Dominic Tanner
2005-01-10 22:42:41 UTC
Hi,
Ich habe auf einer Homepage folgende Aussage gelesen:
"Die zweite Trunkenheitsfahrt zieht automatisch eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich"
Da sich gestern abend dazu ein kleiner Streit eintwickelt hat dazu drei
Fragen:
- Stimmt das überhaupt?
- Wenn ja: Wie ist "Trunkenheitsfahrt" in diesem Zusammenhang definiert?
ab 0,3 Promille und auffällig? über 0,5 ? 0,8? 1,1?
- Gibt es eine "Verjährung", d.h. wenn die Trunkenheitsfahrten lange
genug auseinanderliegen gilt das nicht mehr, und wenn ja wie lange wäre
das?
Wenn es keine Verjährung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wissens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
Greets, Dominic
Ich habe auf einer Homepage folgende Aussage gelesen:
"Die zweite Trunkenheitsfahrt zieht automatisch eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich"
Da sich gestern abend dazu ein kleiner Streit eintwickelt hat dazu drei
Fragen:
- Stimmt das überhaupt?
- Wenn ja: Wie ist "Trunkenheitsfahrt" in diesem Zusammenhang definiert?
ab 0,3 Promille und auffällig? über 0,5 ? 0,8? 1,1?
- Gibt es eine "Verjährung", d.h. wenn die Trunkenheitsfahrten lange
genug auseinanderliegen gilt das nicht mehr, und wenn ja wie lange wäre
das?
Wenn es keine Verjährung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wissens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
Greets, Dominic
--
begin TOTAL_KRASSER_VIRUS.txt.vbs
Weissu hab isch krasse zuechtung gemacht aus
Iloveyou und Michelangelo, konkret !
Version 0.99. end
begin TOTAL_KRASSER_VIRUS.txt.vbs
Weissu hab isch krasse zuechtung gemacht aus
Iloveyou und Michelangelo, konkret !
Version 0.99. end