Post by Udo Steinbachwas eigentlich als Radschnellweg definiert ist
Wer wo was wie ist das definiert?
Z.B. hier
https://www.radschnellwege.nrw/fileadmin/user_upload/downloads/Leitfaden/Aenderungsdienst02-2020-11/Leitfaden_RSW_vollstaendig_Nov2020.pdf
(Kapitel 3.2):
| • Die RSV sollen hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglichen. Die
| Zeitverluste durch Anhalten und Warten insbesondere an
| Verknüpfungspunkten sollen minimiert werden, sodass mindestens eine
| durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h erreicht werden
| kann.
| • Die Breite der RSV soll gewährleisten, dass sich zwei Radfahrende je
| Fahrtrichtung begegnen können (≥ 4,00 m).
| • Bei Einrichtungsradwegen sollen zwei Radfahrende nebeneinanderfahren
| und ohne Störung durch einen Dritten überholt werden können (≥ 3,00
| m).
| • Durch begleitende Gehwege wird die Nutzung für den Radund
| Fußverkehr getrennt und ein ungehindertes Radfahren gewährleistet
| sowie die Verkehrssicherheit verbessert.
| • Die Trennung von Fußund Radverkehr kann sowohl durch Neubau von
| Gehwegen als auch durch Nutzung vorhandener Wege in Sichtweite zur
| RSV gewährleistet werden.
| • Der Betriebs- und Winterdienst wird in demselben Standard wie bei
| Landesstraßen durchgeführt.
| • Innerorts werden die RSV durchgängig beleuchtet, außerorts in
| besonderen abzustimmenden Fällen.
| • Die Wiedererkennbarkeit von RSV wird durch einheitliche
| Design-Elemente und einheitliche Standards gewährleistet.
| • Die Durchfahrthöhen und Konstruktionen der Brücken sowie der Aufbau
| und die Tragfähigkeit der Asphaltdecke garantieren durchgängig die
| Befahrbarkeit der RSV durch Unterhaltungs- und
| Betriebsdienstfahrzeuge sowie durch Notfallfahrzeuge.
...
| • Trassierung mit einer Entwurfsgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h
| • Zeitverluste durch Anhalten und Warten höchstens 15 Sekunden
| außerorts und 30 Sekunden innerorts je Kilometer
| • Direkte, umwegfreie Linienführung
| • Knotenpunkte mit möglichst bevorrechtigter Führung des Radverkehrs
| • Weitgehende Separation von Kfz-Verkehr
| • Separation von Fußgängerverkehr durch begleitende Gehwege
| • Hohe Belagsqualität in Asphalt oder in begründeten Ausnahmen in
| Pflaster ohne Fase
| • Freihalten von Einbauten in der RSV
| • Längsneigungen sollten 3 % nicht überschreiten, max. sind 6 %
| zugelassen.
...
| • Keine Bordsteine quer zur RSV
| • Bei Auf- und Abfahrten sind Höhendifferenzen durch den Einsatz von
| Nullabsenkungen auszugleichen.
| • Stetige Gradientenführung
| • Barrierefreie Gestaltung der Gehwegbereiche und Querungen nach dem
| Leitfaden Barrierefreiheit des Landesbetriebs Straßenbau NRW
Da sind einige Punkte dabei, die bei der von Gerald beschriebenen
Trassenführung wahrscheinlich nicht eingehalten werden.
hp