Discussion:
Nochmal: Verkehrskontrolle - Urintest verweigern - Konsequenzen?
(zu alt für eine Antwort)
Gerd Koegler
2004-03-05 12:10:06 UTC
Permalink
Hallo,

Ich beziehe mich mit meiner Fragestellung auf den Thread vom 3.3.
"Selbstjustiz der Polizei???"

Leider wurde die Diskussion dort sehr unsachlich geführt, wobei
Meinungen und Fakten durchmischt wurden und somit kein vernünftiges
Ergebnis rauskam.

Wen Ihr erlaubt, möchte ich zu diesem Thema noch ein paar Fragen
stellen:

1.Muss man, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Urintest gefordert
wird, folgeleisten?
2.Was kann passieren, wenn nicht in der Lage oder nicht Willens ist
auf Komando Urin abzugeben? *g*

Vorraugesetzt natürlich, dass man keine Drogen genommen hat und auch
sonst topfit ist. Also keine Symptome wie Fahren in Schlangenlinien
oder verdächtiger Pupillenreflex zeigt.
Oft werden solche Alkohol/Drogenkontrollen ja ohne Anfagsverdacht
durchgeführt. Auf bestimmten Strecken (zufahrtswege zu Diskotheken
etc.) ist man ja schon durch das bloße Befahren dieser Strecken
verdächtig.
Wenn den Polizisten eindeutige Anzeichen von Drogenkonsum auffallen,
dann ist die Sachlage ja eh anders, es geht hier um Kontrollen ohne
konkreten Anfangsverdacht.

Hat die Polizei bei Verweigerung das Recht dann eine Blutabnahme oder
sonstige Maßnahmen anordnen zu lassen? Bitte keine Diskussionen über
Moral und keine sonstigen unsachlichen, unfundierten Kommentare,
bitte!

Liebe Grüße,
Gerd
Christian Konrad
2004-03-05 12:44:20 UTC
Permalink
Post by Gerd Koegler
1.Muss man, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Urintest
gefordert wird, folgeleisten?
Nein, du kannst dich auch auf der Wache ärztlich untersuchen lassen.
Post by Gerd Koegler
2.Was kann passieren, wenn nicht in der Lage oder nicht Willens ist
auf Komando Urin abzugeben? *g*
Das dauert eben, so lange es dauert. ;o)

Christian, grüßend
--
Meine E-Mail-Adresse lautet:
christian ***@tks-cs thyssenkrupp com
(Leerstellen bitte durch Punkte ersetzen)
Thomas Schäfer
2004-03-05 13:21:45 UTC
Permalink
"Gerd Koegler" schrieb
Post by Gerd Koegler
Oft werden solche Alkohol/Drogenkontrollen ja ohne Anfagsverdacht
durchgeführt.
Meinst Du?
Selbst so ein Schnelltest kostet Zeit - und auch Geld!
Ein Polizist der wahllos Unverdächtige kontrolliert,
kriegt nicht nur entsprechende Kommentare seiner Kollegen
zu hören, sondern wird auch irgendwann vom Vorgesetzten
zur Brust genommen.
Und wenn der Schnelltest verweigert wird, gibt es für den
Beamten das nächste Problem: zwangsweise Blutentnahme
auf der Wache kann sogar Körperverletzung im Amt sein.
Wenn die Kollegen mal nicht mehr Lust haben,
das selbstherrliche (und uneffiziente!) Verhalten des Polizisten
zu decken, kann der sich einen neuen Job suchen.
Post by Gerd Koegler
Hat die Polizei bei Verweigerung das Recht dann eine
Blutabnahme oder sonstige Maßnahmen anordnen zu lassen?
Ohne konkreten Anfangsverdacht nicht. Doch ist dieser Verdacht
natürlich leicht zu begründen - solange die Kollegen mitspielen.

MfG

Thomas
nico
2004-03-05 15:15:21 UTC
Permalink
***@gmx.de (Gerd Koegler)

öchte ich zu diesem Thema noch ein paar Fragen
Post by Gerd Koegler
1.Muss man, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Urintest gefordert
wird, folgeleisten?
Nein, da du ja hierbei aktiv tätig werden müßtest.
Post by Gerd Koegler
2.Was kann passieren, wenn nicht in der Lage oder nicht Willens ist
auf Komando Urin abzugeben? *g*
Im schlimmsten Fall wird eine BE angeordnet, deren Durchführung jedoch
das Vorhandensein von "Auffälligkeiten" voraussetzt.
Post by Gerd Koegler
Hat die Polizei bei Verweigerung das Recht dann eine Blutabnahme oder
sonstige Maßnahmen anordnen zu lassen? Bitte keine Diskussionen über
Moral und keine sonstigen unsachlichen, unfundierten Kommentare,
bitte!
Nein, hat sie nicht!
Eine Weigerung zur Durchführung einer Urinprobe darf auf keinen Fall
als Verdacht gewertet werden.

salut
Nico
--
Le temps détruit tout...
(Irréversible)
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