Uli Gruber
2005-06-07 12:04:29 UTC
Hallo,
angenommen, es kommt zu folgendem Unfall:
Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel zur
Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine Seitestraße
(ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das aus der
Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will. Aus Sicht des
Autofahrers kommt der Radfahrer also von rechts, obwohl eigentlich nur
Radfahrer von links kommen dürften. Dabei fährt der Autofahrer den
Radfahrer seitlich an (nicht etwa umgekehrt der Radfahrer seitlich gegen
das Auto).
Die Polizei wird geholt, während der Radfahrer benommen auf der Straße
liegt. Die Personalien werden aufgenommen, der Radfahrer wird im
Krankenhaus behandelt und noch in der selben Nacht entlassen. Er hat in den
nächsten Tagen Kopfschmerzen, kann (z.B. als Student) wegen Verletzung der
rechten Hand nicht arbeiten, hat Schulter- und Fußschmerzen.
Welche starf- und zivilrechtlichen Konsequenzen müsste es in einer solchen
Situation geben? Wer zahlt die Schäden am PKW? Wer zahlt das beschädigte
Fahrrad? Bekommt der Radfahrer Schadensersatz?
Könnte der Radfahrer seine Interessen auch ohne Anwalt verfolgen? Macht es
einen Unterschied, ob der Radfahrer ein deutscher oder ausländischer
Student ist?
Eure Einschätzung der Rechtslage in einer solchen Situation würde mich
interessieren.
Viele Grüße,
Ulrich
angenommen, es kommt zu folgendem Unfall:
Ein Radfahrer fährt (nachts, aber mit Licht) auf einem Radweg parallel zur
Hauptstraße, aber in die falsche Richtung. Er überquert eine Seitestraße
(ohne Ampel) und wird dabei von einem Auto angefahren, das aus der
Seitenstraße nach rechts auf die Hauptstraße abbiegen will. Aus Sicht des
Autofahrers kommt der Radfahrer also von rechts, obwohl eigentlich nur
Radfahrer von links kommen dürften. Dabei fährt der Autofahrer den
Radfahrer seitlich an (nicht etwa umgekehrt der Radfahrer seitlich gegen
das Auto).
Die Polizei wird geholt, während der Radfahrer benommen auf der Straße
liegt. Die Personalien werden aufgenommen, der Radfahrer wird im
Krankenhaus behandelt und noch in der selben Nacht entlassen. Er hat in den
nächsten Tagen Kopfschmerzen, kann (z.B. als Student) wegen Verletzung der
rechten Hand nicht arbeiten, hat Schulter- und Fußschmerzen.
Welche starf- und zivilrechtlichen Konsequenzen müsste es in einer solchen
Situation geben? Wer zahlt die Schäden am PKW? Wer zahlt das beschädigte
Fahrrad? Bekommt der Radfahrer Schadensersatz?
Könnte der Radfahrer seine Interessen auch ohne Anwalt verfolgen? Macht es
einen Unterschied, ob der Radfahrer ein deutscher oder ausländischer
Student ist?
Eure Einschätzung der Rechtslage in einer solchen Situation würde mich
interessieren.
Viele Grüße,
Ulrich