Discussion:
Gehweg oder unbefestigt?
(zu alt für eine Antwort)
Tibor Lichtmann
2004-02-15 20:06:34 UTC
Permalink
Hi,

ich hatte vor kurzem schon mal hier nachgefragt, weil ich auf einem
(unbefestigten) Brachgelände rechts neben der Straße geparkt hatte.
Das Knöllchen ist mittlerweile bezahlt. Ich habe ein zweites Knöllchen
für das Parken an gleicher Stelle an einem anderen Tag bekommen.
Diesmal ist es aber nicht Parken auf unbefestigtem Gelände, diesmal
wegen Parken auf dem Gehweg. Es mag ja unbefestigt sein. Aber das
schließt IMHO einen Gehweg ja genau aus. (Nein, es ist nicht einmal
ein Trampelpfad auf der Seite.) Einspruch wurde zunächst mal
abgelehnt, ich habe ein zweites Angebot für ein Verwarnungsgeld
bekommen. Wie seht ihr das?

Und was passiert, wenn der Herr Polizeipräsident auf einmal umschwenkt
und nun doch wegen Parken auf unbefestigtem Grund kassieren will?
Geparkt habe ich dort im Oktober. Das ist doch dann zumindest
bezüglich dieses Vorwurfs verjährt, oder?

Gruß und danke für eure Meinungen
Tibor
Matthias Koehler
2004-02-15 22:01:37 UTC
Permalink
[Tibor:]
Post by Tibor Lichtmann
ich hatte vor kurzem schon mal hier nachgefragt, weil ich auf einem
(unbefestigten) Brachgelände rechts neben der Straße geparkt hatte.
Das Knöllchen ist mittlerweile bezahlt. Ich habe ein zweites Knöllchen
für das Parken an gleicher Stelle an einem anderen Tag bekommen.
Dann hast Du also nicht mal aus dem ersten Knöllchen gelernt. Begreife doch
bitte endlich, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken geeignet
sind. Ich habe hier in meinem unmittelbaren Wohnumfeld auch einige Experten
gehabt, die das nicht wahrhaben wollten. Nach einigen Wochen konsequenter
Knöllchenschreiberei durch den zuständigen Kontaktbereichsbeamten sind diese
Flächen nun wieder frei und es wird hoffentlich auch wieder Gras wachsen.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Tibor Lichtmann
2004-02-16 09:38:41 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Post by Tibor Lichtmann
Das Knöllchen ist mittlerweile bezahlt. Ich habe ein zweites Knöllchen
für das Parken an gleicher Stelle an einem anderen Tag bekommen.
Dann hast Du also nicht mal aus dem ersten Knöllchen gelernt.
Sind wir hier in de.soc.recht.verkehr oder in de.soc.verkehrsmoral?
Post by Matthias Koehler
Begreife doch bitte endlich, dass unbefestigte Seitenstreifen
nicht zum Parken geeignet sind.
1. Es ist kein Seitenstreifen, sondern eine Brachfläche.
2. Da wird kein Gras mehr wachsen, das Ding wird zur Zeit bebaut.
3. Ist mitten auf der Brachfläche auf unbefestigter Fläche ein
Parkplatz für die Bauarbeiter ...

Wenn du nichts besseres drauf hast als Moralpredigten, sag lieber gar
nichts ...
Bernd Sluka
2004-02-16 19:01:47 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Post by Matthias Koehler
Post by Tibor Lichtmann
Das Knöllchen ist mittlerweile bezahlt. Ich habe ein zweites Knöllchen
für das Parken an gleicher Stelle an einem anderen Tag bekommen.
Dann hast Du also nicht mal aus dem ersten Knöllchen gelernt.
Sind wir hier in de.soc.recht.verkehr oder in de.soc.verkehrsmoral?
Weder noch.

Außerdem schreibt Matthias zum rechtlichen Aspekt. Was daran hast Du
nicht verstanden?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Tibor Lichtmann
2004-02-17 19:31:00 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Außerdem schreibt Matthias zum rechtlichen Aspekt. Was daran hast Du
nicht verstanden?
Oh. Dann muss ich das überlesen haben. Was schreibt er denn zum Thema?
Christian Konrad
2004-02-18 07:03:35 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Post by Bernd Sluka
Außerdem schreibt Matthias zum rechtlichen Aspekt. Was daran
hast Du nicht verstanden?
Oh. Dann muss ich das überlesen haben.
Offensichtlich!
Post by Tibor Lichtmann
Was schreibt er denn zum Thema?
Er schreibt, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken
geeignet sind.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Tibor Lichtmann
2004-02-18 13:58:38 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Tibor Lichtmann
Was schreibt er denn zum Thema?
Er schreibt, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken
geeignet sind.
Das ist weder was Rechtliches noch was zu meiner Frage. Wenn er
schreiben würde, dass der Gesetzgeber das Parken auf unbestigtem Boden
verbietet wäre das was rechtliches, aber immer noch nichts zu meiner
Frage ...
Ulrich Hege
2004-02-18 20:12:09 UTC
Permalink
Hallo Tibor,
Post by Tibor Lichtmann
Post by Christian Konrad
Post by Tibor Lichtmann
Was schreibt er denn zum Thema?
Er schreibt, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken
geeignet sind.
Das ist weder was Rechtliches noch was zu meiner Frage. Wenn er
schreiben würde, dass der Gesetzgeber das Parken auf unbestigtem Boden
verbietet wäre das was rechtliches, aber immer noch nichts zu meiner
Frage ...
Deine (erste) Frage war doch: "Wie seht ihr das?"
Warum fragst Du eigentlich, wenn Du's gar nicht wissen willst?
Nein, Du brauchst mir nicht antworten, mich interessiert's nicht
wirklich :-)

Gruß
Ulrich
Andreas Fischer
2004-02-18 23:18:46 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hege
Post by Tibor Lichtmann
Post by Christian Konrad
Post by Tibor Lichtmann
Was schreibt er denn zum Thema?
Er schreibt, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken
geeignet sind.
Das ist weder was Rechtliches noch was zu meiner Frage. Wenn er
schreiben würde, dass der Gesetzgeber das Parken auf unbestigtem Boden
verbietet wäre das was rechtliches, aber immer noch nichts zu meiner
Frage ...
Deine (erste) Frage war doch: "Wie seht ihr das?"
Warum fragst Du eigentlich, wenn Du's gar nicht wissen willst?
Nein, Du brauchst mir nicht antworten, mich interessiert's nicht
wirklich :-)
Heute wird für einige Leute hier offenbar mal wieder Chinesisch geredet.

Er will wissen, ob ein unbefestigter Bereich ein paar Tage später einfach
so zum Gehweg umdeklariert werden kann bzw. woran man einen Gehweg als
solchen erkennt. Stellungnahmen, daß das Parken auf unbefestigten
Seitenstreifen ganz böse ist, geben zu dieser Frage dann doch nicht so
schrecklich viel her...

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Fischer
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Bernd Sluka
2004-02-19 23:12:22 UTC
Permalink
Er will wissen, ob ein unbefestigter Bereich ein paar Tage sp?ter einfach
so zum Gehweg umdeklariert werden kann bzw. woran man einen Gehweg als
solchen erkennt.
Die Frage wurde beantwortet. Weitergehende Erläuterungen bekommt er
erst, wenn er seinen Usenet-Support-Beitrag überwiesen hat.
Stellungnahmen, da? das Parken auf unbefestigten
Seitenstreifen ganz b?se ist, geben zu dieser Frage dann doch nicht so
schrecklich viel her...
Um ihn darauf hinzuweisen, daß er Wiederholungstäter ist, und es jetzt
doch besser mal bleiben lassen sollte, reicht das schon.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Andreas Fischer
2004-02-20 14:57:02 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Er will wissen, ob ein unbefestigter Bereich ein paar Tage sp?ter
einfach so zum Gehweg umdeklariert werden kann bzw. woran man einen
Gehweg als solchen erkennt.
Die Frage wurde beantwortet. Weitergehende Erläuterungen bekommt er
erst, wenn er seinen Usenet-Support-Beitrag überwiesen hat.
Stellungnahmen, da? das Parken auf unbefestigten
Seitenstreifen ganz b?se ist, geben zu dieser Frage dann doch nicht
so schrecklich viel her...
Um ihn darauf hinzuweisen, daß er Wiederholungstäter ist, und es jetzt
doch besser mal bleiben lassen sollte, reicht das schon.
Lieber Bernd,

deine Predigten sind aber mal wieder völlig Off Topic.
Es ging um die Behandlung seiner Person durch den Rechtsstaat und nicht um
eine moralische Komponente, denn die hat er nie bestritten und so leid es
dem Verfasser des Ausgangspostings heute gewiß auch tun mag, dir keine
Steilvorlage für gewisse Textbausteine geliefert zu haben, so passten sie
dennoch einfach nicht.
Es ging in diesem Thread um die Frage, ob er sich vom Rechtsstaat gefallen
lassen soll, daß dieser Tatvorwürfe, aus denen er Forderungen ableitet,
nicht mal anständig zu benennen in der Lage bzw. bereit ist.
Daß du diesen absoluten Mindeststandard an rechtsstaatlichen Grundsätzen
Autofahrern nicht zuzubilligen bereit bist, spricht allerdings für sich.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Bernd Sluka
2004-02-20 16:58:11 UTC
Permalink
Post by Andreas Fischer
Lieber Bernd,
Ungeliebter Andreas,
Post by Andreas Fischer
deine Predigten sind aber mal wieder v?llig Off Topic.
Im Gegensatz zu Deinen wiederholten sind sie das gerade nicht. Guckst Du
<ftp://ftp.fu-berlin.de/pub/doc/usenet/control/de/de.soc.recht.strassenverkehr.gz>.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Andreas Fischer
2004-02-21 21:24:31 UTC
Permalink
Post by Bernd Sluka
Post by Andreas Fischer
deine Predigten sind aber mal wieder v?llig Off Topic.
Im Gegensatz zu Deinen wiederholten sind sie das gerade nicht. Guckst Du
<ftp://ftp.fu-berlin.de/pub/doc/usenet/control/de/de.soc.recht.strassen
verkehr.gz>.
Nun, nun, lieber Bernd,

es ging mir, und selbst das erkläre ich dir gern, nicht um die Gruppe im
allgemeinen, sondern um den Thread, dessen Thema du sogar trotz eindeutigem
Subject entweder nicht verstehst (nicht so wahrscheinlich) oder nicht
akzeptierst (sehr wahrscheinlich, wie man dich kennt).
Fakt ist: Verwertbares zu dem, was der OP wissen wollte, hast Du trotz
mehrerer Statements schließlich nicht beigesteuert und wieder nur
herumprovoziert.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Christian Konrad
2004-02-19 08:56:53 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Post by Christian Konrad
Er schreibt, dass unbefestigte Seitenstreifen nicht zum Parken
geeignet sind.
Das ist weder was Rechtliches noch was zu meiner Frage.
Doch. Aber ich helfe dir gerne beim Verstehen.
Post by Tibor Lichtmann
Wenn er schreiben würde, dass der Gesetzgeber das Parken auf
unbestigtem Boden verbietet wäre das was rechtliches, aber immer
noch nichts zu meiner Frage ...
Der Gesetzgeber erlaubt das Parken ausschließlich, wenn
Verkehrszeichen nichts Anderes regeln), nur am Fahrbahnrand, wenn
dabei bestimmte Bedingungen erfüllt werden (die zähle ich jetzt nicht
erschöpfend auf, nur ein paar Stichworte: Fahrbahn(rest)breite,
Kreuzungen, Zebrastreifen, abgesenkte Bordsteine etc).

Außerorts darfst du am Fahrbahnrand grundsätzlich nicht parken.
Außerdem gibt es in verkehrsberuhigten Bereichen gesonderte
Vorschriften.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Andreas Fischer
2004-02-19 22:05:39 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Tibor Lichtmann
Das ist weder was Rechtliches noch was zu meiner Frage.
Doch. Aber ich helfe dir gerne beim Verstehen.
Post by Tibor Lichtmann
Wenn er schreiben würde, dass der Gesetzgeber das Parken auf
unbestigtem Boden verbietet wäre das was rechtliches, aber immer
noch nichts zu meiner Frage ...
Der Gesetzgeber erlaubt das Parken ausschließlich, wenn
Verkehrszeichen nichts Anderes regeln), nur am Fahrbahnrand, wenn
dabei bestimmte Bedingungen erfüllt werden (die zähle ich jetzt nicht
erschöpfend auf, nur ein paar Stichworte: Fahrbahn(rest)breite,
Kreuzungen, Zebrastreifen, abgesenkte Bordsteine etc).
Außerorts darfst du am Fahrbahnrand grundsätzlich nicht parken.
Außerdem gibt es in verkehrsberuhigten Bereichen gesonderte
Vorschriften.
Also ist es egal, ob der Tatvorwurf beim nächsten Mal "Parken auf der
Busspur" oder "Parken auf der Autobahn" lautet? Oder welche Schlußfolgerung
soll man nun aus deinem Statement bezüglich der vom OP gestellten Frage
ziehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Christian Konrad
2004-02-20 07:17:23 UTC
Permalink
Post by Andreas Fischer
Also ist es egal, ob der Tatvorwurf beim nächsten Mal "Parken auf
der Busspur" oder "Parken auf der Autobahn" lautet?
Du wirst albern.
Post by Andreas Fischer
Oder welche Schlußfolgerung soll man nun aus deinem Statement
bezüglich der vom OP gestellten Frage ziehen?
Den richtigen natürlich. Im vorliegenden Fall waren wohl
verschiedene Leute bei der Arbeit. Ich denke, es ist unerheblich,
ob diese die besagte Stelle als Grünstreifen oder Gehweg
identifizieren. Es scheint nicht eindeutig zu sein. Eindeutig ist
nur, dass dort nicht geparkt werden darf.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Tibor Lichtmann
2004-02-20 10:51:28 UTC
Permalink
Den richtigen nat rlich. Im vorliegenden Fall waren wohl
verschiedene Leute bei der Arbeit. Ich denke, es ist unerheblich,
ob diese die besagte Stelle als Gr nstreifen oder Gehweg
identifizieren. Es scheint nicht eindeutig zu sein. Eindeutig ist
nur, dass dort nicht geparkt werden darf.
Das habe ich auch nicht bezweifelt. Trotzdem: Es war mindestens einmal
eine falsche Begründung. Und da es IMHO nicht unerheblich, wegen
welches Parageaphen ich ein Verwarnugsgeld zahlen muss, werde ich
einfach mal Einspruch einlegen.
Dein moralinsaures Geschwafel kannst du mir bitte ersparen.
Christian Konrad
2004-02-20 11:43:25 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
Das habe ich auch nicht bezweifelt. Trotzdem: Es war mindestens
einmal eine falsche Begründung.
Wenn du meinst.
Post by Tibor Lichtmann
werde ich einfach mal Einspruch einlegen.
Mach es. Schade, dass ich das Gelächter der Bußgeldstelle nicht
miterleben kann.
Post by Tibor Lichtmann
Dein moralinsaures Geschwafel kannst du mir bitte ersparen.
Ich habe auf die StVO verwiesen. Mit Moral hat das nichts zu tun.
Troll ruhig weiter, wenn es dir so viel Spaß macht.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Andreas Fischer
2004-02-20 14:57:01 UTC
Permalink
Christian Konrad (***@privacy.net) schrieb am 20 Feb 2004:

Hallo Christian,
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Also ist es egal, ob der Tatvorwurf beim nächsten Mal "Parken auf
der Busspur" oder "Parken auf der Autobahn" lautet?
Du wirst albern.
Okay, ich gebe zu, es etwas überspitzt dargestellt zu haben.
Nichtsdestotrotz sollte der Rechtsstaat schon benennen müssen, was er
verfolgt. Wenn nicht mal die Ordnungsbehörde weiß, worum es sich bei der
beparkten Fläche handelt, woher soll der Autofahrer das wissen. Aus den
Bescheiden der Bußgeldstelle ergibt sich ja offenbar, daß es sich nicht
eindeutig um einen Gehweg gehandelt hat und auch nicht eindeutig um einen
unbefestigten Seitenstreifen.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Oder welche Schlußfolgerung soll man nun aus deinem Statement
bezüglich der vom OP gestellten Frage ziehen?
Den richtigen natürlich. Im vorliegenden Fall waren wohl
verschiedene Leute bei der Arbeit. Ich denke, es ist unerheblich,
ob diese die besagte Stelle als Grünstreifen oder Gehweg
identifizieren. Es scheint nicht eindeutig zu sein.
Im Falle einer unklaren Rechtslage darf dieses nicht zu Lasten der
Verkehrsteilnehmer gehen. Im Zweifelsfall sind Schilder aufzustellen.
Was denn auch sonst! An welchen Paragraphen sollte sich der Verfasser des
Ausgangspostings denn halten, wenn er die Fläche als Abstellplatz für
seinen Wagen in Erwägung zieht?
Post by Christian Konrad
Eindeutig ist nur, dass dort nicht geparkt werden darf.
Ich würde mich nicht wundern, wenn sich am Ende herausstellt, daß es sich
um ein Privatgrundstück handelt, auf dem das Ordnungsamt gar nichts zu
suchen hat. Hieß es nicht irgendwo im Thread, da wird gerade gebaut?

Die Mitarbeitder der Ordnungsämter, diese Art Hilfpolizisten, sind oft
schlecht ausgebildet und haben dementsprechend keine Ahnung.
Beim letzten Strafzettel, gegen den ich vorgegangen bin, hat sich die
Bußgeldstelle gesträubt bis um Letzten. Das ging dann vors Gericht, und
dort hat sich dieser Komiker von Hilfssheriff 10 Minuten lang ausgekäst,
unter anderem mit der Argumentation "diese Anordnung der Schilder sieht
man oft in Kiel". Worauf der Richter nur grinste und meinte "dann werde
ich heute eben ein Präzedenzurteil fällen". Die ganze Sache war dann 3
Minuten später vorbei, selbstverständlich zu meinen Gunsten. Und glaub
mal nicht, daß die Schilderkombination an der besagten Stelle daraufhin
geändert wurde! Die Quote derer, die gegen ein unberechtigtes 15-Euro-
Ticket vorgehen ist einfach nicht groß genug.

Das ist der Rechtsstaat in dem wir leben.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Christian Konrad
2004-02-24 08:42:54 UTC
Permalink
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Den richtigen natürlich. Im vorliegenden Fall waren wohl
verschiedene Leute bei der Arbeit. Ich denke, es ist unerheblich,
ob diese die besagte Stelle als Grünstreifen oder Gehweg
identifizieren. Es scheint nicht eindeutig zu sein.
Im Falle einer unklaren Rechtslage darf dieses nicht zu Lasten der
Verkehrsteilnehmer gehen.
Geht es ja auch nicht, denn das Bußgeld ist das gleiche.
Post by Andreas Fischer
Im Zweifelsfall sind Schilder aufzustellen.
Nicht, wenn die StVO wie im vorliegenden Fall eindeutig ist.
Post by Andreas Fischer
Was denn auch sonst! An welchen Paragraphen sollte sich der
Verfasser des Ausgangspostings denn halten, wenn er die Fläche als
Abstellplatz für seinen Wagen in Erwägung zieht?
Ich habe den diesbezüglichen Inhalt bereits gepostet. Er entstammte
nicht meiner Phantasie, sondern der StVO.
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Eindeutig ist nur, dass dort nicht geparkt werden darf.
Ich würde mich nicht wundern, wenn sich am Ende herausstellt, daß
es sich um ein Privatgrundstück handelt, auf dem das Ordnungsamt
gar nichts zu suchen hat.
Wie kommst du darauf?
Post by Andreas Fischer
Hieß es nicht irgendwo im Thread, da wird gerade gebaut?
Ja und?
Post by Andreas Fischer
Worauf der Richter nur grinste und meinte "dann werde
ich heute eben ein Präzedenzurteil fällen".
Offensichtlich war der Richter auch nicht sehr kompetent, denn
solche Urteile gibt es in BRD nicht.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Andreas Fischer
2004-02-24 14:37:37 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Den richtigen natürlich. Im vorliegenden Fall waren wohl
verschiedene Leute bei der Arbeit. Ich denke, es ist unerheblich,
ob diese die besagte Stelle als Grünstreifen oder Gehweg
identifizieren. Es scheint nicht eindeutig zu sein.
Im Falle einer unklaren Rechtslage darf dieses nicht zu Lasten der
Verkehrsteilnehmer gehen.
Geht es ja auch nicht, denn das Bußgeld ist das gleiche.
Es ist genau die Tat vorzuwerfen, die begangen wurde, und nicht einfach
etwas anderes, von der Strafzumessung her Gleichwertiges. Das wäre ja wohl
auch ein Witz, dann könnten wir den Rechtsstaat ja gleich begraben.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Eindeutig ist nur, dass dort nicht geparkt werden darf.
Das ist nicht ausreichend für das Verwarnungsgeld. Die Tat muß auch korrekt
festgestellt und fristgemäß vorgeworfen werden.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Ich würde mich nicht wundern, wenn sich am Ende herausstellt, daß
es sich um ein Privatgrundstück handelt, auf dem das Ordnungsamt
gar nichts zu suchen hat.
Wie kommst du darauf?
Post by Andreas Fischer
Hieß es nicht irgendwo im Thread, da wird gerade gebaut?
Ja und?
Das legt die Vermutung nahe, daß es sich um eine Fläche handelt, die nicht
zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Und auf einem Privatgrundstück darf
ich -- trotz deiner geposteten Artikel, doch noch parken, oder nicht?
Abgesehen von zivilrechtlichen Aspekten natürlich.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Worauf der Richter nur grinste und meinte "dann werde
ich heute eben ein Präzedenzurteil fällen".
Offensichtlich war der Richter auch nicht sehr kompetent, denn
solche Urteile gibt es in BRD nicht.
Das spielt ja nun wirklich keine Rolle, es sollte gewiß etwas gänzlich
anderes zum Ausdruck gebracht werden...
BTW: Auch wenn Präzedenzurteile in unserem Recht nicht die Rolle spielen
wie im angelsächsischen, ist mir der Begriff hierzulande auch von Juristen
als üblich untergekommen (siehe auch Google). Aber eine Diskussion zu dem
Thema will ich nicht lostreten, ist geschenkt.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Christian Konrad
2004-02-25 07:58:01 UTC
Permalink
Post by Andreas Fischer
Es ist genau die Tat vorzuwerfen, die begangen wurde, und nicht
einfach etwas anderes, von der Strafzumessung her Gleichwertiges.
Du hast auf einer unbefestigten Stelle, die sich neben der
Fahrbahn befindet und als Fußgängerweg vorgesehen ist, geparkt,
obwohl das Parken, wenn überhaupt, nur am Fahrbahnrand zulässig ist.
Das ist die Sachlage.
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Eindeutig ist nur, dass dort nicht geparkt werden darf.
Das ist nicht ausreichend für das Verwarnungsgeld. Die Tat muß
auch korrekt festgestellt und fristgemäß vorgeworfen werden.
Wurde sie auch. S. o. bzw. das OP.
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Hieß es nicht irgendwo im Thread, da wird gerade gebaut?
Ja und?
Das legt die Vermutung nahe, daß es sich um eine Fläche handelt,
die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.
Warum? Wird nur auf Privatgrundstücken gebaut? Gehört
benachbarter Teil zwangsläufig zum Baugrundstück?
Post by Andreas Fischer
Und auf einem Privatgrundstück darf ich -- trotz deiner geposteten
Artikel, doch noch parken, oder nicht?
Wenn der Eigentümer es nicht gestattet, darfst du dort nicht parken.
Post by Andreas Fischer
Abgesehen von zivilrechtlichen Aspekten natürlich.
Darum geht es hier nicht.
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Offensichtlich war der Richter auch nicht sehr kompetent, denn
solche Urteile gibt es in BRD nicht.
Das spielt ja nun wirklich keine Rolle, es sollte gewiß etwas
gänzlich anderes zum Ausdruck gebracht werden...
Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass sowohl der Richter als
auch der Zeuge der Anklage wenig kompetent waren.
Post by Andreas Fischer
BTW: Auch wenn Präzedenzurteile in unserem Recht nicht die
Rolle spielen
Es gibt im deutschen Recht keine Präzedenzfälle bzw. -urteile.
Post by Andreas Fischer
wie im angelsächsischen, ist mir der Begriff hierzulande auch von
Juristen als üblich untergekommen (siehe auch Google).
Trotzdem ist er hier falsch.
Post by Andreas Fischer
Aber eine Diskussion zu dem Thema will ich nicht lostreten, ist
geschenkt.
Dann halte dich mit Unwahrheiten zurück. ;o)

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Andreas Fischer
2004-02-25 16:56:45 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Es ist genau die Tat vorzuwerfen, die begangen wurde, und nicht
einfach etwas anderes, von der Strafzumessung her Gleichwertiges.
Du hast auf einer unbefestigten Stelle, die sich neben der
Fahrbahn befindet und als Fußgängerweg vorgesehen ist, geparkt,
obwohl das Parken, wenn überhaupt, nur am Fahrbahnrand zulässig ist.
Das ist die Sachlage.
1. Ich habe überhaupt nichts gemacht. In diesem Thread schreiben mehr als
drei Leute.
2. Der Fragesteller hat auf einer Brachfläche geparkt, wie er
unmißverständlich schreibt. Daß das Ding als Fußgängerweg vorgesehen ist,
ist natürlich Unsinn, denn es wird, wie Tibor unzweifelhaft schreibt, zur
Zeit bebaut. Wenn es sich dabei um eine Trottoirbaumaßnahme handelte,
hätte er das ja wohl dazugeschrieben.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Eindeutig ist nur, dass dort nicht geparkt werden darf.
Das ist nicht ausreichend für das Verwarnungsgeld. Die Tat muß
auch korrekt festgestellt und fristgemäß vorgeworfen werden.
Wurde sie auch. S. o. bzw. das OP.
Nein, im Gegenteil. Der Fragesteller wollte genau dies wissen. Es ging
hier genau um eine Einschätzung der Frage. Eindeutig ist hier offenbar
gar nichts. Schon gar nicht, was das für eine Fläche ist und wer dort das
Sagen hat.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Hieß es nicht irgendwo im Thread, da wird gerade gebaut?
Ja und?
Das legt die Vermutung nahe, daß es sich um eine Fläche handelt,
die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.
Warum? Wird nur auf Privatgrundstücken gebaut? Gehört
benachbarter Teil zwangsläufig zum Baugrundstück?
Wieso Nachbarfläche? Lies noch einmal
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Und auf einem Privatgrundstück darf ich -- trotz deiner geposteten
Artikel, doch noch parken, oder nicht?
Wenn der Eigentümer es nicht gestattet, darfst du dort nicht parken.
Oh, ein Nebenkriegsschauplatz. Das alles hat den Knöllchenschreiber
jedenfalls nicht zu interessieren und ist für den Thread absolut
irrelevant.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Aber eine Diskussion zu dem Thema will ich nicht lostreten, ist
geschenkt.
Dann halte dich mit Unwahrheiten zurück. ;o)
Willst du mich hier der Lüge bezichtigen? Die Situation war wie
beschrieben und ob du mir glaubst geht mir letztendlich an einem aus
Gründen des Takts nicht näher bezeichneten Körperteil vorbei.
EOD zum Thema Präzedenzfälle.
Post by Christian Konrad
Christian, grüßend
Grüße zurück,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Christian Konrad
2004-02-26 08:04:15 UTC
Permalink
Post by Andreas Fischer
1. Ich habe überhaupt nichts gemacht. In diesem Thread schreiben
mehr als drei Leute.
Entschuldige, du hast Recht.
Post by Andreas Fischer
2. Der Fragesteller hat auf einer Brachfläche geparkt, wie er
unmißverständlich schreibt.
Diese Brachfläche erfüllt offensichtlich auch eine Funktion.
Post by Andreas Fischer
Daß das Ding als Fußgängerweg vorgesehen ist,
ist natürlich Unsinn, denn es wird, wie Tibor unzweifelhaft schreibt,
zur Zeit bebaut.
Auf Brachflächen wird nicht gebaut, denn dann wäre es keine
Brachfläche mehr.
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Wurde sie auch. S. o. bzw. das OP.
Nein, im Gegenteil. Der Fragesteller wollte genau dies wissen. Es
ging hier genau um eine Einschätzung der Frage. Eindeutig ist hier
offenbar gar nichts. Schon gar nicht, was das für eine Fläche ist und
wer dort das Sagen hat.
Doch, das Sagen hat offensichtlich die entsprechende Behörder der
Kommune.
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Warum? Wird nur auf Privatgrundstücken gebaut? Gehört
benachbarter Teil zwangsläufig zum Baugrundstück?
Wieso Nachbarfläche? Lies noch einmal
Habe ich. Auf dieser Fläche befindet sich ein offensichtlich
markiertes Areal, welches ein Parkplatz für die Bauarbeiter ist.
Wie kommt der OP darauf, dass er außerhalb dieses offensichtliche
Parkareals parken dürfe?
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Wenn der Eigentümer es nicht gestattet, darfst du dort nicht parken.
Oh, ein Nebenkriegsschauplatz.
Den habe ich nicht zu verantworten.
Post by Andreas Fischer
EOD zum Thema Präzedenzfälle.
:o)
Post by Andreas Fischer
Grüße zurück,
Danke, mit besten Wünschen wieder retour
Christian
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Andreas Fischer
2004-02-26 14:02:22 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Daß das Ding als Fußgängerweg vorgesehen ist,
ist natürlich Unsinn, denn es wird, wie Tibor unzweifelhaft
schreibt,
Post by Andreas Fischer
zur Zeit bebaut.
Auf Brachflächen wird nicht gebaut, denn dann wäre es keine
Brachfläche mehr.
Nun ja, gut, das ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Es wurde
hier mehrfach so formuliert, iah hab das einfach so übernommen.
Post by Christian Konrad
Post by Andreas Fischer
Post by Christian Konrad
Warum? Wird nur auf Privatgrundstücken gebaut? Gehört
benachbarter Teil zwangsläufig zum Baugrundstück?
Wieso Nachbarfläche? Lies noch einmal
Habe ich. Auf dieser Fläche befindet sich ein offensichtlich
markiertes Areal, welches ein Parkplatz für die Bauarbeiter ist.
Wie kommt der OP darauf, dass er außerhalb dieses offensichtliche
Parkareals parken dürfe?
Naja, ich kenne die Örtlichkeiten ja dort nicht aus eigener Anschauung.
Ich habe mir nach Tibors Darstellung ein Bild davon gemacht, das ungefähr
so aussieht: eine Fläche, auf jeden Fall unbefestigt, aber sicherlich ist
es kein Seitenstreifen im eigentlichen Sinne. Ein Gehweg ist es offenbar
auch nicht, sondern insgesamt wohl eher ein Baugrundstück.
Da parkt er nun und bekommt mehrfach Strafzettel fürs Parken: mal "auf
dem unbefestigten Seitenstreifen", mal "auf dem Gehweg" usw., wobei
offenbar nicht mal die Behörde weiß, wie die Fläche überhaupt anzusehen
ist. Das kann's ja wohl nicht sein, wenn nicht mal die Behörde genau
weiß, worin der Verstoß exakt liegt.

Ganz banal gesprochen muß man unterscheiden, ob die Behörde in keinem, in
einem oder in beiden Fällen recht hatte.
Fall 1: Falls es weder Seitenstreifen noch Gehweg ist: Klar ist zwar, daß
"im Prinzip" das Parken nur am Fahrbahnrand (mit ein paar bekannten
Nebenbedingungen) erlaubt ist. Wenn es der Gesetzgeber aber versäumt hat,
abweichendes Verhalten zu sanktionieren, kann das doch nicht zu Lasten
des Verkehrsteilnehmers gehen. Ich stelle dabei nicht in Abrede, daß es
zum Teil zwar sanktioniert wird (Gehwegparken usw.), nur diese
Paragraphen treffen in diesem Falle hier eben nicht zu.
Fall 2: Es ist Gehweg (exklusiv) oder Seitenstreifen.
Mindestens in einem Fall ist der Vorwurf also falsch gewesen. Was ist
davon zu halten? Neben der juristischen Frage, ob die Behörde den
Tatvorwurf Monate später noch abändern und die Strafe einfordern kann
(das ist ja z.T. veretretene Ansicht in diesem Thread) gibt es eine
moralische Bewertung der Sache, auf die ich abziele. Und da sage ich dir,
daß das wohl nicht ganz sein kann, dass erst mal beliebige Vorwürfe
gemacht werden und man im Nachhinein dann mal sieht, was nun eigentlich
genau los war. Und juristisch gesehen hat Tibor ja ganz offenbar nicht
auf einem Gehweg geparkt. Wenn er sich gegen diesen Vorwurf wehrt,
dürften ihm doch wohl keine Nachteile entstehen. Schlimmstenfalls läuft
es aufs Selbe raus, was er sowieso zahlen muss. Der Widerspruch dürfte
die Sache nicht verteuern, denn der Vorwurf war, so wie er formuliert
wurde, zu Unrcht formuliert.
Fall 3: Tibor wollte ja ursprünglich wissen, ob ein solches Grundstück
ein unbefestigter Seitenstreifen und auch gleichzeitig ein Gehweg sein
kann. Nach landfläufigem Sprachgebrauch ist das ja wohl nicht so. Falls
diese Ansicht sich aber durchsetzen sollte, müsste er natürlich zahlen.
Nur in diesem Falle aber dürften auch weitere Gebühren im Falle eines
Widerspruchs anfallen.

Auf Tibors Frage bezogen sage ich also: Ein unbefestigter Seitenstreifen
und ein Gehweg schließen sich gegenseitig aus. Daher dürfte ein
Widerspruch nicht zu höheren Kosten führen.

Dies ist nur meine (gewiß subjektive) Antwort auf die vom OP gestellte
Frage, moralisch und von meinem Rechtsverständnis her. Juristen mögen das
anders sehen. Ich würde mich freuen, wenn in dem Falle mal dargelegt
würde, warum dann gerade diese Vorgehensweise dem Rechtsstaat hilft.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Christian Konrad
2004-02-27 09:25:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Fischer
Ich habe mir nach Tibors Darstellung ein Bild davon gemacht, das
ungefähr so aussieht: eine Fläche, auf jeden Fall unbefestigt, aber
sicherlich ist es kein Seitenstreifen im eigentlichen Sinne.
Auf Landstraßen sind diese "Seitenstreifen" äußerst häufig nicht
befestigt..
Post by Andreas Fischer
Ein Gehweg ist es offenbar auch nicht,
Das wollte Tibor ja wissen (s. Thema des Threads), ob dies
überhaupt ein Gehweg sein kann.
Post by Andreas Fischer
Ganz banal gesprochen muß man unterscheiden, ob die Behörde in
keinem, in einem oder in beiden Fällen recht hatte.
Noch sehe ich keine Gründe, warum die Behörde nicht in beiden
Fällen Recht haben kann.

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Andreas Fischer
2004-02-28 10:43:35 UTC
Permalink
Post by Christian Konrad
Noch sehe ich keine Gründe, warum die Behörde nicht in beiden
Fällen Recht haben kann.
Vielleicht weil zu einem Gehweg bestimmte Eigenschaften gehören. Zumindest,
daß er als solcher erkennbar ist ;-) , sozusagen "wegförmig" ist, also
irgendwo "Begrenzungen" hat. Wenn die Brach- bzw. Baufläche überhaupt
keinen streifenförmigen Charakter hat, wird es schwierig. Zumal wir davon
ausgehen dürfen, daß eine unbefestigte Fläche gerade kein Gehweg ist. Stell
dir mal vor, da bricht sich jemand das Bein und stellt Ansprüche gegen die
Gemeinde. Was meinst du, wie schnell der Gehweg plötzlich keiner mehr
gewesen sein soll. Nur so eine Spekulation...

Naja, ich weiß es nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
--
"Wer war eigentlich Troll, ich habe noch kein Posting von ihm gefunden?
Das ist bestimmt ein sehr gescheiter und sympatischer Mitmensch, sonst
wuerde er ja nicht meine Meinung vertreten"
[Harald Müssig am 4.8.2001 in de.soc.verkehr]
Bernd Sluka
2004-02-25 11:55:28 UTC
Permalink
Das ist nicht ausreichend f?r das Verwarnungsgeld. Die Tat mu? auch korrekt
festgestellt und fristgem?? vorgeworfen werden.
<c0q4v6$flr$***@news.rz.uni-karlsruhe.de>
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Maik Zumstrull
2004-02-16 10:10:44 UTC
Permalink
Post by Tibor Lichtmann
ich hatte vor kurzem schon mal hier nachgefragt, weil ich auf einem
(unbefestigten) Brachgelände rechts neben der Straße geparkt hatte.
Das Knöllchen ist mittlerweile bezahlt. Ich habe ein zweites Knöllchen
für das Parken an gleicher Stelle an einem anderen Tag bekommen.
Durch die paar Tage Abstand ist es nicht erlaubter geworden. ;-)
Post by Tibor Lichtmann
Diesmal ist es aber nicht Parken auf unbefestigtem Gelände, diesmal
wegen Parken auf dem Gehweg. Es mag ja unbefestigt sein. Aber das
schließt IMHO einen Gehweg ja genau aus. (Nein, es ist nicht einmal
ein Trampelpfad auf der Seite.)
Ja, da wird sich der Knöllchenschreiber einfach vertan haben. Kommt mal
vor. Bevor du dich beschwerst, aber prüfen, ob das "echte" Delikt nicht
teurer wäre als der Irrtum -- dann schießt dir mit einer Beschwerde
evtl. selbst in den Fuß.
Post by Tibor Lichtmann
Einspruch wurde zunächst mal
abgelehnt, ich habe ein zweites Angebot für ein Verwarnungsgeld
bekommen. Wie seht ihr das?
Wird zu dem Zeitpunkt des Verfahrens wahrscheinlich grundsätzlich
abgelehnt, weil so Mini-Knöllchen es nicht wert sind, den Antrag
wirklich zu lesen. Wenn du nicht zahlst, wird aus dem Warnverfahren ein
Bußgeldverfahren. Da müssen sie zu einem Einspruch vernünftig Stellung
nehmen.
Post by Tibor Lichtmann
Und was passiert, wenn der Herr Polizeipräsident auf einmal umschwenkt
und nun doch wegen Parken auf unbefestigtem Grund kassieren will?
Dann kriegst halt ein korrigiertes Knöllchen mit der Deliktnummer. Was
dir das bringt, musst du selbst wissen.

Eine Verfahrenseinstellung lässt sich wegen so eines Fehlers jedenfalls
nicht erreichen, weil der ja keinen Zweifel daran aufwirft, dass du
dort tatsächlich falsch geparkt hast.
Post by Tibor Lichtmann
Geparkt habe ich dort im Oktober. Das ist doch dann zumindest
bezüglich dieses Vorwurfs verjährt, oder?
Die Verjährung ist damit, dass die dir 'n Brief geschickt haben,
unterbrochen.
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...