Discussion:
Selbstfahrende Arbeitsmaschine als Privatperson anmelden?
(zu alt für eine Antwort)
René Trujillo
2006-06-04 12:48:43 UTC
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Hallo Zusammen,

ich habe vielleicht die Möglichkeit einen VW Bus T4 2,4D Syncro zu
kaufen, welcher als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine Messwagen DA84"
eingestuft ist. Der T4 wird z.Z. als Messwagen zur Klimamessung benutzt.
Kann ich das Ding als Privatperson betreiben, oder muss ich dafür ein
Gewerbe haben oder in einer Behörde arbeiten?

Der Bus hat erst 46tKm runter. Die Messgeräte bleiben wohl im Fahrzeug,
da sie nach heutigem Stand schon wieder veraltet sind.

Gruß,

René
Kathinka Wenz
2006-06-05 11:37:11 UTC
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Post by René Trujillo
ich habe vielleicht die Möglichkeit einen VW Bus T4 2,4D Syncro zu
kaufen, welcher als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine Messwagen DA84"
eingestuft ist. Der T4 wird z.Z. als Messwagen zur Klimamessung benutzt.
Kann ich das Ding als Privatperson betreiben, oder muss ich dafür ein
Gewerbe haben oder in einer Behörde arbeiten?
Ich nehme an, dass du Schwierigkeiten bei der Zulassung bekommen wirst,
weil die Behörde davon ausgeht, das du den Bus nicht als
Arbeitsmaschine, sondern als Fahrzeug nutzen wirst, und die spezielle
Anmeldung nur machst, um Steuern und Versicherung zu sparen. Du wirst
also nachweisen müssen, dass du mit dem Fahrzeug tatsächlich arbeitest,
was als Privatperson schwierig bis unmöglich wird.

Ich weiß es aber nicht, ich vermute nur. Ich habe mal mitbekommen, wie
schwer es für Privatpersonen ist, einen Bus als LKW anzumelden, daher
nehme ich eben an, dass obiges noch schwieriger ist.

Gruß, Kathinka
Jens Arne Maennig
2006-06-05 12:27:54 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by René Trujillo
"Selbstfahrende Arbeitsmaschine Messwagen DA84"
Ich nehme an, dass du Schwierigkeiten bei der Zulassung bekommen
wirst, weil die Behörde davon ausgeht, das du den Bus nicht als
Arbeitsmaschine, sondern als Fahrzeug nutzen wirst, und die
spezielle Anmeldung nur machst, um Steuern und Versicherung zu
sparen. Du wirst also nachweisen müssen, dass du mit dem Fahrzeug
tatsächlich arbeitest, was als Privatperson schwierig bis unmöglich
wird.
Ein Freund hatte seine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine Werkstattwagen"
(Hochdach-T3 ex Telekom) problemlos zugelassen bekommen (nebst gelber
RKL). Bei einer Polizeikontrolle wurde er jedoch darauf hingewiesen,
dass diese Zulassungsart mit ausgebauter Sortimo-Einrichtung und statt
dessen eingebautem Bett nicht erhalten bleiben könne. Er hat sichd ann
entschlossen, das Fahrzeug nicht, wie gefordert wieder vorzuführen,
sondern es statt dessen abzumelden und zu verkaufen. Das
Verwarnungsgeld hielt sich in Grenzen.
Post by Kathinka Wenz
Ich weiß es aber nicht, ich vermute nur. Ich habe mal mitbekommen,
wie schwer es für Privatpersonen ist, einen Bus als LKW anzumelden
Hat danach jemand gefragt? Was wäre denn dann, wenn ein
Einzelunternehmer einen Lkw zulassen wollte? Das ist ja wohl ein eher
häufiger Fall. Ich habe schon mehrere Lkw in verschiedenen Landkreisen
und Bundesländern auf meinen Namen zugelassen, sowohl als
Privatfahrzeug als auch als Einzelunternehmer. Irgendwelche Fragen
gabs dabei nie, und eine Gewerbeanmeldung hat auf der Zulassungsstelle
auch nie jemand sehen wollen. Für die Zulassungsstellen scheint nach
meiner Erfahrung schlicht kein Unterschied zu bestehen, ob ein Lkw
privat oder gewerblich zugelassen wird.

Jens
Kathinka Wenz
2006-06-05 14:00:53 UTC
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Post by Jens Arne Maennig
Post by Kathinka Wenz
Ich weiß es aber nicht, ich vermute nur. Ich habe mal mitbekommen,
wie schwer es für Privatpersonen ist, einen Bus als LKW anzumelden
Hat danach jemand gefragt?
Nein, das war ein Vergleich.
Post by Jens Arne Maennig
Was wäre denn dann, wenn ein
Einzelunternehmer einen Lkw zulassen wollte? Das ist ja wohl ein eher
häufiger Fall. Ich habe schon mehrere Lkw in verschiedenen Landkreisen
und Bundesländern auf meinen Namen zugelassen, sowohl als
Privatfahrzeug als auch als Einzelunternehmer.
Hast du einen LWK zugelassen oder einen umgebauten PKW? Ersteres ist
natürlich kein Problem, aber einen normalen VW-Bus als LKW zugelassen zu
bekommen, schon. In der Theorie kannst du sogar einen Golf als LKW
zulassen, wenn du ihn nur entsprechend umbaust, in der Praxis wirst du
auf Probleme stoßen, weil eben die Zulassungstellen da nicht einfach so
mitmachen. Wobei es bei Benziner vermutlich wieder leicht ist, bei
Dieseln aber nicht (ist aber wieder rein geraten).
Post by Jens Arne Maennig
Für die Zulassungsstellen scheint nach
meiner Erfahrung schlicht kein Unterschied zu bestehen, ob ein Lkw
privat oder gewerblich zugelassen wird.
Ich rede immer noch von einem Kleinbus. Und nach dem wurde im OP auch
gefragt.

Gruß, Kathinka
Jens Arne Maennig
2006-06-05 14:36:04 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by Jens Arne Maennig
Post by Kathinka Wenz
Ich weiß es aber nicht, ich vermute nur. Ich habe mal mitbekommen,
wie schwer es für Privatpersonen ist, einen Bus als LKW anzumelden
Hat danach jemand gefragt?
Nein, das war ein Vergleich.
Kathinkalein, ich meinte doch, ob auf dem Amt jemand danach gefragt
hat. Du weißt doch, das der gute Onkel Jens dir nie was Böses will :-D
Wenn ichs im nachhinein lese, muss ich allerdings zugeben, dass ich
mich missverständlich ausgedrückt hatte.
Post by Kathinka Wenz
Hast du einen LWK zugelassen oder einen umgebauten PKW?
Alle meine Lkw bisher hatten immer "Lkw offener kasten" im Brief
stehen.
Post by Kathinka Wenz
Ersteres ist natürlich kein Problem, aber einen normalen VW-Bus als
LKW zugelassen zu bekommen, schon. In der Theorie kannst du sogar
einen Golf als LKW zulassen, wenn du ihn nur entsprechend umbaust,
in der Praxis wirst du auf Probleme stoßen, weil eben die
Zulassungstellen da nicht einfach so mitmachen.
Ich würde daoch mal davon ausgehen, dass die Zulassungsstelle in
deisem Fall sich schlicht an die Fahrzeugart zu halten hat, die das
Fahrzeug laut Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief oder heute
Zulassungsbescheinigung II) hat, zu halten hat. Ich habe schon davon
gehört, dass Finanzämter nicht mitspielen wollten, was die Besteuerung
betriefft, aber die Zulassung kann immer nur auf der Basis erfolgen,
die die Betriebserlaubnis hergibt.

Einen Wechsel der Fahrzeugart trägt der gute alte TÜV-Ing. ein (oder
auch nicht). Nach seinen Kriterien für die Umnutzung von Kombis in Lkw
(z. B. Ausbau der Rücksitze, Trennwand, etc., je nach laune und
Marktlage) möge man sich vorab erkundigen. Was das Finanzamt betrifft,
so habe ich auch schon von Fällen gehört, wo Fahrzeugeigentümer ihr
eindeutig als Lkw erkennbares Fahrzeug dem Finanzbeamten vorgeführt
haben.
Post by Kathinka Wenz
Wobei es bei Benziner vermutlich wieder leicht ist, bei Dieseln aber
nicht (ist aber wieder rein geraten).
Warum meinst du, dass da ein Unterschied wäre? Trotz längerem Grübeln
komm ich nicht drauf.
Post by Kathinka Wenz
Ich rede immer noch von einem Kleinbus. Und nach dem wurde im OP
auch gefragt.
Da haste nu auch wieder recht. Mein genereller Tipp beim Umgang mit
den Behörden und pseudostaatlichen Trittbrettfahrern wie dem TÜV ist
immer, lieber vorher einmal mehr mit den Brüdern zu sprechen. Von
dieser Methode lebe ich seit ein paar Jahren.

Jens
Kathinka Wenz
2006-06-05 15:49:17 UTC
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Post by Jens Arne Maennig
Post by Kathinka Wenz
Wobei es bei Benziner vermutlich wieder leicht ist, bei Dieseln aber
nicht (ist aber wieder rein geraten).
Warum meinst du, dass da ein Unterschied wäre? Trotz längerem Grübeln
komm ich nicht drauf.
Weil man bei einem Benziner auf diesem Weg keine Steuern sparen kann.

Gruß, Kathinka
Jens Arne Maennig
2006-06-05 16:16:57 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Post by Jens Arne Maennig
Post by Kathinka Wenz
Wobei es bei Benziner vermutlich wieder leicht ist, bei Dieseln aber
nicht (ist aber wieder rein geraten).
Warum meinst du, dass da ein Unterschied wäre? Trotz längerem Grübeln
komm ich nicht drauf.
Weil man bei einem Benziner auf diesem Weg keine Steuern sparen kann.
Ja, wie schon geschrieben: Das ist dann das Finanzamtsthema, nicht das
Zulassungsthema.

Jens

Rupert Haselbeck
2006-06-05 12:54:15 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Ich weiß es aber nicht, ich vermute nur. Ich habe mal mitbekommen, wie
schwer es für Privatpersonen ist, einen Bus als LKW anzumelden, daher
nehme ich eben an, dass obiges noch schwieriger ist.
Es ist auch für Unternehmer schwer bis unmöglich, einen Bus als LKW
anzumelden, jedenfalls solange noch Fahrgastsitze und Fenster drin
sind.
Ich nehme an, du beziehst dich eher auf diejenigen Zeitgenossen, die
einen X5, einen Cayenne oder dergleichen als LKW anmelden wollen. Das
klappt heute in der Regel nicht mehr, weil X5 und Cayenne zwar vom
Aussehen her einem LKW gleichen mögen, meist aber nicht in der
Nutzungsart.

MfG
Rupert
Kathinka Wenz
2006-06-05 14:03:43 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Kathinka Wenz
Ich weiß es aber nicht, ich vermute nur. Ich habe mal mitbekommen, wie
schwer es für Privatpersonen ist, einen Bus als LKW anzumelden, daher
nehme ich eben an, dass obiges noch schwieriger ist.
Es ist auch für Unternehmer schwer bis unmöglich, einen Bus als LKW
anzumelden, jedenfalls solange noch Fahrgastsitze und Fenster drin
sind.
Ich meine schon einen umgebauten Bus, also Sitze raus, Fenster zu etc..
Aber auch da ist es nicht ganz einfach. Vor allem dann nicht, wenn die
Fenster nur nachträglich geschwärzt wurden.
Post by Rupert Haselbeck
Ich nehme an, du beziehst dich eher auf diejenigen Zeitgenossen, die
einen X5, einen Cayenne oder dergleichen als LKW anmelden wollen.
Die gab es zu den Zeiten, als ich mich damit beschäftigt habe, noch gar
nicht. ;-)

Gruß, Kathinka
Jens Arne Maennig
2006-06-05 14:39:32 UTC
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Post by Kathinka Wenz
Ich meine schon einen umgebauten Bus, also Sitze raus, Fenster zu
etc.. Aber auch da ist es nicht ganz einfach. Vor allem dann nicht,
wenn die Fenster nur nachträglich geschwärzt wurden.
Doch, das hab ich mal gemacht. Allerdings waren die Fenster nicht
geschwärzt, sondern von innen giftgrün lackiert. Und auf jedes innen
eine Sperrholzplatte draufgeschraubt, damit die PA (war der Bandbus,
gell?) die Scheiben nicht zerkloppte. Ist aber schon ein paar Jährchen
her.

Jens
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