Andrej Mironow
2004-06-16 11:49:04 UTC
Hallo Group!
folgende Sache beunruhigt heute mein Gemüt:
Ich war mit meiner Frau vor einigen Wochen zu besuch bei unseren
Freunden
in Münster. Wir wollten einen Spaziergang in der Stadt machen und
haben unser
Auto in einer der Strassen noch ausserhalb der Satdtmitte abgestellt,
um zu Fuss in die Stadt zu gehen. Als wir zurückkamen habe ich
ziemlich bald einen nicht zu übersehenden grossen Kratzer auf der
Beifahrertür gemerkt. Glück im Unglück, der besitzer des Hauses in
dieser Strasse an dessen Grundstück unser Auto am Strassenrand (auf
ausgewiesenen Parkfläche !) stand, hat uns wohl schon erwartet und hat
die "Tat" auch zugegeben. Er hat wohl mit einer Schubkarre Erde von
bzw.zu seinen Anpflanzungen auf äusseren Rändern des Grundstücks
aussenrum transportieren wollen und dabei ist ihm wohl die Schubkarre
aus den Händen geglitten als er aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Der Mann hat ohne Widerrede erklärt den
Schaden zu übernehmen bzw. diesen von seiner bestehenden
Haftpflichtversicherung regeln
zu lassen.
Ich habe mir den "Tat"hergang erklären lassen und seine Adresse und
Personalien
geben lassen. Wir sind dabei verblieben, dass er den Schaden der
Versicherung melden wird und, dass diese sich dann bei mir meldet. So
war es auch. Ich bekam post von seiner Versicherung und habe in einem
Fragebogen den Schaden und den Hergang laut der Schilderung des
Verursachers auch schriftflich wiedergegeben. Dabei sollte ich nocht
einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens, sowie Fotos
von der beschädigten stelle. So auch abgeschickt!
Nun bekomme ich wieder Post von der Versicherung:
Genauer Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Mironow,
Wir konnten das Schadenbild mit dem geschilderten Schadenereignis
nicht in Übereinstimmung bringen. In dieser Angelegenheit steht nun
die Entscheidung an. ob ein Sachverständiger, der eine
Plausibilitätsprüfung vornehmen kann, eingeschaltet wird. Bevor wir
diesen Sachverständigen einschalten, möchten wir Ihnen die Gelegenheit
geben, die Geltendmachung der Forderungen zu überdenken. Sollten Sie
weiterhin Forderungen geltend machen und der dann eingeschaltete
Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass des Schadenbild
tatsächlich nicht zum Schadenhergang passt, müssten wir die dann
anfallenden Kosten von Ihnen zurückfordern.
mfg
.... "
Wie soll ich in einem solchen Falle reagieren. Ich habe den
Schadenhergang so geschildert wie ich diesen von dem Verursacher
erläutert bekommen habe. Ich war selbst nicht dabei und konnte
dementsprechend auch keine eigene Version des Hergangs haben. Obwohl
wir zu viert waren (wir und unsere Freunde) können sie keine Zeugen
des Hergangs sein, da wir ja zusammen unterwegs waren. Weitere Zeugen
sin nicht bekannt.
Nun gibt es meinem Verständnis nach zwei möglichkeiten:
a) der nette Mann hat uns absichtlich falsche Info zum Tathergang
gegeben,um
irgendwie eigenen nutzen daraus zu schlagen. Aber wozu? Wenn es keine
Zeugen gab so könnte er sich ja auch genausogut aus der Sache ziehen
las-
sen indem er einfach nichts gesagt hätte, geschweige denn sich
selbst
noch als Verursacher darzustellen. Ausserdem hab ich selbst
sowohl die
Schubkarre, als auch die frisch aufgewühlte Erde um die Tannen
und
Blumenbeete bei ihm auf dem Grundstück gesehen. a) scheint also
nicht
zuzutreffen. (?!?!?!)
b) Die Versicherung, wie die Versicherungen nun mal so sind will sich
zunächst auf diesem Wege von der Zahlungspflich herausziehen.
Sie sind
doch meist ganz fleissig wenn es darum geht an Beiträge zu
erinnern und
diese einzunehmen, aber wenn es um's Bezahlen geht versuchen sie
sich
doch nach Möglichkeit davor zu drücken. Ich unterstelle hier
nicht in
diesem konkreten Fall, ich sage nur dass oben beschriebenes
Verhalten
nichts ungewöhnliches ist. Ausserdem, es ist meines Wissens
so,dass die
Versicherungen zwar unabhängige Sachverständige hinzuziehen, sie
dann
doch mit ihnen langfristig arbeiten, wenn sie sich mal festgelegt
haben.
Und nun frage ich mich inwieweit der Wille eines solchen
Sachverständigen
in jedem Fall die Kausalität zu sehen oder auch nicht zu sehen,
denn an
sich ist die Versicherungsgesellschaft ja sein Arbeitgeber. Wer
spuckt
schon in den Teller aus dem er zu speisen in Begriff ist.
Auch hier ist das nur eine Überlegung von mir und keine Unterstellung
generell !
Was denkt ihr also über die Sache? Wie sollte man reagieren? Ich will
mit Sicherheit auf die Erstattung der Reparaturkosten bestehen (ist
ein Batzen Geld!), will andererseits nicht noch zusätzliche Kosten
tragen, solte sich der Sachverständige dazu entschliesen seine
Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber zu behaupten und ebenfalls die
Schilderung des Schadenhergangs mit Schadenbild nicht in
Übereinstimmung bringen können.
Vielleicht hat jeman Erfahrung mit solchen Fällen.
Wäre echt super ein Paar Meinungen hier zu finden.
Gruss
Andrej Mironow
folgende Sache beunruhigt heute mein Gemüt:
Ich war mit meiner Frau vor einigen Wochen zu besuch bei unseren
Freunden
in Münster. Wir wollten einen Spaziergang in der Stadt machen und
haben unser
Auto in einer der Strassen noch ausserhalb der Satdtmitte abgestellt,
um zu Fuss in die Stadt zu gehen. Als wir zurückkamen habe ich
ziemlich bald einen nicht zu übersehenden grossen Kratzer auf der
Beifahrertür gemerkt. Glück im Unglück, der besitzer des Hauses in
dieser Strasse an dessen Grundstück unser Auto am Strassenrand (auf
ausgewiesenen Parkfläche !) stand, hat uns wohl schon erwartet und hat
die "Tat" auch zugegeben. Er hat wohl mit einer Schubkarre Erde von
bzw.zu seinen Anpflanzungen auf äusseren Rändern des Grundstücks
aussenrum transportieren wollen und dabei ist ihm wohl die Schubkarre
aus den Händen geglitten als er aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Der Mann hat ohne Widerrede erklärt den
Schaden zu übernehmen bzw. diesen von seiner bestehenden
Haftpflichtversicherung regeln
zu lassen.
Ich habe mir den "Tat"hergang erklären lassen und seine Adresse und
Personalien
geben lassen. Wir sind dabei verblieben, dass er den Schaden der
Versicherung melden wird und, dass diese sich dann bei mir meldet. So
war es auch. Ich bekam post von seiner Versicherung und habe in einem
Fragebogen den Schaden und den Hergang laut der Schilderung des
Verursachers auch schriftflich wiedergegeben. Dabei sollte ich nocht
einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens, sowie Fotos
von der beschädigten stelle. So auch abgeschickt!
Nun bekomme ich wieder Post von der Versicherung:
Genauer Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Mironow,
Wir konnten das Schadenbild mit dem geschilderten Schadenereignis
nicht in Übereinstimmung bringen. In dieser Angelegenheit steht nun
die Entscheidung an. ob ein Sachverständiger, der eine
Plausibilitätsprüfung vornehmen kann, eingeschaltet wird. Bevor wir
diesen Sachverständigen einschalten, möchten wir Ihnen die Gelegenheit
geben, die Geltendmachung der Forderungen zu überdenken. Sollten Sie
weiterhin Forderungen geltend machen und der dann eingeschaltete
Sachverständige zu dem Schluss kommen, dass des Schadenbild
tatsächlich nicht zum Schadenhergang passt, müssten wir die dann
anfallenden Kosten von Ihnen zurückfordern.
mfg
.... "
Wie soll ich in einem solchen Falle reagieren. Ich habe den
Schadenhergang so geschildert wie ich diesen von dem Verursacher
erläutert bekommen habe. Ich war selbst nicht dabei und konnte
dementsprechend auch keine eigene Version des Hergangs haben. Obwohl
wir zu viert waren (wir und unsere Freunde) können sie keine Zeugen
des Hergangs sein, da wir ja zusammen unterwegs waren. Weitere Zeugen
sin nicht bekannt.
Nun gibt es meinem Verständnis nach zwei möglichkeiten:
a) der nette Mann hat uns absichtlich falsche Info zum Tathergang
gegeben,um
irgendwie eigenen nutzen daraus zu schlagen. Aber wozu? Wenn es keine
Zeugen gab so könnte er sich ja auch genausogut aus der Sache ziehen
las-
sen indem er einfach nichts gesagt hätte, geschweige denn sich
selbst
noch als Verursacher darzustellen. Ausserdem hab ich selbst
sowohl die
Schubkarre, als auch die frisch aufgewühlte Erde um die Tannen
und
Blumenbeete bei ihm auf dem Grundstück gesehen. a) scheint also
nicht
zuzutreffen. (?!?!?!)
b) Die Versicherung, wie die Versicherungen nun mal so sind will sich
zunächst auf diesem Wege von der Zahlungspflich herausziehen.
Sie sind
doch meist ganz fleissig wenn es darum geht an Beiträge zu
erinnern und
diese einzunehmen, aber wenn es um's Bezahlen geht versuchen sie
sich
doch nach Möglichkeit davor zu drücken. Ich unterstelle hier
nicht in
diesem konkreten Fall, ich sage nur dass oben beschriebenes
Verhalten
nichts ungewöhnliches ist. Ausserdem, es ist meines Wissens
so,dass die
Versicherungen zwar unabhängige Sachverständige hinzuziehen, sie
dann
doch mit ihnen langfristig arbeiten, wenn sie sich mal festgelegt
haben.
Und nun frage ich mich inwieweit der Wille eines solchen
Sachverständigen
in jedem Fall die Kausalität zu sehen oder auch nicht zu sehen,
denn an
sich ist die Versicherungsgesellschaft ja sein Arbeitgeber. Wer
spuckt
schon in den Teller aus dem er zu speisen in Begriff ist.
Auch hier ist das nur eine Überlegung von mir und keine Unterstellung
generell !
Was denkt ihr also über die Sache? Wie sollte man reagieren? Ich will
mit Sicherheit auf die Erstattung der Reparaturkosten bestehen (ist
ein Batzen Geld!), will andererseits nicht noch zusätzliche Kosten
tragen, solte sich der Sachverständige dazu entschliesen seine
Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber zu behaupten und ebenfalls die
Schilderung des Schadenhergangs mit Schadenbild nicht in
Übereinstimmung bringen können.
Vielleicht hat jeman Erfahrung mit solchen Fällen.
Wäre echt super ein Paar Meinungen hier zu finden.
Gruss
Andrej Mironow