Discussion:
private Haftpflichtversicherung und Schaden an parkendem Auto
(zu alt für eine Antwort)
Andrej Mironow
2004-06-16 11:49:04 UTC
Permalink
Hallo Group!

folgende Sache beunruhigt heute mein Gemüt:

Ich war mit meiner Frau vor einigen Wochen zu besuch bei unseren
Freunden
in Münster. Wir wollten einen Spaziergang in der Stadt machen und
haben unser
Auto in einer der Strassen noch ausserhalb der Satdtmitte abgestellt,
um zu Fuss in die Stadt zu gehen. Als wir zurückkamen habe ich
ziemlich bald einen nicht zu übersehenden grossen Kratzer auf der
Beifahrertür gemerkt. Glück im Unglück, der besitzer des Hauses in
dieser Strasse an dessen Grundstück unser Auto am Strassenrand (auf
ausgewiesenen Parkfläche !) stand, hat uns wohl schon erwartet und hat
die "Tat" auch zugegeben. Er hat wohl mit einer Schubkarre Erde von
bzw.zu seinen Anpflanzungen auf äusseren Rändern des Grundstücks
aussenrum transportieren wollen und dabei ist ihm wohl die Schubkarre
aus den Händen geglitten als er aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Der Mann hat ohne Widerrede erklärt den
Schaden zu übernehmen bzw. diesen von seiner bestehenden
Haftpflichtversicherung regeln
zu lassen.

Ich habe mir den "Tat"hergang erklären lassen und seine Adresse und
Personalien
geben lassen. Wir sind dabei verblieben, dass er den Schaden der
Versicherung melden wird und, dass diese sich dann bei mir meldet. So
war es auch. Ich bekam post von seiner Versicherung und habe in einem
Fragebogen den Schaden und den Hergang laut der Schilderung des
Verursachers auch schriftflich wiedergegeben. Dabei sollte ich nocht
einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens, sowie Fotos
von der beschädigten stelle. So auch abgeschickt!

Nun bekomme ich wieder Post von der Versicherung:

Genauer Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Mironow,

Wir konnten das Schadenbild mit dem geschilderten Schadenereignis
nicht in Übereinstimmung bringen. In dieser Angelegenheit steht nun
die Entscheidung an. ob ein Sachverständiger, der eine
Plausibilitätsprüfung vornehmen kann, eingeschaltet wird. Bevor wir
diesen Sachverständigen einschalten, möchten wir Ihnen die Gelegenheit
geben, die Geltendmachung der Forderungen zu überdenken. Sollten Sie
weiterhin Forderungen geltend machen und der dann eingeschaltete
Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass des Schadenbild
tatsächlich nicht zum Schadenhergang passt, müssten wir die dann
anfallenden Kosten von Ihnen zurückfordern.

mfg
.... "

Wie soll ich in einem solchen Falle reagieren. Ich habe den
Schadenhergang so geschildert wie ich diesen von dem Verursacher
erläutert bekommen habe. Ich war selbst nicht dabei und konnte
dementsprechend auch keine eigene Version des Hergangs haben. Obwohl
wir zu viert waren (wir und unsere Freunde) können sie keine Zeugen
des Hergangs sein, da wir ja zusammen unterwegs waren. Weitere Zeugen
sin nicht bekannt.

Nun gibt es meinem Verständnis nach zwei möglichkeiten:

a) der nette Mann hat uns absichtlich falsche Info zum Tathergang
gegeben,um
irgendwie eigenen nutzen daraus zu schlagen. Aber wozu? Wenn es keine
Zeugen gab so könnte er sich ja auch genausogut aus der Sache ziehen
las-
sen indem er einfach nichts gesagt hätte, geschweige denn sich
selbst
noch als Verursacher darzustellen. Ausserdem hab ich selbst
sowohl die
Schubkarre, als auch die frisch aufgewühlte Erde um die Tannen
und
Blumenbeete bei ihm auf dem Grundstück gesehen. a) scheint also
nicht
zuzutreffen. (?!?!?!)

b) Die Versicherung, wie die Versicherungen nun mal so sind will sich
zunächst auf diesem Wege von der Zahlungspflich herausziehen.
Sie sind
doch meist ganz fleissig wenn es darum geht an Beiträge zu
erinnern und
diese einzunehmen, aber wenn es um's Bezahlen geht versuchen sie
sich
doch nach Möglichkeit davor zu drücken. Ich unterstelle hier
nicht in
diesem konkreten Fall, ich sage nur dass oben beschriebenes
Verhalten
nichts ungewöhnliches ist. Ausserdem, es ist meines Wissens
so,dass die
Versicherungen zwar unabhängige Sachverständige hinzuziehen, sie
dann
doch mit ihnen langfristig arbeiten, wenn sie sich mal festgelegt
haben.
Und nun frage ich mich inwieweit der Wille eines solchen
Sachverständigen
in jedem Fall die Kausalität zu sehen oder auch nicht zu sehen,
denn an
sich ist die Versicherungsgesellschaft ja sein Arbeitgeber. Wer
spuckt
schon in den Teller aus dem er zu speisen in Begriff ist.
Auch hier ist das nur eine Überlegung von mir und keine Unterstellung
generell !

Was denkt ihr also über die Sache? Wie sollte man reagieren? Ich will
mit Sicherheit auf die Erstattung der Reparaturkosten bestehen (ist
ein Batzen Geld!), will andererseits nicht noch zusätzliche Kosten
tragen, solte sich der Sachverständige dazu entschliesen seine
Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber zu behaupten und ebenfalls die
Schilderung des Schadenhergangs mit Schadenbild nicht in
Übereinstimmung bringen können.
Vielleicht hat jeman Erfahrung mit solchen Fällen.
Wäre echt super ein Paar Meinungen hier zu finden.

Gruss
Andrej Mironow
Jens Tönsing
2004-06-16 12:01:38 UTC
Permalink
Followup-To: de.soc.recht.strassenverkehr

Hallo Andrej,
Post by Andrej Mironow
Hallo Group!
[Kratzer am Auto, Verursacher hat es zugegeben]
Post by Andrej Mironow
"Sehr geehrter Herr Mironow,
Wir konnten das Schadenbild mit dem geschilderten Schadenereignis
nicht in Übereinstimmung bringen. In dieser Angelegenheit steht nun
die Entscheidung an. ob ein Sachverständiger, der eine
Plausibilitätsprüfung vornehmen kann, eingeschaltet wird.
[...]
Post by Andrej Mironow
Wie soll ich in einem solchen Falle reagieren. Ich habe den
Schadenhergang so geschildert wie ich diesen von dem Verursacher
erläutert bekommen habe. Ich war selbst nicht dabei und konnte
dementsprechend auch keine eigene Version des Hergangs haben.
[...]

Hast Du in dem Schreiben an die Versicherung klar gemacht, dass Du nicht
dabei warst und Du nur die Version des Verursachers wiedergegeben hast?
Wenn nein, dann würde ich das nachholen. Benenne außerdem Deine Freunde als
Zeugen.
Post by Andrej Mironow
Was denkt ihr also über die Sache? Wie sollte man reagieren? Ich will
mit Sicherheit auf die Erstattung der Reparaturkosten bestehen (ist
ein Batzen Geld!), will andererseits nicht noch zusätzliche Kosten
tragen, solte sich der Sachverständige dazu entschliesen seine
Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber zu behaupten und ebenfalls die
Schilderung des Schadenhergangs mit Schadenbild nicht in
Übereinstimmung bringen können.
Du hast soweit ich weiss, das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Wenn
also die Versicherung wirklich einen Gutachter einsetzen will, dann lass
Dich nicht abwimmeln und sage "Gut, dann entscheide ich mich für einen
Gutachter der DEKRA" oder so ähnlich.
Post by Andrej Mironow
Vielleicht hat jeman Erfahrung mit solchen Fällen.
Wäre echt super ein Paar Meinungen hier zu finden.
Gruss
Andrej Mironow
Gruß,
Jens
--
--> An dieser Stelle selbstständig mit dem Lesen aufhören <--
Michael Brockhoff
2004-06-16 13:40:19 UTC
Permalink
Jo,

da stimm ich meinem Vorredner zu

außerdem müsste man doch selber einschätzen können ob
die Kratzer von ner Schubkarre stammen können oder nicht.

Ich denk mal die Versicherung wollt dir nur nen Schuss vor den Bug
geben. Eventuell ist es sogar n Standartschreiben um etwaige
Versicherungsbetrüger auszufiltern.

Ruf den Typ doch auch nochmal an und les ihm das Antwortschreiben
der Versicherung vor und frag wie er sich das erklären könnte

Gruß

Michael
Moro Burrows
2004-06-16 14:50:42 UTC
Permalink
IANAL, aber

ich würde mir einen Anwalt nehmen und versuchen den Verursacher, der ja
zugegeben hat den Schaden verursacht zu haben, zu belangen.

Er hat euch gegenüber zugegeben den Schaden verursacht zu haben und
damit ist er Schadenersatzplichtig, denke ich zumindest mal so ;-)

Wie er seiner HP-Versicherung klar macht dass Sie einzutreten hat ist
sein Problem. Ihr seid nicht verpflichtet euch von seiner Versicherung
vereimern zu lassen. Macht die Versicherung Terror wird eben der
Schädiger persönlich belangt.

Aber genaueres dazu kann euch euer Anwalt erzählen.
Steffen Sandig
2004-06-16 16:50:34 UTC
Permalink
Post by Jens Tönsing
Hast Du in dem Schreiben an die Versicherung klar gemacht, dass Du
nicht dabei warst und Du nur die Version des Verursachers wiedergegeben
hast? Wenn nein, dann würde ich das nachholen. Benenne außerdem Deine
Freunde als Zeugen.
Insbesondere dafür, daß der Schaden vorher nicht da war und vorallem für die
Tatsache, daß der Verursacher Dir den Schadenseintritt genau so geschildert
hat!
Post by Jens Tönsing
Du hast soweit ich weiss, das Recht, den Gutachter selbst zu wählen.
Wenn also die Versicherung wirklich einen Gutachter einsetzen will,
dann lass Dich nicht abwimmeln und sage "Gut, dann entscheide ich mich
für einen Gutachter der DEKRA" oder so ähnlich.
Hier geht es aber nicht um die Begutachtung des Schadensumfangs, sondern wie
dieser entstanden ist.

Gruß Steffen
Frank Hucklenbroich
2004-06-17 07:06:23 UTC
Permalink
Post by Steffen Sandig
Hier geht es aber nicht um die Begutachtung des Schadensumfangs, sondern wie
dieser entstanden ist.
Genau das kann ein Gutachter aber schon in aller Regel feststellen - also
ob da z.B. schon ein Vorschaden war, der nun durch eine neue Schramme
vertuscht werden soll.
Denn daß jemand sich absichtlich selbst bei einem intakten Auto eine
Schramme in den Lack kratzt macht ja nun auch wenig Sinn. Beliebter wird es
da sein, ein schon vorher verschrammtes Teil beschädigen zu lassen, um das
dann auf Kosten der Vers. zu ersetzen - und sowas sollte ein Gutachter
sehen.

Grüße,

Frank
Jens Tönsing
2004-06-17 07:10:05 UTC
Permalink
[...]
Post by Steffen Sandig
Post by Jens Tönsing
Du hast soweit ich weiss, das Recht, den Gutachter selbst zu wählen.
Wenn also die Versicherung wirklich einen Gutachter einsetzen will,
dann lass Dich nicht abwimmeln und sage "Gut, dann entscheide ich mich
für einen Gutachter der DEKRA" oder so ähnlich.
Hier geht es aber nicht um die Begutachtung des Schadensumfangs, sondern wie
dieser entstanden ist.
Hallo Steffen,

kannst Du das genauer ausführen? Wann hat der Geschädigte das Recht, den
Sachverständigen selbst zu wählen und wann nicht? Wo kann man das
nachlesen?

Gruß,
Jens
--
--> An dieser Stelle selbstständig mit dem Lesen aufhören <--
Steffen Sandig
2004-06-17 16:11:34 UTC
Permalink
Post by Jens Tönsing
kannst Du das genauer ausführen? Wann hat der Geschädigte das Recht,
den Sachverständigen selbst zu wählen und wann nicht? Wo kann man das
nachlesen?
Ich würde es mal so formulieren: Wer eine Forderung aufmacht, muß diese
belegen. Daraus ergibt sich, daß der Geschädigte (in der Regel, von
Kleinstschäden abgesehen) ein Gutachten über den Schadensumfang erstellen
lassen muß und dieses als Beweismittel einreicht. Wie der Schaden entstanden
ist, sollte sich ja eigentlich aus der Beweissicherung am Unfallort ergeben,
die durch die Beteiligten oder die Polizei erfolgt ist. Wenn hierzu noch
eine Begutachtung erforderlich sein sollte, gilt das oben gesagte
genauso.Eine Ausnahme stellen lediglich Kaskoschäden dar, da ich hier einen
Vertrag mit der Versicherung habe, die das meist anders regelt. Auch steht
es dem Gegner natürlich frei ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
Wenn hingegen, wie im OP die Versicherung ein Gutachten braucht, um die
Forderung abzuwehren, so muß sie es natürlich auch beauftragen und bezahlen.
Ob sie diese Kosten von ihrem Gegner im erfolgsfalle zurückerhält, wäre eine
Sache für sich.

Gruß Steffen
Wolf Golen
2004-06-16 13:50:48 UTC
Permalink
Der Verursacher wird doch genauso angeschrieben, bzw. er hat den Schaden
doch auch gemeldet.

Somit hat er die "Tat" doch auch zugegeben und warum nun das Getue der
Versicherung?
Post by Andrej Mironow
Hallo Group!
Ich war mit meiner Frau vor einigen Wochen zu besuch bei unseren
Freunden
in Münster. Wir wollten einen Spaziergang in der Stadt machen und
haben unser
Auto in einer der Strassen noch ausserhalb der Satdtmitte abgestellt,
um zu Fuss in die Stadt zu gehen. Als wir zurückkamen habe ich
ziemlich bald einen nicht zu übersehenden grossen Kratzer auf der
Beifahrertür gemerkt. Glück im Unglück, der besitzer des Hauses in
dieser Strasse an dessen Grundstück unser Auto am Strassenrand (auf
ausgewiesenen Parkfläche !) stand, hat uns wohl schon erwartet und hat
die "Tat" auch zugegeben. Er hat wohl mit einer Schubkarre Erde von
bzw.zu seinen Anpflanzungen auf äusseren Rändern des Grundstücks
aussenrum transportieren wollen und dabei ist ihm wohl die Schubkarre
aus den Händen geglitten als er aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Der Mann hat ohne Widerrede erklärt den
Schaden zu übernehmen bzw. diesen von seiner bestehenden
Haftpflichtversicherung regeln
zu lassen.
Ich habe mir den "Tat"hergang erklären lassen und seine Adresse und
Personalien
geben lassen. Wir sind dabei verblieben, dass er den Schaden der
Versicherung melden wird und, dass diese sich dann bei mir meldet. So
war es auch. Ich bekam post von seiner Versicherung und habe in einem
Fragebogen den Schaden und den Hergang laut der Schilderung des
Verursachers auch schriftflich wiedergegeben. Dabei sollte ich nocht
einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens, sowie Fotos
von der beschädigten stelle. So auch abgeschickt!
"Sehr geehrter Herr Mironow,
Wir konnten das Schadenbild mit dem geschilderten Schadenereignis
nicht in Übereinstimmung bringen. In dieser Angelegenheit steht nun
die Entscheidung an. ob ein Sachverständiger, der eine
Plausibilitätsprüfung vornehmen kann, eingeschaltet wird. Bevor wir
diesen Sachverständigen einschalten, möchten wir Ihnen die Gelegenheit
geben, die Geltendmachung der Forderungen zu überdenken. Sollten Sie
weiterhin Forderungen geltend machen und der dann eingeschaltete
Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass des Schadenbild
tatsächlich nicht zum Schadenhergang passt, müssten wir die dann
anfallenden Kosten von Ihnen zurückfordern.
mfg
.... "
Wie soll ich in einem solchen Falle reagieren. Ich habe den
Schadenhergang so geschildert wie ich diesen von dem Verursacher
erläutert bekommen habe. Ich war selbst nicht dabei und konnte
dementsprechend auch keine eigene Version des Hergangs haben. Obwohl
wir zu viert waren (wir und unsere Freunde) können sie keine Zeugen
des Hergangs sein, da wir ja zusammen unterwegs waren. Weitere Zeugen
sin nicht bekannt.
a) der nette Mann hat uns absichtlich falsche Info zum Tathergang
gegeben,um
irgendwie eigenen nutzen daraus zu schlagen. Aber wozu? Wenn es keine
Zeugen gab so könnte er sich ja auch genausogut aus der Sache ziehen
las-
sen indem er einfach nichts gesagt hätte, geschweige denn sich
selbst
noch als Verursacher darzustellen. Ausserdem hab ich selbst
sowohl die
Schubkarre, als auch die frisch aufgewühlte Erde um die Tannen
und
Blumenbeete bei ihm auf dem Grundstück gesehen. a) scheint also
nicht
zuzutreffen. (?!?!?!)
b) Die Versicherung, wie die Versicherungen nun mal so sind will sich
zunächst auf diesem Wege von der Zahlungspflich herausziehen.
Sie sind
doch meist ganz fleissig wenn es darum geht an Beiträge zu
erinnern und
diese einzunehmen, aber wenn es um's Bezahlen geht versuchen sie
sich
doch nach Möglichkeit davor zu drücken. Ich unterstelle hier
nicht in
diesem konkreten Fall, ich sage nur dass oben beschriebenes
Verhalten
nichts ungewöhnliches ist. Ausserdem, es ist meines Wissens
so,dass die
Versicherungen zwar unabhängige Sachverständige hinzuziehen, sie
dann
doch mit ihnen langfristig arbeiten, wenn sie sich mal festgelegt
haben.
Und nun frage ich mich inwieweit der Wille eines solchen
Sachverständigen
in jedem Fall die Kausalität zu sehen oder auch nicht zu sehen,
denn an
sich ist die Versicherungsgesellschaft ja sein Arbeitgeber. Wer
spuckt
schon in den Teller aus dem er zu speisen in Begriff ist.
Auch hier ist das nur eine Überlegung von mir und keine Unterstellung
generell !
Was denkt ihr also über die Sache? Wie sollte man reagieren? Ich will
mit Sicherheit auf die Erstattung der Reparaturkosten bestehen (ist
ein Batzen Geld!), will andererseits nicht noch zusätzliche Kosten
tragen, solte sich der Sachverständige dazu entschliesen seine
Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber zu behaupten und ebenfalls die
Schilderung des Schadenhergangs mit Schadenbild nicht in
Übereinstimmung bringen können.
Vielleicht hat jeman Erfahrung mit solchen Fällen.
Wäre echt super ein Paar Meinungen hier zu finden.
Gruss
Andrej Mironow
Theiss
2004-06-16 14:19:39 UTC
Permalink
Post by Wolf Golen
Der Verursacher wird doch genauso angeschrieben, bzw. er hat den Schaden
doch auch gemeldet.
Somit hat er die "Tat" doch auch zugegeben und warum nun das Getue der
Versicherung?
Achtung Falle: Wenn der Verursacher seine Schuld zugibt, dann verliert er
seinen Versicherungsschutz! Steht so oder aehnlich in den AGBs aller Ver-
sicherungen mit der Begruendung, nur so koenne man unberechtigte Ansprueche
abwehren.

Gruss Detlef
Frank Hucklenbroich
2004-06-16 15:01:56 UTC
Permalink
Post by Theiss
Post by Wolf Golen
Der Verursacher wird doch genauso angeschrieben, bzw. er hat den Schaden
doch auch gemeldet.
Somit hat er die "Tat" doch auch zugegeben und warum nun das Getue der
Versicherung?
Achtung Falle: Wenn der Verursacher seine Schuld zugibt, dann verliert er
seinen Versicherungsschutz!
Wie bitte? Er soll ja gar keine Schuld anerkennen sondern lediglich den
Tathergang schildern.

Was in dem Fall wohl unproblematisch ist.
Post by Theiss
Steht so oder aehnlich in den AGBs aller Ver-
sicherungen mit der Begruendung, nur so koenne man unberechtigte Ansprueche
abwehren.
Das mag in Bezug auf Autounfälle ja durchaus sinnvoll sein, aber wenn Dir
jemand per Schubkarre das Auto verkratzt ist die Schuldfrage doch
eindeutig.

Wir hatten bei uns in der Firma auch schon Haftpflichtschäden, da wird ein
Fragebogen geschickt was vorgefallen ist, den füllt man aus und gut ists.
Nach "Schuld" wird da nicht gefragt.

Grüße,

Frank
Elmar Haneke
2004-06-16 16:18:55 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Wie bitte? Er soll ja gar keine Schuld anerkennen sondern lediglich den
Tathergang schildern.
Die Schilderung des Unfall-Herganges ist sicherlich immer unproblematisch.

Ein explizites "Schuldanerkenntnis" ist immer blöde, da die Ursache ja durchaus
nicht so offensichtlich sein könnte, beispielsweise könnte die Schubkarre auf
Grund eines Defektes aus der Hand gerutscht sein.
Post by Frank Hucklenbroich
Nach "Schuld" wird da nicht gefragt.
Grundsätzlich sollte die Versicherung schon prüfen, ob der Anspruch dem Grunde
nach überhaupt berechtigt ist.

Elmar
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Bernd Sluka
2004-06-16 21:10:54 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
Post by Frank Hucklenbroich
Wie bitte? Er soll ja gar keine Schuld anerkennen sondern lediglich den
Tathergang schildern.
Die Schilderung des Unfall-Herganges ist sicherlich immer unproblematisch.
Ein explizites "Schuldanerkenntnis" ist immer blöde, da die Ursache ja durchaus
nicht so offensichtlich sein könnte, beispielsweise könnte die Schubkarre auf
Grund eines Defektes aus der Hand gerutscht sein.
Eine Schuldanerkenntnis schadet nur, wenn sie ohne Zustimmung der
Versicherung gegenüber dem Geschädigten abgegeben wird.

(f'up2)
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Theiss
2004-06-17 13:08:59 UTC
Permalink
Am Wed, 16 Jun 2004 18:18:55 +0200 schrieb Elmar Haneke in
Post by Elmar Haneke
Post by Frank Hucklenbroich
Wie bitte? Er soll ja gar keine Schuld anerkennen sondern lediglich den
Tathergang schildern.
Die Schilderung des Unfall-Herganges ist sicherlich immer unproblematisch.
Ein explizites "Schuldanerkenntnis" ist immer blöde, da die Ursache ja durchaus
nicht so offensichtlich sein könnte, beispielsweise könnte die Schubkarre auf
Grund eines Defektes aus der Hand gerutscht sein.
Eine Schuldanerkenntnis schadet nur, wenn sie ohne Zustimmung der
Versicherung gegenüber dem Geschädigten abgegeben wird.
Die erste Schilderung klang eben sehr danach, deshalb der HINWEIS auf die
moegliche Falle. Nach der Schadenmeldung an die Versicherung erhaelt man
in der Regel einen weiteren Fragebogen u.a. mit der Zeile "Haben sie ein
Schuldanerkenntnis abgegeben?" und da sollte man nicht JA ankreuzen.
Aber darauf hat der Fragende ja keinen Einfluss und die Situation wird
leider fuer ihn nur verkompliziert.

Gruss Detlef
Florian Roth
2004-06-17 15:00:39 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Theiss
Die erste Schilderung klang eben sehr danach, deshalb der HINWEIS auf die
moegliche Falle. Nach der Schadenmeldung an die Versicherung erhaelt man
in der Regel einen weiteren Fragebogen u.a. mit der Zeile "Haben sie ein
Schuldanerkenntnis abgegeben?" und da sollte man nicht JA ankreuzen.
Aber darauf hat der Fragende ja keinen Einfluss und die Situation wird
leider fuer ihn nur verkompliziert.
Es geht hier um eine Privathaftpflichtversicherung, nicht um eine
KFZ-Haftpflichtversicherung! Da ist nix mit Schuldanerkenntnis oder so,
sondern selbstverständlich gibt man zu dass man Schuld an der Sache war
und gerade deswegen nimmt man ja die Versicherung in Anspruch...

Ciao
Florian
Theiss
2004-06-18 11:22:11 UTC
Permalink
Post by Florian Roth
Hallo,
Post by Theiss
Die erste Schilderung klang eben sehr danach, deshalb der HINWEIS auf die
moegliche Falle. Nach der Schadenmeldung an die Versicherung erhaelt man
in der Regel einen weiteren Fragebogen u.a. mit der Zeile "Haben sie ein
Schuldanerkenntnis abgegeben?" und da sollte man nicht JA ankreuzen.
Aber darauf hat der Fragende ja keinen Einfluss und die Situation wird
leider fuer ihn nur verkompliziert.
Es geht hier um eine Privathaftpflichtversicherung, nicht um eine
KFZ-Haftpflichtversicherung! Da ist nix mit Schuldanerkenntnis oder so,
sondern selbstverständlich gibt man zu dass man Schuld an der Sache war
und gerade deswegen nimmt man ja die Versicherung in Anspruch...
Also in meinen Privathaftpflicht-AGBs steht das identisch - warum sollte
es auch in Haftpflichten fuer unterschiedliche Gebiete differieren. Die
Versicherung will Handlungsfreiheit fuer die "Abwehr unberechtigter Ansprueche"
und ein (vorheriges) Schuldanerkenntnis verletzt die sogenannten Obliegen-
heitspflichten des Versicherungsnehmers und kann die Versicherung von der
Leistung freistellen.

Gruss Detlef
Bernd Sluka
2004-06-19 18:57:43 UTC
Permalink
Post by Florian Roth
Es geht hier um eine Privathaftpflichtversicherung, nicht um eine
KFZ-Haftpflichtversicherung!
Kein Unterschied, außer daß Du in der flschaen Newsgroup schreibst.
Post by Florian Roth
Da ist nix mit Schuldanerkenntnis oder so,
sondern selbstverständlich gibt man zu dass man Schuld an der Sache war
und gerade deswegen nimmt man ja die Versicherung in Anspruch...
... und diese kann sich dann weigern, den Schaden zu bezahlen. Lies § 5
AHB.

(f'up2)
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Holger Pollmann
2004-06-16 16:34:36 UTC
Permalink
Theiss <***@gmx.de> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und
Zuname) einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr*
als unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein
Posting gar nicht bekommen haben, und da du unten auch deinen
Vornamen angibst, scheint es dir ja auch nichts auszumachen.

f'up nach dsrm, weil da ontopic
Post by Theiss
Post by Wolf Golen
Der Verursacher wird doch genauso angeschrieben, bzw. er hat den
Schaden doch auch gemeldet.
. ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Theiss
Achtung Falle: Wenn der Verursacher seine Schuld zugibt, dann
verliert er seinen Versicherungsschutz!
Achtung Falle: Genau lesen! Wenn der Versicherte die Handlugn
gegenüber SEINER Versicherugn zugibt, dürfte diese ihm daraus keinen
STrick drehen können - zumal er ihr gegenüber natürlich schon aus
Vertrag zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet ist.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni
Riefenstahl. Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer, 02.10.2003
Ulrich Mindrup
2004-06-16 15:57:01 UTC
Permalink
Post by Wolf Golen
Der Verursacher wird doch genauso angeschrieben, bzw. er hat den Schaden
doch auch gemeldet.
Somit hat er die "Tat" doch auch zugegeben und warum nun das Getue der
Versicherung?
Eventuell ist das eine "Standardprozedur" bei Fällen, die dort
verdächtig erscheinen?

Grüße

Ulrich

P.S.: F'up nach dsrm gesetzt
Siegfried Schmidt
2004-06-16 23:03:44 UTC
Permalink
Hallo Andrej,
Post by Andrej Mironow
Vielleicht hat jeman Erfahrung mit solchen Fällen.
Wäre echt super ein Paar Meinungen hier zu finden.
In einem ähnlicher Haftpflicht-Fall hat die Versicherung ein Gutachten
erstellen lassen, mit Hinweis darauf ohne weitere Begründung oder
Einsicht die Übernahme abgelehnt und gegen beide Strafanzeige erstellt.

Erst mit der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft hat der
Anspruchssteller überhaupt erfahren, auf was die Versicherung hinauswill,
denn weiterer Schriftverkehr wurde abgeblockt. Beschwerden und Bitten um
Erklärung an die Geschäftsleitung blieben ohne Erfolg. Bewegung kam erst
wieder in die Sache, weil der Geschädigte zufällig Aktionär der
Gesellschaft ist und schriftlich beim Vorstandvorsitzenden drohte, die
Handhabung von Schadensfällen auf der gerade fälligen Hauptversammlung
zur Sprache zu bringen. Daraufhin kam es zu einem Gesprächangebot mit der
Geschäftsführung der Landesniederlassung, in dem nach nach 6 Monaten
endlich die strittigen Punkte besprochen wurden und auch eine Art
Entschuldigung für das Verhalten der Mitarbeiter erfolgte. Das Verfahren
wurde daraufhin eingestellt.

Ach ja, es ging um weniger als 1kEur. Prüfe also Deinen Rechtsschutz und
kauf schon mal Aktien.

Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Markus Scholz
2004-06-17 04:51:42 UTC
Permalink
Post by Siegfried Schmidt
In einem ähnlicher Haftpflicht-Fall hat die Versicherung ein Gutachten
erstellen lassen, mit Hinweis darauf ohne weitere Begründung oder
Einsicht die Übernahme abgelehnt und gegen beide Strafanzeige erstellt.
Was war denn das für ein Saftladen?

CU Markus
--
Post by Siegfried Schmidt
Frage lautet: hat der fahrbare Untersatz einen Einfluß auf die eigene
Attraktivität gegenüber Frauen?
Egal, Hauptsache die Nebelscheinwerfer sind an.
Gert C. Hautzel zu Ingo in d.e.f.a
Siegfried Schmidt
2004-06-18 00:09:08 UTC
Permalink
Hallo Markus,
Post by Markus Scholz
Was war denn das für ein Saftladen?
Zufälligerweise die größte Versicherung in D.

Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Christian @Soemtron
2004-06-17 11:35:00 UTC
Permalink
Post by Andrej Mironow
geben lassen. Wir sind dabei verblieben, dass er den Schaden der
Versicherung melden wird und, dass diese sich dann bei mir meldet.
So war es auch. Ich bekam post von seiner Versicherung und habe in
einem Fragebogen den Schaden und den Hergang laut der Schilderung
des Verursachers auch schriftflich wiedergegeben. Dabei sollte ich
_Er_ hat den Schaden verursacht, von _ihm_ hast Du Geld zu bekommen.
Was er dazu mit seiner Versicherung abzieht, ist seine Sache.

Irgendwie auffällig und evtl. verdächtig, wie ihr das handhabt. Man
könnte evtl. auf die Idee kommen, daß da gemogelt wird.
Post by Andrej Mironow
Wir konnten das Schadenbild mit dem geschilderten Schadenereignis
nicht in Übereinstimmung bringen. In dieser Angelegenheit steht nun
Sowas kenne ich auch. :-( Typische Hinhalte-Taktik, die Dich in diesem
Falle nicht mal was angeht. Laß den Verursacher sich kümmern.

cu,
Christian

PGP Key (RSA) available.

PS. bei Crossposts sollte man die Gruppe angeben, wo diskutiert werden
soll.
Lesen Sie weiter auf narkive:
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