Discussion:
In Deutschland unterwegs mit 50 ccm Roller
(zu alt für eine Antwort)
Jürgen Wagner
2005-09-02 08:18:41 UTC
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Hallo zusammen,

Bekanntlich darf man mit einem 50 ccm Roller nicht auf eine Kraftfahrstraße
(oder wie auch immer das heißt) fahren.

Eine Auffahrt darf man bekanntlich ebenfalls nur in eine Richtung befahren.

Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Loading Image... sieht da er weder weiter
noch zurück darf?

Danke fürs Reinschaun ;-)

Gruß Jürgen
Michael Dietrich
2005-09-02 09:29:17 UTC
Permalink
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen
Sollten Rollerfahrer das nicht grundsätzlich tun?

SCNR

Michael
Michael Dietrich
2005-09-02 09:32:25 UTC
Permalink
Post by Jürgen Wagner
Bekanntlich darf man mit einem 50 ccm Roller nicht auf eine Kraftfahrstraße
(oder wie auch immer das heißt) fahren.
Eine Auffahrt darf man bekanntlich ebenfalls nur in eine Richtung befahren.
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
http://www.adac.de/images/331_xxl_tcm8-74083.gif sieht da er weder weiter
noch zurück darf?
So, und jetzt ernsthaft.

Ich nehme an, daß das Schild am Anfang der Aufahrt stehen sollte, aus
irgendwelchen Gründen dort aber nicht steht.

Da sollte die zuständige Behörde mal angesprochen werden.

Wie sich jetzt der Rollerfahrer regelkonform verhalten soll,
ist mir aber auch unklar, zumindest, wenn die Auffahrt derart lang
und/oder uneinsehbar ist und nicht andere Schilder klar auf eine
Kraftfahrstrasse hinweisen, so daß man vorher definitiv nicht von
einer solchen ausgehen konnte.

Michael
Dirk Schneider
2005-09-02 18:16:05 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Wie sich jetzt der Rollerfahrer regelkonform verhalten soll,
ist mir aber auch unklar, zumindest, wenn die Auffahrt derart lang
und/oder uneinsehbar ist und nicht andere Schilder klar auf eine
Kraftfahrstrasse hinweisen, so daß man vorher definitiv nicht von
einer solchen ausgehen konnte.
Wenn das wirklich so ausgeschildert sein sollte, dann wäre das einzig
richtige, was mir ernsthaft einfällt, bei 110 anzurufen - die begleiten
den dann irgendwie wieder herunter.

Gruß Dirk.
--
Signatur vorübergehend außer Betrieb!
Erhard Schwenk
2005-09-02 19:07:35 UTC
Permalink
Post by Dirk Schneider
Post by Michael Dietrich
Wie sich jetzt der Rollerfahrer regelkonform verhalten soll,
ist mir aber auch unklar, zumindest, wenn die Auffahrt derart lang
und/oder uneinsehbar ist und nicht andere Schilder klar auf eine
Kraftfahrstrasse hinweisen, so daß man vorher definitiv nicht von
einer solchen ausgehen konnte.
Wenn das wirklich so ausgeschildert sein sollte, dann wäre das einzig
richtige, was mir ernsthaft einfällt, bei 110 anzurufen - die begleiten
den dann irgendwie wieder herunter.
Absteigen, Schieben - und zwar zurück. Das ist auch gegen die
Einbahnstraße erlaubt.

Allerdings würd ich da auch eher einen auf hilflos machen und die Grünen
rufen, weil wenn das denen ein paar mal passiert, sorgen die dann sicher
schleunigst für eine Verpflanzung des Schilds.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
k-itx webhosting - http://webhosting.k-itx.net/
Elke Bock
2005-09-02 22:08:40 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Post by Dirk Schneider
Post by Michael Dietrich
Wie sich jetzt der Rollerfahrer regelkonform verhalten soll,
ist mir aber auch unklar, zumindest, wenn die Auffahrt derart lang
und/oder uneinsehbar ist und nicht andere Schilder klar auf eine
Kraftfahrstrasse hinweisen, so daß man vorher definitiv nicht von
einer solchen ausgehen konnte.
Wenn das wirklich so ausgeschildert sein sollte, dann wäre das einzig
richtige, was mir ernsthaft einfällt, bei 110 anzurufen - die begleiten
den dann irgendwie wieder herunter.
Absteigen, Schieben - und zwar zurück. Das ist auch gegen die
Einbahnstraße erlaubt.
Nicht auf der Fahrbahn.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Thomas Wedekind
2005-09-02 22:41:07 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Post by Erhard Schwenk
Absteigen, Schieben - und zwar zurück. Das ist auch gegen die
Einbahnstraße erlaubt.
Nicht auf der Fahrbahn.
Ähm, wenn du keinen Gehweg hast? Ich stochere jetzt
formaljuristisch im Nebel (keine Lust, meinen fetten StVO-Wälzer
oder das Web durchzusuchen), mein etwas angejahrter Wissensstand
ist aber: Mit breiten Gegenständen _musst_ du ggf. auf der
Fahrbahn gehen, wenn Fußgänger behindert werden.

(Genau diese Dinge mit einem Simson-Roller ausgiebig gemacht, als
Anfang der 90er Jahre die Stadt von einem Ende zum anderen restlos
verstopft war. Mal schnell über ein Abbiegeverbot geschoben,
falschrum durch die Einbahnstraße. Ging sogar vor der Wende vor
den wachsamen Augen der Volkspolizei.)
--
Grüße, Thomas
Elke Bock
2005-09-03 08:29:26 UTC
Permalink
Post by Thomas Wedekind
Post by Elke Bock
Post by Erhard Schwenk
Absteigen, Schieben - und zwar zurück. Das ist auch gegen die
Einbahnstraße erlaubt.
Nicht auf der Fahrbahn.
Ähm, wenn du keinen Gehweg hast? Ich stochere jetzt
formaljuristisch im Nebel (keine Lust, meinen fetten StVO-Wälzer
oder das Web durchzusuchen),
Es ist §41, Z.220
Na gut, den einen Satz kann ich auch abtippen:
|Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen
|Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor,
|Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.
Post by Thomas Wedekind
mein etwas angejahrter Wissensstand
ist aber: Mit breiten Gegenständen _musst_ du ggf. auf der
Fahrbahn gehen, wenn Fußgänger behindert werden.
Und in der Einbahnstraße mußt du dann eben in die Richtung
gehen, die mit dem Pfeil vorgeschrieben ist.
Post by Thomas Wedekind
(Genau diese Dinge mit einem Simson-Roller ausgiebig gemacht, als
Anfang der 90er Jahre die Stadt von einem Ende zum anderen restlos
verstopft war. Mal schnell über ein Abbiegeverbot geschoben,
falschrum durch die Einbahnstraße. Ging sogar vor der Wende vor
den wachsamen Augen der Volkspolizei.)
Es ist nicht auszuschließen, daß die DDR-StVO hierzu anderer
Meinung war als die jetzt gültige.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Dietmar Hollenberg
2005-09-03 13:46:26 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Und in der Einbahnstraße mußt du dann eben in die Richtung
gehen, die mit dem Pfeil vorgeschrieben ist.
Und woraus ergibt sich der Einbahnstraßencharakter einer
Kraftfahrzeugstraßenauffahrt *vor* dem entsprechenden Zeichen?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Elke Bock
2005-09-03 18:28:16 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Elke Bock
Und in der Einbahnstraße mußt du dann eben in die Richtung
gehen, die mit dem Pfeil vorgeschrieben ist.
Und woraus ergibt sich der Einbahnstraßencharakter einer
Kraftfahrzeugstraßenauffahrt *vor* dem entsprechenden Zeichen?
Ich hatte solches nicht behauptet.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Thomas Wedekind
2005-09-03 19:11:38 UTC
Permalink
Post by Elke Bock
Es ist §41, Z.220
|Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen
|Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor,
|Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.
Thanks. Jetzt hast du in meinem Gedächtnis die letzte Zeile dieses
Absatzes wieder in einen Zusammenhang gebracht. Ergo, wer etwas
mitführt, was nicht Hand-, Kinderwagen o.ä. ist, muss "falschrum"
von der Fahrbahn runter. Von der Praxis her sind mir "normale"
städtische Einbahnstraßen ohne Gehweg bisher nicht untergekommen.
--
Grüße, Thomas
Daniel Roedding
2005-09-03 21:01:26 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Ich nehme an, daß das Schild am Anfang der Aufahrt stehen sollte, aus
irgendwelchen Gründen dort aber nicht steht.
Da sollte die zuständige Behörde mal angesprochen werden.
Das Problem haben Fahrradfahrer regelmäßig, da sind es nicht nur
Kraftfahrstraßen, sondern z. B. auch in die Landschaft gestreute
Z. 254, die bisweilen legales Vorankommen verunmöglichen.
Behörden scheinen sich für derartige Probleme nicht zu
interessieren - auch nicht, daß es teilweise offenbar gar nicht
möglich ist, legal von A nach B zu kommen (aktuell z. B. bei
Leipzig zwischen Freiroda und Schkeuditz, wo im Zuge einer
baustellenbedingten Straßensperrung zwei Umleitungen existieren,
die aber beide mit Z. 254 vernagelt sind).
Post by Michael Dietrich
Wie sich jetzt der Rollerfahrer regelkonform verhalten soll,
ist mir aber auch unklar, zumindest, wenn die Auffahrt derart lang
und/oder uneinsehbar ist und nicht andere Schilder klar auf eine
Kraftfahrstrasse hinweisen, so daß man vorher definitiv nicht von
einer solchen ausgehen konnte.
Aus Radfahrerperspektive kann ich sagen, daß erfahrungsgemäß
Ignoranz der beste Weg ist. Einfach weiterfahren und baldmöglichst
wieder von der Straße runter.

Daniel
Bernd Meyer
2005-09-02 12:07:48 UTC
Permalink
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Er muss einen Freund mit Anhänger dorthin beordern, der den Roller mitnimmt.
Gruß, Bernd
Michael Dietrich
2005-09-02 12:32:13 UTC
Permalink
Post by Bernd Meyer
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Er muss einen Freund mit Anhänger dorthin beordern, der den Roller mitnimmt.
Na gut, den muß er aber schon während der Fahrt auf der Auffahrt
anrufen und dan auch während der Fahrt mit dem Roller in den Anhänger
hüpfe, da im Bereich der Auffahrt ein Halteverbot doch sehr
wahrscheinlich ist, oder?

Das ist juristisch tatsächlich ein Problem, praktisch würde ich
sagen, auf dem Randstreifen langsam rückwärts schieben.

Michael
Thomas Schäfer
2005-09-02 13:38:42 UTC
Permalink
"Michael Dietrich" schrieb
Post by Michael Dietrich
Das ist juristisch tatsächlich ein Problem, praktisch würde ich
sagen, auf dem Randstreifen langsam rückwärts schieben.
Praktisch _fahre_ (nicht nur würde) ich weiter... ;-)

scnr

Thomas
Thomas Wedekind
2005-09-02 16:19:51 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Das ist juristisch tatsächlich ein Problem, praktisch würde ich
sagen, auf dem Randstreifen langsam rückwärts schieben.
? IMHO ist jemand, der ein Kraftrad (nicht nur 50er) schiebt,
juristisch ein Fußgänger, der einen sperrigen Gegenstand
transportiert. (Ein Kraftradschieber braucht weder Führerschein
noch Helm...) Also verhalte dich an der Stelle so, wie du es ohne
Roller tun würdest.
--
Grüße, Thomas
Erhard Schwenk
2005-09-02 19:05:48 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Das ist juristisch tatsächlich ein Problem, praktisch würde ich
sagen, auf dem Randstreifen langsam rückwärts schieben.
? IMHO ist jemand, der ein Kraftrad (nicht nur 50er) schiebt, juristisch
ein Fußgänger, der einen sperrigen Gegenstand transportiert. (Ein
Kraftradschieber braucht weder Führerschein noch Helm...) Also verhalte
dich an der Stelle so, wie du es ohne Roller tun würdest.
Fußgängern dürfte das Betreten von Kraftfahrstraßen ja wohl verboten sein?

Ok, zurückschieben über die Auffahrt wäre eine Option, als Fußgänger ist
man ja nicht an Einbahnstraßenregeln gebunden.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
k-itx webhosting - http://webhosting.k-itx.net/
Erhard Schwenk
2005-09-02 19:04:49 UTC
Permalink
Post by Michael Dietrich
Post by Bernd Meyer
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Er muss einen Freund mit Anhänger dorthin beordern, der den Roller mitnimmt.
Na gut, den muß er aber schon während der Fahrt auf der Auffahrt
anrufen und dan auch während der Fahrt mit dem Roller in den Anhänger
hüpfe, da im Bereich der Auffahrt ein Halteverbot doch sehr
wahrscheinlich ist, oder?
Das ist juristisch tatsächlich ein Problem, praktisch würde ich
sagen, auf dem Randstreifen langsam rückwärts schieben.
Normalerweise sollten derartige Schilder am _Anfang_ einer derartigen
Auffahrt zu sehen sein. Zumindest aber auf den entsprechenden Wegweisern.

Ansonsten: stoppen, Roller auf dem Mehrzweckstreifen abstellen, hinter
die Leitplanke klettern und Abschleppdienst rufen ;).

Alternativ den "Freund, und wart, Dir helf ich!" anrufen und um
Sonderregelung des Verkehrs zwecks Entfernen des Rollers aus der
Auffahrt ersuchen. Wenn das denen 2 oder 3 mal passiert, werden die dann
schon für ein Schild am Anfang der Auffahrt sorgen.
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
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Christian Stommel
2005-09-02 12:48:48 UTC
Permalink
Post by Bernd Meyer
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Er muss einen Freund mit Anhänger dorthin beordern, der den Roller mitnimmt.
Gruß, Bernd
Wirklich? Mein Hinterkopf meldet mir was von "an der nächsten Abfahrt
die Straße verlassen"...

Ist aber nur Bio-Ram ohne Quellennachweis!

Bis denne

Christian
Ulrich Gehauf
2005-09-02 13:47:43 UTC
Permalink
Post by Jürgen Wagner
Hallo zusammen,
Bekanntlich darf man mit einem 50 ccm Roller nicht auf eine
Kraftfahrstraße (oder wie auch immer das heißt) fahren.
Kraftfahrstraße? Ich dächte, dort dürfte man mit nem 50er Roller
fahen... Nur nich mit'm Mofa.

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Kathinka Wenz
2005-09-02 14:17:29 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Kraftfahrstraße? Ich dächte, dort dürfte man mit nem 50er Roller
fahen... Nur nich mit'm Mofa.
"...deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60
km/h beträgt..."

StVO §18 (1)

Gruß, Kathinka
Ulrich Gehauf
2005-09-05 07:37:31 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Ulrich Gehauf
Kraftfahrstraße? Ich dächte, dort dürfte man mit nem 50er Roller
fahen... Nur nich mit'm Mofa.
"...deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr
als 60 km/h beträgt..."
Siehste, wieder was dazugelernt.... ich dachte, das gilt nur für
Autobahnen...

Gruß
Uli
--
Bitte das "spam." in der Reply-To beim Antworten
per Mail stehen lassen!
Des passt scho so!
Uwe Buschhorn
2005-09-03 23:15:52 UTC
Permalink
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Plötzlich?
Es hat doch sicher vorher schon eine Ankündigung gegeben?

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Thomas Schäfer
2005-09-05 09:24:38 UTC
Permalink
"Uwe Buschhorn" schrieb
Post by Uwe Buschhorn
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende einer
Auffahrt plötzlich das Schild
Plötzlich?
Es hat doch sicher vorher schon eine Ankündigung gegeben?
Nicht sicher.
Ich kenne auch solche Stellen, wo eine Straße mehrere hundert Meter
nach der letzten legalen Ausfahrt plötzlich als Kfz-Straße ausgeschildert
ist (B36 zw. MA u. Schwetzingen).
Hier ist ein rückwärts schieben besonders prekär, weil man ja zuerst
quer über die oft stark befahrene Auffahrt zurück schieben müßte bis
man zu seiner letzten legalen Ausfahrt kommt.

Sogar bei Autobahnen kommt das entsprechende Schild manchmal erst
spät und uneinsehbar hinter Kurve und Gebüsch. Aber an diesen Stellen
konnte ich es bisher wenigstens erahnen.

MfG

Thomas
Markus Müller
2005-09-05 19:33:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Schäfer
"Uwe Buschhorn" schrieb
Post by Uwe Buschhorn
Post by Jürgen Wagner
Muß sich demnach ein Rollerfahrer in Luft auflösen wenn er am Ende
einer Auffahrt plötzlich das Schild
Plötzlich?
Es hat doch sicher vorher schon eine Ankündigung gegeben?
Nicht sicher.
Ich kenne auch solche Stellen, wo eine Straße mehrere hundert Meter
nach der letzten legalen Ausfahrt plötzlich als Kfz-Straße ausgeschildert
ist (B36 zw. MA u. Schwetzingen).
Und da stand nicht irgendwo schon ein Zeichen wie "Vorwegweiser für
bestimmte Fahrzeugarten" Nr. 442?

Gruß,
Markus
Thomas Schäfer
2005-09-06 08:38:41 UTC
Permalink
"Markus Müller" schrieb
Post by Markus Müller
Und da stand nicht irgendwo schon ein Zeichen wie "Vorwegweiser für
bestimmte Fahrzeugarten" Nr. 442?
Einen Radweg (der von der Straße wegführt und somit nicht
straßenbegleitend und nicht benutzungspflichtig ist) gibt's da.
Hilft aber nicht.

Zeichen 442 mit etwas anderem als Fahrräder und/oder
Landwirt.Fzge habe ich sowieso noch nicht gesehen.

Und warum sollte die Ausschilderung auch immer und jederzeit
perfekt sein? Vor Jahren bin ich mal in der Nacht zum neuen
Münchner Flughafen geradelt, da meine Maschine ganz früh ging.
Eine Abfahrt runter (bis dahin ganz normal), schwups war ich
auf der Autobahn die letzten 2km zum Flughafen.
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen 2.4/0.6 Watt Funzel kann
man so ein Autobahnschild in mehreren hundert Metern Entfernung
nicht erkennen.
Nur die Autobahn selber. Und eine Ausweichroute sowieso nicht.
Bin ich halt über den Standstreifen geradelt, so früh am Morgen
war eh nichts los.

Später habe ich erfahren, daß der Fahrradweg nicht ausgeschildert
und hanebüchern umständlich war.
wie sollen sich internationale Radltouristen dann zurechtfinden?

MfG

Thomas

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