Discussion:
Wie ist "Seitenstreifen" defeniert?
(zu alt für eine Antwort)
Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-09 08:52:05 UTC
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Hallo,

wir haben heute ein Knöllchen bekommen. "Tatbestand PARKEN IM
HALTEVERBOT ZEICHEN 283". (Zitat auf dem Thermoausdruck)

Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen"). Wir haben jedoch auf
einem extra gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht,
gehalten. Daher meine Frage: Wie ist "Seitenstreifen" defeniert? Ich
kenne den Begriff nur mit "unbefestigter Boden neben der Fahrbahn" und
halte eine gepflasterte, mit Bordstein gegen den Rasen abgeteilte Fläche
nicht für den Seitenstreifen.
--
Antworten auf öffentlich gestellte Fragen bitte NUR öffentlich.
Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Kathinka Wenz
2006-07-09 09:27:57 UTC
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Post by Torsten Rüdiger Hansen
Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen"). Wir haben jedoch auf
einem extra gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht,
gehalten. Daher meine Frage: Wie ist "Seitenstreifen" defeniert? Ich
kenne den Begriff nur mit "unbefestigter Boden neben der Fahrbahn" und
halte eine gepflasterte, mit Bordstein gegen den Rasen abgeteilte Fläche
nicht für den Seitenstreifen.
Ich kenne den Begriff "unbefestigter Seitenstreifen", und des impliziert
automatisch, dass es auch einen befestigten gibt.

Was finden wir denn in der StVO? "Seitenstreifen sind nicht Bestandteil
der Fahrbahn". Ok, das passt auch für einen gepflasterten
Seitenstreifen. Radfahrer dürfen rechte Seitenstreifen benutzen. Das
Ausweichen von langsamen Fahrzeugen kann genauso über den Seitenstreifen
erfolgen. Klingt alles nicht so, als wäre ungepflastert der Standard,
findest du nicht auch?

Und besonders interessant ist noch:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."

"Wenn der ausreichend befestigt ist". Ansonsten hat dein Fahrzeug da
also nichts zu suchen, ergo muss es auch kein Schild geben, was das
Parken da verbietet.

Fazit: Du wirst wohl zahlen müssen.

Gruß, Kathinka
Walter Janné
2006-07-09 11:00:51 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
"Wenn der ausreichend befestigt ist". Ansonsten hat dein Fahrzeug da
also nichts zu suchen, ergo muss es auch kein Schild geben, was das
Parken da verbietet.
Fazit: Du wirst wohl zahlen müssen.
Aber der OP schrieb doch: "...Wir haben jedoch auf einem extra
gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht, gehalten...."

Walter
--
Das [Anstoß von Helmdiskussionen durch Helmträger in drf]
kommt mir vor wie in einer Biker-Bar,
in der ständig Leute reinschneien und ein Glas Milch bestellen...
(Th. Nordhaus in drf)
Kathinka Wenz
2006-07-09 11:34:22 UTC
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Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Fazit: Du wirst wohl zahlen müssen.
Aber der OP schrieb doch: "...Wir haben jedoch auf einem extra
gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht, gehalten...."
Ja und?

Gruß, Kathinka
Walter Janné
2006-07-09 17:35:17 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Fazit: Du wirst wohl zahlen müssen.
Aber der OP schrieb doch: "...Wir haben jedoch auf einem extra
gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht, gehalten...."
Ja und?
Das geht nicht ganz konform mit Deiner Beschreibung zur Beschaffenheit
eines erlaubt befahrbaren Seitenstreifens, welche Du aus der StVO
zitierst:""Wenn der ausreichend befestigt ist". Ansonsten hat dein
Fahrzeug da
also nichts zu suchen, ergo muss es auch kein Schild geben, was das
Parken da verbietet."

Bei der Beschreibung des Seitenstreifens durch den OP liegt es nahe, daß
selbiger "ausreichend befestigt" war und deshalb zum Parken benutzt
werden dufte.

Ich konnte aus seiner Beschreibung nicht herauslesen, daß das Parken
dort, wo er parkte, ausdrücklich verboten war.

Walter
--
Warum es gut ist, ein Mann zu sein:
Niemand interessiert es, wenn du mit 34 noch Single bist.
Kathinka Wenz
2006-07-09 19:23:00 UTC
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Post by Walter Janné
Ich konnte aus seiner Beschreibung nicht herauslesen, daß das Parken
dort, wo er parkte, ausdrücklich verboten war.
| Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
| mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen").

Gruß, Kathinka
Walter Janné
2006-07-09 20:58:52 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Ich konnte aus seiner Beschreibung nicht herauslesen, daß das Parken
dort, wo er parkte, ausdrücklich verboten war.
| Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
| mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen").
Richtig. "30 Meter weiter" - also nicht da, wo er geparkt hat. Dort gilt
es nocht nicht, sondern eben erst "30 Meter weiter" wo der
Seitenstreifen aus Gras besteht. Dort durfte er nach der entsprechenden
StVO-Definition eines nicht parkwürdigen Seitenstreifens auch nicht
parken.

Hat er ja auch nicht, sondern:"Wir haben jedoch auf
einem extra gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht,
gehalten".

Also nicht "30 Meter weiter", wo das Schild steht.

Walter
--
50 Wege wie man andere in den Wahnsinn treibt:
22. Lehne es im Restaurant ab,
irgendwo an einen Tisch gesetzt zu werden
und iss nur die Bonbons an der Kasse.
Kathinka Wenz
2006-07-10 07:53:38 UTC
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Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
| Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
| mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen").
Richtig. "30 Meter weiter" - also nicht da, wo er geparkt hat. Dort gilt
es nocht nicht, sondern eben erst "30 Meter weiter" wo der
Seitenstreifen aus Gras besteht.
Sorry, aber für solche Spekulationen braucht man echt ein Foto von der
Gegend. Wenn das Schild direkt vor dem befestigten Seitenstreifen steht,
gilt es sehr wohl für diesen. Falls da noch 3m Abstand sind, auch, dann
wird es bauliche Gründe haben, dass es so steht.
Post by Walter Janné
Dort durfte er nach der entsprechenden
StVO-Definition eines nicht parkwürdigen Seitenstreifens auch nicht
parken.
Genau, und ein Schild "Parken auf dem Seitenstreifen verboten" würde
keinen Sinn machen.
Post by Walter Janné
Hat er ja auch nicht, sondern:"Wir haben jedoch auf
einem extra gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht,
gehalten".
Also nicht "30 Meter weiter", wo das Schild steht.
Schilder gelten nicht nur für 10cm Umkreis, sondern meist so lange, bis
sie wieder aufgehoben werden.

Gruß, Kathinka
Walter Janné
2006-07-10 09:44:57 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
| Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
| mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen").
Richtig. "30 Meter weiter" - also nicht da, wo er geparkt hat. Dort gilt
es nocht nicht, sondern eben erst "30 Meter weiter" wo der
Seitenstreifen aus Gras besteht.
Sorry, aber für solche Spekulationen braucht man echt ein Foto von der
Gegend. Wenn das Schild direkt vor dem befestigten Seitenstreifen steht,
gilt es sehr wohl für diesen. Falls da noch 3m Abstand sind, auch, dann
wird es bauliche Gründe haben, dass es so steht.
Nach der Schilderung des OP ist das Foto wohl entbehrlich. Das Schild
stand "30 Meter weiter". Daraus schließe ich, daß das Schild eben 30
Meter weiter stand. "Weiter" ist für mich ein Begriff, der nach "vorn"
gerichtet ist. Sonst hieße es wohl eher "30 Meter vorher".

Und es waren keine 3 Meter sondern 30 Meter. Und es stand auc nicht am
befestigten Seitenstreifen, sondern auf der Grasnarbe.
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Dort durfte er nach der entsprechenden
StVO-Definition eines nicht parkwürdigen Seitenstreifens auch nicht
parken.
Genau, und ein Schild "Parken auf dem Seitenstreifen verboten" würde
keinen Sinn machen.
Stimmt. Aber darüber, ob Schilder Sinn machen, mache ich mir im
Straßenverkehr keine Gedanken. Da gibt es so manche Beschilderung, bei
der man bei genauerer Nachfrage nach der Sinnhaftigkeit ernsthaft ins
Grübeln käme.
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Hat er ja auch nicht, sondern:"Wir haben jedoch auf
einem extra gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht,
gehalten".
Also nicht "30 Meter weiter", wo das Schild steht.
Schilder gelten nicht nur für 10cm Umkreis,
Richtig. Aber korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege: Ich bin
bisher davon ausgegangen, daß eine durch Schilder angeordnete
Beschränkung, ein Ver- oder Gebot sowie Hinweise auf Gefahren am oder ab
dem Standort des Schildes gelten und nicht bereits 30 Meter vorher.
Post by Kathinka Wenz
sondern meist so lange, bis sie wieder aufgehoben werden.
Auch richtig. Hier Könnte das Parkverbot aber nicht aufgehoben werden,
da es noch gar nicht begonnen hatte, denn es galt erst ab dem Stanort
des Schildes "30 Meter weiter".

Walter
--
Meliora Cogito
Kathinka Wenz
2006-07-10 14:15:23 UTC
Permalink
Post by Walter Janné
Nach der Schilderung des OP ist das Foto wohl entbehrlich. Das Schild
stand "30 Meter weiter". Daraus schließe ich, daß das Schild eben 30
Meter weiter stand. "Weiter" ist für mich ein Begriff, der nach "vorn"
gerichtet ist. Sonst hieße es wohl eher "30 Meter vorher".
Ja und? Auch ein 30m entferntes Schild kann Gültigkeit habe, der Pfeil
muss ja nur in die richtige Richtung gehen (oder fehlen, das 283 ohne
Pfeil gilt meines Wissens nach in beide Richtungen). 30m ist nun
wirklich nicht weit weg.
Post by Walter Janné
Und es waren keine 3 Meter sondern 30 Meter. Und es stand auc nicht am
befestigten Seitenstreifen, sondern auf der Grasnarbe.
Genau, auf der Grasnabe 3m vom befestigten Seitenstreifen entfernt.
Möglicherweise. Ohne Foto oder genauere Beschreibung weiß man das nicht.

Jetzt mal ganz im Ernst, glaubst du wirklich, dass der OP da hätte
parken dürfen und der Knöllchengeber sich geirrt hat?
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Schilder gelten nicht nur für 10cm Umkreis,
Richtig. Aber korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege: Ich bin
bisher davon ausgegangen, daß eine durch Schilder angeordnete
Beschränkung, ein Ver- oder Gebot sowie Hinweise auf Gefahren am oder ab
dem Standort des Schildes gelten und nicht bereits 30 Meter vorher.
s.o.

Gruß, Kathinka
Bernd Sluka
2006-07-10 20:35:32 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Ja und? Auch ein 30m entferntes Schild kann Gültigkeit habe, der Pfeil
muss ja nur in die richtige Richtung gehen (oder fehlen, das 283 ohne
Pfeil gilt meines Wissens nach in beide Richtungen).
Nein, sondern ab Standort der Zeichens (§ 41 Abs. 2 Satz 2 StVO). Um
"rückwärts" zu gelten, braucht es einen von der Fahrbahn wegweisenden
Pfeil (§ 41 Abs. 3 Nr. 8 Buchst. c StVO).

Ich nehme an, daß sich der OP nur verkehrt ausgedrückt hat.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Stefan Pohlmann
2006-07-11 18:07:27 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Kathinka Wenz
Ja und? Auch ein 30m entferntes Schild kann Gültigkeit habe, der Pfeil
muss ja nur in die richtige Richtung gehen (oder fehlen, das 283 ohne
Pfeil gilt meines Wissens nach in beide Richtungen).
Nein, sondern ab Standort der Zeichens (§ 41 Abs. 2 Satz 2 StVO).
Nein, § 41 Abs. 2 Satz 3 StVO.
Post by Bernd Sluka
Um
"rückwärts" zu gelten, braucht es einen von der Fahrbahn wegweisenden
Pfeil (§ 41 Abs. 3 Nr. 8 Buchst. c StVO).
Nein, § 41 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. c StVO.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Walter Janné
2006-07-10 20:45:04 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Nach der Schilderung des OP ist das Foto wohl entbehrlich. Das Schild
stand "30 Meter weiter". Daraus schließe ich, daß das Schild eben 30
Meter weiter stand. "Weiter" ist für mich ein Begriff, der nach "vorn"
gerichtet ist. Sonst hieße es wohl eher "30 Meter vorher".
Ja und? Auch ein 30m entferntes Schild kann Gültigkeit habe, der Pfeil
Welcher Pfeil? Von Pfeil satnd da nix.
Post by Kathinka Wenz
muss ja nur in die richtige Richtung gehen (oder fehlen, das 283 ohne
Pfeil gilt meines Wissens nach in beide Richtungen).
Davon steht in der StVO nichts.
Post by Kathinka Wenz
30m ist nun
wirklich nicht weit weg.
Richtig. Aber es sind 30 Meter. Schilder gelten also Deiner Meinung nach
schon vorher? Wieviel Meter? Unter welchen Umständen? Und vor allem -
welche Schilder?
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Und es waren keine 3 Meter sondern 30 Meter. Und es stand auc nicht am
befestigten Seitenstreifen, sondern auf der Grasnarbe.
Genau, auf der Grasnabe 3m vom befestigten Seitenstreifen entfernt.
Nein. 30 Meter.
Post by Kathinka Wenz
Möglicherweise. Ohne Foto oder genauere Beschreibung weiß man das nicht.
Schrieb er doch: 30 Meter weiter.
Post by Kathinka Wenz
Jetzt mal ganz im Ernst, glaubst du wirklich, dass der OP da hätte
parken dürfen und der Knöllchengeber sich geirrt hat?
Ja. Durchaus möglich. Aber vielleicht war die Beschreibung auch falsch.
Nur haben wir nur diese und müssen annehmen, sie ist richtig.
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Schilder gelten nicht nur für 10cm Umkreis,
Richtig. Aber korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege: Ich bin
bisher davon ausgegangen, daß eine durch Schilder angeordnete
Beschränkung, ein Ver- oder Gebot sowie Hinweise auf Gefahren am oder ab
dem Standort des Schildes gelten und nicht bereits 30 Meter vorher.
s.o.
Du bist also wirklich der Meinung, Schilder gelten schon vor ihrem
Standort?

Walter
--
Tut die Hupe schrill erklingen
und eine Dose will vorbei -
laß Dich nicht vom Kurs abbringen,
es ist Platz genug für zwei.
Kathinka Wenz
2006-07-11 19:48:31 UTC
Permalink
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
muss ja nur in die richtige Richtung gehen (oder fehlen, das 283 ohne
Pfeil gilt meines Wissens nach in beide Richtungen).
Davon steht in der StVO nichts.
Ok, überzeugt, ohne Pfeil gilt es nicht rückwärts. Aber zum Pfeil: siehe
unten.
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Genau, auf der Grasnabe 3m vom befestigten Seitenstreifen entfernt.
Nein. 30 Meter.
Das weißt du nicht.
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Möglicherweise. Ohne Foto oder genauere Beschreibung weiß man das nicht.
Schrieb er doch: 30 Meter weiter.
Nein, er schrieb nicht, dass das Schild 30m vom Seitenstreifen entfernt
stand, sondern 30m von *ihm*. Er schrieb nicht, dass der Seitenstreifen
dort unmittelbar endete. Normalerweise Enden Seitenstreifen nicht so
unmotiviert, daher ist die Annahme naheliegend, dass er weiterging.
Post by Walter Janné
Ja. Durchaus möglich. Aber vielleicht war die Beschreibung auch falsch.
Nur haben wir nur diese und müssen annehmen, sie ist richtig.
Nein, ich nehme nur an, dass sie unvollständig ist. Und ich habe die
Frage des OP beantwortet, was ein Seitenstreifen ist, denn das war der
einzige Zweifel des OP. Er zweifelte ja nicht daran, dass das Schild
auch in seine Richtung gilt, daher wird es wohl einen Pfeil gehabt
haben.

Gruß, Kathinka
Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-11 20:46:15 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by Walter Janné
Post by Kathinka Wenz
Möglicherweise. Ohne Foto oder genauere Beschreibung weiß man das nicht.
Schrieb er doch: 30 Meter weiter.
Nein, er schrieb nicht, dass das Schild 30m vom Seitenstreifen entfernt
stand, sondern 30m von *ihm*. Er schrieb nicht, dass der Seitenstreifen
dort unmittelbar endete. Normalerweise Enden Seitenstreifen nicht so
unmotiviert, daher ist die Annahme naheliegend, dass er weiterging.
Betrachtungsstandort: Grundstücksausfahrt.
Hier schließt sich der "Parkstreifen" an, ca. 5 PKW lang. Dieser
Streifen läuft (nach dem 5. PKW) so halbrund auf die Straße zu, danach
ist nur noch Gras (bis zur nächsten Kreuzung, 150-200m). Der
Seitenstreifen ist damit beendet.
Das Schild mit den besagtem Verbot befindet sich ca. 35 Meter (in
Fahrtrichtung) weiter auf des Grasland. Das ganze innerorts.
Ob das Schild Zusatzpfeile hat kann ich morgen nachsehen. Ich gehe aber
im Moment davon aus.
--
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Mein Postfach (email) wird wird nur 2 mal im Monat entmüllt.
Außerdem wohne ich nicht im Rechner, Antworten könnten ein paar Tage
dauern. Grüße von T.R.H.
Bernd Sluka
2006-07-12 12:09:44 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Betrachtungsstandort: Grundstücksausfahrt.
Hier schließt sich der "Parkstreifen" an, ca. 5 PKW lang. Dieser
Streifen läuft (nach dem 5. PKW) so halbrund auf die Straße zu, danach
ist nur noch Gras (bis zur nächsten Kreuzung, 150-200m). Der
Seitenstreifen ist damit beendet.
Das Schild mit den besagtem Verbot befindet sich ca. 35 Meter (in
Fahrtrichtung) weiter auf des Grasland. Das ganze innerorts.
Ob das Schild Zusatzpfeile hat kann ich morgen nachsehen. Ich gehe aber
im Moment davon aus.
Schau auch in die andere Richtung bis zur nächst zurückliegenden
Einmündung.
--
A || Bernd Sluka
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Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-12 15:48:33 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Ob das Schild Zusatzpfeile hat kann ich morgen nachsehen. Ich gehe aber
im Moment davon aus.
Schau auch in die andere Richtung bis zur nächst zurückliegenden
Einmündung.
Das schild hat Pfeile in beide Richtungen. Festgestellt per Foto.
Bezahlt ist inzwischen auch, insofern muß ich mir echt überlegen, ob ich
da extra noch mal hinfahre (Aufwand größer 1 Stunde).
--
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Bernd Sluka
2006-07-12 16:41:48 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Bernd Sluka
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Ob das Schild Zusatzpfeile hat kann ich morgen nachsehen. Ich gehe aber
im Moment davon aus.
Schau auch in die andere Richtung bis zur nächst zurückliegenden
Einmündung.
Das schild hat Pfeile in beide Richtungen.
Dann mußt Du einklich nicht mehr rückwärts schauen, sondern davon
ausgehen, daß weiter vorne ein ähnliches Schild stand. Fehlte das
tatsächlich, dann hättest Du natürlich in einem Bereich ohne Haltverbot
geparkt, denn der Pfeil alleine läßt das Zeichen nicht "rückwärts"
gelten, sondern weißt nur auf das andere Schild hin.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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Torsten Rüdiger Hansen
2006-07-09 11:49:01 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."
Dann wird es wohl so sein, das die 15 Euro den Besitzer wechseln. Aber
wo steht das Zitat?
--
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dauern. Grüße von T.R.H.
Jens Arne Maennig
2006-07-09 12:21:43 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Post by Kathinka Wenz
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren."
Dann wird es wohl so sein, das die 15 Euro den Besitzer wechseln. Aber
wo steht das Zitat?
§ 12 Abs. 4 StVO

Jens, immer wieder erstaunt, wie viele Verkersteilnehmer und
vielleicht sogar Führerscheinbesitzer keinerlei Intention haben, die
Straßenverkehrsordung zu kennen oder sich auch nur Gedanken zu machen,
wo man sie nachlesen kann.
Kathinka Wenz
2006-07-09 12:35:46 UTC
Permalink
Aber wo steht das Zitat?
Darf ich mich selber zitieren:

| Was finden wir denn in der StVO?

Gruß, Kathinka
Ralf Bader
2006-07-09 18:57:26 UTC
Permalink
Post by Torsten Rüdiger Hansen
Hallo,
wir haben heute ein Knöllchen bekommen. "Tatbestand PARKEN IM
HALTEVERBOT ZEICHEN 283". (Zitat auf dem Thermoausdruck)
Das Schild steht 30 Meter weiter auf dem Gras neben der Fahrbahn (Z. 283
mit Zusatzsymbol "auch auf dem Seitenstreifen"). Wir haben jedoch auf
einem extra gepflastertem Streifen, der wie Parkplatz aussieht,
gehalten. Daher meine Frage: Wie ist "Seitenstreifen" defeniert? Ich
kenne den Begriff nur mit "unbefestigter Boden neben der Fahrbahn" und
halte eine gepflasterte, mit Bordstein gegen den Rasen abgeteilte Fläche
nicht für den Seitenstreifen.
Auf dem Zusatzschild stand "auch auf dem Seitenstreifen". Also nicht nur auf
diesem, sondern auch auf anderen Straßenteilen, insbesondere dem, auf dem
Du geparkt hast, ganz egal, ob das nun der Seitenstreifen war oder nicht.


Ralf
Stefan Pohlmann
2006-07-11 17:17:06 UTC
Permalink
Post by Ralf Bader
Auf dem Zusatzschild stand "auch auf dem Seitenstreifen". Also nicht nur auf
diesem, sondern auch auf anderen Straßenteilen, insbesondere dem, auf dem
Du geparkt hast, ganz egal, ob das nun der Seitenstreifen war oder nicht.
Sehe ich nicht so. Ein Halteverbot bezieht sich doch erstmal nur auf die
Fahrbahn. Wenn dort dann noch das besagte Zusatzschild dabeisteht, gilt
das Halteverbot für die Fahrbahn und für den Seitenstreifen aber eben
nicht für alle anderen Straßenteile. (Jetzt mal so ganz allgemein, nicht
auf Torstens Fall bezogen)
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
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