Tibor Lichtmann
2009-10-02 12:46:02 UTC
Hallo zusammen,
bei uns in der Nähe gibt es eine kleine Sackgasse, Länge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschränktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Knöllchen auf der linken Straßenseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Straßenseite.
Ist das so korrekt? Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.
Danke für eure Hinweise :-)
Tibor
bei uns in der Nähe gibt es eine kleine Sackgasse, Länge nur ca. 25-30
Meter. Auf der rechten Seite dieser Sackgasse steht gleich vorne Zeichen 286
(eingeschränktes Halteverbot). Nun hat die Dame vom Ordnungsamt auch
Knöllchen auf der linken Straßenseite verteilt, wo kein Schild steht. Auf
Nachfrage erklärte mir eine Mitarbeiterin vom Ordnungsamt, dass das Zeichen
286 durch das Ende der Sackgasse nicht aufgehoben wird und quasi die
Richtung wechselt. Damit gelte das Halteverbot auch auf der linken
Straßenseite.
Ist das so korrekt? Ich dachte immer, Haltverbotsschilder gelten nur auf der
Straßenseite, auf der sie aufgestellt sind - Sackgasse hin oder her.
Danke für eure Hinweise :-)
Tibor