Discussion:
Vorfahrtsregel im verkehrsberuhigten Bereich
(zu alt für eine Antwort)
Jens Arne Maennig
2012-09-25 06:45:44 UTC
Permalink
Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs findet sich folgende Situation:

Foto: Loading Image...
Karte: http://mnng.de/10n (Blick auf dem Foto von der Markierung Richtung
Südosten)

Der von rechts einmündende Straßenteil ist durch eine bordsteinartige
Ablaufrinne abgetrennt.

Wenn sich ein Fahrzeug in Blickrichtung auf dem Foto bewegt und eines sich
von rechts nähert, welches hat dann Vorfahrt? Hat überhaupt eines Vorfahrt?
Welche verkehrsrechtlichen Bestimmungen liegen in diesem Fall zugrunde?

Danke für alle kompetenten Informationen.

Jens
Jens Fittig
2012-09-25 07:37:07 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Foto: http://cricetus.com/einmuendung.jpg
Karte: http://mnng.de/10n (Blick auf dem Foto von der Markierung Richtung
Südosten)
Der von rechts einmündende Straßenteil ist durch eine bordsteinartige
Ablaufrinne abgetrennt.
Wenn sich ein Fahrzeug in Blickrichtung auf dem Foto bewegt und eines sich
von rechts nähert, welches hat dann Vorfahrt? Hat überhaupt eines Vorfahrt?
Welche verkehrsrechtlichen Bestimmungen liegen in diesem Fall zugrunde?
IMHO ist das eindeutig eine abgetrennte Grundstückszufahrt. In diesem
Fall gilt dann kein Rechts vor Links gegenüber der Strasse den Garagen
entlang.

Wobei ich hier dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt geben
würde wenn er keine deutlichen Anstalten macht zu halten. Bevor es zu
irgendwelchen brenzligen Situationen oder gar zum Crash kommt.
Jens Fittig
2012-09-25 07:44:33 UTC
Permalink
Post by Jens Fittig
IMHO ist das eindeutig eine abgetrennte Grundstückszufahrt.
Habe jetzt erst das Luftbild angeschaut. Ist also keine Zufahrt
sondern eine Strasse.

AFAIK haben aber Strassen mit so einer Abtrennung keine Rechts- vor
Links-Vorfahrt.
Post by Jens Fittig
Wobei ich hier dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt geben
würde wenn er keine deutlichen Anstalten macht zu halten. Bevor es zu
irgendwelchen brenzligen Situationen oder gar zum Crash kommt.
Armin Wolf
2012-09-25 07:53:12 UTC
Permalink
Post by Jens Fittig
IMHO ist das eindeutig eine abgetrennte Grundstückszufahrt. In diesem
Fall gilt dann kein Rechts vor Links gegenüber der Strasse den Garagen
entlang.
Starte Google- Maps, suche nach "bodmerstraße" und sieh es Dir
genau an: Es handelt sich um eine komplette verkehrsberuhigte
Zone, die durch diese "Grundstückszufahrt" erschlossen wird.

Die OP- Frage ist insofern berechtigt, und im Zweifel gilt hier rechts
vor links bzw. § 1 StVO.

<https://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=bodmerstra%C3%9Fe&aq=&sll=48.917413,11.407993&sspn=5.306862,11.975098&vpsrc=6&t=h&ie=UTF8&hq=&hnear=Bodmerstra%C3%9Fe,+85622+Feldkirchen,+Oberbayern,+Bayern&ll=48.149241,11.735515&spn=0.00093,0.001462&deg=180&z=20>
Theodor.Hellwald
2012-09-25 08:11:48 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Jens Fittig
IMHO ist das eindeutig eine abgetrennte Grundstückszufahrt. In diesem
Fall gilt dann kein Rechts vor Links gegenüber der Strasse den Garagen
entlang.
Starte Google- Maps, suche nach "bodmerstraße" und sieh es Dir
genau an: Es handelt sich um eine komplette verkehrsberuhigte
Zone, die durch diese "Grundstückszufahrt" erschlossen wird.
Die OP- Frage ist insofern berechtigt, und im Zweifel gilt hier rechts
vor links bzw. § 1 StVO.
<https://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=bodmerstra%C3%9Fe&aq=&sll=48.917413,11.407993&sspn=5.306862,11.975098&vpsrc=6&t=h&ie=UTF8&hq=&hnear=Bodmerstra%C3%9Fe,+85622+Feldkirchen,+Oberbayern,+Bayern&ll=48.149241,11.735515&spn=0.00093,0.001462&deg=180&z=20>
So ein Ding haben wir in der nächsten Stadt auch, durch Rinnstein
'abgetrennte' Strasse. Ergebnis: Nach dem Crash (und vorher auf
Nachfrage) sagten Polizei und Ordnungsamt der Kommune das es
rechtsvorlinks sei, das AG sah das anders und verneinte dies! Also
letztendlich sehr umstritten, worauf soll ein Fahrzeuglenker noch
achten? Ob der Rinnstein durchgezogen ist oder nicht? Welche Farbe die
Blätter der Alleebäume haben? Insbesonders von vor und hinter der
Einmündung eine Reihe Parkplätze neben der Fahrbahn sind.... MfG theo
Jens Arne Maennig
2012-09-26 06:20:28 UTC
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Post by Theodor.Hellwald
Nach dem Crash (und vorher auf
Nachfrage) sagten Polizei und Ordnungsamt der Kommune das es
rechtsvorlinks sei, das AG sah das anders und verneinte dies!
Danke an alle! Das Ergebnis bestätigt also, was ich vermutet habe: Nix
genaues weiß man nicht.

Jens
Markus Imhof
2012-09-26 06:35:15 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Post by Armin Wolf
Post by Jens Fittig
IMHO ist das eindeutig eine abgetrennte Grundstückszufahrt. In diesem
Fall gilt dann kein Rechts vor Links gegenüber der Strasse den Garagen
entlang.
Starte Google- Maps, suche nach "bodmerstraße" und sieh es Dir
genau an: Es handelt sich um eine komplette verkehrsberuhigte
Zone, die durch diese "Grundstückszufahrt" erschlossen wird.
Die OP- Frage ist insofern berechtigt, und im Zweifel gilt hier rechts
vor links bzw. § 1 StVO.
<https://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=bodmerstr...>
So ein Ding haben wir in der nächsten Stadt auch, durch Rinnstein
'abgetrennte' Strasse. Ergebnis: Nach dem Crash (und vorher auf
Nachfrage) sagten Polizei und Ordnungsamt der Kommune das es
rechtsvorlinks sei, das AG sah das anders und verneinte dies! Also
letztendlich sehr umstritten, worauf soll ein Fahrzeuglenker noch
achten? Ob der Rinnstein durchgezogen ist oder nicht?
Siehe §10 StVO: "Wer...über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
Fahrbahn einfahren...will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist..."

Daß Polizei, Ordnungsamt und Straßenbauamt sich mit der StVO nicht
auskennen (oder sie bewußt ignorieren) ist nichts neues.

Gruß
Markus
Oliver Schwickert
2012-09-26 19:06:00 UTC
Permalink
Post by Markus Imhof
Siehe §10 StVO: "Wer...über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
Fahrbahn einfahren...will, [...]
Im verkehrsberuhigten Bereich gibts doch gar keine Fahrbahn?!
Heiko Jacobs
2012-09-27 09:30:52 UTC
Permalink
Post by Oliver Schwickert
Post by Markus Imhof
Siehe §10 StVO: "Wer...über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
Fahrbahn einfahren...will, [...]
Abgesenkt!
... setzt voraus, dass er durchgehend ist und zuvor hoch ...
... laut Bouskas letzter kommentierter StVO mit netten Bildchen.
Nicht dauerniedrige Bordsteine oder lückenhafte oder oder ...
Statt Tagesfahrlicht sollte lieber der Einbau von Goldwaagen
in Neufahrzeuge vorgeschrieben sein ...
Post by Oliver Schwickert
Im verkehrsberuhigten Bereich gibts doch gar keine Fahrbahn?!
Wurde hierzugrupp nicht schon die These aufgestellt, dass
in verkehrsberuhigten Bereichen selbst Grundstückszufahrten
rechts vor links zu gewähren sei ob des Mangels an einer Fahrbahn?
Henning Koch
2012-09-27 10:23:36 UTC
Permalink
Post by Heiko Jacobs
Post by Oliver Schwickert
Post by Markus Imhof
Siehe §10 StVO: "Wer...über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
Fahrbahn einfahren...will, [...]
Abgesenkt!
... setzt voraus, dass er durchgehend ist und zuvor hoch ...
... laut Bouskas letzter kommentierter StVO mit netten Bildchen.
Nicht dauerniedrige Bordsteine oder lückenhafte oder oder ...
eine große Herausforderung, das als normaler Verkehrsteilnehmer zu
unterscheiden...
Post by Heiko Jacobs
Statt Tagesfahrlicht sollte lieber der Einbau von Goldwaagen
in Neufahrzeuge vorgeschrieben sein ...
man sollte den Straßenbaubehörden vorschreiben, einfach und leicht
erkennbare Vorfahrtregelungen herzustellen!
Post by Heiko Jacobs
Post by Oliver Schwickert
Im verkehrsberuhigten Bereich gibts doch gar keine Fahrbahn?!
Wurde hierzugrupp nicht schon die These aufgestellt, dass
in verkehrsberuhigten Bereichen selbst Grundstückszufahrten
rechts vor links zu gewähren sei ob des Mangels an einer Fahrbahn?
rechts vor links eher nicht.

"Gegenseitige Rücksicht" schon eher (im Gegensatz zum absoluten
Nachrang, der normalerweise beim Einfahren auf die Fahrbahn gilt)
Theodor.Hellwald
2012-10-02 10:37:30 UTC
Permalink
Post by Oliver Schwickert
Post by Markus Imhof
Siehe §10 StVO: "Wer...über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
Fahrbahn einfahren...will, [...]
Im verkehrsberuhigten Bereich gibts doch gar keine Fahrbahn?!
Genau das ist der Knackpunkt, es sieht zwar aus wie ein Rinnstein ist
aber eben zur Fahrbahn.....
Heinrich Pfeifer
2012-09-26 06:55:30 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
So ein Ding haben wir in der nächsten Stadt auch, durch Rinnstein
'abgetrennte' Strasse. Ergebnis: Nach dem Crash (und vorher auf
Nachfrage) sagten Polizei und Ordnungsamt der Kommune das es
rechtsvorlinks sei, das AG sah das anders und verneinte dies! Also
letztendlich sehr umstritten, worauf soll ein Fahrzeuglenker noch
achten? Ob der Rinnstein durchgezogen ist oder nicht? Welche Farbe die
Blätter der Alleebäume haben? Insbesonders von vor und hinter der
Einmündung eine Reihe Parkplätze neben der Fahrbahn sind.... MfG theo
wir hatten hier die selbe Situation innerhalb einer 30er-Zone. Die
einmündende Straße ist eindeutig eine solche mit eigenem Namen und hat
trotzdem einen flachen Bordstein zur Querstraße.

Nachdem ich von Polizei und Ordnungsamt widersprüchliche Auskünfte
erhalten hatte, ob nun rechts-vor-links gilt oder nicht, ließ sich das
Ordnungsamt überreden, die Vorfahrt durch Schilder zu regeln.
--
Heinrich
mail: new<at>gartrip.de
Theodor.Hellwald
2012-10-02 10:40:43 UTC
Permalink
Post by Heinrich Pfeifer
Post by Theodor.Hellwald
So ein Ding haben wir in der nächsten Stadt auch, durch Rinnstein
'abgetrennte' Strasse. Ergebnis: Nach dem Crash (und vorher auf
Nachfrage) sagten Polizei und Ordnungsamt der Kommune das es
rechtsvorlinks sei, das AG sah das anders und verneinte dies! Also
letztendlich sehr umstritten, worauf soll ein Fahrzeuglenker noch
achten? Ob der Rinnstein durchgezogen ist oder nicht? Welche Farbe die
Blätter der Alleebäume haben? Insbesonders von vor und hinter der
Einmündung eine Reihe Parkplätze neben der Fahrbahn sind.... MfG theo
wir hatten hier die selbe Situation innerhalb einer 30er-Zone. Die
einmündende Straße ist eindeutig eine solche mit eigenem Namen und hat
trotzdem einen flachen Bordstein zur Querstraße.
Nachdem ich von Polizei und Ordnungsamt widersprüchliche Auskünfte
erhalten hatte, ob nun rechts-vor-links gilt oder nicht, ließ sich das
Ordnungsamt überreden, die Vorfahrt durch Schilder zu regeln.
Achso, ich vergass, die komplette Stadt ist eine 30er Zone. Komisch nur
das es keine grüne Welle gibt bei 30, obwohl ausgeschildert. Die gibts
nur bei 50 zumindest dann wenn geblitzt wird und ein Schelm wer böses
dabei denkt!^^ MfG theo
Jens Fittig
2012-09-25 08:15:59 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Jens Fittig
IMHO ist das eindeutig eine abgetrennte Grundstückszufahrt. In diesem
Fall gilt dann kein Rechts vor Links gegenüber der Strasse den Garagen
entlang.
Starte Google- Maps, suche nach "bodmerstraße" und sieh es Dir
genau das habe ich gemacht
Post by Armin Wolf
Es handelt sich um eine komplette verkehrsberuhigte
Zone, die durch diese "Grundstückszufahrt" erschlossen wird.
und deshalb mein erstes Posting korrigiert.
Post by Armin Wolf
Die OP- Frage ist insofern berechtigt, und im Zweifel gilt hier rechts
vor links bzw. § 1 StVO.
Du weisst aber schon, welche Regelung bei solchen abgetrennten
"Strassen" gilt?

Und daß ich im Zweifel demjenigen, der von rechts kommt, die Vorfahrt
gewähren würde, habe ich ja auch geschrieben.
Juergen Roesener
2012-09-25 08:59:16 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Die OP- Frage ist insofern berechtigt, und im Zweifel gilt hier rechts
vor links bzw. § 1 StVO.
^^^^^^^^

Sowohl Polizei, als auch ein Richter waren hier in einem ähnlich
gelagerten Fall der Auffassung, dass es innerhalb einer
verkehrsberuhigten Zone überhaupt keine Vorfahrtsregelung gibt,
sondern ausschließlich das 'Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme'.
Die erlaubten und deshalb auch unterstellten Geschwindigkeiten seien
so gering, dass eine Verständigung zwischen den Beteiligten immer
möglich sein müsse.

Aktenzeichen habe ich leider nicht, sondern nur die Angaben meiner
beiden beteiligten Nachbarn zur Rechten und zur Linken. :-) Jeder
durfte seinen Schaden selbst tragen.
Stefan Schmitz
2012-09-25 15:45:41 UTC
Permalink
Post by Juergen Roesener
Sowohl Polizei, als auch ein Richter waren hier in einem ähnlich
gelagerten Fall der Auffassung, dass es innerhalb einer
verkehrsberuhigten Zone überhaupt keine Vorfahrtsregelung gibt,
sondern ausschließlich das 'Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme'.
Die erlaubten und deshalb auch unterstellten Geschwindigkeiten seien
so gering, dass eine Verständigung zwischen den Beteiligten immer
möglich sein müsse.
Aktenzeichen habe ich leider nicht, sondern nur die Angaben meiner
beiden beteiligten Nachbarn zur Rechten und zur Linken. :-) Jeder
durfte seinen Schaden selbst tragen.
Wenn die Geschwindigkeiten tatsächlich so niedrig waren wie erlaubt,
kann ein Unfall auch nur durch extreme Sturheit beider Seiten
entstehen. Dann kann man nicht anders urteilen.

Aber ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass (mindestens) einer
viel zu schnell war. Und der sollte dann auch die Schuld bekommen.
Jaakob Kind
2012-10-05 08:57:13 UTC
Permalink
Post by Juergen Roesener
Die erlaubten und deshalb auch unterstellten Geschwindigkeiten seien
so gering, dass eine Verständigung zwischen den Beteiligten immer
möglich sein müsse.
Aktenzeichen habe ich leider nicht, sondern nur die Angaben meiner
beiden beteiligten Nachbarn zur Rechten und zur Linken. :-) Jeder
durfte seinen Schaden selbst tragen.
Wenn jemand zu diesem Thema ein Urteil fände, fände ich das sehr
interessant. Ich gewinne nämlich langsam den Eindruck, dass diese Frage
nicht so richtig geklärt ist.
Wenn man die Schrittgeschwindigkeit einhält, ist es zwar eher eine
theoretische Frage, aber ich würde ja schon gern wissen, wie die Rechtslage
ist, wenn mir einer von denen, die chronisch zu schnell unterwegs sind, in
die Seite fährt.

Viele Grüße
Jaakob
Armin Wolf
2012-10-06 07:36:35 UTC
Permalink
aber ich würde ja schon gern wissen, wie die Rechtslage ist, wenn mir
einer von denen, die chronisch zu schnell unterwegs sind, in die Seite
fährt.
Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus:
Du führst in Schrittgeschwindikgeit über den Bordstein. siehst
einen Raser von links, trittst auf die Bremse und stehst sofort.

Der andere Fahrer schlittert Dir mit ca. noch 30 km/h in die Seite.

Sicherlich werden die Richter unterschiedlich entscheiden, aber
Auslöser des Unfalls war nicht eine Mißachtung der Vorfahrt,
sondern die überhöhte Geschwindigkeit, die auch ohne Gefähr-
dung oder Unfall drastische Folgen hat:

Normal geht man ab 31 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft
4 Wochen zu Fuß!
Theodor.Hellwald
2012-10-07 21:49:34 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
aber ich würde ja schon gern wissen, wie die Rechtslage ist, wenn mir
einer von denen, die chronisch zu schnell unterwegs sind, in die Seite
fährt.
Du führst in Schrittgeschwindikgeit über den Bordstein. siehst
einen Raser von links, trittst auf die Bremse und stehst sofort.
Der andere Fahrer schlittert Dir mit ca. noch 30 km/h in die Seite.
Sicherlich werden die Richter unterschiedlich entscheiden, aber
Auslöser des Unfalls war nicht eine Mißachtung der Vorfahrt,
sondern die überhöhte Geschwindigkeit, die auch ohne Gefähr-
Normal geht man ab 31 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft
4 Wochen zu Fuß!
Nun, du kannst mit Abstand Null zur rechten Seite an einer Mauer stehen,
der Typ der dir entgegenkommt fährt auf deiner Spur und du bekommst vorm
AG Hannover 30% Schuld aus der Betriebsgefahr heraus weil ja der Motor
lief und du bis eben noch gefahren bist. Aber zum Zeitpunkt der
Kollision hat der Wagen mit Zeugen gestanden! Erst das Landgericht
rückte den Schwachsinn wieder gerade! MfG theo
Armin Wolf
2012-10-08 03:38:23 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Nun, du kannst mit Abstand Null zur rechten Seite an einer Mauer stehen,
der Typ der dir entgegenkommt fährt auf deiner Spur und du bekommst vorm
AG Hannover 30% Schuld aus der Betriebsgefahr heraus weil ja der Motor
lief und du bis eben noch gefahren bist. Aber zum Zeitpunkt der Kollision
hat der Wagen mit Zeugen gestanden! Erst das Landgericht rückte den
Schwachsinn wieder gerade! MfG theo
Soviel zum Thema "Amtsgericht". :-(

Thomas Rachel
2012-09-25 11:22:15 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Starte Google- Maps, suche nach "bodmerstraße" und sieh es Dir
genau an: Es handelt sich um eine komplette verkehrsberuhigte
Zone, die durch diese "Grundstückszufahrt" erschlossen wird.
Mag ja sein, dennoch ist dies für denjenigen, der da ankommt, nicht
ersichtlich. Und nur das, was dieser sieht, kann "gegen ihn verwendet"
werden.

Daher sollten hier entweder Zeichen stehen oder aber der Bordstein
entfernt werden.

Thomas
Peter Wannemacher
2012-09-25 15:55:45 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Rachel
Daher sollten hier entweder Zeichen stehen
ist im verkehrsberuhigten Bereich nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll.
Post by Thomas Rachel
oder aber der Bordstein entfernt werden.
Das schon eher.

Gruß

Peter Wannemacher
Thomas Rachel
2012-09-30 22:08:04 UTC
Permalink
Post by Peter Wannemacher
Hallo,
Post by Thomas Rachel
Daher sollten hier entweder Zeichen stehen
ist im verkehrsberuhigten Bereich nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll.
Auch kein klarstellendes TZ. 102[1]?

Ok, da könnte man u. U. argumentieren, das gilt hier nicht, weil ist
wegen Bordstein keine Kreuzung...
Post by Peter Wannemacher
Post by Thomas Rachel
oder aber der Bordstein entfernt werden.
Das schon eher.
Thomas

[1] http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeichen_102.svg
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Antworten
Wer hatte denn nun Vorfahrt s.D.?
gestartet 2010-12-14 13:48:49 UTC
sicherheit
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