Discussion:
Halteverbot in Sackgasse
(zu alt für eine Antwort)
Tibor Lichtmann
2009-10-02 12:46:02 UTC
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Hallo zusammen,

bei uns in der Nähe gibt es eine kleine Sackgasse, Länge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschränktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Knöllchen auf der linken Straßenseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Straßenseite.

Ist das so korrekt? Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.

Danke für eure Hinweise :-)
Tibor
Martin Trautmann
2009-10-02 13:00:22 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
Hallo zusammen,
bei uns in der Nähe gibt es eine kleine Sackgasse, Länge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschränktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Knöllchen auf der linken Straßenseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Straßenseite.
Ist das so korrekt? Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.
Hat das Halteverbotsschild eigentlich einen Pfeil, wo es anfaengt?

Gibt es irgendwo ein Gegenstueck, wo es aufhoert?

Ich vermute, im Normalfall hoert ein Halteverbot auch implizit an der
naechsten Kreuzung auf. Bei der Sackgasse habe ich keine Ahnung.

Schoenen Gruss
Martin
Tibor Lichtmann
2009-10-02 14:18:17 UTC
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Post by Martin Trautmann
Post by Tibor Lichtmann
Ist das so korrekt? Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.
Hat das Halteverbotsschild eigentlich einen Pfeil, wo es anfaengt?
Gibt es irgendwo ein Gegenstueck, wo es aufhoert?
Nein, kein Pfeil, kein "Gegenstück" wo es endet. Gegenstück ist auch nicht
notwendig, weil die Sackgasse ja nur knapp 30 Meter lang ist.
Elke Bock
2009-10-02 14:20:36 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
Hallo zusammen,
bei uns in der Nähe gibt es eine kleine Sackgasse, Länge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschränktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Knöllchen auf der linken Straßenseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Straßenseite.
Ist das so korrekt?
Glaube ich nicht.
Post by Tibor Lichtmann
Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.
Tät ich auch meinen.

Und schließe mich gleich mal mit weiteren Fragen an.


Im verkehrsberuhigten Bereich darf man sein Auto ja nur auf
speziell markierten Parkflächen abstellen. Wenn nun ein
Haltverbot mitten drin, direkt vor so einer Parkfläche
steht, könnte dieses dann vielleicht auch nur für diese
Parkfläche gültig sein? Und wenn nicht, wo gilt es dann?

Im gesamten Bereich hinter dem Schild, bis zu dessen Ende,
oder doch nur auf der Straßenseite, wo das Schild steht?
Der vbB, wo ich diese Woche ein paarmal an besagten Schild
vorbeigefahren bin, hat in der Mitte eine gepflasterte
"Regenrinne", welche wie eine Linie wirkt.



An anderer Stelle hat wohl der Bauhof versehentlich das
verkehrte Zeichen erwischt. Da stehen nacheinander im
Abstand von 50-100m 1. eingeschränktes Haltverbot (Anfang),
2. Haltverbot (zwei Pfeile), 3. eingeschränktes Haltverbot
(Ende). Beendet jetzt das 3. Schild auch das davor geltende
uneingeschränkte Haltverbot? ;-)
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
P.Liedermann
2009-10-02 15:19:13 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
Hallo zusammen,
bei uns in der Nähe gibt es eine kleine Sackgasse, Länge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschränktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Knöllchen auf der linken Straßenseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Straßenseite.
Diese Erklärung erscheint mir etwas abwegig.
Post by Tibor Lichtmann
Ist das so korrekt? Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.
Es gilt zumindest §12 StVO, Sackgasse hin oder her.

Gruss,
Peter
Bernd Sluka
2009-10-02 18:02:02 UTC
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Post by Tibor Lichtmann
Hallo zusammen,
bei uns in der N?he gibt es eine kleine Sackgasse, L?nge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschr?nktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Kn?llchen auf der linken Stra?enseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erkl?rte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Stra?enseite.
Ist das so korrekt?
Nein, der Sichtbarkeitsgrundsatz besagt u.a., dass Zeichen nur für die
(Fahrt-)Richtung gelten, aus der sie erkennbar sind (siehe z.B. OLG
Celle NJW 62, 408). Zudem sollten sie regelmäßig rechts stehen. Ein
links nur von der Rückseite sichtbares, hinter der Verbotsstrecke
aufgestelltes Schild ist sicherlich nicht dazu geeignet, ein Verbot
wirksam anzuordnen.

Das OLG Hamm hat zudem entscheiden, dass eine Ausdehung des Haltverbots
auf die andere Straßenseite nicht einmal durch Zuastzzeichen zu
erreichen ist.
--
A || Bernd Sluka
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