Hermann Schwab
2010-03-13 13:58:15 UTC
Wir haben heute ein Knöllchen kassiert mit folgendem Inhalt:
Tatbestandsnummer/Tatvorwurf:
112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg
Konkretisierung:
+GRUENFLAECHE
Das interessante dabei ist jetzt, daß der Gehweg etliche Meter vom
Auto entfernt war.
Unsere Straße ist nämlich so aufgebaut (vom Hause aus gesehen):
- Fußweg, ca. 2m breit
- Grünstreifen, ca. 4m breit
- Radweg, ca. 1,50m breit
- dann ca. 2m mit abwechselnd Grünstreifen/Bäumen und Parkflächen
- Fahrbahn
Ab und zu gibt es noch eine Ausfahrt, die durch das alles hindurch
führt.
Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen
viele so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
Die Frage ist jetzt die: darf uns die Stadt dafür mit diesem
Tatbestand verwarnen? Wenn nicht, wie gehe ich dagegen vor?
Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
gefunden... Allzu großer Aufwand lohnt sich natürlich nicht bei den
15€, aber das ärgert uns schon sehr.
Danke im Voraus für alle Tips,
Hermann.
P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
Passanten zuziehen?
Tatbestandsnummer/Tatvorwurf:
112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg
Konkretisierung:
+GRUENFLAECHE
Das interessante dabei ist jetzt, daß der Gehweg etliche Meter vom
Auto entfernt war.
Unsere Straße ist nämlich so aufgebaut (vom Hause aus gesehen):
- Fußweg, ca. 2m breit
- Grünstreifen, ca. 4m breit
- Radweg, ca. 1,50m breit
- dann ca. 2m mit abwechselnd Grünstreifen/Bäumen und Parkflächen
- Fahrbahn
Ab und zu gibt es noch eine Ausfahrt, die durch das alles hindurch
führt.
Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen
viele so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
Die Frage ist jetzt die: darf uns die Stadt dafür mit diesem
Tatbestand verwarnen? Wenn nicht, wie gehe ich dagegen vor?
Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
gefunden... Allzu großer Aufwand lohnt sich natürlich nicht bei den
15€, aber das ärgert uns schon sehr.
Danke im Voraus für alle Tips,
Hermann.
P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
Passanten zuziehen?