Post by Christian KonradPost by Andreas FischerDaß das Ding als Fußgängerweg vorgesehen ist,
ist natürlich Unsinn, denn es wird, wie Tibor unzweifelhaft
schreibt,
Auf Brachflächen wird nicht gebaut, denn dann wäre es keine
Brachfläche mehr.
Nun ja, gut, das ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Es wurde
hier mehrfach so formuliert, iah hab das einfach so übernommen.
Post by Christian KonradPost by Andreas FischerPost by Christian KonradWarum? Wird nur auf Privatgrundstücken gebaut? Gehört
benachbarter Teil zwangsläufig zum Baugrundstück?
Wieso Nachbarfläche? Lies noch einmal
Habe ich. Auf dieser Fläche befindet sich ein offensichtlich
markiertes Areal, welches ein Parkplatz für die Bauarbeiter ist.
Wie kommt der OP darauf, dass er außerhalb dieses offensichtliche
Parkareals parken dürfe?
Naja, ich kenne die Örtlichkeiten ja dort nicht aus eigener Anschauung.
Ich habe mir nach Tibors Darstellung ein Bild davon gemacht, das ungefähr
so aussieht: eine Fläche, auf jeden Fall unbefestigt, aber sicherlich ist
es kein Seitenstreifen im eigentlichen Sinne. Ein Gehweg ist es offenbar
auch nicht, sondern insgesamt wohl eher ein Baugrundstück.
Da parkt er nun und bekommt mehrfach Strafzettel fürs Parken: mal "auf
dem unbefestigten Seitenstreifen", mal "auf dem Gehweg" usw., wobei
offenbar nicht mal die Behörde weiß, wie die Fläche überhaupt anzusehen
ist. Das kann's ja wohl nicht sein, wenn nicht mal die Behörde genau
weiß, worin der Verstoß exakt liegt.
Ganz banal gesprochen muß man unterscheiden, ob die Behörde in keinem, in
einem oder in beiden Fällen recht hatte.
Fall 1: Falls es weder Seitenstreifen noch Gehweg ist: Klar ist zwar, daß
"im Prinzip" das Parken nur am Fahrbahnrand (mit ein paar bekannten
Nebenbedingungen) erlaubt ist. Wenn es der Gesetzgeber aber versäumt hat,
abweichendes Verhalten zu sanktionieren, kann das doch nicht zu Lasten
des Verkehrsteilnehmers gehen. Ich stelle dabei nicht in Abrede, daß es
zum Teil zwar sanktioniert wird (Gehwegparken usw.), nur diese
Paragraphen treffen in diesem Falle hier eben nicht zu.
Fall 2: Es ist Gehweg (exklusiv) oder Seitenstreifen.
Mindestens in einem Fall ist der Vorwurf also falsch gewesen. Was ist
davon zu halten? Neben der juristischen Frage, ob die Behörde den
Tatvorwurf Monate später noch abändern und die Strafe einfordern kann
(das ist ja z.T. veretretene Ansicht in diesem Thread) gibt es eine
moralische Bewertung der Sache, auf die ich abziele. Und da sage ich dir,
daß das wohl nicht ganz sein kann, dass erst mal beliebige Vorwürfe
gemacht werden und man im Nachhinein dann mal sieht, was nun eigentlich
genau los war. Und juristisch gesehen hat Tibor ja ganz offenbar nicht
auf einem Gehweg geparkt. Wenn er sich gegen diesen Vorwurf wehrt,
dürften ihm doch wohl keine Nachteile entstehen. Schlimmstenfalls läuft
es aufs Selbe raus, was er sowieso zahlen muss. Der Widerspruch dürfte
die Sache nicht verteuern, denn der Vorwurf war, so wie er formuliert
wurde, zu Unrcht formuliert.
Fall 3: Tibor wollte ja ursprünglich wissen, ob ein solches Grundstück
ein unbefestigter Seitenstreifen und auch gleichzeitig ein Gehweg sein
kann. Nach landfläufigem Sprachgebrauch ist das ja wohl nicht so. Falls
diese Ansicht sich aber durchsetzen sollte, müsste er natürlich zahlen.
Nur in diesem Falle aber dürften auch weitere Gebühren im Falle eines
Widerspruchs anfallen.
Auf Tibors Frage bezogen sage ich also: Ein unbefestigter Seitenstreifen
und ein Gehweg schließen sich gegenseitig aus. Daher dürfte ein
Widerspruch nicht zu höheren Kosten führen.
Dies ist nur meine (gewiß subjektive) Antwort auf die vom OP gestellte
Frage, moralisch und von meinem Rechtsverständnis her. Juristen mögen das
anders sehen. Ich würde mich freuen, wenn in dem Falle mal dargelegt
würde, warum dann gerade diese Vorgehensweise dem Rechtsstaat hilft.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]