tja, genau davon sprach ich ja auch. Leider scheint das zu stimmen
Post by Chris Huebsch
Das soll jemand erkennen und verstehen, der u.U. garkeine
Fahrerlaubnis hat?
Man sollte also das Benutzen von Fahrrädern am besten doch
erlaubnispflichtig machen. Da magst du durchaus recht haben

MfG
Rupert
Klaus Mueller
2005-06-09 05:07:30 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Natuerlich nicht. Schliesslich sind ja Radwege sicher.
Es soll Radfahrer geben, die noch nichtmal das kapieren wollen oder
können.
Ach, du hast das also nicht verstanden?
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Oder hast du etwa in der Presse der letzten 10 Jahre einen ueber das
statistische Rauschen hinausgehenden Prozentsatz an Artikeln gesehen,
die vor der Benutzung von Radwegen warnen?
Glücklicherweise nicht
Dann höre endlich auf, dich über Radfahrer zu beschweren, die das
"Radwege sind sicher"-Geblubber glauben und danach handeln.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Wie selbstverstaendlich wird tagein tagaus heruntergebetet, dass
Radwege zu benutzen sind, sobald einer da ist. Weil die "Strasse" ist
ja gefaehrlich. Nur Radwege sind sicher.
Stimmt. Ich fahre wesentlich lieber auf dem Radweg statt auf der
Fahrbahn ständig auf den übrigen Verkehr achten zu müssen.
Du bist also auch einer der selbstgefährdenden Rumträumer? Ist dir
bisher entgangen, dass du auf dem Rad weg! viel mehr als auf der
Fahrbahn auf den Fahrbahn-/Gehweg-/Grunstücksverkehr achten musst und du
hast verdammt viel lück gehabt.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Folglich faehrt gehirngewaschener Radfahrer auch auf dem Radweg. Dass
er dabei als Geisterfahrer unterwegs ist, ist den wenigsten wirklich
bewusst. Die meisten gucken nur belaemmert, wenn man sie drauf
anspricht.
Tja, genau davon sprach ich ja auch. Leider scheint das zu stimmen
Und ist absolut nicht verwunderlich, nach 70 Jahren entsprechender
Gehirnwäsche.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Das soll jemand erkennen und verstehen, der u.U. garkeine
Fahrerlaubnis hat?
Man sollte also das Benutzen von Fahrrädern am besten doch
erlaubnispflichtig machen. Da magst du durchaus recht haben
Man sollte die Teilnahme am Strassenverkehr vom Verstehen der
grundlegenden Zusammenhänge abhängig machen, dann wäre man einige, dich
eingeschlossen, los.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Ulrich Mindrup
2005-06-09 07:30:33 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Natuerlich nicht. Schliesslich sind ja Radwege sicher.
Es soll Radfahrer geben, die noch nichtmal das kapieren wollen oder
können.
Ach, du hast das also nicht verstanden?
Vergiss es einfach. Was Radwege angeht, so ist Rupert absolut
merkbefreit. Jeder Satz in seine Richtung ist vergeblich :-(

Grüße

Ulrich
Chris Huebsch
2005-06-09 07:11:11 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Natuerlich nicht. Schliesslich sind ja Radwege sicher.
Es soll Radfahrer geben, die noch nichtmal das kapieren wollen oder
können.
Alles klar. Ich verstehe deinen Irrtum.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Oder hast du etwa in der Presse der letzten 10 Jahre einen ueber das
statistische Rauschen hinausgehenden Prozentsatz an Artikeln gesehen,
die vor der Benutzung von Radwegen warnen?
Glücklicherweise nicht
Mein Beileid.
Post by Rupert Haselbeck
Stimmt. Ich fahre wesentlich lieber auf dem Radweg statt auf der
Fahrbahn ständig auf den übrigen Verkehr achten zu müssen.
Und wenn der Radweg auf eine Kreuzung mit einer Fahrbahn trifft,
vergisst auch mal zufaellig auf den Verkehr zu achten. Du zeigst exakt
die Symptome, die du an den ignoranten Radfahrern kritisierst.
Post by Rupert Haselbeck
Man sollte also das Benutzen von Fahrrädern am besten doch
erlaubnispflichtig machen. Da magst du durchaus recht haben
Natuerlich. Auch das Laufen, das Aus-dem-Haus-gehen, das Atmen und die
Existenz. Wer eine Pruefung nicht besteht wird <zensiert>.

Dir ist schon klar, wieso es eine Fahrerlaubnis gibt? Ich fuerchte
nicht.

Naja. Ich hab eigentlich keine Lust, mit Blinden ueber Farben zu
diskutieren. Bye
--
Chris Huebsch www.hübsch-gemacht.de | TU Chemmnitz, Informatik, RNVS
GPG-Encrypted mail welcome! ID:7F2B4DBA | Str. d. Nationen 62, B204
Chemnitzer Linux-Tage 2005, 5.-6.März | D-09107 Chemnitz
http://chemnitzer.linux-tage.de/ | +49 371 531-1377, Fax -1803
Stephan Gerlach
2005-06-09 07:47:16 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Natuerlich nicht. Schliesslich sind ja Radwege sicher.
Es soll Radfahrer geben, die noch nichtmal das kapieren wollen oder
können.
Naja, weil es höchstwahrscheinlich falsch ist.
Es soll auch Leute geben, die noch nichtmal kapieren wollen, daß
die Erde eine Scheibe ist.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Oder hast du etwa in der Presse der letzten 10 Jahre einen ueber das
statistische Rauschen hinausgehenden Prozentsatz an Artikeln gesehen,
die vor der Benutzung von Radwegen warnen?
Glücklicherweise nicht
^^^^^^^^^^^^^^^^

Das muß "leider" heißen.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Wie selbstverstaendlich wird tagein tagaus heruntergebetet, dass
Radwege zu benutzen sind, sobald einer da ist. Weil die "Strasse" ist
ja gefaehrlich. Nur Radwege sind sicher.
Stimmt. Ich fahre wesentlich lieber auf dem Radweg
Deine persönlichen Vorlieben seien dir unbenommen.
Post by Rupert Haselbeck
statt auf der
Fahrbahn ständig auf den übrigen Verkehr achten zu müssen.
Naja, auf zumindest vielen Radwegen muß man noch mehr auf
bestimmte Sachen achten als auf der Fahrbahn. "Übriger Verkehr"
ist das allerdings nicht immer.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Chris Huebsch
Folglich faehrt gehirngewaschener Radfahrer auch auf dem Radweg. Dass
er dabei als Geisterfahrer unterwegs ist, ist den wenigsten wirklich
bewusst. Die meisten gucken nur belaemmert, wenn man sie drauf
anspricht.
Tja, genau davon sprach ich ja auch. Leider scheint das zu stimmen
Ja.
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Stephan Gerlach
2005-06-09 07:41:13 UTC
Permalink
Post by Chris Huebsch
Hier bei mir gibt es eine nicht zu stark befahrene, mit uebermaessig
breiten Fahrspuren ausgestattete Bundesstrasse, die an einen Berg mit
ca. 5% Steigung hinauf fuehrt. Bergauf gibt es neuerdings einen fuer
Radfahrer freigegebenen Gehweg, der allerdings recht schmal ist. Bergab
hat man jedoch einen 1m breiten Radweg neben die Fahrbahn gebaut. Selbst
untrainierte Radfahrer kommen da locker auf 30 km/h alleine durch
"Rollenlassen". Seit der Weg existiert, kann ich dort fast taeglich
Geisterradler beobachten, die den Radweg in die falsche Richtung bergan
torkeln.
Zschopauer Straße?
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Stephan Gerlach
2005-06-09 07:39:07 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Unterschieden wird nämlich dahin, daß jeder Verkehrsteilnehmer von
anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern und von Fußgängern erwarten
darf, daß diese sich nach den Regeln der StVO verhalten, während dem
Auto- (und Motorrad-)Fahrer auferlegt wird, stets damit zu rechnen, daß
Radfahrer sich eben nicht verkehrsgerecht verhalten, wie im Fall des OP
also beispielsweise entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung unterwegs
sind.
Also eigentlich gibt's da keine so großen Unterschiede: Ich muß
auch als Radfahrer, wahrscheinlich aber noch eher als Fußgänger
mit dem Fehlverhalten von Auto- und Motorradfahrern achten.
Ebenso wie umgekehrt.
Post by Rupert Haselbeck
Da aber die Gefahren für die eigene
körperliche Integrität infolge regelwidrigen Verhaltens für den
Radfahrer deutlich größer sind als dies bei einem Autofahrer der Fall
wäre, liegt es nahe, zu vermuten, daß solche Radfahrer einfach nicht in
der Lage sind, die möglichen Konsequenzen ihres Fehlverhaltens
folgerichtig zu beurteilen.
Die "möglichen" Konsequenzen sind nicht so entscheidend, eher das
*tatsächliche* Risiko. Das allerdings können viele Radfahrer bei
beschriebenem Fehlverhalten in der Tat scheinbar nur schwer
beurteilen.
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Peter Liedermann
2005-06-09 08:28:56 UTC
Permalink
Hallo zusammen,
Post by Rupert Haselbeck
Post by Laurent Wirmer
Ein Fehlverhalten eines Kfz kann eben eher einen Radfahrer schädigen
als umgekehrt. Deswegen hat der Kfz-Führer von Grund her eine höhere
Gefährdungshaftung.
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Post by Rupert Haselbeck
Es geht dabei aber ausdrücklich nicht um eine (ggfls. erhöhte)
Gefährdungshaftung aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der
beteiligten Verkehrsteilnehmer bzw. ihrer Fahrzeuge.
Unterschieden wird nämlich dahin, daß jeder Verkehrsteilnehmer von
anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern und von Fußgängern erwarten
darf, daß diese sich nach den Regeln der StVO verhalten, während dem
Auto- (und Motorrad-)Fahrer auferlegt wird, stets damit zu rechnen, daß
Radfahrer sich eben nicht verkehrsgerecht verhalten, wie im Fall des OP
also beispielsweise entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung unterwegs
sind.
Hier ist wohl der Vertrauensgrundsatz (im Strassenverkehr) angesprochen.
Die Frage ist dann, wer bei wem unter welchen Umständen auf
ornungsgemässes Verhalten im Strassenverkehr vertrauen darf. Bei
bestimmten Personenkreisen wie Kindern oder Blinden darf überhaupt nicht
darauf vertraut werden, aber das können wir im Moment ausklammern.
Ausserdem ist der Vertrauensgrundsatz m.W. zumindest temporär
aufgehoben, wenn ein Fehlverhalten des anderen konkret zu beobachten
ist, z.B. auffallend schnelles Annähern eines Wartepflichtigen an eine
Kreuzung. An Lenker von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen sind
natürlich höhere Anforderungen zu stellen als an Fussgänger und
Radfahrer. Aus den obigen Ausführungen glaube ich aber zu lesen, der
Vertrauensgrundsatz sei auf Radfahrer in geringerem Ausmass anzuwenden
als auf Fussgänger. Besteht da wirklich eine spezielle Einschränkung des
Vertrauensgrundsatzes im Verhältnis Autofahrer/Radfahrer?

In der Schweiz übrigens wird, wie ich gehört habe, bei Unfällen
zwischen Autofahrer und Radfahrer/Fussgänger dem Autofahrer fast immer
(zivilrechtlich) eine gewisse Teilschuld aufgeladen, mit der (aus meiner
Sicht abwegigen) Begründung, der Autofahrer sei ja der stärkere.
Interessanterweise sieht es bei einem Zusammenstoss zwischen Auto und
Strassenbahn dann wieder ganz anders aus.

Gruss,
Peter
Stephan Gerlach
2005-06-09 13:43:20 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
In der Schweiz übrigens wird, wie ich gehört habe, bei Unfällen
zwischen Autofahrer und Radfahrer/Fussgänger dem Autofahrer fast immer
(zivilrechtlich) eine gewisse Teilschuld aufgeladen,
Auch, wenn der brav an einer roten Ampel steht und ihm fährt ein
Radfahrer ins Heck?
Aber dieser Fall ist wohl mit "fast" ausgeschlossen.
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Ulrich Gehauf
2005-06-09 14:07:22 UTC
Permalink
Post by Stephan Gerlach
Post by Peter Liedermann
In der Schweiz übrigens wird, wie ich gehört habe, bei Unfällen
zwischen Autofahrer und Radfahrer/Fussgänger dem Autofahrer fast
immer (zivilrechtlich) eine gewisse Teilschuld aufgeladen,
Auch, wenn der brav an einer roten Ampel steht und ihm fährt ein
Radfahrer ins Heck?
Was steht der Autofahrer auch so dumm an der Ampel rum. Selber schuld!

;-)
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Klaus Mueller
2005-06-09 15:23:41 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
Hallo zusammen,
Post by Rupert Haselbeck
Post by Laurent Wirmer
Ein Fehlverhalten eines Kfz kann eben eher einen Radfahrer schädigen
als umgekehrt. Deswegen hat der Kfz-Führer von Grund her eine höhere
Gefährdungshaftung.
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Post by Rupert Haselbeck
Es geht dabei aber ausdrücklich nicht um eine (ggfls. erhöhte)
Gefährdungshaftung aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der
beteiligten Verkehrsteilnehmer bzw. ihrer Fahrzeuge.
Unterschieden wird nämlich dahin, daß jeder Verkehrsteilnehmer von
anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern und von Fußgängern erwarten
darf, daß diese sich nach den Regeln der StVO verhalten, während dem
Auto- (und Motorrad-)Fahrer auferlegt wird, stets damit zu rechnen, daß
Radfahrer sich eben nicht verkehrsgerecht verhalten, wie im Fall des OP
also beispielsweise entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung unterwegs
sind.
Hier ist wohl der Vertrauensgrundsatz (im Strassenverkehr) angesprochen.
Die Frage ist dann, wer bei wem unter welchen Umständen auf
ornungsgemässes Verhalten im Strassenverkehr vertrauen darf. Bei
bestimmten Personenkreisen wie Kindern oder Blinden darf überhaupt nicht
darauf vertraut werden, aber das können wir im Moment ausklammern.
Ausserdem ist der Vertrauensgrundsatz m.W. zumindest temporär
aufgehoben, wenn ein Fehlverhalten des anderen konkret zu beobachten
ist, z.B. auffallend schnelles Annähern eines Wartepflichtigen an eine
Kreuzung. An Lenker von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen sind
natürlich höhere Anforderungen zu stellen als an Fussgänger und
Radfahrer. Aus den obigen Ausführungen glaube ich aber zu lesen, der
Vertrauensgrundsatz sei auf Radfahrer in geringerem Ausmass anzuwenden
als auf Fussgänger. Besteht da wirklich eine spezielle Einschränkung des
Vertrauensgrundsatzes im Verhältnis Autofahrer/Radfahrer?
Meines Wissens keine explizit formulierte. Allerdings kann sich z.B. ein
Radfahrer auf einem vorfahrtsberechtigten Rad weg! über eine
Seitenstraße oder Grundstücksausfahrt grundsätzlich nicht auf den
Vertrauensgrundsatz bberufen. Selbst wenn ein aus der
Seitenstraße/Grundstücksausfahrt kommende autofahrer erkennbar abbremst,
kann sich der Radfahrer nicht auf dessen richtiges Verhalten verlassen,
da das Abbremsen in der Mehrzahl der Fälle dem Anhalten erst vor der
Fahrbahn der Vorfahrtsstraße dient.
Post by Peter Liedermann
In der Schweiz übrigens wird, wie ich gehört habe, bei Unfällen
zwischen Autofahrer und Radfahrer/Fussgänger dem Autofahrer fast immer
(zivilrechtlich) eine gewisse Teilschuld aufgeladen, mit der (aus meiner
Sicht abwegigen) Begründung, der Autofahrer sei ja der stärkere.
Interessanterweise sieht es bei einem Zusammenstoss zwischen Auto und
Strassenbahn dann wieder ganz anders aus.
Das hast du so gehört. Ich habe gehört, man geht solange von dieser
Voraussetzung aus, solange nicht eine Alleinschuld des Radfahrers
nachgewiesen ist. Da mir weder das Schweizer Verkehrsrecht noch aktuelle
Urteile vorliegen, kann ich weder das eine noch das andere überprüfen.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Bernd Sluka
2005-06-09 19:27:18 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
Post by Laurent Wirmer
Ein Fehlverhalten eines Kfz kann eben eher einen Radfahrer schädigen
als umgekehrt. Deswegen hat der Kfz-Führer von Grund her eine höhere
Gefährdungshaftung.
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Nein.
Post by Peter Liedermann
Hier ist wohl der Vertrauensgrundsatz (im Strassenverkehr) angesprochen.
Die Frage ist dann, wer bei wem unter welchen Umständen auf
ornungsgemässes Verhalten im Strassenverkehr vertrauen darf. Bei
bestimmten Personenkreisen wie Kindern oder Blinden darf überhaupt nicht
darauf vertraut werden, aber das können wir im Moment ausklammern.
Ausserdem ist der Vertrauensgrundsatz m.W. zumindest temporär
aufgehoben, wenn ein Fehlverhalten des anderen konkret zu beobachten
ist, z.B. auffallend schnelles Annähern eines Wartepflichtigen an eine
Kreuzung. An Lenker von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen sind
natürlich höhere Anforderungen zu stellen als an Fussgänger und
Radfahrer. Aus den obigen Ausführungen glaube ich aber zu lesen, der
Vertrauensgrundsatz sei auf Radfahrer in geringerem Ausmass anzuwenden
als auf Fussgänger. Besteht da wirklich eine spezielle Einschränkung des
Vertrauensgrundsatzes im Verhältnis Autofahrer/Radfahrer?
Ebenfalls nein. Eine solche Unterscheidung machen nur Ruperts
Vorurteile, mit denen er hier täuschen will.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Laurent Wirmer
2005-06-09 21:29:23 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Aber sicher, gegenüber Fußgängern hat er z.B. das höhere
Gefährdungspotential.
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Bernd Sluka
2005-06-10 13:47:02 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Post by Peter Liedermann
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Aber sicher, gegenüber Fußgängern hat er z.B. das höhere
Gefährdungspotential.
Du kannst dann sicherlich noch die Rechtsgrundlage für Deinen Irrtum
benennen. :-}
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Laurent Wirmer
2005-06-10 15:18:03 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Laurent Wirmer
Post by Peter Liedermann
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Aber sicher, gegenüber Fußgängern hat er z.B. das höhere
Gefährdungspotential.
Du kannst dann sicherlich noch die Rechtsgrundlage für Deinen Irrtum
benennen. :-}
Da müsste ich den Anwalt fragen, der mir das gesagt hat. Habe aber
relativ selten Kontakt zu ihm.
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Bernd Sluka
2005-06-11 13:37:18 UTC
Permalink
Nein.
Post by Laurent Wirmer
Post by Bernd Sluka
Post by Laurent Wirmer
Post by Peter Liedermann
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Aber sicher, gegenüber Fußgängern hat er z.B. das höhere
Gefährdungspotential.
Du kannst dann sicherlich noch die Rechtsgrundlage für Deinen Irrtum
benennen. :-}
Da müsste ich den Anwalt fragen, der mir das gesagt hat.
Au, ja, mach das bitte! Dann fange ich neben der Polizisten- der
Fahrlehrer-Sammlung auch noch eine Sammlung über Rechtsirrtümer von
Anwälten an.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Peter Gahbler
2005-06-09 17:06:01 UTC
Permalink
Post by Peter Liedermann
Unterliegt ein Radfahrer überhaupt einer Gefährdungshaftung?
Nein.

Bye
Peter
Bernd Sluka
2005-06-08 16:18:56 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum. Beide haben
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht.
Ja, Radwege machen Streß.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Klaus Mueller
2005-06-08 17:42:29 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum. Beide haben
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht.
Ja, Radwege machen Streß.
Und das nicht nur den Autofahrern (Ergänzung damit es gewisse Autofahrer
auch verstehen).

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Bernd Sluka
2005-06-09 19:08:54 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Post by Bernd Sluka
Ja, Radwege machen Streß.
Und das nicht nur den Autofahrern (Ergänzung damit es gewisse Autofahrer
auch verstehen).
Ja, allen. aber ich meinte hier schon primär die Autofahrer. Ich fahre
sehr ungern mit dem Auto, wo viele Radwege sind. Das ist wesentlich
komplizerter und unfallgefährlicher als ohne Radwege.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Klaus Mueller
2005-06-10 02:58:05 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Klaus Mueller
Post by Bernd Sluka
Ja, Radwege machen Streß.
Und das nicht nur den Autofahrern (Ergänzung damit es gewisse Autofahrer
auch verstehen).
Ja, allen. aber ich meinte hier schon primär die Autofahrer. Ich fahre
sehr ungern mit dem Auto, wo viele Radwege sind. Das ist wesentlich
komplizerter und unfallgefährlicher als ohne Radwege.
Natürlich. ach den Äusserungen eines anderen R.H. zum Thema halte ich
den Hinweis nach wie vor für angebracht.

Vorgestern hätte ich übrigens legal fahrbahnfahrend auch per Fahrrad
beinahe mal wieder einen Rad weg! benutzer übersehen. Auch wenn einige
es nicht glauben wollen, trotz Kenntnis der extra gefährlichen Stellen
und erhöhter Aufmerksamkeit dort sind die spezifischen Rad weg! risiken
von keinem der Verkehrsteilnehmer voll kompensierbar.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org
Stephan Gerlach
2005-06-10 10:53:47 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
Vorgestern hätte ich übrigens legal fahrbahnfahrend auch per Fahrrad
beinahe mal wieder einen Rad weg! benutzer übersehen.
Ist mir vor ca. 2 Wochen auch passiert. Ich fahre (mit Fahrrad)
auf der Fahrbahn, will rechts abbiegen und *registriere* gerade
noch so 2 rechts auf dem Rad-weg fahrende Radfahrer (obwohl ich
sie eigentlich vorher, beim Überholen, hätte sehen müssen bzw
auch gesehen habe - aber eben anscheinend nicht registriert).
--
Stephan

Er sollte mehr Bewegung machen. Dann erkältet er sich nicht so
leicht.
(Friedrich Volkmann über Jan Ullrich in d.r.f.)
Rainer Haessner
2005-06-08 19:01:44 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Bernd Sluka
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum. Beide haben
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht.
Ja, Radwege machen Streß.
Was lernen wir hier? Man muss einen Beitrag nur geeignet kuerzen,
um ihn passend fuer die eigene Meinung sinnzuentstellen.

Rainer Haessner
Rupert Haselbeck
2005-06-08 20:46:56 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Was lernen wir hier? Man muss einen Beitrag nur geeignet kuerzen,
um ihn passend fuer die eigene Meinung sinnzuentstellen.
Das Problem ist ganz einfach zu lösen. Man braucht den Kasper lediglich
in den Filter zu stecken und schon ist ein großer Teil der hier
einfallenden sinnfreien "ICH HABE IMMER RECHT!!!"-Artikel beseitigt

MfG
Rupert

Fup2p
Bernd Sluka
2005-06-09 19:07:03 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Post by Bernd Sluka
Post by Rainer Haessner
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht.
Ja, Radwege machen Streß.
Was lernen wir hier?
Wir lernen, wie man die Essenz eines Beitrags findet und auf den Punkt
kommt.
Post by Rainer Haessner
Man muss einen Beitrag nur geeignet kuerzen,
um ihn passend fuer die eigene Meinung sinnzuentstellen.
Deine Vorurteile habe ich natürlich ausgeblendet, um Dir die wirkliche
Ursache Deines Mißmuts aufzuzeigen. Aber offensichtlich hast Du die
Erklärung nicht verstanden. Für Dich also nochmal ausführlicher:

Das Problem liegt in den Radwegen. Ohne Radwege viel weniger Streß beim
Abbiegen. Ohne Radwege keine Linksfahrer auf Radwegen, aber auch keine
Rechtsfahrer. Bei beiden ist zusätzliche Aufmerksamkeit beim Abbiegen
nötig. Radwege erhöhen die Unfallgefahr an Kreuzungen erheblich. Ohne
den Mißbrauch von Gehwegen und gehwegählichen Flächen für die Ausweisung
als Radwege in den letzten Jahrzehnten gäbe es auch das Problem der auf
Fußwegen fahrenden Radfahrer nicht. Auch diese haben gegenüber Abbiegern
Vorrang.

Das ist übrigens keine Meinung, sonst wäre sie also solche
gekennzeichnet.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
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Paul Trebron
2005-06-12 11:22:26 UTC
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Bernd Sluka schrieb in de.soc.recht.strassenverkehr
Post by Bernd Sluka
Post by Rainer Haessner
Ist schon richtig. Trotzdem ist diese Falschfahrerei ein ziemlicher
Stress aus Autofahrersicht.
Ja, Radwege machen Streß.
[..........]
Ohne den Mißbrauch von Gehwegen und gehwegählichen Flächen für die Ausweisung
als Radwege in den letzten Jahrzehnten gäbe es auch das Problem der auf
Fußwegen fahrenden Radfahrer nicht. Auch diese haben gegenüber Abbiegern
Vorrang.
Wenn wir einmal das Wort Radfahrer durch Autofahrer ersetzen.
Hat dann auch der auf dem Fußweg fahrende Autofahrer Vorrang gegenüber
den Abbiegern?

Gruß, Paul
Elke Bock
2005-06-12 11:53:59 UTC
Permalink
Post by Paul Trebron
Bernd Sluka schrieb in de.soc.recht.strassenverkehr
Ohne den Mißbrauch von Gehwegen und gehwegählichen Flächen für die Ausweisung
als Radwege in den letzten Jahrzehnten gäbe es auch das Problem der auf
Fußwegen fahrenden Radfahrer nicht. Auch diese haben gegenüber Abbiegern
Vorrang.
Wenn wir einmal das Wort Radfahrer durch Autofahrer ersetzen.
Das ergibt keinen Sinn, da PKW praktisch nie über längere
Strecken (=über Einmündungen hinweg) auf Fußwegen fahren.
Post by Paul Trebron
Hat dann auch der auf dem Fußweg fahrende Autofahrer Vorrang gegenüber
den Abbiegern?
Falls er dem Abbieger entgegenkommt, dann ja. Sonst nicht,
weil ein PKW weder Schienenfahrzeug, noch Fahrrad mit
Hilfsmotor noch Radfahrer ist. -> §9 Abs(3) StVO.

Das ist die abschließende Aufzählung von Fahrzeugen, für die
gegebenenfalls praktische oder rechtliche Gründe bestehen,
welche das Einordnen entsprechend §9 Abs(1) unmöglich machen
bzw. verbieten. Dummerweise ist der Absatz so formuliert,
daß er auch dann gilt, wenn diese Gegebenheiten gerade nicht
zutreffen (z.B. kein benutzungspflichtiger Radweg da ist).


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Uli Bernt
2005-06-11 15:29:47 UTC
Permalink
X-No-Archive:yes

Am Tue, 07 Jun 2005 21:29:07 +0200 schrieb Rainer Haessner
Post by Rainer Haessner
Die Falschfahrer sind zu 50% gleichzeitig Rennradler (Ursache
dieser Korrelation unbekannt). Um die rechtzeitig vorher zu sehen,
muss ich zum einen den Kopf um 180 Grad wenden. Kann ich natuerlich
alles, was von vorn kommt nicht mehr sehen. Gleichzeitig stehen
da aber in Blickrichtung der Falschradler ein paar Baeume.
Die machen den Blick nicht direkt unmoeglich, aber in der Summe
aller zu beobachtenden Randbedingungen sind die dann die Kroenung.
wenn es zum Unfall kommt, sagt der Richter vermutlich, dass Du eben
dort nicht hättest abbiegen dürfen....:(

uli
Axel Diedrich
2005-06-08 05:36:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum.
Warum kein Vorfahrtsverstoß des Autofahrers? Zur Kollision kam es doch
vor dem eigentlichen Abbiegen.

Axel
Bernd Sluka
2005-06-08 16:18:14 UTC
Permalink
Post by Axel Diedrich
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum.
Warum kein Vorfahrtsverstoß des Autofahrers? Zur Kollision kam es doch
vor dem eigentlichen Abbiegen.
Nein, beim Abbiegen.

Und es geht nicht um Vorfahrt. Beide fuhren in der Vorfahrtstraße.
--
A || Bernd Sluka
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Stefan Pohlmann
2005-06-09 11:22:14 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Axel Diedrich
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum.
Warum kein Vorfahrtsverstoß des Autofahrers? Zur Kollision kam es doch
vor dem eigentlichen Abbiegen.
Nein, beim Abbiegen.
Und es geht nicht um Vorfahrt. Beide fuhren in der Vorfahrtstraße.
Kannst du mir bitte die Stelle im Originalpost zeigen, wo das steht?

Folgendes Zitat aus dem OP lässt eindeutig erkennen, dass es doch um
eine Vorfahrtsmissachtung geht und dass das Auto aus der Seitenstraße kam:

| Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel
| zur Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine
| Seitestraße (ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das
| aus der Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will.
| Aus Sicht des Autofahrers kommt der Radfahrer also von rechts, obwohl
| eigentlich nur Radfahrer von links kommen dürften. Dabei fährt der
| Autofahrer den Radfahrer seitlich an (nicht etwa umgekehrt der
| Radfahrer seitlich gegen das Auto).
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Bernd Sluka
2005-06-09 18:58:09 UTC
Permalink
Post by Stefan Pohlmann
Post by Bernd Sluka
Nein, beim Abbiegen.
Und es geht nicht um Vorfahrt. Beide fuhren in der Vorfahrtstraße.
Kannst du mir bitte die Stelle im Originalpost zeigen, wo das steht?
Folgendes Zitat aus dem OP lässt eindeutig erkennen, dass es doch um
| Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel
| zur Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine
| Seitestraße (ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das
| aus der Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
--
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Andre Buhk
2005-06-09 19:02:52 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Stefan Pohlmann
Post by Bernd Sluka
Nein, beim Abbiegen.
Und es geht nicht um Vorfahrt. Beide fuhren in der Vorfahrtstraße.
Kannst du mir bitte die Stelle im Originalpost zeigen, wo das steht?
Folgendes Zitat aus dem OP lässt eindeutig erkennen, dass es doch um
| Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel
| zur Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine
| Seitestraße (ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das
| aus der Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Eben, er faehrt also nicht auf der Vorfahrtstrasse.

andre
Bernd Sluka
2005-06-10 13:45:36 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Post by Bernd Sluka
Post by Stefan Pohlmann
| Seitestraße (ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das
| aus der Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Eben, er faehrt also nicht auf der Vorfahrtstrasse.
Danke, Du hast recht. Ich habe mich ständig vom "abbiegen "täuschen
lassen. Das müßte "einbiegen" heißen.

In meinen Ausführungen ist daher § 9 Abs. 3 durch § 8 Abs. 2 zu
ersetzen. Ansonsten bleiben sie im wesentlichen gültig. Insbesondere ist
die Haftungsverteilung ähnlich anzusetzen.
--
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Axel Diedrich
2005-06-10 16:41:12 UTC
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Post by Bernd Sluka
In meinen Ausführungen ist daher § 9 Abs. 3 durch § 8 Abs. 2 zu
ersetzen. Ansonsten bleiben sie im wesentlichen gültig. Insbesondere ist
die Haftungsverteilung ähnlich anzusetzen.
30% für den Radfahrer finde ich heftig viel. Der Vorfahrtsverstoß ist
der wesentlich schwerwiegendere plus dem höheren Gefährdungpotentials
eines KFZ würde ich auf 90:10 zu Lasten des Autofahrers kommen.
Der Autofahrer hätte ja einen legalen Linksfahrer genauso übersehen.

Oder bekommt man als legaler bzw. Zwangslinksfaher etwa auch eine
Mithaftung?

Axel
Bernd Sluka
2005-06-11 13:35:48 UTC
Permalink
Post by Axel Diedrich
Post by Bernd Sluka
In meinen Ausführungen ist daher § 9 Abs. 3 durch § 8 Abs. 2 zu
ersetzen. Ansonsten bleiben sie im wesentlichen gültig. Insbesondere ist
die Haftungsverteilung ähnlich anzusetzen.
30% für den Radfahrer finde ich heftig viel. Der Vorfahrtsverstoß ist
der wesentlich schwerwiegendere plus dem höheren Gefährdungpotentials
eines KFZ würde ich auf 90:10 zu Lasten des Autofahrers kommen.
Ich teile Deine Einschätzung. Vorfahrt wird üblicherweise deutlich
stärker bewertet. Ich habe deswegen extra nochmal nachgesehen, aber es
kam das obige dabei heraus. Die Vorfahrt erlischt nicht durch eine
Verkehrsverstoß, er kann jedoch eine Mithaftung begründen.
Post by Axel Diedrich
Der Autofahrer hätte ja einen legalen Linksfahrer genauso übersehen.
Oder bekommt man als legaler bzw. Zwangslinksfaher etwa auch eine
Mithaftung?
Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 StVO dürfte bei der Haftungsverteilung auch
nicht unberücksichtigt bleiben. Anders wohl, wenn das Linksfahren auf
einem legalen Vorgang, wie beispielsweise Überholen, beruht.
--
A || Bernd Sluka
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Uli Gruber
2005-06-08 22:12:33 UTC
Permalink
Hallo,

danke für die detailierte Antwort!
Post by Bernd Sluka
Es steht der Verstoß des Autofahrers gegen § 9 Abs. 3 StVO und der
Verstoß des Radfahrers gegen § 2 Abs. 4 StVO im Raum. Beide haben
ordnungswidrig gehandelt. Der Verstoß des Autofahrers überwiegt. Er
muß grundsätzlich mit der Falschbenutzung des Radwegs rechnen. Er ist
Hauptverursacher der Unfalls.
Da der Radfahrer verletzt wurde, hat der Autofahrer fahrlässige
Körperverletzung begangen. Er muß mit einer Geldbuße wegen dieser
Straftat rechnen, kann aber auch auf Einstellung des Verfahrens (je nach
Schwere der Verletzungen) hoffen.
Soweit wird das dann ja strafrechtlich von der Polizei bzw. vom Staatsanwalt
verfolgt?!
Post by Bernd Sluka
Die Haftung wird bei derartigen, relativ häufigen, weil das Radfahren
auf
Radwegen gefährlicher als das Radfahren auf der Fahrbahn und in flschaer
Richtung nochmals gefährlicher ist, üblicherweide geteilt. Urteile legen
den Haftungsanteil des Radfahrers zwischen 1/4 und 1/3 fest.
Auf welchem Wege wird das üblicherweise "ausgehandelt"? Kommt das
automatisch vor Gericht? Oder wird beim strafrechtlichen Teil auch die
Verteilung der Schuld festgestellt? Oder macht die Versicherung des
Autofahrers "von sich aus" ein Angebot, das der Radfahrer annehmen oder vor
Gericht anfechten kann? Wie sieht das einerseits bzgl. des Sachschadens und
andererseits bzgl. von Ansprüchen auf Schmerzensgeld o.ä. aus?

Gruß,
Ulrich
Bernd Sluka
2005-06-09 18:57:31 UTC
Permalink
Post by Uli Gruber
Post by Bernd Sluka
Da der Radfahrer verletzt wurde, hat der Autofahrer fahrlässige
Körperverletzung begangen. Er muß mit einer Geldbuße wegen dieser
Straftat rechnen, kann aber auch auf Einstellung des Verfahrens (je nach
Schwere der Verletzungen) hoffen.
Soweit wird das dann ja strafrechtlich von der Polizei bzw. vom Staatsanwalt
verfolgt?!
ja
Post by Uli Gruber
Post by Bernd Sluka
Die Haftung wird bei derartigen, relativ häufigen, weil das Radfahren
auf
Radwegen gefährlicher als das Radfahren auf der Fahrbahn und in flschaer
Richtung nochmals gefährlicher ist, üblicherweide geteilt. Urteile legen
den Haftungsanteil des Radfahrers zwischen 1/4 und 1/3 fest.
Auf welchem Wege wird das üblicherweise "ausgehandelt"? Kommt das
automatisch vor Gericht?
Nur, wenn einer der Beteiligten (inklusive der beteiligten
Versicherungen) mit der Schadensabwicklung nicht einverstanden ist und
Klage einreicht.
Post by Uli Gruber
Oder wird beim strafrechtlichen Teil auch die
Verteilung der Schuld festgestellt?
Ersetze "Schuld" durch "Haftung".

Nein, das hat damit nichts zu tun. Allerdings kann die strafrechtliche
Entscheidung im Zivilprozeß argumentativ verwendet werden.
Post by Uli Gruber
Wie sieht das einerseits bzgl. des Sachschadens und
andererseits bzgl. von Ansprüchen auf Schmerzensgeld o.ä. aus?
Von allen (einschließlich Nebenkosten wie z.B. die Kosten eines von ihm
hinzugezogenen Anwalts) bekommt er anteilig, je nach Haftungsquote des
Unfallgegners.
--
A || Bernd Sluka
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Ekkart Kleinod
2005-06-08 13:25:57 UTC
Permalink
Hi Uli,
da kommt es sicher auf die Umstände bzw. deren Beweisbarkeit an.
Einmündene Autofahrer haben nach allen Richtungen zu schauen, bevor sie
irgendwo einbiegen.
Jetzt hängt (m. E.) viel Schuldaufteilung von den Geschwindigkeiten ab:
1. Rad langsam, Auto auch: gleiche Teile
2. Rad schnell, Auto langsam: mehr Rad
3. Rad langsam, Auto schnell: mehr Auto
4. Rad schnell, Auto schnell: gleiche Teile

Kommt aber auch auf Einsehbarkeit der Kreuzung an. Wenn die Sache vor
einen Richter kommt. Wird sie wohl nicht, in der Praxis trägt jeder
seinen Schaden und gut.
Post by Uli Gruber
Er hat in den
nächsten Tagen Kopfschmerzen, kann (z.B. als Student) wegen Verletzung der
rechten Hand nicht arbeiten, hat Schulter- und Fußschmerzen.
Dann bekommt er Schmerzensgeld je nach Schuld und Laune des Richters.
(Wobei zu Richter nur Laune gehört, nicht Schuld.)
Post by Uli Gruber
Könnte der Radfahrer seine Interessen auch ohne Anwalt verfolgen?
Könnte er, wenn es vor Gericht geht, würde ich das nicht raten.
Post by Uli Gruber
Macht es
einen Unterschied, ob der Radfahrer ein deutscher oder ausländischer
Student ist?
Nö. Evtl., ob er einen Führerschein hat.

Gruß, Ekkart 8)
Peter Gahbler
2005-06-08 15:03:03 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
da kommt es sicher auf die Umstände bzw. deren Beweisbarkeit an.
Beispiele:

OLG Hamm, NZV 97, 123: 2/3 Haftung PKW, 1/3 Radfahrer
ebenso LG Hannover DAR 88, 166

instruktiv z. B. der Aufsatz von Blumberg in NZV 94, 249 ff.

Andere Entscheidungen:

OLG Bremen DAR 97, 272: Haftung des Radfahrers zu 3/5, wenn beidseitig
Radwege vorhanden sind und der Radfahrer verbotenerweise den linken
Radweg benutzt.

AG Köln, VersR 87, 698: Hälftige Haftung

LG Nürnberg DAR 93, 265: Alleine Haftung des Radfahrers bei Benutzung
eines Radwegs in falscher Richtung, wenn Sicht für den
Wartepflichtigen in Richtung des Radfahrers durch parkenden LKW stark
eingeschränkt.

Sucht euch was aus ;-)...

Bye
Peter
Bernd Sluka
2005-06-08 16:41:37 UTC
Permalink
Post by Ekkart Kleinod
da kommt es sicher auf die Umstände bzw. deren Beweisbarkeit an.
Einmündene Autofahrer haben nach allen Richtungen zu schauen, bevor sie
irgendwo einbiegen.
1. Rad langsam, Auto auch: gleiche Teile
2. Rad schnell, Auto langsam: mehr Rad
3. Rad langsam, Auto schnell: mehr Auto
4. Rad schnell, Auto schnell: gleiche Teile
Der Vorrang des Radfahrers hängt nicht von seiner Geschwindigkeit ab.
Auch sein Verstoß gegen das Linksfahrverbot auf Radwegen ist keine Frage
der Geschwindigkeit.
Post by Ekkart Kleinod
Kommt aber auch auf Einsehbarkeit der Kreuzung an.
Nur indirekt. Ist der Radweg schlecht einsehbar, muß der Autofahrer
entsprechend vorsichtiger und langsamer abbiegen. In diesem Punkt kommt
es auf das Zusammenwirken von Einsehbarkeit und Geschwindigkeit an.
--
A || Bernd Sluka
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