Gerd Koegler
2004-03-05 12:10:06 UTC
Hallo,
Ich beziehe mich mit meiner Fragestellung auf den Thread vom 3.3.
"Selbstjustiz der Polizei???"
Leider wurde die Diskussion dort sehr unsachlich geführt, wobei
Meinungen und Fakten durchmischt wurden und somit kein vernünftiges
Ergebnis rauskam.
Wen Ihr erlaubt, möchte ich zu diesem Thema noch ein paar Fragen
stellen:
1.Muss man, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Urintest gefordert
wird, folgeleisten?
2.Was kann passieren, wenn nicht in der Lage oder nicht Willens ist
auf Komando Urin abzugeben? *g*
Vorraugesetzt natürlich, dass man keine Drogen genommen hat und auch
sonst topfit ist. Also keine Symptome wie Fahren in Schlangenlinien
oder verdächtiger Pupillenreflex zeigt.
Oft werden solche Alkohol/Drogenkontrollen ja ohne Anfagsverdacht
durchgeführt. Auf bestimmten Strecken (zufahrtswege zu Diskotheken
etc.) ist man ja schon durch das bloße Befahren dieser Strecken
verdächtig.
Wenn den Polizisten eindeutige Anzeichen von Drogenkonsum auffallen,
dann ist die Sachlage ja eh anders, es geht hier um Kontrollen ohne
konkreten Anfangsverdacht.
Hat die Polizei bei Verweigerung das Recht dann eine Blutabnahme oder
sonstige Maßnahmen anordnen zu lassen? Bitte keine Diskussionen über
Moral und keine sonstigen unsachlichen, unfundierten Kommentare,
bitte!
Liebe Grüße,
Gerd
Ich beziehe mich mit meiner Fragestellung auf den Thread vom 3.3.
"Selbstjustiz der Polizei???"
Leider wurde die Diskussion dort sehr unsachlich geführt, wobei
Meinungen und Fakten durchmischt wurden und somit kein vernünftiges
Ergebnis rauskam.
Wen Ihr erlaubt, möchte ich zu diesem Thema noch ein paar Fragen
stellen:
1.Muss man, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Urintest gefordert
wird, folgeleisten?
2.Was kann passieren, wenn nicht in der Lage oder nicht Willens ist
auf Komando Urin abzugeben? *g*
Vorraugesetzt natürlich, dass man keine Drogen genommen hat und auch
sonst topfit ist. Also keine Symptome wie Fahren in Schlangenlinien
oder verdächtiger Pupillenreflex zeigt.
Oft werden solche Alkohol/Drogenkontrollen ja ohne Anfagsverdacht
durchgeführt. Auf bestimmten Strecken (zufahrtswege zu Diskotheken
etc.) ist man ja schon durch das bloße Befahren dieser Strecken
verdächtig.
Wenn den Polizisten eindeutige Anzeichen von Drogenkonsum auffallen,
dann ist die Sachlage ja eh anders, es geht hier um Kontrollen ohne
konkreten Anfangsverdacht.
Hat die Polizei bei Verweigerung das Recht dann eine Blutabnahme oder
sonstige Maßnahmen anordnen zu lassen? Bitte keine Diskussionen über
Moral und keine sonstigen unsachlichen, unfundierten Kommentare,
bitte!
Liebe Grüße,
Gerd