Discussion:
2 mal betrunken = MPU ?
(zu alt für eine Antwort)
Dominic Tanner
2005-01-10 22:42:41 UTC
Permalink
Hi,

Ich habe auf einer Homepage folgende Aussage gelesen:
"Die zweite Trunkenheitsfahrt zieht automatisch eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich"

Da sich gestern abend dazu ein kleiner Streit eintwickelt hat dazu drei
Fragen:

- Stimmt das überhaupt?

- Wenn ja: Wie ist "Trunkenheitsfahrt" in diesem Zusammenhang definiert?
ab 0,3 Promille und auffällig? über 0,5 ? 0,8? 1,1?

- Gibt es eine "Verjährung", d.h. wenn die Trunkenheitsfahrten lange
genug auseinanderliegen gilt das nicht mehr, und wenn ja wie lange wäre
das?
Wenn es keine Verjährung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wissens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach spätestens 10 Jahren gelöscht.

Greets, Dominic
--
begin TOTAL_KRASSER_VIRUS.txt.vbs
Weissu hab isch krasse zuechtung gemacht aus
Iloveyou und Michelangelo, konkret !
Version 0.99. end
Jochen Walerka
2005-01-11 03:50:51 UTC
Permalink
Hi Dominic,

Dominic Tanner wrote:

[2x Trunkenheitsfahrt = MPU]
Post by Dominic Tanner
- Stimmt das überhaupt?
aus eigener trauriger Erfahrung: ja
Post by Dominic Tanner
- Gibt es eine "Verjährung", d.h. wenn die Trunkenheitsfahrten lange
genug auseinanderliegen gilt das nicht mehr, und wenn ja wie lange wäre
das?
Wenn es keine Verjährung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wissens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
genau darin besteht die "Verjährung". Bei der Führerscheinbeantragung
bekommst du die Aufforderung zur Teilnahme an der MPU. Und die
MPU-Stelle deiner Wahl erhält dann deine Führerscheinakte aus Flensburg,
in der sich dein strassenverkehrstechnischer Lebenslauf der letzten 10
Jahre befindet.
Ggfs. solltest du deine Akte in Flensburg also vorher anfordern und alle
Einträge > 10 Jahre streichen lassen.

HTH
Jo
Marco Kühnel
2005-01-12 09:09:18 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Hi Dominic,
[2x Trunkenheitsfahrt = MPU]
Post by Dominic Tanner
- Stimmt das überhaupt?
aus eigener trauriger Erfahrung: ja
Hoffentlich nicht an eigenem Körper .. oder doch?
Post by Jochen Walerka
Post by Dominic Tanner
- Gibt es eine "Verjährung", d.h. wenn die Trunkenheitsfahrten lange
genug auseinanderliegen gilt das nicht mehr, und wenn ja wie lange wäre
das?
Wenn es keine Verjährung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wissens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
MPU-Stelle deiner Wahl erhält dann deine Führerscheinakte aus Flensburg,
in der sich dein strassenverkehrstechnischer Lebenslauf der letzten 10
Jahre befindet.
Ggfs. solltest du deine Akte in Flensburg also vorher anfordern und alle
Einträge > 10 Jahre streichen lassen.
Betrunken fahren um jeden Preis? Wer kein Alkohol-Problem hat kann ja wohl
guten Gewissens auch mit "schlechter" Akte dort hingehen.

*Kopfschüttelnd*
Ulrich Mindrup
2005-01-12 17:50:21 UTC
Permalink
Post by Marco Kühnel
Betrunken fahren um jeden Preis? Wer kein Alkohol-Problem hat kann ja wohl
guten Gewissens auch mit "schlechter" Akte dort hingehen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand ohne Alkoholproblem mehrfach mit
Alkohol am Steuer aufgefallen ist?

Schon der Personenkreis, der nur einmal aufgefallen ist dürfte ziemlich
klein sein.

Grüße

Ulrich
Gregor Schmitt
2005-01-13 10:37:29 UTC
Permalink
"Ulrich Mindrup" ...
Post by Ulrich Mindrup
Post by Marco Kühnel
Betrunken fahren um jeden Preis? Wer kein Alkohol-Problem hat kann ja wohl
guten Gewissens auch mit "schlechter" Akte dort hingehen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand ohne Alkoholproblem mehrfach mit
Alkohol am Steuer aufgefallen ist?
Null- gibbet nicht.
Post by Ulrich Mindrup
Schon der Personenkreis, der nur einmal aufgefallen ist dürfte ziemlich
klein sein.
ja das schon.
Aber nur in Ausnahmefällen haben betrunkene Fahrer keine Probleme
Gruß
Jochen Walerka
2005-01-16 10:55:27 UTC
Permalink
Post by Marco Kühnel
Betrunken fahren um jeden Preis? Wer kein Alkohol-Problem hat kann ja wohl
guten Gewissens auch mit "schlechter" Akte dort hingehen.
Der OP hat eine Frage gestellt und ich hab eine korrekte Antwort
geliefert. Wenn du damit nicht klarkommst und das in eine "Betrunken
fahren"-Diskussion abbiegen willst, die der OP so gar nicht gewollt hat,
ist das dein Problem.
Ebenfalls dein Problem ist es, wenn du persönlich freiwillig auf deine
Rechte verzichten willst und dich völlig schutzlos in eine
Prüfungssituation begeben willst, die auch so schon zu 70% zum Scheitern
verurteilt ist.
Post by Marco Kühnel
*Kopfschüttelnd*
Schüttel ihn weiter, vielleicht fällt ja ein Groschen...

Jo
Gregor Schmitt
2005-01-11 07:52:03 UTC
Permalink
Post by Dominic Tanner
Hi,
"Die zweite Trunkenheitsfahrt zieht automatisch eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich"
Da sich gestern abend dazu ein kleiner Streit eintwickelt hat dazu drei
- Stimmt das überhaupt?
Jupp- im Gegentum- auch die erste Trunkenheitsfahrt kann die MPU nach sich ziehen.
Die Argumentation lautet:
Wenn einer im besoffenen Zustand ncoh ein AUto bedienen kann, ist er alkoholgewöhnt und
damit hat er ein alkoholproblem. Dieser Argumentation kann ich mich nur anschließen.
Post by Dominic Tanner
- Wenn ja: Wie ist "Trunkenheitsfahrt" in diesem Zusammenhang definiert?
ab 0,3 Promille und auffällig? über 0,5 ? 0,8? 1,1?
- Gibt es eine "Verjährung", d.h. wenn die Trunkenheitsfahrten lange
genug auseinanderliegen gilt das nicht mehr, und wenn ja wie lange wäre
das?
Wenn es keine Verjährung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wissens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
Jeder Punkt wird dauerhaft bei der Führerscheinstelle gespeichert.
Hat aber in erster Linie nix mit den typischen Punktregeln zu tun.
Gruß
Hans-Lothar Werner
2005-01-11 09:04:25 UTC
Permalink
Wenn es keine Verj=E4hrung gibt: Wer speichert die Daten? Meines Wiss=
ens
wird jeder Eintrag in Flensburg nach sp=E4testens 10 Jahren gel=F6sch=
t.

(teil)richtig
Jeder Punkt wird dauerhaft bei der F=FChrerscheinstelle gespeichert.
voll flasch

www.kba.de

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht l=E4nger =
als =

f=FCnf Jahre).
5 Jahre

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen=
.

bei Verboten oder Beschr=E4nkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu =

f=FChren.
10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Eintr=E4ge und Punktest=E4nde sind nach Ablauf der Tilgungsfrist gel=F6s=
cht und =

nicht mehr nachvollziehbar.

Aktualisiert am: 03.09.2004 13:40:45


hlw
Andreas Froehlich
2005-01-16 16:58:27 UTC
Permalink
Post by Hans-Lothar Werner
www.kba.de
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger
als fünf Jahre).
5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu
führen.
10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht
und nicht mehr nachvollziehbar.
Du hast aber vergessen zu erwähnen, daß dies nur gilt, wenn innerhalb
der Tilgungsfrist *kein* neuer Punkt dazukommt.

"Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann,
wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen
werden.

Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung
bereits vorhandener (Tilgungshemmung!)."

www.kba.de

Andreas

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