Discussion:
Verwarnung wegen Parken auf Gehweg/Grünfläche
(zu alt für eine Antwort)
Hermann Schwab
2010-03-13 13:58:15 UTC
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Wir haben heute ein Knöllchen kassiert mit folgendem Inhalt:

Tatbestandsnummer/Tatvorwurf:
112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg

Konkretisierung:
+GRUENFLAECHE

Das interessante dabei ist jetzt, daß der Gehweg etliche Meter vom
Auto entfernt war.
Unsere Straße ist nämlich so aufgebaut (vom Hause aus gesehen):
- Fußweg, ca. 2m breit
- Grünstreifen, ca. 4m breit
- Radweg, ca. 1,50m breit
- dann ca. 2m mit abwechselnd Grünstreifen/Bäumen und Parkflächen
- Fahrbahn
Ab und zu gibt es noch eine Ausfahrt, die durch das alles hindurch
führt.

Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen
viele so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).

Die Frage ist jetzt die: darf uns die Stadt dafür mit diesem
Tatbestand verwarnen? Wenn nicht, wie gehe ich dagegen vor?
Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
gefunden... Allzu großer Aufwand lohnt sich natürlich nicht bei den
15€, aber das ärgert uns schon sehr.

Danke im Voraus für alle Tips,
Hermann.

P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
Passanten zuziehen?
Andreas Portz
2010-03-13 14:07:44 UTC
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Post by Hermann Schwab
Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
"linken Reifen" vermutlich
Post by Hermann Schwab
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen
viele so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
Tja, Teile des Reifens auf dem falschen Untergrund abstellt. Gab's in
der Straße meiner Eltern früher auch. Wenn die Reifenflanken so eng an
den Bordstein (ein flacher welcher, mit abgerundeten Kanten) rangefahren
wurden, dass sich die Lauffläche von der Fahrbahn abhob, gab's für
manche Nachbarn/Besucher [1] ein Ticket wegen Parkens auf dem Gehweg.

[1] ich selbst hatte zu der damaligen Zeit noch gar keinen FS. Nur für
den Fall, dass jetzt jemand mit der Idee kommt, dass ich der Parkrowdie
gewesen sei ;-)
Post by Hermann Schwab
Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
gefunden...
Vermutlich zählt der Grünstreifen formal zum Gehweg. Und der ist ohne
beschilderte Erlaubnis zum Parken tabu.
Post by Hermann Schwab
P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
Passanten zuziehen?
Das war die Bulette.


-Andreas
--
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Ervin Peters
2010-03-13 15:05:12 UTC
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Post by Andreas Portz
Post by Hermann Schwab
Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
"linken Reifen" vermutlich
Post by Hermann Schwab
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
Die beiden rechten Reifen standen allerdings zur Hälfte auf dem
niedrigen Bordstein und zur Hälfte auf der "Grünfläche" (machen viele
so, deswegen ist von grün dort auch nichts zu sehen).
Tja, Teile des Reifens auf dem falschen Untergrund abstellt. Gab's in
der Straße meiner Eltern früher auch. Wenn die Reifenflanken so eng an
den Bordstein (ein flacher welcher, mit abgerundeten Kanten) rangefahren
wurden, dass sich die Lauffläche von der Fahrbahn abhob, gab's für
manche Nachbarn/Besucher [1] ein Ticket wegen Parkens auf dem Gehweg.
[1] ich selbst hatte zu der damaligen Zeit noch gar keinen FS. Nur für
den Fall, dass jetzt jemand mit der Idee kommt, dass ich der Parkrowdie
gewesen sei ;-)
Post by Hermann Schwab
Im entsprechenden § 12 Abs. 4 StVO habe ich nichts von Grünflächen
gefunden...
Vermutlich zählt der Grünstreifen formal zum Gehweg. Und der ist ohne
beschilderte Erlaubnis zum Parken tabu.
...ist am rechten Fahrbahnrand zu parken... steht irgwndwo in der StVO.

Der Grünstreifen ist kein Fahrbahnrand. Der ist vor dem Grünstreifen.

Also nochmal zum mitmeisseln:

Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
Fahrbahnrand parken, oder dort, wo Flächen zum Parken ausgewiesen sind.

Mehr nicht.

Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden - wenn genügend Raum für Fußgänger zur Verfügung steht.

ervin
--
"Regeln sind nur dort notwendig, wo sich die Menschen nicht einigen
wollen..."
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"
Dirk Wagner
2010-03-13 18:29:49 UTC
Permalink
Post by Ervin Peters
Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
Fahrbahnrand parken,
DAS trauen sich komischerweise viele Autofahrer nicht.
Die parken lieber halb oder ganz auf dem Gehweg, als auf der Fahrbahn.
Man könnte ja einem anderen Auto ein bisschen im Weg sein...

Ciao

dirk
Angelique Presse
2010-03-14 18:55:57 UTC
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Post by Dirk Wagner
Post by Ervin Peters
Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
Fahrbahnrand parken,
DAS trauen sich komischerweise viele Autofahrer nicht.
Bitte? Letztens auf dem Hochbord genau da, wo der Hochbord wieder auf
Fahrbahnhöhe runtergeführt wurde. Was sich der Autofahrer dabei gedacht
hat, wüßte ich gerne. Soll ich jetzt vom Radweg runterhüpfen, oder was? Und
nein, ein Ausweichen auf den Gehweg oder wohin auch immer, war an dieser
Stelle definitiv nicht möglich.

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Mathias Böwe
2010-03-16 23:34:15 UTC
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Post by Angelique Presse
Post by Dirk Wagner
Post by Ervin Peters
Man darf im öffentlichen Raum sein Fahrzeug auf der Fahrbahn am
Fahrbahnrand parken,
DAS trauen sich komischerweise viele Autofahrer nicht.
Bitte? Letztens auf dem Hochbord genau da, wo der Hochbord wieder auf
Fahrbahnhöhe runtergeführt wurde.
Paßt doch: Der hat sich treffsicher eine der wenigen Stellen ausgesucht,
wo das Parken auf der Fahrbahn unzulässig ist. Das nenne ich
konsequentes Handeln! Beim nächsten mal sollte er aber so nett sein,
gleich auf dem Radweg zu parken.

Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur
Winfried
2010-03-14 14:25:16 UTC
Permalink
X-No-archive: Yes
Post by Ervin Peters
Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden
ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.

Es scheint sich hartnäckig die Auffassung zu halten, daß Radwege dazu
gedacht sind, Autofahrern als Parkfläche zur Verfügung zu stehen, da
ja den armen Autofahrern leider immer noch zu wenig Privilegien im
Straßenverkehr eingeräumt werden.

Ich habe übrigens beides, Auto und Fahrrad.

W. Büchsenschütz
Stefan Zickenrott
2010-03-14 14:32:10 UTC
Permalink
Post by Winfried
X-No-archive: Yes
Post by Ervin Peters
Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden
ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.
Ich denke da wird er nichts gegen haben, mit seinem Fahrrad kommt er da
gut dran vorbei.
Ervin Peters
2010-03-14 18:21:09 UTC
Permalink
Post by Winfried
X-No-archive: Yes
Post by Ervin Peters
Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden
ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.
Dagegen habe ich genau gar nichts. Mach ich selbst gelegentlich - Parken
am rechten Fahrbahnrand, wie es in der StVO steht.

Da bleibt doch glatt die Frage ob man auf Radwegen Fahrräder parken
darf...

ervin
--
"Regeln sind nur dort notwendig, wo sich die Menschen nicht einigen
wollen..."
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"
Heiko Jacobs
2010-03-14 19:07:02 UTC
Permalink
Post by Ervin Peters
Da bleibt doch glatt die Frage ob man auf Radwegen Fahrräder parken
darf...
Warum sollte man das dürfen?
Auf der Fahrbahn darfst Du parken, weil §12
Auf dem Gehweg nach allegemeiner Rechtsauslegung, weil Du dort legal
schieben darfst. Bis Du zu schwach bist zum Schieben und paar Stunden
Pause brauchst, vulgo: Parken ;-) (Und irgendwo steht doch auch,
dass unbeleuchtete Zweiräder nachts von der Fahrbahn zu entfernen sind)
Auf Radwegen schieben ist aber nicht, da dann Fußgänger und die dürfen
nicht auf Radwege ...

MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
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Elke Bock
2010-03-14 18:40:16 UTC
Permalink
Post by Winfried
X-No-archive: Yes
Post by Ervin Peters
Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden
ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.
Warum sollte er das tun, wenn du dafür wie vorgesehen den rechten
Fahrbahnrand benutzt? Allerdings mußt du es beleuchten, sobald es finster
wird.
Bernd Sluka
2010-03-14 18:35:20 UTC
Permalink
Post by Winfried
X-No-archive: Yes
Post by Ervin Peters
Ich hätte allerdings nichts dagegen, dass Radwege zum Parken genutzt
werden
ich auch nicht, wenn du darauf verzichtest, dich zu beklagen, wenn ich
mein Fahrrad auf der Fahrbahn abstelle.
Wo sonst? Beachte § 12 Abs. 4 Sätze 1 und 2 StVO.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Hermann Schwab
2010-03-13 21:55:40 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Hermann Schwab
Nun stand das Auto mit den rechten Reifen fast komplett auf der
"linken Reifen" vermutlich
Weder noch, hatte wohl eine alte Formulierung nicht komplett gelöscht.
Post by Andreas Portz
Post by Hermann Schwab
Fahrbahn (dort ist das auch erlaubt), gerade passend zwischen einer
Parkbucht und einer Ausfahrt, also praktisch neben einer Grünfläche.
...schnipp...
Post by Andreas Portz
Vermutlich zählt der Grünstreifen formal zum Gehweg. Und der ist ohne
beschilderte Erlaubnis zum Parken tabu.
Post by Hermann Schwab
P.S.: Auf dem Wisch steht auch ein Zeuge. War das dann der
Knöllchenverteiler selbst oder muß der/die noch einen
Passanten zuziehen?
Das war die Bulette.
Danke für die Info. Auch an alle anderen!

Grüße,
Hermann.
Stephan Badow
2010-03-13 16:41:08 UTC
Permalink
Post by Hermann Schwab
112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg
+GRUENFLAECHE
Das interessante dabei ist jetzt, daß der Gehweg etliche Meter vom
Auto entfernt war.
Nur mal so als groben Anhaltspunkt: Alles was nicht Fahrbahn ist, ist
Gehweg;
inkl. Zwischenraumgepflastere mit kleinen Granitsteinen, Gehweg, Grünfläche
und (obwohl extra TBNR) auch der Radweg.
Gehweg meint also rechtlich nicht nur den Weg zum Gehen, auch das was links
und rechts davon ist.

S.
Bernd Sluka
2010-03-13 21:46:54 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Nur mal so als groben Anhaltspunkt: Alles was nicht Fahrbahn ist, ist
Gehweg;
Nur mal so als Hinweis: Du erzählst Unsinn.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Stephan Badow
2010-03-14 08:00:14 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Nur mal so als groben Anhaltspunkt: Alles was nicht Fahrbahn ist, ist
Gehweg;
Nur mal so als Hinweis: Du erzählst Unsinn.*
Ich sagte auch "grob". Es ist natürlich ganz genau der "Seitenraum".

"In der Verkehrswissenschaft wird der Bereich neben der Fahrbahn als
Seitenraum bezeichnet, weil er auch einen Sicherheitsbereich zu Fahrbahn
beinhaltet, der nicht zum Bewegungsraum der Fußgänger gehört."

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S.

*Unsinn, auch Widersinn ist ein von Sinn und Logik gelöster oder grob
falscher Sachverhalt ???
Bernd Sluka
2010-03-14 10:36:06 UTC
Permalink
Post by Stephan Badow
Post by Stephan Badow
Nur mal so als groben Anhaltspunkt: Alles was nicht Fahrbahn ist, ist
Gehweg;
Nur mal so als Hinweis: Du erzählst Unsinn.*
Ich sagte auch "grob".
Nicht mal "grob" ist Dein obiger Satz richtig.
Post by Stephan Badow
Es ist natürlich ganz genau der "Seitenraum".
... bestehend aus Seitenstreifen, Parkstreifen, Grünstreifen, Radweg,
Gehweg, Sondernutzungsflächen, ...
^^^^^^ Da isser wieder.

Wobei Sonderwege nicht zum Seitenraum, aber auch nicht zur Fahrbahn
gehören. Also nicht mal Deine zweite Erklärung trifft zu.
--
A || Bernd Sluka
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Jens Müller
2010-03-14 05:42:52 UTC
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Post by Stephan Badow
Nur mal so als groben Anhaltspunkt: Alles was nicht Fahrbahn ist, ist
Gehweg;
Nö. Aber im vorliegenden Fall war es weder Fahrbahnrand noch befestigter
Seitenstreifen (einschließlich Parkstreifen). Eine Ordnungswidrigkeit
muß keine eigene Tatbestandsnummer haben, um geahndet werden zu können.
Claus Färber
2010-03-14 01:17:00 UTC
Permalink
Post by Hermann Schwab
112402 Parken verbotswidrig auf Gehweg
+GRUENFLAECHE
Im Tatbestandskatalog wird eben "Parken verbotswidrig auf Grünfläche"
nicht vorgesehen sein. Deshalb nimmt man den den nächst liegenden
Tatbestand und vermerkt im Freitext-Feld, was es genau war.

Claus
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