Discussion:
Parken innerhalb der Markierung
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Kreider
2011-08-24 12:10:05 UTC
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Hallo

ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht innerhalb
der Markierungen geparkt hätte.

Beschreibung:
- Straße ist aus Kopfsteinpflaster
- Parken ist mit einem Schild erlaubt (entlang des Borsteins), aber nur mit
Parkscheibe
- Die "Markierungslinien" sind in Form von Nägeln in die Pflaster
eingelassen
- Jeder Parkplatz ist nur an den jeweiligen Ecken mit einem Nagel versehen
- Das Parkschild enthält keinen Zusatz "nur innerhalb der Markierungen"
- Der Parkplatz war gerade so groß, dass ich einparken konnte - habe also
keinen Parkraum verschwendet
- vor und hinter meinem Auto parken Autos, jedoch so, dass ich die "Linie"
gar nicht sehen konnte, weil er ja keine Nagelreihe war.
-> Also parket ich auf 2 plätzen.
Noch erwähnenswert: einige der Parkplätze waren mit ihren Nägeln so gelegt,
dass man mit einem de Räder auf den Bordstein fahren soll/muss. M.E.
erfordert das aber ein Zusatzschild "innerhalb der Markierungen"

Jetzt meine Fragen an die werte Runde.
Dürfen die Markierungen mit Nägeln vorgenommen werden oder müssen es Linien
sein?
Wenn Nägel vorgesehen sind, reicht da einer pro Ecke?

M.e. sind für die Markierungen nur nicht unterbrochene Linien zugelassen
Wenn Nägel zugelassen sind, dann müsste die Linie als eine Nagelreihe
erkennbar sein.

Gruß
Klaus
Klaus Mueller
2011-08-24 14:07:46 UTC
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Post by Klaus Kreider
Jetzt meine Fragen an die werte Runde.
Dürfen die Markierungen mit Nägeln vorgenommen werden oder müssen es Linien
sein?
Wenn Nägel vorgesehen sind, reicht da einer pro Ecke?
M.e. sind für die Markierungen nur nicht unterbrochene Linien zugelassen
Wenn Nägel zugelassen sind, dann müsste die Linie als eine Nagelreihe
erkennbar sein.
StVO $39
| (5) Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind
| Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend
| gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen
| Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von
| Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als
| Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten
| nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig
| dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten
| Geschäftsbereichen (§ 45 Abs. 1d) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit
| anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein.
| Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn
| dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.

Es ist nur von eihen die Rede.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Klaus Kreider
2011-08-26 09:44:36 UTC
Permalink
Post by Klaus Mueller
StVO $39
| (5) Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind
Schnipp
Post by Klaus Mueller
| dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.
Es ist nur von eihen die Rede.
Klaus
Danke, habe ich irgendwie nicht gefunden.
Klaus
Stefan Schmitz
2011-08-24 17:24:06 UTC
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Post by Klaus Kreider
Hallo
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht innerhalb
der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt, weil
die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Klaus Kreider
2011-08-26 09:45:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Klaus Kreider
Hallo
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht innerhalb
der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt, weil
die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
In der Tat eine gute Frage...
Gruß
Klaus
Gerald Gruner
2011-08-27 10:42:22 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Klaus Kreider
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht
innerhalb der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt,
weil die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine. Ich vermute, die anderen haben auch 'ne Knolle bekommen.


MfG
Gerald
--
Justitia hat die Binde vor den Augen nicht weil "die Gerechtigkeit blind sein sollte", sondern damit man ihre bitteren Tränen über die Handlungen ihrer "irdischen Vertreter" nicht sieht.
- aus einem Webforum mit Bezug auf Urteile zu Serienabmahnungen
Ralf . K u s m i e r z
2011-08-27 16:24:12 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt,
weil die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine. Ich vermute, die anderen haben auch 'ne Knolle bekommen.
Es soll ordnungswidrig sein, platzsparend zu parken, also vorhandene
Flächen zu nutzen, obwohl sich andere nicht an die Markierungen
gehalten haben? (Mal ganz abgesehen davon, daß das Verhalten
schuldhaft gewesen sein muß, also die Markierungen auch erkennbar
gewesen sein müssen.)

Und für "die anderen" könnte zuvor genau die gleiche Situation
vorgelegen haben, also auch kein Grund für Knöllchen.

(Manchmal ist es blinder Alarm: Neulich hatte ich wo was zu erledigen
und mein Mopped auf einem ziemlich breiten Bürgersteig neben dem
Eingang abgestellt. Als ich wieder rauskam, sah ich eine Frau in
passender Kluft von hinten, die offenbar "interessiert" und
beschäftigt aussehend davor stand. Sprach ich Sie also "O, sie wollen
Geld von mir?" an - wollte sie aber gar nicht, war gar keine
Bordsteinschwalbe.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Kay-Uwe Pesch
2011-08-27 19:42:52 UTC
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Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Gerald Gruner
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine.
Es soll ordnungswidrig sein, platzsparend zu parken, also vorhandene
Flächen zu nutzen, obwohl sich andere nicht an die Markierungen
gehalten haben?
Gerald hat die Sache doch erklärt. Parken auf 2 Stellplätzen verstößt
gegen §12 StVO. Wer die anderen Fahrzeuge da wie hingestellt hat, spielt
in Bezug auf Dein Fahrzeug keine Rolle. Was machst Du, wenn vorn und
hinten je ein Smart steht, jeder am entfernten Ende der Box, so grade
noch vor der Begrenzung? Stellst Du Dich auch dazwischen, weil's noch passt?

Gruß - Kay
--
punkt = . und gmicks = gmx ;-)
Theodor.Hellwald
2011-08-27 19:44:41 UTC
Permalink
Post by Kay-Uwe Pesch
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Gerald Gruner
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine.
Es soll ordnungswidrig sein, platzsparend zu parken, also vorhandene
Flächen zu nutzen, obwohl sich andere nicht an die Markierungen
gehalten haben?
Gerald hat die Sache doch erklärt. Parken auf 2 Stellplätzen verstößt
gegen §12 StVO. Wer die anderen Fahrzeuge da wie hingestellt hat, spielt
in Bezug auf Dein Fahrzeug keine Rolle. Was machst Du, wenn vorn und
hinten je ein Smart steht, jeder am entfernten Ende der Box, so grade
noch vor der Begrenzung? Stellst Du Dich auch dazwischen, weil's noch passt?
Gruß - Kay
Wenn keine vernünftige Markierung vorhanden ist, ja! Und hier fehlte sie
offensichtlich! MfG theo
Gerald Gruner
2011-08-28 15:59:58 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Es soll ordnungswidrig sein, platzsparend zu parken, also vorhandene
Flächen zu nutzen, obwohl sich andere nicht an die Markierungen
gehalten haben?
Ja, weil spätestens wenn die neben dir wegfahren, bist DU derjenige,
der zwei Parkplätze blockiert. Und dann stellt sich der nächste auch
wieder _wegen dir_ auf einen halben Platz usw. so dass sich der Fehler
nie auflösen wird.
Darum die Linien und STVO §12 (3) #2
Post by Ralf . K u s m i e r z
(Mal ganz abgesehen davon, daß das Verhalten schuldhaft gewesen
sein muß, also die Markierungen auch erkennbar gewesen sein müssen.)
*Das* ist hier die richtige Frage, wie auch schon weiter oben erkannt
wurde. Ist *ein* "Knopf" im Boden (laut Beschreibung) überhaupt als
"Linie" gültig?


MfG
Gerald
--
Justitia hat die Binde vor den Augen nicht weil "die Gerechtigkeit blind sein sollte", sondern damit man ihre bitteren Tränen über die Handlungen ihrer "irdischen Vertreter" nicht sieht.
- aus einem Webforum mit Bezug auf Urteile zu Serienabmahnungen
Stefan Schmitz
2011-08-27 19:47:09 UTC
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Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Klaus Kreider
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht
innerhalb der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt,
weil die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine. Ich vermute, die anderen haben auch 'ne Knolle bekommen.
Stell dir vor, da sind 4 Parkplätze hintereinander. Zwei Autos parken
über 1-2 und 3-4 verteilt.
Darf dazwischen wirklich kein dritter parken, obwohl die Lücke locker
ausreicht?


Bei der Suche im Bußgeldkatalog habe ich das genannte Vergehen gar
nicht gefunden.
Und laut http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/KatMarkParkpl.htm
ist es auch keine Ordnungswidrigkeit.
Gerald Gruner
2011-08-28 15:59:59 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Klaus Kreider
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht
innerhalb der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt,
weil die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine. Ich vermute, die anderen haben auch 'ne Knolle bekommen.
Stell dir vor, da sind 4 Parkplätze hintereinander. Zwei Autos parken
über 1-2 und 3-4 verteilt.
Darf dazwischen wirklich kein dritter parken, obwohl die Lücke locker
ausreicht?
Wenn die Parkplätze markiert sind, dann nicht, weil du dann die
ordnungsgemäße Nutzung von Parkplatz 2 und 3 verhinderst.
--> STVO §12 (3) #2

Die Fehler anderer rechtfertigen eben nicht, selbst vorsätzlich den
gleichen Fehler zu machen. Spätestens wenn die anderen beiden
Fahrzeuge wegfahren, sollte dir das ins Auge springen. Dann bist DU
nämlich derjenige, der nun zwei Parkplätze blockiert.

MfG
Gerald
--
Justitia hat die Binde vor den Augen nicht weil "die Gerechtigkeit
blind sein sollte", sondern damit man ihre bitteren Tränen über die
Handlungen ihrer "irdischen Vertreter" nicht sieht.
- aus einem Webforum mit Bezug auf Urteile zu Serienabmahnungen
Ingo Stiller
2011-08-29 08:55:52 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Klaus Kreider
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht
innerhalb der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt,
weil die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine. Ich vermute, die anderen haben auch 'ne Knolle bekommen.
Stell dir vor, da sind 4 Parkplätze hintereinander. Zwei Autos parken
über 1-2 und 3-4 verteilt.
Darf dazwischen wirklich kein dritter parken, obwohl die Lücke locker
ausreicht?
Wenn die Parkplätze markiert sind, dann nicht, weil du dann die
ordnungsgemäße Nutzung von Parkplatz 2 und 3 verhinderst.
-->  STVO §12 (3) #2
Die Fehler anderer rechtfertigen eben nicht, selbst vorsätzlich den
gleichen Fehler zu machen. Spätestens wenn die anderen beiden
Fahrzeuge wegfahren, sollte dir das ins Auge springen. Dann bist DU
nämlich derjenige, der nun zwei Parkplätze blockiert.
Würde es sich lohnen, in einem solchen Fall das Ordnungsamt
einzuschalten?
In dem oben geschilderten Fall fallen 2 Parkplätze weg, an einer
Stelle (2-3) könnte man noch parken.
Wie würde das Ordnungsamt hier einschreiten:
[ ] Kommen erst gar nicht wegen Geringfügigkeit.
[ ] Erlauben dir, zwischen den anderen Autos zu parken
[ ] Lassen die beiden Falschparker abschleppen
[ ] Nehmen den Sachverhalt auf, mit dem Bedauern, nichts weiter tun
zu können.

Ich nehmen mal an, der letzte Punkt trifft zu und man hat das
nachsehen.

Gruß Ingo
Gerald Gruner
2011-08-29 19:47:30 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
In dem oben geschilderten Fall fallen 2 Parkplätze weg, an
einer Stelle (2-3) könnte man noch parken.
[ ] Kommen erst gar nicht wegen Geringfügigkeit.
[ ] Erlauben dir, zwischen den anderen Autos zu parken
[ ] Lassen die beiden Falschparker abschleppen
[ ] Nehmen den Sachverhalt auf, mit dem Bedauern, nichts weiter
tun zu können.
Ich nehmen mal an, der letzte Punkt trifft zu und man hat das
nachsehen.
Würde ich auch ganz stark vermuten, es sei denn, eine der
Knöllchenfeen wäre zufällig in der Nähe. Dann würde sie vermutleich
zwei Strafzettel ausstellen. Das bringt dir aber trotzdem keinen
legalen Parkplatz. ;-)


MfG
Gerald
--
Justitia hat die Binde vor den Augen nicht weil "die Gerechtigkeit blind sein sollte", sondern damit man ihre bitteren Tränen über die Handlungen ihrer "irdischen Vertreter" nicht sieht.
- aus einem Webforum mit Bezug auf Urteile zu Serienabmahnungen
Klaus Kreider
2011-08-30 13:15:39 UTC
Permalink
"Gerald Gruner" <***@yahoo.de> wrote in message news:***@4ax.com...
.
Post by Gerald Gruner
Würde ich auch ganz stark vermuten, es sei denn, eine der
Knöllchenfeen wäre zufällig in der Nähe. Dann würde sie vermutleich
zwei Strafzettel ausstellen. Das bringt dir aber trotzdem keinen
legalen Parkplatz. ;-)
Genau die war vorbeigekommen, laut Scheiben kostet das etwa so viel wie am
Flughafen Frankfurt legal parken ;-)
Da ich einige Bilder der nicht vorhandenen Knopf-Reihe gemacht habe, warte
ich auf eine Reaktion.
Gruß
Klaus
Stefan Schmitz
2011-08-30 19:29:33 UTC
Permalink
Post by Klaus Kreider
Da ich einige Bilder der nicht vorhandenen Knopf-Reihe gemacht habe, warte
ich auf eine Reaktion.
Wie genau lautet denn eigentlich der Vorwurf, und wonach soll sich das
Bußgeld bestimmen?
Klaus Kreider
2011-08-31 07:37:24 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wie genau lautet denn eigentlich der Vorwurf, und wonach soll sich das
Bußgeld bestimmen?
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung §41 Abs. 3, §49
StVO; §24 StVG; --BKat
Macht 10 ? (§§56, 57 OwiG)

Gruß
Klaus
Stefan Schmitz
2011-08-31 18:40:56 UTC
Permalink
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung § 41 Abs. 3, § 49
StVO; § 24 StVG; --BKat
Macht 10 ? (§§ 56, 57 OwiG)
Diese Verwarnung zeigt schon, dass da jemand einfach mal nach Laune ein Knöllchen geschrieben hat.
Einen Absatz 3 gibt es in § 41 StVO nicht. Zu § 49 fehlt die Angabe von Absatz und Nummer, wahrscheinlich weil nichts davon passte. Im Bußgeldkatalog wurde auch kein Tatbestand gefunden.

Ich hatte ja schon an anderer Stelle eine Quelle angegeben, nach der gar keine OWi vorliegt.
Klaus Kreider
2011-09-01 06:42:22 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung § 41 Abs. 3, § 49
StVO; § 24 StVG; --BKat
Macht 10 ? (§§ 56, 57 OwiG)
Diese Verwarnung zeigt schon, dass da jemand einfach mal nach Laune ein
Knöllchen geschrieben hat.
Einen Absatz 3 gibt es in § 41 StVO nicht. Zu § 49 fehlt die Angabe von
Absatz und Nummer, wahrscheinlich weil
nichts davon passte. Im Bußgeldkatalog wurde auch kein Tatbestand
gefunden.
Genau das habe ich auch festgestellt und mich sehr darüber gewundert
Post by Stefan Schmitz
Ich hatte ja schon an anderer Stelle eine Quelle angegeben, nach der gar
keine OWi vorliegt.
Ich habe Widerspruch eingelegt und harre der Dinge die da kommen.
Gruß
Klaus

Klaus Kreider
2011-08-30 13:03:48 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Klaus Kreider
ich habe ein nettes Knöllchen bekommen, weil ich angeblich nicht
innerhalb der Markierungen geparkt hätte.
Interessanter als die Frage nach der Nagelreihe finde ich, ob ein
solches Knöllchen rechtmäßig ist, wenn man nur deswegen so parkt,
weil die freie Lücke gerade zwei halbe Parkplätze umfasst.
Dass auch andere eine OWi begehen, rechtfertigt das noch lange nicht
die deine. Ich vermute, die anderen haben auch 'ne Knolle bekommen.
Nööö, die waren in der Zwischenzeit weg :-(

Ich konnte aber wegen deren falsch Parken gar nicht erkennen, dass ich auch
falsch parkte - das ist der Grund meines Stäubens, das Gemeindesäckel zu
füllen.
Klaus
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