Discussion:
Ampel, Stopschild
(zu alt für eine Antwort)
Lothar Frings
2015-03-02 16:43:40 UTC
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An Ampeln sind ja öfter vorfahrtregelnde
Schilder angebracht. Die Regel ist klar:
Funktioniert die Ampel, gilt sie; ist die
Ampel kaputt oder abgeschaltet, gilt das Schild.

Jetzt habe ich gerade etwas Merkwürdiges gesehen:
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße. Also keine Kreuzung oder
Einmündung. Gehören die "zusammen"?
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
David Seppi
2015-03-02 17:13:41 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße.
Koordinaten?
--
David Seppi
1220 Wien
Lothar Frings
2015-03-02 17:36:46 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Lothar Frings
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße.
Koordinaten?
???
Meinst du, wo das ist? Den Straßennamen
müßte ich erst nachsehen, aber hängt
das richtige Verhalten vom Standort ab?
David Seppi
2015-03-02 18:20:48 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Meinst du, wo das ist?
ja
Post by Lothar Frings
Den Straßennamen
müßte ich erst nachsehen, aber hängt
das richtige Verhalten vom Standort ab?
Nein, aber es erleichtert die Beurteilung, wenn man sich die Stelle
selbst (z.B. in Google Earth) anschauen kann (oder man sie sogar kennt).
--
David Seppi
1220 Wien
Stefan Schmitz
2015-03-02 19:03:31 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße. Also keine Kreuzung oder
Einmündung.
Hinter der Ampel aber schon?
Post by Lothar Frings
Gehören die "zusammen"?
Offensichtlich. Das Schild ist ja auch leichter erkennbar, wenn es an einem
eigenen Mast hängt. Und gerade ein Stopschild muss sicher und rechtzeitig
erkannt werden.
Post by Lothar Frings
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
Das Schild beachten.
Lothar Frings
2015-03-02 19:20:54 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße. Also keine Kreuzung oder
Einmündung.
Hinter der Ampel aber schon?
Ja.
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Gehören die "zusammen"?
Offensichtlich.
Für geeignete Werte von "offensichtlich".
Post by Stefan Schmitz
Das Schild ist ja auch leichter erkennbar, wenn es an einem
eigenen Mast hängt. Und gerade ein Stopschild muss sicher und rechtzeitig
erkannt werden.
Mal unterstellt, daß das ernstgemeint ist -
warum sehe ich dann zum ersten Mal so eine
"offensichtliche" Anordnung und ansonsten
nur die weniger sichere Anbringung am
Ampelmast?
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
Das Schild beachten.
Also mitten auf der Straße stehenbleiben?
Stefan Schmitz
2015-03-02 19:33:10 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Das Schild ist ja auch leichter erkennbar, wenn es an einem
eigenen Mast hängt. Und gerade ein Stopschild muss sicher und rechtzeitig
erkannt werden.
Mal unterstellt, daß das ernstgemeint ist -
warum sehe ich dann zum ersten Mal so eine
"offensichtliche" Anordnung und ansonsten
nur die weniger sichere Anbringung am
Ampelmast?
Vielleicht weil du zum ersten Mal an einer Kreuzug warst, wo die Gefahr besteht,
dass das Schild sonst übersehen wird.
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
Das Schild beachten.
Also mitten auf der Straße stehenbleiben?
Nein, an der Halte- bzw. Sichtlinie. Wie immer bei Stopschildern.
Thomas Rachel
2015-03-02 19:38:36 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
Das Schild beachten.
Also mitten auf der Straße stehenbleiben?
Selbstverständlich dort wo es vorgesehen ist. Also an der Kreuzung.


Thomas
Gerald Gruner
2015-03-02 23:39:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
Das Schild beachten.
Also mitten auf der Straße stehenbleiben?
Selbstverständlich dort wo es vorgesehen ist.
Und wo das ist, ist doch genau die Frage.
Post by Thomas Rachel
Also an der Kreuzung.
Wenn das Schild 15m davor steht?

@OP:
Oder ist da ein Zusatzschild mit einer Entfernungsangabe "in 15m"?

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Thomas Rachel
2015-03-02 23:42:57 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Rachel
Also an der Kreuzung.
Wenn das Schild 15m davor steht?
Worauf, wenn nicht auf die Kreuzung, sollte sich das Stopschild denn
beziehen?


Thomas
gUnther nanonüm
2015-03-03 00:08:22 UTC
Permalink
"Thomas Rachel"
Post by Thomas Rachel
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Rachel
Also an der Kreuzung.
Wenn das Schild 15m davor steht?
Worauf, wenn nicht auf die Kreuzung, sollte sich das Stopschild denn
beziehen?
Hi,
das wissen wir eben nicht. Vielleicht gibts doch eine "Straße", aber eine,
die nicht gleich erkennbar ist. Ne Arztausfahrt einer Tiefgarage für
Einsatzfahrzeuge vielleicht?
Oder das Schild war zu groß, um damit an der Ampel herumzuprotzen? Oder die
aufstellende Behörde hatte keine Berechtigung, das Schild mit an die Ampel
zu flanschen. Landesstraße gegen Stadtverwaltung :-)
--
mfg,
gUnther
Gerald Gruner
2015-03-03 20:32:14 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Rachel
Also an der Kreuzung.
Wenn das Schild 15m davor steht?
Worauf, wenn nicht auf die Kreuzung, sollte sich das Stopschild denn
beziehen?
Ohne den genauen Ort zu kennen, ist eine Antwort schwierig.

Was, wenn es dort einfach nur falsch steht?
Auch Behörden sind nicht unfehlbar...

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Lothar Frings
2015-03-03 21:47:43 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Ohne den genauen Ort zu kennen, ist eine Antwort schwierig.
Was, wenn es dort einfach nur falsch steht?
Soviel ich weiß, muß man jedes Verkehrszeichen
beachten, wie blödsinnig es auch immer
sein mag.
Post by Gerald Gruner
Auch Behörden sind nicht unfehlbar...
Klingt wie "Auch Idioten werden dieses
Problem nicht lösen."
gUnther nanonüm
2015-03-03 00:05:16 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Rachel
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Das Schild beachten.
Also mitten auf der Straße stehenbleiben?
Selbstverständlich dort wo es vorgesehen ist.
Und wo das ist, ist doch genau die Frage.
Post by Thomas Rachel
Also an der Kreuzung.
Wenn das Schild 15m davor steht?
Oder ist da ein Zusatzschild mit einer Entfernungsangabe "in 15m"?
Hi,
haben wir nicht alle mal gelernt, daß man am Stoppschild stoppt und an der
Kreuzung nochmal?
Wenn mans nicht besser weiß? Kann gut sein, daß die Stelle, wo das Schild
steht, etwa nur per Spiegel einsehbar ist aus einer dort unersichtlichen
Stelle, etwa einer wichtigen Ausfahrt für RTW oder ähnlichem. Das Schild
kennzeichnet jedenfalls seinen Standort UND die Funktion an der
nächstfolgenden Straßenkreuzung. Kann ja auch sein, daß soein großes Schild
dort zuviel Sichtbehinderung darstellt. Der kundige Fahrer bedenkt seine
Optionen und stoppt lieber zweimal.
--
mfg,
gUnther
Armin Wolf
2015-03-03 04:38:10 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Hi,
haben wir nicht alle mal gelernt, daß man am Stoppschild stoppt und an der
Kreuzung nochmal?
Wenn mans nicht besser weiß? Kann gut sein, daß die Stelle, wo das Schild
steht, etwa nur per Spiegel einsehbar ist aus einer dort unersichtlichen
Stelle, etwa einer wichtigen Ausfahrt für RTW oder ähnlichem. Das Schild
kennzeichnet jedenfalls seinen Standort UND die Funktion an der
nächstfolgenden Straßenkreuzung. Kann ja auch sein, daß soein großes
Schild dort zuviel Sichtbehinderung darstellt. Der kundige Fahrer bedenkt
seine Optionen und stoppt lieber zweimal.
Ein schild 15 Meter vor einer Kreuzung ist einfach zu weit entfernt,
als daß zu 100 Prozent seine Wirkung auf diese Kreuzung feststeht.

Aber... wer gerade an einem Stoppschild vorbeigefahren ist, kann sich
denken, daß er auch bei der nächsten unbeschilderten Kreuzung bei
Ausfall der Ampel keine Vorfahrt hat.

OP könnte einen Google- Maps Link posten.
HC Ahlmann
2015-03-03 08:28:50 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Ein schild 15 Meter vor einer Kreuzung ist einfach zu weit entfernt,
als daß zu 100 Prozent seine Wirkung auf diese Kreuzung feststeht.
Aber... wer gerade an einem Stoppschild vorbeigefahren ist, kann sich
denken, daß er auch bei der nächsten unbeschilderten Kreuzung bei
Ausfall der Ampel keine Vorfahrt hat.
Das Schild soll für die nächste Kreuzung in 15m keine Wirkung entfalten
können, aber für die übernächste Kreuzung in größerer Entfernung einen
Anhalt geben? Das ist ein Widerspruch in sich und mit §8 StVO nicht in
Einklang zu bringen.

Die VwV-StVO zu §8 Vorfahrt verlangt von den StVB, Straßen stetig zu
gestalten, aber sie gewährt damit nicht Verkehrsteilnehmern sichere
Schlüsse auf die übernächste Kreuzung. Die Stetigkeit verlangt, dass ein
Vorrang einer Straße durch Z.306 wieder durch Z. 205, 206 oder 307
beendet wird und nicht ohne Weiteres in Rechts vor Links übergeht.

Ich kann mich nicht erinnern, eine Lichtzeichenanlage ohne
Verkehrzeichen als Rückfallebene gesehen zu haben, sodass an der
"nächsten unbeschilderten Kreuzung bei Ausfall der Ampel" die Vorfahrt
aus der vorhergehnden Kreuzung abgeleitet werden müsste. Es könnte bei
jeder einmündenden Straße eine andere Vorranggeschichte aus der
vorhergehnden Kreuzung geben, die nicht widerspruchsfrei an der Kreuzung
aufzulösen ist. Insofern führt der Rat, aus der nächsten Kreuzung auf
die übernächste zu schließen, aufs Glatteis.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
gUnther nanonüm
2015-03-03 17:30:41 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Das Schild soll für die nächste Kreuzung in 15m keine Wirkung entfalten
können, aber für die übernächste Kreuzung in größerer Entfernung einen
Anhalt geben? Das ist ein Widerspruch in sich und mit §8 StVO nicht in
Einklang zu bringen.
Die VwV-StVO zu §8 Vorfahrt verlangt von den StVB, Straßen stetig zu
gestalten, aber sie gewährt damit nicht Verkehrsteilnehmern sichere
Schlüsse auf die übernächste Kreuzung. Die Stetigkeit verlangt, dass ein
Vorrang einer Straße durch Z.306 wieder durch Z. 205, 206 oder 307
beendet wird und nicht ohne Weiteres in Rechts vor Links übergeht.
Ich kann mich nicht erinnern, eine Lichtzeichenanlage ohne
Verkehrzeichen als Rückfallebene gesehen zu haben, sodass an der
"nächsten unbeschilderten Kreuzung bei Ausfall der Ampel" die Vorfahrt
aus der vorhergehnden Kreuzung abgeleitet werden müsste. Es könnte bei
jeder einmündenden Straße eine andere Vorranggeschichte aus der
vorhergehnden Kreuzung geben, die nicht widerspruchsfrei an der Kreuzung
aufzulösen ist. Insofern führt der Rat, aus der nächsten Kreuzung auf
die übernächste zu schließen, aufs Glatteis.
Hi,
aber sehr solides Glatteis, abschüssig gegen eine Schotter-Düne...das
Stoppschild ist eindeutig ein Schild zum "Stehenbleiben". Da kann der Fahrer
ausnahmsweise mal "innere Logick" anwenden und die nächste Stelle mit
"Stehbleiboption" als gemeint ansehen. Wenn hinter Dir einer schreit "alle
Mann hinlegen, ich schieße..." dann fragst Du ja wohl auch nicht erst groß
rum, ob auch Du gemeint sein sollst...
Schaden wird es Dir im Allgemeinen nicht, wenn Du bei berechtiger Vorfahrt
an einer Kreuzung oder defekten Ampel trotzdem stehenbleibst. Oder?
--
mfg,
gUnther
HC Ahlmann
2015-03-03 08:28:49 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
haben wir nicht alle mal gelernt, daß man am Stoppschild stoppt und an der
Kreuzung nochmal?
Ich hab das nicht gelernt. Ich lernte, bei einem Stopschild (Z.206) an
der Haltlinie (Z.294) zu halten, sonst an der Sichtlinie, und
gegebenenfalls nach dem Stop an der Haltelinie an der Sichtlinie ein
weiteres Mal zu halten.

Mittlerweile findet sich die passende Stelle in der Anlage 2 (zu § 41
Absatz 1) StVO, Rdnr. 3.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
gUnther nanonüm
2015-03-03 17:36:26 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by gUnther nanonüm
haben wir nicht alle mal gelernt, daß man am Stoppschild stoppt und an der
Kreuzung nochmal?
Ich hab das nicht gelernt. Ich lernte, bei einem Stopschild (Z.206) an
der Haltlinie (Z.294) zu halten, sonst an der Sichtlinie, und
gegebenenfalls nach dem Stop an der Haltelinie an der Sichtlinie ein
weiteres Mal zu halten.
Mittlerweile findet sich die passende Stelle in der Anlage 2 (zu § 41
Absatz 1) StVO, Rdnr. 3.
Hi,
genau, und hat die Straße keine solche "Haltelinie", etwa weil der
Straßenbelag das nicht kann (Schotter, Lehm) oder diese Markierungen
weggebröselt sind, dann nimmt man das Schild als Anzeiger. Sinn/Zweck ist
ja, die Geschwindigkeit rauszunehmen, dem Fahrer unbedingt Ruhe zu geben,
die genaue Kreuzungssituation zu erfassen und danach erst anzufahren. Du
kannst Dir natürlich immer Fallstricke und Ausnahmen überlegen, was hier
noch "legal" ist, aber das Risiko trägst Du ziemlich alleine, bei dem
Schild. Also stoppe am Schild UND an der Haltelinie UND an der Sichtlinie
UND dort, wo es sich anfühlt, als wenn es riskant wär, einfach
drüberzubrettern...
es kann Dir nicht schaden, 4mal stehenzubleiben und dazwischen zu
schleichen. Dagegen "ich rase, denn ich darf das bzw es fehlt hier ein
Verbot..." kann gut in die nächstbeste Leichenhalle führen.
--
mfg,
gUnther
Thomas Rachel
2015-03-03 22:40:19 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
genau, und hat die Straße keine solche "Haltelinie", etwa weil der
Straßenbelag das nicht kann (Schotter, Lehm) oder diese Markierungen
weggebröselt sind, dann
... hält man an der Sichtlinie.

Am Schild anzuhalten, wo man gar nix sieht, wäre recht sinnfrei.

(AFAIR gilt bei der Kombination Haltelinie - Ampel - Stopschild die
Haltelinie nur für die Ampel, aber nicht für den Ampel-aus-Fall. Da mag
ich mich aber täuschen.)
Post by gUnther nanonüm
Sinn/Zweck ist ja, die Geschwindigkeit rauszunehmen, dem Fahrer unbedingt Ruhe zu
geben, die genaue Kreuzungssituation zu erfassen und danach erst
anzufahren.
Klingt einleuchtend. Und von daher hätte es gar keinen Sinn, irgendwo
anzuhalten, wo ich die Kreuzungssituation noch gar nicht erfassen kann...
Post by gUnther nanonüm
Also stoppe am Schild UND an der Haltelinie UND
an der Sichtlinie UND dort, wo es sich anfühlt, als wenn es riskant wär,
einfach drüberzubrettern...
Ähm... wozu sollte das gut sein?


Thomas
Thomas Rachel
2015-03-03 22:50:46 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
(AFAIR gilt bei der Kombination Haltelinie - Ampel - Stopschild die
Haltelinie nur für die Ampel, aber nicht für den Ampel-aus-Fall. Da mag
ich mich aber täuschen.)
Da lag ich falsch. Das war 1995 so, als ich in der Fahrschule war, und
das war auch noch bis 2001 so, aber danach wurde es plötzlich in Frage
gestellt und es ist gar nicht mehr so eindeutig.


Thomas
Stefan Schmitz
2015-03-04 13:35:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
Post by Thomas Rachel
(AFAIR gilt bei der Kombination Haltelinie - Ampel - Stopschild die
Haltelinie nur für die Ampel, aber nicht für den Ampel-aus-Fall. Da mag
ich mich aber täuschen.)
Da lag ich falsch. Das war 1995 so, als ich in der Fahrschule war, und
das war auch noch bis 2001 so, aber danach wurde es plötzlich in Frage
gestellt und es ist gar nicht mehr so eindeutig.
Was genau ist denn 2002 passiert?
Und wie kann so eine simple ja-nein-Frage nicht eindeutig zu beantworten sein?
Thomas Rachel
2015-03-04 18:03:04 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Was genau ist denn 2002 passiert?
Und wie kann so eine simple ja-nein-Frage nicht eindeutig zu beantworten sein?
Da wurden die Prüfungsbögen dahingehend modifiziert, daß diese früher
eindeutig zu beantwortende Frage nocht mehr abgefragt wurde...


Thomas
HC Ahlmann
2015-03-04 17:37:22 UTC
Permalink
Thomas Rachel
Post by Thomas Rachel
Post by Thomas Rachel
(AFAIR gilt bei der Kombination Haltelinie - Ampel - Stopschild die
Haltelinie nur für die Ampel, aber nicht für den Ampel-aus-Fall. Da mag
ich mich aber täuschen.)
Da lag ich falsch. Das war 1995 so, als ich in der Fahrschule war, und
das war auch noch bis 2001 so, aber danach wurde es plötzlich in Frage
gestellt und es ist gar nicht mehr so eindeutig.
Was ist an der Formulierung in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 3
oder Rdnr. 67 StVO "gar nicht mehr so eindeutig"? Wenn eine Haltlinie
(Z.294) vorhanden ist, dann ist da zu halten, sonst an der Sichtlinie,
um Übersicht zu erlangen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Thomas Rachel
2015-03-04 18:03:34 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Was ist an der Formulierung in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 3
oder Rdnr. 67 StVO "gar nicht mehr so eindeutig"? Wenn eine Haltlinie
(Z.294) vorhanden ist, dann ist da zu halten, sonst an der Sichtlinie,
um Übersicht zu erlangen.
Vermutlich haben die Fahrschulbögen da was falsches gelehrt...


Thomas
gUnther nanonüm
2015-03-04 00:57:38 UTC
Permalink
"Thomas Rachel"
Post by Thomas Rachel
... hält man an der Sichtlinie.
Am Schild anzuhalten, wo man gar nix sieht, wäre recht sinnfrei.
Hi,
aber "erlaubt", und wenn man nichts besseres findet als Grund, dann erfüllt
diese Stelle immerhin den Zweck, die lauernde Rennleitung im Schlafmodus zu
halten.
Post by Thomas Rachel
(AFAIR gilt bei der Kombination Haltelinie - Ampel - Stopschild die
Haltelinie nur für die Ampel, aber nicht für den Ampel-aus-Fall. Da mag
ich mich aber täuschen.)
Post by gUnther nanonüm
Sinn/Zweck ist ja, die Geschwindigkeit rauszunehmen, dem Fahrer unbedingt Ruhe zu
geben, die genaue Kreuzungssituation zu erfassen und danach erst
anzufahren.
Klingt einleuchtend. Und von daher hätte es gar keinen Sinn, irgendwo
anzuhalten, wo ich die Kreuzungssituation noch gar nicht erfassen kann...
Sinn hat es schon, es ist nur nicht unbedingt zwingend vorgeschrieben. Oder
gehörst Du zu diesen Leuten, die Vollgas für wichtiger halten denn Vorsicht?
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Also stoppe am Schild UND an der Haltelinie UND
an der Sichtlinie UND dort, wo es sich anfühlt, als wenn es riskant wär,
einfach drüberzubrettern...
Ähm... wozu sollte das gut sein?
Wer die genaue Situation nicht erfassen kann (wie Du ja selbst schreibst),
der sollte nicht blindblöd darauf vertrauen, daß alle anderen überall
stehenbleiben und Dir sozusagen das Durchstarten mangels genauer Haltepunkte
erlauben. Lieber vorsichtshalber unnötig oft stehenbleiben denn wegen "da
ist keine Haltelinie, also fahr ich so schnell ich kann weiter.." vom
querenden Straßenbahnwagen erlegt zu werden (oder was sonst der Grund sein
mag, weshalb die Meisterei das Schild so stark versetzt hat)
--
mfg,
gUnther
Thomas Rachel
2015-03-04 18:10:06 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
aber "erlaubt", und wenn man nichts besseres findet als Grund, dann
erfüllt diese Stelle immerhin den Zweck, die lauernde Rennleitung im
Schlafmodus zu halten.
Hm...
Post by gUnther nanonüm
Oder gehörst Du zu diesen Leuten, die Vollgas für wichtiger halten denn
Vorsicht?
Wie kommst Du nun auf Vollgas? Kennst Du nur schwarz und weiß?

Vorsicht kann man nur dort walten lassen, wo man auch etwas sieht. Im
beschriebenen Fall, 15 m von der Kreuzung weg, ist das vermutlich nicht
der Fall, so daß es hilfreicher ist, dort anzuhalten, wo man auch
tatsächlich Vorsicht walten lassen kann.
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Also stoppe am Schild UND an der Haltelinie UND
an der Sichtlinie UND dort, wo es sich anfühlt, als wenn es riskant wär,
einfach drüberzubrettern...
Ähm... wozu sollte das gut sein?
Wer die genaue Situation nicht erfassen kann (wie Du ja selbst
schreibst), der sollte nicht blindblöd darauf vertrauen, daß alle
anderen überall stehenbleiben und Dir sozusagen das Durchstarten mangels
genauer Haltepunkte erlauben.
Davon war auch nie die Rede.
Post by gUnther nanonüm
Lieber vorsichtshalber unnötig oft
stehenbleiben denn wegen "da ist keine Haltelinie, also fahr ich so
schnell ich kann weiter.."
Das ist schon wieder schwarz/weiß und wäre eine blödsinnige Einstellung.
Aber bei

| Also stoppe am Schild UND an der Haltelinie UND
| an der Sichtlinie UND dort, wo es sich anfühlt, als wenn es riskant
| wär, einfach drüberzubrettern...

ist mindestens das Stoppen am Schild sinnlos.
Post by gUnther nanonüm
vom querenden Straßenbahnwagen erlegt zu werden
Kann nicht passieren, wenn man spätestens an der Sichtlinie anhält...


Thomas
gUnther nanonüm
2015-03-04 19:08:00 UTC
Permalink
"Thomas Rachel"
Post by Thomas Rachel
Vorsicht kann man nur dort walten lassen, wo man auch etwas sieht. Im
Hi,
das ist ein Satz, der mich gruseln läßt. Wo fährst Du so herum? Vielleicht
meide ich jene Gegend...
Post by Thomas Rachel
beschriebenen Fall, 15 m von der Kreuzung weg, ist das vermutlich nicht
der Fall, so daß es hilfreicher ist, dort anzuhalten, wo man auch
tatsächlich Vorsicht walten lassen kann.
Vermutlich klingt wie "ich sehe nix, aber vermutlich ist das egal, also
bretter ich drauflos". Sicherheitshalber könntest Du nachts noch das Licht
ausschalten, damit auch andere Dich nicht sehen...
Post by Thomas Rachel
| Also stoppe am Schild UND an der Haltelinie UND
| an der Sichtlinie UND dort, wo es sich anfühlt, als wenn es riskant
| wär, einfach drüberzubrettern...
ist mindestens das Stoppen am Schild sinnlos.
Kann ich ohne Kenntnis der Stelle so nicht unterschreiben. Für derartig
vorgezogenen Standplatz wird es sicher einen Grund geben...und wenn es nur
wegen der Schleppkurve von Zuliefer-LKWs ist, die an besagter Kreuzung
näherstehende Schilder notorisch umbügeln...
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
vom querenden Straßenbahnwagen erlegt zu werden
Kann nicht passieren, wenn man spätestens an der Sichtlinie anhält...
Jaja, Du kennst die Stelle also. Nenn mal Koordinaten. Täte gerne mal
draufgucken.
--
mfg,
gUnther
Thomas Rachel
2015-03-04 20:37:29 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Vorsicht kann man nur dort walten lassen, wo man auch etwas sieht. Im
Hi,
das ist ein Satz, der mich gruseln läßt. Wo fährst Du so herum?
Vielleicht meide ich jene Gegend...
Das bleibt Dir unbenommen. Wenn Dich der Satz gruseln läßt, ist das
allerdings eher darauf zurückzuführen, daß Du ihn nicht verstehst, was
weniger an dem Satz als an Dir liegen dürfte.

Wenn ich wissen will, was auf die Kreuzung zufährt, dann muß ich doch
zumindest dort hinfahren, wo ich was sehe, auch als Sichtlinie bekannt.
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
beschriebenen Fall, 15 m von der Kreuzung weg, ist das vermutlich
nicht der Fall, so daß es hilfreicher ist, dort anzuhalten, wo man
auch tatsächlich Vorsicht walten lassen kann.
Vermutlich klingt wie "ich sehe nix, aber vermutlich ist das egal, also
bretter ich drauflos".
Wenn das für Dich so klingt, dann hast Du erhebliche Verstehensprobleme.

Vermutlich klingt wie "ich weiß, genau wie fast alle anderen hier,
nicht, um welche Stelle es geht, also stelle ich Vermutungen auf".

Warum Du mir zwanghaft irgendwas unterstellen willst, weiß ich
allerdings nicht...
Post by gUnther nanonüm
Sicherheitshalber könntest Du nachts noch das
Licht ausschalten, damit auch andere Dich nicht sehen...
Hellwald, bist Dus?
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
ist mindestens das Stoppen am Schild sinnlos.
Kann ich ohne Kenntnis der Stelle so nicht unterschreiben.
Kannst Du mir eine Vorschrift nennen, die das Halten am Schild
erforderlich machen würde?

Das Schild weist an, an der Haltelinie zu halten bzw. in Ermangelung
einer solchen an der Sichtlinie. Das dürfte sogar Dir bekannt sein.
Post by gUnther nanonüm
Für derartig
vorgezogenen Standplatz wird es sicher einen Grund geben...und wenn es
nur wegen der Schleppkurve von Zuliefer-LKWs ist, die an besagter
Kreuzung näherstehende Schilder notorisch umbügeln...
Aber auch dann gilt die Haltelinie und nicht der Standort des Stopschildes.
Post by gUnther nanonüm
Täte gerne mal draufgucken.
Ich auch.


Thomas
gUnther nanonüm
2015-03-05 14:29:12 UTC
Permalink
"Thomas Rachel"
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Vorsicht kann man nur dort walten lassen, wo man auch etwas sieht. Im
Hi,
das ist ein Satz, der mich gruseln läßt. Wo fährst Du so herum?
Vielleicht meide ich jene Gegend...
Das bleibt Dir unbenommen. Wenn Dich der Satz gruseln läßt, ist das
allerdings eher darauf zurückzuführen, daß Du ihn nicht verstehst, was
weniger an dem Satz als an Dir liegen dürfte.
Hi,
ich verstehe den wörtlich so, daß Du immer dann, wenn Du garnichts siehst,
bewußt unvorsichtig handelst.
Zeige, daß ich mich verlesen hab.
Als erstes denk ich dabei an diese Autofahrer, die in Nebelwände
hineinrasen, weil sie ja eh nix sehen können...Massenkarambolage. Die
überlebenden berichten ziemlich genau, was Du da schreibst. "...ich hab nix
mehr gesehen und dann Gas gegeben, um die winzige Wolke schnellstmöglich zu
durchfahren..schließlich sind hinter mir andere, die genauso dämlich sind
und mir sonst hinten reinrauschen..."
Post by Thomas Rachel
Wenn ich wissen will, was auf die Kreuzung zufährt, dann muß ich doch
zumindest dort hinfahren, wo ich was sehe, auch als Sichtlinie bekannt.
Kann sein, daß Du nur um sowas sehen zu können, herumfährst. Ist ein freies
Land. Ich dagegen fahre primär, um "Strecke" zu machen und dabei zu
überleben. Mir ist total wurscht, ob da gerade dreißig Panzer queren,
solange keiner über meine Füße bügelt. Ich hab genug Autos gesehen, die
allzu neugierig ihre "Sichtlinie" nutzten und dabei ihre Motorhaube in den
Weg ihrer Nemesis stellten. An eine so unübersichtliche oder seltsam
beschilderte Kreuzung fahre ich daher "angemessen vorsichtig" heran, noch
weit bevor ich weiß, warum die so riskant ist.
Das heißt, ich bin schon vorsichtig, noch bevor ich was sehen kann. Nicht
wie Du, der solange jede Vorsicht vergißt, solange er nicht genau gesehen
hat, daß da gerade ein Güterzug querkrrrkhztttrtrttb$%&/() oder eine
Straßenklappbrücke hochfuuiiiiiplumps...
Post by Thomas Rachel
Wenn das für Dich so klingt, dann hast Du erhebliche Verstehensprobleme.
Lesen kann ich.
Post by Thomas Rachel
Vermutlich klingt wie "ich weiß, genau wie fast alle anderen hier, nicht,
um welche Stelle es geht, also stelle ich Vermutungen auf".
Warum Du mir zwanghaft irgendwas unterstellen willst, weiß ich allerdings
nicht...
Ja wenn Du genau weißt, daß Deine obigen Sätze nicht wörtlich auszulegen
sind, mußt Du "Geheimwissen" haben. Ich weiß nur vom seltsam vorgezogenen
Stoppschild, die Kreuzung/Ampel selbst hab ich nie gesehen. Ich kenne aber
eine Ampel, die ist sehr ähnlich beschildert. Da steht genau an der Ecke ein
Denkmal-Haus, davor die Ampel, der Bürgersteig ist nur nen knappen Meter
schmal. Da war kein Platz für soein breites Schild. Also hat mans weit
vorgezogen an eine Stelle, wo keine Grundstückseinfahrten gestört werden. So
wars jedenfalls noch, als ich das letztemal da vorbei kam. Auch so stand
besagtes Stoppschild leicht schräg, sonst hätte es wohl an der Hauswand
gekratzt :-)
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Sicherheitshalber könntest Du nachts noch das
Licht ausschalten, damit auch andere Dich nicht sehen...
Hellwald, bist Dus?
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
ist mindestens das Stoppen am Schild sinnlos.
Kann ich ohne Kenntnis der Stelle so nicht unterschreiben.
Kannst Du mir eine Vorschrift nennen, die das Halten am Schild
erforderlich machen würde?
Kannst Du mir eine Vorschrift nennen, die vorsichtiges Halten nach
Fahrergutdünken an unübersichtlichen Stellen bestraft? Es mag ja sein, daß
solche Stellen nicht explizit mit Verhaltensvorschriften gesegnet sind, aber
wimre gabs mal so ganz allgemeine "Rücksichtsregeln", die damals ziemlich
weit oben in den Verordnungen standen. Scheint man geändert zu haben...
Post by Thomas Rachel
Das Schild weist an, an der Haltelinie zu halten bzw. in Ermangelung einer
solchen an der Sichtlinie. Das dürfte sogar Dir bekannt sein.
Ja, genau. Und wenn ich Dir richtig folge, dann darf man woanders nicht mehr
halten, egal obs im Sinne des eigenen Schutzes oder Dritter ratsam wäre,
nein, man möge doch bitte stets unvorsichtig weiterfahren, solange man noch
nicht gesehen hat, wieso eine so unübersichtliche Stelle dermaßen merkwürdig
beschildert wurde. Wo kommen wir denn hin, wenn neuerdings Warnzeichen als
Warnung verstanden würden? Ist wie bei Unfällen, Blaulichter und rotweiße
Fahrzeuge bedeuten schon lange kein "Platzmachen" mehr, da wird hingefahren
und die Handykamera gezückt. Vielleicht kommt man auf YouCrash oder
BABloodTV.
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Für derartig
vorgezogenen Standplatz wird es sicher einen Grund geben...und wenn es
nur wegen der Schleppkurve von Zuliefer-LKWs ist, die an besagter
Kreuzung näherstehende Schilder notorisch umbügeln...
Aber auch dann gilt die Haltelinie und nicht der Standort des
Stopschildes.
Die gilt später vor Gericht. Am Ort selbst gilt die "auch". Mehr sag ich ja
nicht. Ich halte dann beide ein, Du nicht. Den Unterschied wird,
hoffentlich, Darwin regeln.
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Täte gerne mal draufgucken.
Ich auch.
Siehste, sind wir doch beide neugierig.
--
mfg,
gUnther
Thomas Rachel
2015-03-05 15:25:10 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
ich verstehe den wörtlich so, daß Du immer dann, wenn Du garnichts
siehst, bewußt unvorsichtig handelst.
Das ist Unfug, und Du weißt das.

Was bringts mir denn, irgendwo stehen zu bleiben, wo ich dadurch keinen
Erkenntnisgewinn erzielen kann, weil kein Überblick? Solange vor mir
frei ist, kann ich auf die Kreuzung zufahren. (Natürlich wirst Du mir in
Deiner unendlichen Bosheit - oder gilt hier Ockhams Messer? - nun
unterstellen, ich würde auf die Kreuzung zurasen, obwohl ich davon
nichts schreibe...)
Post by gUnther nanonüm
Als erstes denk ich dabei an diese Autofahrer, die in Nebelwände
hineinrasen,
Dann denk mal schön.
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Wenn ich wissen will, was auf die Kreuzung zufährt, dann muß ich doch
zumindest dort hinfahren, wo ich was sehe, auch als Sichtlinie bekannt.
Kann sein, daß Du nur um sowas sehen zu können, herumfährst. Ist ein
freies Land. Ich dagegen fahre primär, um "Strecke" zu machen und dabei
zu überleben. Mir ist total wurscht, ob da gerade dreißig Panzer queren,
solange keiner über meine Füße bügelt.
Aber genau um diese Füße gehts doch! Um das was quert. Ob ich gefahrlos
die Kreuzung überqueren kann, oder ob ich vorfahrtsberechtigten
Querverkehr habe.
Post by gUnther nanonüm
allzu neugierig ihre "Sichtlinie" nutzten und dabei ihre Motorhaube in
den Weg ihrer Nemesis stellten. An eine so unübersichtliche oder seltsam
beschilderte Kreuzung fahre ich daher "angemessen vorsichtig" heran,
noch weit bevor ich weiß, warum die so riskant ist.
Schrieb ich irgendwo auch nur ansatzweise was anderes?
Post by gUnther nanonüm
Das heißt, ich bin schon vorsichtig, noch bevor ich was sehen kann.
Nicht wie Du, der solange jede Vorsicht vergißt,
Langsam reciht es mir mit Deinen blödsinnigen Unterstellungen.
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Wenn das für Dich so klingt, dann hast Du erhebliche Verstehensprobleme.
Lesen kann ich.
Da haben wirs wieder: ich schrieb *Verstehensprobleme*. Was bringts,
lesen zu können, wenn ich dann mangels Verständnis dann irgendwas in das
hieininterpretiere, was der andere sagt.
Post by gUnther nanonüm
Ich kenne aber eine Ampel, die ist sehr ähnlich beschildert. Da steht
genau an der Ecke ein Denkmal-Haus, davor die Ampel, der Bürgersteig ist
nur nen knappen Meter schmal. Da war kein Platz für soein breites
Schild. Also hat mans weit vorgezogen an eine Stelle, wo keine
Grundstückseinfahrten gestört werden. So wars jedenfalls noch, als ich
das letztemal da vorbei kam. Auch so stand besagtes Stoppschild leicht
schräg, sonst hätte es wohl an der Hauswand gekratzt :-)
Ah. Und da bleibst Du am Stopschild stehen. Wo Du den Querverkehr, der
Dich ja nicht interessiert, nicht sehen kannst, dafür aber das
Denkmal-Haus bewundern kannst.

Alles klar, keine weiteren Fragen. Mir dünkt, Diskussion mit Dir ist
einfach nicht möglich.

EOD.

[restlichen Unsinn gesnipt]


Thomas
gUnther nanonüm
2015-03-05 22:05:15 UTC
Permalink
"Thomas Rachel"
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
ich verstehe den wörtlich so, daß Du immer dann, wenn Du garnichts
siehst, bewußt unvorsichtig handelst.
Das ist Unfug, und Du weißt das.
Hi,
das "hoffe ich", aber wortwörtlich gelesen stimmts leider. Soltlest Du auch
"wissen".
Post by Thomas Rachel
Was bringts mir denn, irgendwo stehen zu bleiben, wo ich dadurch keinen
Erkenntnisgewinn erzielen kann, weil kein Überblick? Solange vor mir
Das nun ist eine Frage, die geradezu stinkt. Muß es denn "Dir" unbedingt was
bringen? Reicht es denn nicht, wenn es z.B. "Anderen" was bringt? Nur weil
Du da langfährst, bist Du doch nicht alleine unterwegs. Vielleicht hat das
Schild nicht bloß Dein Wohl&Wehe zum Ziel, sondern beschützt Andere? Kommt
Dir soein Gedanke wirklich nur per Schuhanzieher?
Post by Thomas Rachel
frei ist, kann ich auf die Kreuzung zufahren. (Natürlich wirst Du mir in
Deiner unendlichen Bosheit - oder gilt hier Ockhams Messer? - nun
unterstellen, ich würde auf die Kreuzung zurasen, obwohl ich davon nichts
schreibe...)
Rasen nicht unbedingt. Aber doch "erstmal weiterfahren..solange es keinen
sichtbaren Grund gibt, muß ich trotz Schild nix machen..." dabei zeigt das
Schild deutlichst an, daß da eine Gefahrenstelle lauert. Eine, für die
irgendein Beamter vorsieht, daß Du die Rolle des definitief Unterlegenen zu
spielen hast, und stehenbleiben sollst an zumindest einer Stelle im
Kreuzungsbereich. Bloß an welcher? Das scheint da nicht zu stehen. Ist jetzt
richtig, nur "irgendwo einmal" zu stoppen, nach Gesetz eben die Minimalmenge
an Stopps, oder sollte man überall da stoppen, wo es Sinn hat? Verbietet
besagtes Gesetz 4 Stopps? Dann hab ich schon diverse Male illegal gehalten
an sowas. Manchmal kommt man ja nicht gleich rein oder rüber an solchen
Stellen, fährt mehrmals vergeblich an. Hätte ich da gewaltsam reindrängeln
müssen? Einmal stoppen, mehr darf man nicht?
Post by Thomas Rachel
Aber genau um diese Füße gehts doch! Um das was quert. Ob ich gefahrlos
die Kreuzung überqueren kann, oder ob ich vorfahrtsberechtigten
Querverkehr habe.
Das gilt dort, wo Du soeine querende Gefahr siehst. Aber...an anderen
Stellen, wo andere Gefahren lauern oder wo Du z.B. keine Gefahr erkennst, da
darfst Du das dort stehende Schild dann als "Irrtum" verstehen? Da bin ich
skeptisch.
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
allzu neugierig ihre "Sichtlinie" nutzten und dabei ihre Motorhaube in
den Weg ihrer Nemesis stellten. An eine so unübersichtliche oder seltsam
beschilderte Kreuzung fahre ich daher "angemessen vorsichtig" heran,
noch weit bevor ich weiß, warum die so riskant ist.
Schrieb ich irgendwo auch nur ansatzweise was anderes?
Wortwörtlich. Gemeint war vielleicht was anderes, das hoffe ich. Aber
gelesen wie getippt hast Du.
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Das heißt, ich bin schon vorsichtig, noch bevor ich was sehen kann.
Nicht wie Du, der solange jede Vorsicht vergißt,
Langsam reciht es mir mit Deinen blödsinnigen Unterstellungen.
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Wenn das für Dich so klingt, dann hast Du erhebliche Verstehensprobleme.
Lesen kann ich.
Da haben wirs wieder: ich schrieb *Verstehensprobleme*. Was bringts, lesen
zu können, wenn ich dann mangels Verständnis dann irgendwas in das
hieininterpretiere, was der andere sagt.
Hier ist die Interpretation aber klein.
Ich zitiere Dich nochmal wortwörtlich in genauer Textkopie mit allen
Buchstaben:
"Vorsicht kann man nur dort walten lassen, wo man auch etwas sieht."

Nun interpretier das mal bitte anders. Und erklär, wie man das macht. Ich
z.B. hab das anders gelernt, ich fahre fast immer vorsichtig, ganz egal ob
ich was sehe. Als Fahrer sieht man eh wenig, der Sichtbereich aus den
Sehschlitzen ist klein und oft sind andere Hindernisse im Weg, oder man ist
abgelenkt. Sollte man dann gleich jede Vorsicht weglassen? Hat doch keinen
Sinn, laut Deinem Satz.
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
Ich kenne aber eine Ampel, die ist sehr ähnlich beschildert. Da steht
genau an der Ecke ein Denkmal-Haus, davor die Ampel, der Bürgersteig ist
nur nen knappen Meter schmal. Da war kein Platz für soein breites
Schild. Also hat mans weit vorgezogen an eine Stelle, wo keine
Grundstückseinfahrten gestört werden. So wars jedenfalls noch, als ich
das letztemal da vorbei kam. Auch so stand besagtes Stoppschild leicht
schräg, sonst hätte es wohl an der Hauswand gekratzt :-)
Ah. Und da bleibst Du am Stopschild stehen. Wo Du den Querverkehr, der
Dich ja nicht interessiert, nicht sehen kannst, dafür aber das
Denkmal-Haus bewundern kannst.
Nein, sondern ich bremse direkt am Schild und gebe damit den anderen
Verkehrsteilnehmern gelegenheit, mich zu bemerken. Weil besagter Bürgersteig
sehr schmal ist und dort auch noch die Ampel stört, neigen viele Fußgänger
dazu, überraschend ums Eck zu laufen und dabei mal eben auf die Straße zu
treten. Klar, deren Schuld, wenn man die dann mit dem Bullenfänger
übermangelt. Meine Sichtlinie ist ne Todeszone, das darf ich, steht im
Gesetz, gell?
Aber da ich "ortskundig" bin, weiß ich um dieses Problem und verhalte mich
feige und rücksichtsvoll. Es kommt aber immer wieder zu Unfällen dort. Meist
mit Fahradfahrern.
Post by Thomas Rachel
Alles klar, keine weiteren Fragen. Mir dünkt, Diskussion mit Dir ist
einfach nicht möglich.
Jaja.
--
mfg,
gUnther
HC Ahlmann
2015-03-05 22:19:57 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
"Thomas Rachel"
Post by Thomas Rachel
Post by gUnther nanonüm
ich verstehe den wörtlich so, daß Du immer dann, wenn Du garnichts
siehst, bewußt unvorsichtig handelst.
Das ist Unfug, und Du weißt das.
Hi,
das "hoffe ich", aber wortwörtlich gelesen stimmts leider. Soltlest Du auch
"wissen".
Post by Thomas Rachel
Was bringts mir denn, irgendwo stehen zu bleiben, wo ich dadurch keinen
Erkenntnisgewinn erzielen kann, weil kein Überblick? Solange vor mir
Das nun ist eine Frage, die geradezu stinkt. Muß es denn "Dir" unbedingt was
bringen? Reicht es denn nicht, wenn es z.B. "Anderen" was bringt? Nur weil
Du da langfährst, bist Du doch nicht alleine unterwegs. Vielleicht hat das
Schild nicht bloß Dein Wohl&Wehe zum Ziel, sondern beschützt Andere? Kommt
Dir soein Gedanke wirklich nur per Schuhanzieher?
Das Schild schützt den Vorrang des Querverkehrs hinter der Halt- oder
Sichtlinie, nicht andere.
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
frei ist, kann ich auf die Kreuzung zufahren. (Natürlich wirst Du mir in
Deiner unendlichen Bosheit - oder gilt hier Ockhams Messer? - nun
unterstellen, ich würde auf die Kreuzung zurasen, obwohl ich davon nichts
schreibe...)
Rasen nicht unbedingt. Aber doch "erstmal weiterfahren..solange es keinen
sichtbaren Grund gibt, muß ich trotz Schild nix machen..." dabei zeigt das
Schild deutlichst an, daß da eine Gefahrenstelle lauert.
Nein, das diskutierte Z.206 zeigt an, dass zu halten und Vorfahrt zu
gewähren ist. Eine Gefahrenstelle wird durch Z.101 bis Z.151 angezeigt.

Wenn hier Worte auf die Goldwaage gelegt werden und Auslegungen dem
Wortlaut vorgezogen werden, sollte man sich nicht luschig äußern oder
phantasieren.

Wäre 1 Nüm die Einheit für die mindestens notwendige Genauigkeit in
einer Diskussion, dann bist Du 'raus, Nanonüm.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Thomas Rachel
2015-03-05 23:09:44 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Thomas Rachel
Was bringts mir denn, irgendwo stehen zu bleiben, wo ich dadurch
keinen Erkenntnisgewinn erzielen kann, weil kein Überblick? Solange
vor mir
Das nun ist eine Frage, die geradezu stinkt. Muß es denn "Dir" unbedingt
was bringen? Reicht es denn nicht, wenn es z.B. "Anderen" was bringt?
Du mußt auch jedes Wort auf die Goldwaage legen.

Und was es "anderen" bringt, wenn ich irgendwo stehenbleibe, wo ich den
Querverkehr nicht einsehen kann, schreibst Du auch nicht.
Post by gUnther nanonüm
Rasen nicht unbedingt. Aber doch "erstmal weiterfahren..solange es
keinen sichtbaren Grund gibt, muß ich trotz Schild nix machen..." dabei
zeigt das Schild deutlichst an, daß da eine Gefahrenstelle lauert.
Nein. Gefahrenstelle sind die mit den Dreiecken.

Das Schild zeigt mir an, daß ich *demnächst* anhalten soll. Also fahre
ich bremsbereit auf die zum Anhalten vorgesehene Stelle zu und halte
dort an. Wenn ich am Schild schon anhalte, dann wieder weiterruckele,
vielleicht in 5 m nochmal anhalte, ist das in aller Regel weniger
sinnvoll als wenn ich langsam auf die Situation zufahre und dort
anhalte, wo es sinnvoll ist.


[Stelle zum Anhalten]
Post by gUnther nanonüm
Bloß an welcher? Das scheint da nicht zu stehen.
An der Haltelinie, sofern existent, ansonsten an der Sichtlinie. Wie
immer eigentlich.
Post by gUnther nanonüm
Ist jetzt richtig, nur "irgendwo einmal" zu stoppen, nach
Gesetz eben die Minimalmenge an Stopps, oder sollte man überall da
stoppen, wo es Sinn hat?
Wer definiert, wo es Sinn hat? Du etwa?
Post by gUnther nanonüm
Verbietet besagtes Gesetz 4 Stopps?
Besagtes nicht, wobei mir 4 Stopps etwas übertrieben vorkommt.
Bremsbereit und langsam weiterfahren kommt mir hier angemessen vor;
ständig stehenzubleiben eher nicht.

Spontan fällt mir hierzu § 1 Abs. 2 StVO ein: "Jeder Verkehrsteilnehmer
hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Und viermal anhalten, also richtig zum Stehen kommen, könnte man je nach
den Umständen schon als unangemessen behindernd empfinden.

Ich korrigiere mich, den nächsten Absatz vorgreifend: Einfach so viermal
anhalten wäre evtl. Behinderung.
Post by gUnther nanonüm
Manchmal kommt man ja
nicht gleich rein oder rüber an solchen Stellen, fährt mehrmals
vergeblich an. Hätte ich da gewaltsam reindrängeln müssen? Einmal
stoppen, mehr darf man nicht?
Reindrängeln/rüber 15 m vor der Kreuzung? Machst Du jetzt einen neuen
Schauplatz auf? Darum gehts doch jetzt überhaupt nicht. Es ging um den
Abschnitt 15 m *vor* der Kreuzung, nicht um die Kreuzung an sich.
Post by gUnther nanonüm
Das gilt dort, wo Du soeine querende Gefahr siehst. Aber...an anderen
Stellen, wo andere Gefahren lauern oder wo Du z.B. keine Gefahr
erkennst, da darfst Du das dort stehende Schild dann als "Irrtum"
verstehen? Da bin ich skeptisch.
Behauptet das irgendjemand? Da fahre ich natürlich langsam auf die in 15
m vor mir liegende Kreuzung zu und mache mich mit der Situation vertraut.
Post by gUnther nanonüm
"Vorsicht kann man nur dort walten lassen, wo man auch etwas sieht."
Ach, um diesen einen kleinen Satz geht es Dir um die ganze Zeit? Meine
Fresse.

Nun, was bedeutet denn Vorsicht? Vorsicht hat mit "sehen" zu tun. Im
gegebenen Zusammenhang mit "die Kreuzung einsehen". Wie gesagt, wenn ich
den Querverkehr (den meinte ich mit dem etwas ungenauen "etwas" in dem
Satz) nicht sehe, muß ich erst dorthin fahren, wo ich in die Nähe komme,
ihn zu sehen und halte dort dann an, um dann langsam vorzurollen. Eben
*weil* die Motorhaube dort in Gefahr ist.

Vorher hat meist niemand was davon, wenn ich dort stoppe. Insbesondere
nicht, wenn ich die Kreuzung wegen eines dämlich da stehenden Eckhauses
nicht einsehen kann. Vielmehr muß ich mich an die Stelle, wo ich
Vorsicht walten lassen kann, d. h. wo ich nämlich etwas sehe,
herantasten. Und das wird in aller Regel, sofern vorhanden, an der
Haltelinie sein, die üblicherweise wenige Dezimeter vor der Sichtlinie
liegt. Von dort tastet man sich dann an die Kreuzung heran und läßt dann
dort Vorsicht walten.

Und man vollführt an der Haltelinie auch keinen abrupten Stopp, der
innerhalb einer Millisekunde von 50 auf 0 entschleunigt, sondern läßt
den Wagen ausrollen. Und zwar bis dorthin, wo man anhalten will.

Ich dachte eigentlich, daß ich Grundlagen hier nicht erläutern muß,
daher habe ich das in den Vorpostings weggelassen. Sorry, kommt nicht
wieder vor.
Post by gUnther nanonüm
Ich z.B. hab das anders gelernt, ich fahre fast immer vorsichtig, ganz
egal ob ich was sehe.
Naja, wenn ich *gar* nichts sehe, dann habe ich natürlich ein Problem.
Gemeint war, wie gesagt, der Querverkehr. Und ich schrieb auch nichts
davon, daß man woanders unvorsichtig fahren soll.
Post by gUnther nanonüm
und oft sind andere Hindernisse im Weg,
naja, die Hindernisse im Weg sieht man, wenn man aufmerksam ist, ja.
Post by gUnther nanonüm
oder man ist abgelenkt.
Au weia! Das darf aber nicht sein.
Post by gUnther nanonüm
Sollte man dann gleich jede Vorsicht weglassen?
Nicht jede. Nur die vor dem Querverkehr. Dann nämlich, wenn kein
Querverkehr da ist.
Post by gUnther nanonüm
Nein, sondern ich bremse direkt am Schild und gebe damit den anderen
Verkehrsteilnehmern gelegenheit, mich zu bemerken.
Es ging nicht ums bremsen, sondern ums Anhalten.

Bremsen ist natürlich ok, wobei es besser wäre, rechtzeitig vom Gas zu
gehen und ausrollen zu lassen. Dann braucht man oftmals kaum zu bremsen...
Post by gUnther nanonüm
Klar, deren Schuld, wenn man die dann mit dem Bullenfänger übermangelt.
Meine Sichtlinie ist ne Todeszone, das darf ich, steht im Gesetz, gell?
Aber da ich "ortskundig" bin, weiß ich um dieses Problem und verhalte
mich feige und rücksichtsvoll.
Angesichts dieser Sätze könnte ich natürlich anfangen wie Du, alles aus
dem Kontext zu reißen und dann bösartige Unterstellungen von mir zu
geben, aber diese Disziplin überlasse ich dann doch weiterhin Dir.


Thomas
HC Ahlmann
2015-03-04 21:06:01 UTC
Permalink
Für derartig vorgezogenen Standplatz wird es sicher einen Grund
geben...und wenn es nur wegen der Schleppkurve von Zuliefer-LKWs ist, die
an besagter Kreuzung näherstehende Schilder notorisch umbügeln...
Der vorgezogene Standplatz ist ohne Haltlinie sinnlos, weil Halt an der
Haltlinie oder Sichtlinie, aber nicht am Stopschild geboten ist. Die
Stelle der StVO habe ich schon mehrfach genannt. Der OP müsste sich
äußern, ob und wie viele Haltlinien aufgemalt sind.

Hierzugegend gibt es eine schmale Straße, bei der zwei Haltlinien, zwei
Ampeln und zwei Verkehrszeichen hintereinander angeordnet sind, weil es
die Schleppkurve eines Linienbusses erfordern könnte.
<https://www.google.de/maps/@50.8044394,7.2223433,64m/data=!3m1!1e3>
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Lothar Frings
2015-03-05 05:32:20 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Der vorgezogene Standplatz ist ohne Haltlinie sinnlos, weil Halt an der
Haltlinie oder Sichtlinie, aber nicht am Stopschild geboten ist. Die
Stelle der StVO habe ich schon mehrfach genannt. Der OP müsste sich
äußern, ob und wie viele Haltlinien aufgemalt sind.
Da ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Die Vorfahrtsstraße kann man von dort auch nicht
vernünftig überblicken. Aber ich hatte ja auch nicht nach
dem Sinn gefragt - das ist bei juristischen
Angelegenheiten kein Kriterium - sondern danach,
was man da tun muß.
Stefan Schmitz
2015-03-05 14:56:20 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Da ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Im OP hast du noch von einer Ampel berichtet.
Eine beampelte Kreuzung ganz ohne Linie wäre sehr ungewöhnlich.
Lothar Frings
2015-03-05 15:06:24 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Da ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Im OP hast du noch von einer Ampel berichtet.
Eine beampelte Kreuzung ganz ohne Linie wäre sehr ungewöhnlich.
Himmel. An dem Stopschild ist keine Linie.
An der Ampel ist natürlich eine.
Stefan Schmitz
2015-03-05 15:32:13 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Da ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Im OP hast du noch von einer Ampel berichtet.
Eine beampelte Kreuzung ganz ohne Linie wäre sehr ungewöhnlich.
Himmel. An dem Stopschild ist keine Linie.
An der Ampel ist natürlich eine.
Und warum wehrst du dich immer noch, bei Ampelausfall dort zu halten?
Dass Stopschilder auch andernorts 15m vor der Haltelinie stehen, hat dir
Armin doch demonstriert.
Lothar Frings
2015-03-05 16:05:46 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Da ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Im OP hast du noch von einer Ampel berichtet.
Eine beampelte Kreuzung ganz ohne Linie wäre sehr ungewöhnlich.
Himmel. An dem Stopschild ist keine Linie.
An der Ampel ist natürlich eine.
Und warum wehrst du dich immer noch, bei Ampelausfall dort zu halten?
Dass Stopschilder auch andernorts 15m vor der Haltelinie stehen, hat dir
Armin doch demonstriert.
Ich wehre mich nicht dagegen. Ich habe nur deine Fragen
nach der Haltlinie beantwortet.
HC Ahlmann
2015-03-05 15:38:59 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Post by Lothar Frings
Da ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Im OP hast du noch von einer Ampel berichtet.
Eine beampelte Kreuzung ganz ohne Linie wäre sehr ungewöhnlich.
Himmel. An dem Stopschild ist keine Linie.
An der Ampel ist natürlich eine.
Die gilt für das Stopschild wegen des räumlichen Zusammenhangs. In der
StVO gibt es keine Aussage über die Entfernung von Stopschild und
Haltlinie.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Armin Wolf
2015-03-07 06:54:35 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Die gilt für das Stopschild wegen des räumlichen Zusammenhangs. In der
StVO gibt es keine Aussage über die Entfernung von Stopschild und
Haltlinie.
Und das ist auch gut so, damit ein fehlerhaft montiertes Schild
nicht plötzlich ungültig ist, und damit die Haftungsfrage offen
ist.

So muß aufgrund der individuellen Situation vom Richter ent-
schieden werden, ob im konkreten Fall der räumliche Zusammen-
hang besteht. Außerorts gelten sicherlich andere Entfernungen,
als in einer verschachtelten Innenstadt.

Akademisch wird es nur, wenn es nicht um einen Unfall geht, son-
dern wenn einem Radfahrer von der Rennleitung zig Euronen ab-
kassiert werden sollen, weil er bei der zufällig komplett übersicht-
lichen Kreuzung (Maisfeld abgeerntet, kein Querverkehr) seinen
Fuß nicht absetzte, sondern die Kreuzung flott überquerte.

(Rennleitung in zivil hinter dem Radfahrer)
Andreas Portz
2015-03-07 07:10:47 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Akademisch wird es nur, wenn es nicht um einen Unfall geht, son-
dern wenn einem Radfahrer von der Rennleitung zig Euronen ab-
kassiert werden sollen, weil er bei der zufällig komplett übersicht-
lichen Kreuzung (Maisfeld abgeerntet, kein Querverkehr) seinen
Fuß nicht absetzte, sondern die Kreuzung flott überquerte.
Von 'Fuß absetzen' steht in der StVO nichts. Das kann kaum der Grund
gewesen sein.

-Andreas
HC Ahlmann
2015-03-07 09:14:07 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Armin Wolf
Akademisch wird es nur, wenn es nicht um einen Unfall geht, son-
dern wenn einem Radfahrer von der Rennleitung zig Euronen ab-
kassiert werden sollen, weil er bei der zufällig komplett übersicht-
lichen Kreuzung (Maisfeld abgeerntet, kein Querverkehr) seinen
Fuß nicht absetzte, sondern die Kreuzung flott überquerte.
^^^^^^^^ ^^^^^^
Post by Andreas Portz
Von 'Fuß absetzen' steht in der StVO nichts. Das kann kaum der Grund
gewesen sein.
Ich hab den Grund unterstrichen...

Absetzen eines Fußes funktioniert nur im Stand und wird als sicheres
Indiz des Anhaltens angesehen, weil ein gewöhnlicher Radfahrer im Stand
ohne abgesetzten Fuß umkippt oder unterstellt wird, dass er um Bewahrung
des Gleichgewichts bemüht kaum die nötige Beachtung des Querverkehrs
aufbringt (Trackstand? Dreirad? Liegerad? Nie gehört!).
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Andreas Portz
2015-03-07 09:59:04 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Ich hab den Grund unterstrichen...
Ich kann die Kreuzung auch flott überqueren, nachdem ich, ohne einen Fuß
aus den Klickpedalen genommen zu haben, für eine halbe bis ganze Sekunde
ohne Vorwärtsbewegung im Sattel saß und (pro forma) bei Stillstand die
längst zuvor schon im Rollen abgeklärte Verkehrssituation 'analysierte'.
Post by HC Ahlmann
Absetzen eines Fußes funktioniert nur im Stand und wird als sicheres
Indiz des Anhaltens angesehen, weil ein gewöhnlicher Radfahrer im Stand
Stimmt, ein gewöhnlicher Radler. Mir würden die Hinterherfahrsheriffs
aber kein Ticket verkaufen, nur weil ich keinen Fuß unten hatte.
Post by HC Ahlmann
ohne abgesetzten Fuß umkippt oder unterstellt wird, dass er um Bewahrung
des Gleichgewichts bemüht kaum die nötige Beachtung des Querverkehrs
aufbringt (Trackstand? Dreirad? Liegerad? Nie gehört!).
Eben. Notfalls macht man mit denen eben eine 'Kunstradübung' direkt vor
Ort. Geht auch im Stoppie einen Sekundenbruchteil nur auf dem Vorderrad.
Nur erfüllt das Lupfen und Absetzen des HR ohne Vorwärtsbewegung leider
nicht die Definition des gewünschten Stillstands.


-Andreas
Armin Wolf
2015-03-07 10:39:48 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Ich kann die Kreuzung auch flott überqueren, nachdem ich, ohne einen Fuß
aus den Klickpedalen genommen zu haben, für eine halbe bis ganze Sekunde
ohne Vorwärtsbewegung im Sattel saß und (pro forma) bei Stillstand die
längst zuvor schon im Rollen abgeklärte Verkehrssituation 'analysierte'.
Und ich kann anhalten und warten, ohne den Fuß abzusetzen,
da ich mich einfach Mast, der das Stoppschild trägt, festhalte...

Ich meinte die Situation, wo Rad- oder Autofahrer sieht, daß
kein Querverkehr kommt, und ohne Bremsen, Anhalten usw.
die Kreuzung flott quert.. (Überland, geernteter Mais, der in
voller Blüte ein Anhalten erforderlich machte.)

(War aber nur ein akademisch gemeinter Nebensatz)
Thomas Rachel
2015-03-05 15:26:10 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by HC Ahlmann
Der vorgezogene Standplatz ist ohne Haltlinie sinnlos, weil Halt an der
Haltlinie oder Sichtlinie, aber nicht am Stopschild geboten ist. Die
Stelle der StVO habe ich schon mehrfach genannt. Der OP müsste sich
äußern, ob und wie viele Haltlinien aufgemalt sind.
Da
Wo ist "da"?
Post by Lothar Frings
ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Sprich: Habe ich den Link auf eine beliebige Online-Karte (oder die
Angabe der GPS-Koordinaten) Übersehen?


Thomas
Lothar Frings
2015-03-05 16:06:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
Post by Lothar Frings
Post by HC Ahlmann
Der vorgezogene Standplatz ist ohne Haltlinie sinnlos, weil Halt an der
Haltlinie oder Sichtlinie, aber nicht am Stopschild geboten ist. Die
Stelle der StVO habe ich schon mehrfach genannt. Der OP müsste sich
äußern, ob und wie viele Haltlinien aufgemalt sind.
Da
Wo ist "da"?
Laß mal, das
Post by Thomas Rachel
Post by Lothar Frings
ist überhaupt keine Linie. Es steht nur
ein Stopschild auf dem Gehweg, mit eigenem Standfuß.
Sprich: Habe ich den Link auf eine beliebige Online-Karte (oder die
Angabe der GPS-Koordinaten) Übersehen?
ist längst geklärt.
Johann Mayerwieser
2015-03-05 07:15:36 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Hierzugegend gibt es eine schmale Straße, bei der zwei Haltlinien, zwei
Ampeln und zwei Verkehrszeichen hintereinander angeordnet sind, weil es
die Schleppkurve eines Linienbusses erfordern könnte.
Warum so kompliziert? Eine Haltelinie und eine verlängerte Räumphase
sollten genügen.
Gerald Gruner
2015-03-03 20:22:53 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Rachel
Post by Lothar Frings
Post by Stefan Schmitz
Das Schild beachten.
Also mitten auf der Straße stehenbleiben?
Selbstverständlich dort wo es vorgesehen ist.
Und wo das ist, ist doch genau die Frage.
Post by Thomas Rachel
Also an der Kreuzung.
Wenn das Schild 15m davor steht?
Oder ist da ein Zusatzschild mit einer Entfernungsangabe "in 15m"?
Hi,
haben wir nicht alle mal gelernt, daß man am Stoppschild stoppt und an der
Kreuzung nochmal?
Ich kenne "an der Haltelinie und dann ggf. noch an der Sichtlinie".

Bis zu welchem Abstand "gehört" ein Schild IYO zur folgenden Kreuzung?
Post by gUnther nanonüm
Wenn mans nicht besser weiß? Kann gut sein, daß die Stelle, wo das Schild
steht, etwa nur per Spiegel einsehbar ist aus einer dort unersichtlichen
Stelle, etwa einer wichtigen Ausfahrt für RTW oder ähnlichem. Das Schild
kennzeichnet jedenfalls seinen Standort UND die Funktion an der
nächstfolgenden Straßenkreuzung.
Jetzt redest du wirr.
Wenn es wegen einer schwer einsehbaren Ausfahrt da steht, wo es steht, dann
gilt es auch nur dort, nicht irgendwo später.
Post by gUnther nanonüm
Kann ja auch sein, daß soein großes Schild
dort zuviel Sichtbehinderung darstellt. Der kundige Fahrer bedenkt seine
Optionen und stoppt lieber zweimal.
Oh weh. Am besten fährt er gar nicht erst. Es könnte ja so viel
geschehen...

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Henning Koch
2015-03-02 20:14:36 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Hinter der Ampel aber schon?
ich hatte den OP eher so verstanden, dass es wie auf diesem Bild ist:

Loading Image...

32U LC 99860183
Armin Wolf
2015-03-02 21:04:27 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße. Also keine Kreuzung oder
Einmündung. Gehören die "zusammen"?
vermutlich ja, aber ob das vor Gericht standhält?
Fragen:

- Dürfen Autos (Wohnmobile) so parken, daß das Schild für den
fließenden Verkehr nicht sichtbar ist?

- Ist der Kreuzung anzusehen, wie die Vorfahrtsregelung sein soll
(Also kleine Straße mündet in 4- spurige Bundesstraße)

- Wie sind die Geschwindigkeuten geregelt (Zone 30, oder über- Land)
Post by Lothar Frings
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
Vorsichtig fahren, denn im Zweifel gilt rechts vor links und wer sich
bei einer rechts vor links Kreuzung die Vorfahrt erzwingt, wird mög-
licherweise als Autobumser abgeurteilt. (und der von links kommende
wird mit mehr als 60 km/h ein "Totschlagargument" gegen ein un-
bekümmertes Einfahren in die Kreuzung sein, es sei denn man ist mit
einem Panzer unterwegs.
HC Ahlmann
2015-03-03 08:28:50 UTC
Permalink
Das sind Fragen zu elementarem Wissen aus der Führerscheinprüfung. Wie
wäre es mit der StVO als Nachtlektüre?
- Dürfen Autos (Wohnmobile) so parken, daß das Schild [Z.206; HC] für den
fließenden Verkehr nicht sichtbar ist?
Ja, wenn sie weiter als 10m von diesem Zeichen entfernt stehen; man
bedenke dabei den Anhalteweg aus 50km/h.

| Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht
| halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 2 StVO
- Ist der Kreuzung anzusehen, wie die Vorfahrtsregelung sein soll
(Also kleine Straße mündet in 4- spurige Bundesstraße)
Nein, siehe § 8 Abs. 1 StVO.
Vorfahrt folgt aus Zeichen von Polizeibeamten (§ 36), aus Lichtzeichen,
Verkehrszeichen oder Rechts vor Links, aber nicht aus baulicher
Gestaltung (ausg. Feld- und Waldwege). Es gibt eine Korrelation zwischen
Straßenbreite und Vorrang, der aus der Verkehrsbedeutung folgt und der
die StVB bei der Beschilderung leitet (VwV-StVO zu §8), aber keinen
kausalen Zusammenhang, auf den sich ein Fahrzeugführer verlassen darf.
Vorsichtig fahren, denn im Zweifel gilt rechts vor links (...)
Rechts vor Links gilt nicht "im Zweifel", sondern wenn es weder Licht-
noch Verkehrszeichen gibt, die anderes bestimmen. Der OP nannte jedoch
ein Stopschild, das Rechts vor Links ausschließt. "Im Zweifel" ist
anzuhalten und Übersicht zu erlangen, gegebenfalls eine Verständigung
durch Handzeichen zu erreichen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Armin Wolf
2015-03-03 16:24:28 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
| Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht
| halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 2 StVO
Karnevall ;-)

1. Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen
nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

Also anhalten, ohne zu halten ...

Auch ein verkehrsbedingt haltender LKW in der ersten Reihe
wird wirksam verhindern, daß ein PKW in der 2. Reihe das Schild
sehen kann.

-> Schild gehört an den Ampelmast
(und notfalls an alle Ampelmasten!)
<https://www.google.de/maps/@48.129492,11.622736,3a,75y,20.97h,82.54t/data=!3m4!1e1!3m2!1sEdwaLtmxJ1FL3_ps0CNjmA!2e0?hl=de>

und selbst in Berlin bekommen die das irgendwie hingemurxt:
(Gilt hier diese Galgenampel für den LKW noch, oder betraf die Ampel nur den
Fußgängerüberweg?)
Post by HC Ahlmann
Post by Armin Wolf
- Ist der Kreuzung anzusehen, wie die Vorfahrtsregelung sein soll
(Also kleine Straße mündet in 4- spurige Bundesstraße)
Nein, siehe § 8 Abs. 1 StVO.
Vorfahrt folgt aus Zeichen von Polizeibeamten (§ 36), aus Lichtzeichen,
Verkehrszeichen oder Rechts vor Links, aber nicht aus baulicher
Gestaltung (ausg. Feld- und Waldwege). Es gibt eine Korrelation zwischen
Straßenbreite und Vorrang, der aus der Verkehrsbedeutung folgt und der
die StVB bei der Beschilderung leitet (VwV-StVO zu §8), aber keinen
kausalen Zusammenhang, auf den sich ein Fahrzeugführer verlassen darf.
Post by Armin Wolf
Vorsichtig fahren, denn im Zweifel gilt rechts vor links (...)
Rechts vor Links gilt nicht "im Zweifel", sondern wenn es weder Licht-
noch Verkehrszeichen gibt, die anderes bestimmen. Der OP nannte jedoch
ein Stopschild, das Rechts vor Links ausschließt. "Im Zweifel" ist
anzuhalten und Übersicht zu erlangen, gegebenfalls eine Verständigung
durch Handzeichen zu erreichen.
--
Munterbleiben
HC
<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Achim Peters
2015-03-03 23:48:35 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by HC Ahlmann
| Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht
| halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 2 StVO
Karnevall ;-)
1. Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen
nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Also anhalten, ohne zu halten ...
Kein Problem. Wer verkehrsbedingt "anhält", "hält" nämlich nicht,
sondern "wartet".

Das Durchbrettern über die rote Ampel mit der Begründung "aber im
gesamten Bereich um die Ampel war Halteverbot (Z. 283), Herr Richter"
zählt also nicht.

Bye
Achim
Armin Wolf
2015-03-03 16:27:29 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
| Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht
| halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 2 StVO
Siehe Bild, (der LKW verdeckt da Schild zu 100 Prozent!)
Armin Wolf
2015-03-03 16:27:55 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Siehe Bild, (der LKW verdeckt da Schild zu 100 Prozent!)
<https://www.google.de/maps/@52.526644,13.448202,3a,75y,248.84h,82.8t/data=!3m4!1e1!3m2!1suV5bxuG_L54uKRYmAEXMkA!2e0?hl=de>
HC Ahlmann
2015-03-03 19:35:05 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by HC Ahlmann
| Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht
| halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Rdnr. 3 Nr. 2 StVO
Siehe Bild, (der LKW verdeckt da Schild zu 100 Prozent!)
Du irrst in mehrfacher Hinsicht:
• Der Lkw hält nicht, er wartet (verkehrsbedingtes Anhalten).
• Der angeführte Satz bezieht sich auf Z.206, nicht das abgebildtete
Z.205, bei dem allerdings ein gleichlautender Satz steht (Formfehler).
• Das Z.205 ist auf der linken Seite der Fahrstreifen wiederholt, sodass
nachfolgenden Fahrzeugführern jedenfalls der Nachrrang signalisiert
wird.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Armin Wolf
2015-03-05 08:39:36 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
• Der Lkw hält nicht, er wartet (verkehrsbedingtes Anhalten).
Nein... der LKW fährt und verdeckt dem nebenan Fahrenden
die Sicht auf das hier sogar ordnungsgemäß montierte Schild.
Post by HC Ahlmann
• Das Z.205 ist auf der linken Seite der Fahrstreifen wiederholt, sodass
nachfolgenden Fahrzeugführern jedenfalls der Nachrrang signalisiert
wird.
Das scheint mir üblich zu sein, um ein Verdecken durch den laufenden
Verkehr auszuschließen.
HC Ahlmann
2015-03-03 08:28:50 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
An Ampeln sind ja öfter vorfahrtregelnde
Funktioniert die Ampel, gilt sie; ist die
Ampel kaputt oder abgeschaltet, gilt das Schild.
ca. 15m vor einer (funktionierenden) Ampel
steht ein Stopschild (Zeichen 206), dazwischen
ist aber keine Straße. Also keine Kreuzung oder
Einmündung. Gehören die "zusammen"?
Und was macht man, wenn die Ampel kaputt ist?
An der Haltlinie (Z.294) oder spätestens an der Sichtlinie anhalten und
Vorfahrt gewähren (wobei es wegen der Ampel ein Z.294 geben muss). Wenn
zwischen Ampel und Stopschild niemandem Vorfahrt gewährt werden kann,
weil es keine Einmündung gibt, beziehen Ampel und Stopschild sich auf
dieselbe Einmündung.

Im Übrigen dürfte sich die StVB über einen schriftlichen Hinweis auf
unübersichtliche Beschilderung mit Bitte um Abhilfe freuen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Henning Koch
2015-03-03 22:43:41 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Im Übrigen dürfte sich die StVB über einen schriftlichen Hinweis auf
unübersichtliche Beschilderung mit Bitte um Abhilfe freuen.
alternativ freut sich die FEB über den Hinweis der StVB, dass ein
FE-Inhaber mit dem Verstehen einfachster Verkehrssituationen völlig
überfordert ist *eg*
Lothar Frings
2015-03-04 07:29:33 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Im Übrigen dürfte sich die StVB über einen schriftlichen Hinweis auf
unübersichtliche Beschilderung mit Bitte um Abhilfe freuen.
Danke, aber die StVB fragt auch nicht danach,
worüber ich mich freuen würde. Die haben
Vorschriften, die sie durchsetzen, daran halte
ich mich, und damit ist unsere Beziehung
vollständig beschrieben. Von irgendwelchen
Hinweisen oder Bitten steht da nirgends etwas.
Andreas Portz
2015-03-04 07:43:23 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Danke, aber die StVB fragt auch nicht danach,
worüber ich mich freuen würde. Die haben
Vorschriften, die sie durchsetzen, daran halte
ich mich, und damit ist unsere Beziehung
vollständig beschrieben. Von irgendwelchen
Hinweisen oder Bitten steht da nirgends etwas.
Was ist der Unterschied zwischen einer news group und einer StVB?
Die news group ist für die Lösung deiner verkehrstechnischen Probleme,
die Klärung deiner verkehrsrechtlichen Fragen und das Vermeiden von
potentiellen Verkehrsunfällen an von dir erkannten Gefahrenstellen
zuständig.
Dashalb war es richtig von dir, uns von dieser Ampel zu berichten. Die
StVB würde dir sowieso nicht knapp 30 Mal innerhalb von knapp zwei Tagen
geantwortet haben.


-Andreas
Lothar Frings
2015-03-04 07:51:28 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Was ist der Unterschied zwischen einer news group und einer StVB?
Die news group ist für die Lösung deiner verkehrstechnischen Probleme,
die Klärung deiner verkehrsrechtlichen Fragen und das Vermeiden von
potentiellen Verkehrsunfällen an von dir erkannten Gefahrenstellen
zuständig.
Eigentlich nicht. Die Newsgroup hat das Thema
"Straßenverkehrsrecht" und enthält Leute, die sich -
vermutlich - damit auskennen. Deshalb war es richtig von mir,
hier von dieser Ampel - oder besser: diesem Stopschild -
zu berichten.
Andreas Portz
2015-03-04 08:12:44 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Eigentlich nicht. Die Newsgroup hat das Thema
"Straßenverkehrsrecht" und enthält Leute, die sich -
vermutlich - damit auskennen. Deshalb war es richtig von mir,
hier von dieser Ampel - oder besser: diesem Stopschild -
zu berichten.
Stimmt, deshalb wurdest du ja auch (von dir unbeantwortet) gegengefragt,
wo genau sich diese Gefahrenstelle befindet, damit zumindest wir uns
dort etwas umsichtiger verhalten können.
Die restlichen Verkehrsteilnehmer haben schließlich - analog zu dir -
ebenfalls keine Aktien bei der StVB.


-Andreas
Kathinka Wenz
2015-03-04 08:59:04 UTC
Permalink
StVB.
Was meint ihr eigentlich mit StVB? Google hat mir auch nicht
weitergeholfen, das kennt zum Thema Gesetze nur StVO und StVG.

Gruß, Kathinka
Kathinka Wenz
2015-03-04 09:00:48 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Was meint ihr eigentlich mit StVB? Google hat mir auch nicht
weitergeholfen, das kennt zum Thema Gesetze nur StVO und StVG.
Ok, nach nochmaligem Lesen dem Threads bin ich doch noch drauf gekommen:

Straßenverkehrsbehörde.

Kreative Abkürzungen, yeah!

Gruß, Kathinka
Lothar Frings
2015-03-04 09:01:30 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
StVB.
Was meint ihr eigentlich mit StVB? Google hat mir auch nicht
weitergeholfen, das kennt zum Thema Gesetze nur StVO und StVG.
Straßenverkehrsbehörde.
HC Ahlmann
2015-03-04 09:03:13 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Im Übrigen dürfte sich die StVB über einen schriftlichen Hinweis auf
unübersichtliche Beschilderung mit Bitte um Abhilfe freuen.
Danke, aber die StVB fragt auch nicht danach, worüber ich mich freuen
würde.
Die StVB fragt Dich nicht, weil sie Dich nicht kennt; ändere das. StVB
nehmen Hinweise zur Kenntnis und folgen berechtigen Hinweisen – manchmal
spontan, manchmal mithilfe eines Richters. Ein Lamento in dsrs ist
nutzlos.
Die haben Vorschriften, die sie durchsetzen, daran halte ich mich, und
damit ist unsere Beziehung vollständig beschrieben. Von irgendwelchen
Hinweisen oder Bitten steht da nirgends etwas.
Die StVB ist Teil der öffentlichen Verwaltung und damit Hinweisen,
Bitten, Anträgen, Widersprüchen, Klagen und anderen Formen der
Kontaktaufnahme zugänglich, nur stehen diese Formen nicht in der StVO.
Guck über den Tellerrand StVO, Verwaltungsrecht ist die große Schüssel
nebenan.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Lothar Frings
2015-03-04 09:15:42 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by HC Ahlmann
Im Übrigen dürfte sich die StVB über einen schriftlichen Hinweis auf
unübersichtliche Beschilderung mit Bitte um Abhilfe freuen.
Danke, aber die StVB fragt auch nicht danach, worüber ich mich freuen
würde.
Die StVB fragt Dich nicht, weil sie Dich nicht kennt; ändere das. StVB
nehmen Hinweise zur Kenntnis und folgen berechtigen Hinweisen - manchmal
spontan, manchmal mithilfe eines Richters. Ein Lamento in dsrs ist
nutzlos.
Es gibt kein Lamento. Mir ist die StVB egal.
Ich befolge die Vorschriften - darum meine
Frage hier -, egal, wie sinnvoll oder -los
sie sein mögen, denn ich muß auch sinnlose
Vorschriften befolgen. Aber das war es dann auch.
Ich bin Untertan, nicht Hilfskraft.
Andreas Portz
2015-03-04 09:22:51 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Ich bin Untertan, nicht Hilfskraft.
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?


-Andreas
Martin Bienwald
2015-03-04 09:38:28 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Lothar Frings
Ich bin Untertan, nicht Hilfskraft.
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
"Idiot" in des Wortes ursprünglicher Bedeutung:

| Das Wort leitet sich vom griechischen "idiotes" her, das wertfrei
| bis heute in etwa "Privatperson" bedeutet. Es bezeichnete in der
| Polis Personen, die sich aus öffentlichen-politischen
| Angelegenheiten heraushielten und keine Ämter wahrnahmen, auch wenn
| ihnen das möglich war.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Idiot)

... Martin
Lothar Frings
2015-03-04 09:50:26 UTC
Permalink
Post by Martin Bienwald
Post by Andreas Portz
Post by Lothar Frings
Ich bin Untertan, nicht Hilfskraft.
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
Genau.
Post by Martin Bienwald
| Das Wort leitet sich vom griechischen "idiotes" her, das wertfrei
| bis heute in etwa "Privatperson" bedeutet. Es bezeichnete in der
| Polis Personen, die sich aus öffentlichen-politischen
| Angelegenheiten heraushielten und keine Ämter wahrnahmen, auch wenn
| ihnen das möglich war.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Idiot)
Schon gut, ich war mal in der Mittelstufe.
Lothar Frings
2015-03-05 08:14:14 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Post by Lothar Frings
Ich bin Untertan, nicht Hilfskraft.
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
Natürlich. Solange es nur Wahlen gibt, aber keine Wahl.
David Seppi
2015-03-05 22:46:09 UTC
Permalink
[...]
Post by Lothar Frings
Post by Andreas Portz
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
Natürlich. Solange es nur Wahlen gibt, aber keine Wahl.
Du hast das passive Wahlrecht.
--
David Seppi
1220 Wien
Rupert Haselbeck
2015-03-05 23:00:05 UTC
Permalink
Post by David Seppi
[...]
Post by Lothar Frings
Post by Andreas Portz
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
Natürlich. Solange es nur Wahlen gibt, aber keine Wahl.
Du hast das passive Wahlrecht.
All die anderen aber glücklicherweise das aktive. Jammern tun stets die
Versager

MfG
Rupert
Lothar Frings
2015-03-09 11:38:04 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by David Seppi
[...]
Post by Lothar Frings
Post by Andreas Portz
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
Natürlich. Solange es nur Wahlen gibt, aber keine Wahl.
Du hast das passive Wahlrecht.
All die anderen aber glücklicherweise das aktive. Jammern tun stets die
Versager
Stimmt. Die Versager jammern, daß sie sich nicht
verarschen lassen, wählen nicht und bekommen
Angriffskrieg, TTIP und von der Leyen.
Die Erfolgstypen wählen und bekommen
Angriffskrieg, TTIP und von der Leyen.
HC Ahlmann
2015-03-09 13:03:36 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Rupert Haselbeck
Post by David Seppi
[...]
Post by Lothar Frings
Post by Andreas Portz
Lass' mich raten: staatlich geprüfter Nichtwähler?
Natürlich. Solange es nur Wahlen gibt, aber keine Wahl.
Du hast das passive Wahlrecht.
All die anderen aber glücklicherweise das aktive. Jammern tun stets die
Versager
Stimmt. Die Versager jammern, daß sie sich nicht
verarschen lassen, wählen nicht und bekommen
Angriffskrieg, TTIP und von der Leyen.
Die Erfolgstypen wählen und bekommen
Angriffskrieg, TTIP und von der Leyen.
Geh 'rüber nach Nordkorea: kein Angriffskrieg, kein TTIP, keine von der
Leyen, keine Wahl und das Beste: kein Internet für ein langweiliges
Lamento. Das Ausreisevisum, um Nordkorea zu verlassen, gilt auch für
killfiles.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Lothar Frings
2015-03-09 14:06:43 UTC
Permalink
Die Argumente der Argumentlosen: Geh doch nach
drüben, die anderen sind viel schlimmer, ...
Stefan Schmitz
2015-03-09 14:53:39 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Stimmt. Die Versager jammern, daß sie sich nicht
verarschen lassen, wählen nicht und bekommen
Angriffskrieg, TTIP und von der Leyen.
Die Erfolgstypen wählen und bekommen
Angriffskrieg, TTIP und von der Leyen.
Na siehst du. Die Erfolgstypen bekommen, was sie wollen.
Die Versager, was sie nicht wollen.
Wer seinen Willen nicht mal an der Urne ausdrücken will, kann ihn schwerlich
durchsetzen.

Armin Wolf
2015-03-05 08:55:33 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Es gibt kein Lamento. Mir ist die StVB egal.
Ich befolge die Vorschriften - darum meine
Frage hier -, egal, wie sinnvoll oder -los
sie sein mögen, denn ich muß auch sinnlose
Vorschriften befolgen. Aber das war es dann auch.
Ich bin Untertan, nicht Hilfskraft.
Könntest Du bitte Details zu deiner Frage geben...
Bei diesem Link ist klar, daß das Schild zu beachten ist!
- an der Haltelinie!!!
(Schild = Schatten vor dem PKW...)

<https://www.google.de/maps/@48.1181318,11.8038128,53m/data=!3m1!1e3>

Wie ist eigentlich die Regelung für Radfahrer an dieser Kreuzung,
wenn er (unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs) auf die Haupt-
straße wechselt, so daß er oberhalb der Haltelinie fährt?
Lothar Frings
2015-03-05 09:07:58 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Könntest Du bitte Details zu deiner Frage geben...
Bei diesem Link ist klar, daß das Schild zu beachten ist!
"Dieser Link" geht mich nichts an,
er ist nicht von mir.
Post by Armin Wolf
- an der Haltelinie!!!
Die gibt es nicht. Lies doch bitte mal den Thread.
Armin Wolf
2015-03-05 10:43:18 UTC
Permalink
Post by Lothar Frings
Post by Armin Wolf
Könntest Du bitte Details zu deiner Frage geben...
Bei diesem Link ist klar, daß das Schild zu beachten ist!
"Dieser Link" geht mich nichts an,
er ist nicht von mir.
Klar, dieser Link (ein Beispiel) ist vom mir, da von Dir nichts kam!
Post by Lothar Frings
Post by Armin Wolf
- an der Haltelinie!!!
Die gibt es nicht. Lies doch bitte mal den Thread.
Alle Beiträge sind "gelesen", nur bin ich jemand, der sich mit
den Augen ein "Bild" machen möchte, und da kam von Dir
ein gar nichts.

z.B.
Beziehst Du Dich auf eine Situation, wie ich es im Link andeutete,
oder handelt es sich um eine Situation in einer Stadt? Zone 30?

Poste Deinen Link, und höre auf, andere anzupinkeln.

Dank
Stefan Schmitz
2015-03-05 15:04:48 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Wie ist eigentlich die Regelung für Radfahrer an dieser Kreuzung,
wenn er (unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs) auf die Haupt-
straße wechselt, so daß er oberhalb der Haltelinie fährt?
Du meinst, wenn er vom Radweg aus NW kommend geradeaus weiterfahren will?
Das Schild bekommt er dann nicht zu sehen, warum sollte er es beachten müssen?
Allerdings sieht mir die Gegend nicht so aus, als wollte man da mit Rad lang.
Lesen Sie weiter auf narkive:
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