Discussion:
Halteverbot bei Zicztag-Linien auf der Strasse ?
(zu alt für eine Antwort)
Martina Bauer
2007-07-23 10:45:05 UTC
Permalink
wie kann man eigentlich weiße Zickzack-Linien intepretieren, die sich am
rechten Strassenrand befinden (ohne dass irgendein Verkehrszeichen
angebracht ist !)

Bedeutet das:

- Parkverbot
- Halteverbot
- oder gar nichts

Martina
Hans Beiger
2007-07-23 11:02:42 UTC
Permalink
Post by Martina Bauer
wie kann man eigentlich weiße Zickzack-Linien intepretieren, die sich am
rechten Strassenrand befinden (ohne dass irgendein Verkehrszeichen
angebracht ist !)
- Parkverbot
- Halteverbot
- oder gar nichts
Martina
Hallo,

da müßte ein Halteverbotsschild in der Nähe sein wenn auch nur auf dem
Boden aufgemalt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahnmarkierung

Gruß Hans
Nic K. Mowe
2007-07-23 11:29:34 UTC
Permalink
"Hans Beiger"
Post by Hans Beiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahnmarkierung
Wikipedia sagt nichts über Bordsteinmarkierung. Gibt es die in Deutschland
nicht?

Nic
Thomas Gangelt
2007-07-23 11:36:22 UTC
Permalink
Post by Nic K. Mowe
"Hans Beiger"
Post by Hans Beiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahnmarkierung
Wikipedia sagt nichts über Bordsteinmarkierung. Gibt es die in Deutschland
nicht?
Jedenfalls keine mit Rechtswirkung.

Gruß, Thomas
Stefan Pohlmann
2007-07-23 11:32:16 UTC
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Post by Hans Beiger
Post by Martina Bauer
wie kann man eigentlich weiße Zickzack-Linien intepretieren, die sich
am rechten Strassenrand befinden (ohne dass irgendein Verkehrszeichen
angebracht ist !)
- Parkverbot
- Halteverbot
- oder gar nichts
Martina
Hallo,
da müßte ein Halteverbotsschild in der Nähe sein wenn auch nur auf dem
Boden aufgemalt.
Wieso müsste das so sein?
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Hans Beiger
2007-07-23 12:27:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Pohlmann
Post by Hans Beiger
da müßte ein Halteverbotsschild in der Nähe sein wenn auch nur auf dem
Boden aufgemalt.
Wieso müsste das so sein?
Weil diese Fahrbahnmarkierung "zusätzlich" ist.
Stefan Pohlmann
2007-07-23 12:33:21 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Stefan Pohlmann
Post by Hans Beiger
da müßte ein Halteverbotsschild in der Nähe sein wenn auch nur auf
dem Boden aufgemalt.
Wieso müsste das so sein?
Weil diese Fahrbahnmarkierung "zusätzlich" ist.
Ja, aber nicht unbedingt zusätzlich zu einem Halteverbotsschild.
Desweiteren glaube ich kaum, dass ein auf den Boden gemaltes
Halteverbotsschild allein eine rechtliche Wirkung hat. Und daran ändert
dann auch Zeichen 299 nichts.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
Martina Bauer
2007-07-23 15:43:32 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
da müßte ein Halteverbotsschild in der Nähe sein wenn auch nur auf dem
Boden aufgemalt.
da gibt es kein Halteverbotszeichen, sondern kann im Gegenteil: In der
Verlängerung der Linien kommt als nächstes ein Parkplatzzeichen. Zwischen
den Linien und dem Parklatz kommt einige Meter ganz normale Straße

Martina
Bernd Sluka
2007-07-23 21:10:58 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Martina Bauer
wie kann man eigentlich weiße Zickzack-Linien intepretieren, die sich am
rechten Strassenrand befinden (ohne dass irgendein Verkehrszeichen
angebracht ist !)
da müßte ein Halteverbotsschild in der Nähe sein wenn auch nur auf dem
Boden aufgemalt.
Und was soll diese Malerei bringen? Beachte § 42 Abs. 6 Nr. 3 StVO.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Thomas Gangelt
2007-07-23 11:54:36 UTC
Permalink
Post by Martina Bauer
wie kann man eigentlich weiße Zickzack-Linien intepretieren, die sich am
rechten Strassenrand befinden (ohne dass irgendein Verkehrszeichen
angebracht ist !)
Ganz einfach: Es handelt sich um Zeichen 299, welches gemnäß §41 (3) Nr. 8
STVO folgende Funktion hat:
Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgeschriebene Halt-
oder Parkverbote.

Das war leicht!

Gruß, Thomas
Thomas Hochstein
2007-07-23 12:34:40 UTC
Permalink
Post by Martina Bauer
wie kann man eigentlich weiße Zickzack-Linien intepretieren, die sich am
rechten Strassenrand befinden (ohne dass irgendein Verkehrszeichen
angebracht ist !)
Sie verdeutlichen ein bestehendes Halt- oder Parkverbot oder ändern
seine Länge (verlängern oder verkürzen es), § 41 Abs. 3 Nr. 8 StVO.
Post by Martina Bauer
- Parkverbot
- Halteverbot
- oder gar nichts
Das kommt darauf an, ob an dieser Stelle ohnehin ein Halt- oder
Parkverbot besteht (durch Beschilderung, vor Ausfahrten, an
Bushaltestellen, vor Einmündungen, usw. usf., vgl. u.a. § 12 StVO)
oder nicht.

Wenn dort ein Parkverbot besteht, dann bedeutet das "Parkverbot im
gesamten Bereich der Zickzacklinie".

Wenn dort ein Halteverbot besteht, dann bedeutet es "Halteverbot im
gesamten Bereich der Zickzacklinie".

Wenn dort weder Halte- noch Parkverbot besteht, dann sind die
Zickzacklinien ohne Bedeutung; es handelt sich dann um eine falsche
Markierung, auf die man die zuständige Behörde gelegentlich hinweisen
sollte, damit sie die Markierung entfernen oder - wahrscheinlicher -
das fehlende Verbotszeichen aufstellen kann. (Ich würde mich
allenfalls nicht darauf verlassen, dass den Mitarbeitern der für die
Verkehrsüberwachung zuständigen Behörde diese Unterschiede vertraut
sind.)

Grüße,
-thh
Armin KIumpp
2007-07-23 13:01:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Das kommt darauf an, ob an dieser Stelle ohnehin ein Halt- oder
Parkverbot besteht (durch Beschilderung, vor Ausfahrten, an
Bushaltestellen, vor Einmündungen, usw. usf., vgl. u.a. § 12 StVO)
oder nicht.
§39(3) Abs. 8:
Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299)
Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgechrieben Halt-
oder Parkverbote.
Post by Thomas Hochstein
Wenn dort weder Halte- noch Parkverbot besteht, dann sind die
Zickzacklinien ohne Bedeutung;
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen", also
ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.

Armin
Nic K. Mowe
2007-07-23 14:29:47 UTC
Permalink
"Armin KIumpp"
Post by Armin KIumpp
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen", also
ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.
Im 'erläuterten Verkehrszeichenkatalog' fand ich: "Diese Markierung
begründet kein selbständiges Halt- oder Parkverbot, sondern setzt das
Bestehen eines solchen voraus und begrenzt lediglich den Verbotsbereich (OLG
Düsseldorf VRS 74, 68).

Nic
Michael Landenberger
2007-07-23 14:37:42 UTC
Permalink
Post by Armin KIumpp
Post by Thomas Hochstein
Wenn dort weder Halte- noch Parkverbot besteht, dann sind die
Zickzacklinien ohne Bedeutung;
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen",
also ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.
Du hast vermutlich recht. Hier gibt es eine Grundstückseinfahrt, die
gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt dient. Um großen Fahrzeugen wie z. B.
denen von der Feuerwehr oder der Müllabfuhr das Einbiegen von der recht
schmalen Straße in die Einfahrt zu erleichtern, wurden ca. 5m rechts und
links der Einfahrt Zickzacklinien auf die Straße gemalt, um zu verhindern,
dass bis unmittelbar an die Einfahrt geparkt wird. Ein Halteverbotsschild
wurde dagegen nicht aufgestellt. Trotzdem haben die Zickzacklinien offenbar
ihre Gültigkeit, denn Fahrzeuge, die darauf parken, werden regelmäßig mit
einem Knöllchen "verziert".

Gruß

Michael
Jens Müller
2007-07-23 14:39:41 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Armin KIumpp
Post by Thomas Hochstein
Wenn dort weder Halte- noch Parkverbot besteht, dann sind die
Zickzacklinien ohne Bedeutung;
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen",
also ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.
Du hast vermutlich recht. Hier gibt es eine Grundstückseinfahrt, die
gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt dient. Um großen Fahrzeugen wie z. B.
denen von der Feuerwehr oder der Müllabfuhr das Einbiegen von der recht
schmalen Straße in die Einfahrt zu erleichtern, wurden ca. 5m rechts und
links der Einfahrt Zickzacklinien auf die Straße gemalt, um zu
verhindern, dass bis unmittelbar an die Einfahrt geparkt wird. Ein
Halteverbotsschild wurde dagegen nicht aufgestellt. Trotzdem haben die
Zickzacklinien offenbar ihre Gültigkeit, denn Fahrzeuge, die darauf
parken, werden regelmäßig mit einem Knöllchen "verziert".
Die Zickzacklinie erweitert das bestehende Haltverbot vor der
Grundstücksausfahrt. Insofern kein Widerspruch zu Nics Posting von
gerade eben.
Michael Landenberger
2007-07-23 14:52:39 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Die Zickzacklinie erweitert das bestehende Haltverbot vor der
Grundstücksausfahrt. Insofern kein Widerspruch zu Nics Posting
von gerade eben.
Jep, aber es bestätigt auch Armins Ansicht, dass die Zickzacklinie auch ohne
Vorhandensein anderer Zeichen ihre Gültigkeit hat. Es *muss* allerdings ein
Halteverbot gelten, in diesem Fall ist es eben eines, welches ohne besondere
Zeichen gilt (Parkverbot vor Grundstücksausfahrten). Obwohl, wenn ich es mir
genau überlege: auch das Zeichen "Feuerwehrzufahrt"
(<Loading Image...>),
welches in der Einfahrt aufgestellt ist, ist doch ein Verkehrszeichen? Vor
Feuerwehrzufahrten gilt doch sogar ein Halteverbot, nicht nur ein
Parkverbot?

Gruß

Michael
Thomas Gangelt
2007-07-23 15:35:31 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Jens Müller
Die Zickzacklinie erweitert das bestehende Haltverbot vor der
Grundstücksausfahrt. Insofern kein Widerspruch zu Nics Posting
von gerade eben.
Jep, aber es bestätigt auch Armins Ansicht, dass die Zickzacklinie auch
ohne Vorhandensein anderer Zeichen ihre Gültigkeit hat. Es *muss*
allerdings ein Halteverbot gelten, in diesem Fall ist es eben eines,
welches ohne besondere Zeichen gilt (Parkverbot vor
Grundstücksausfahrten).
Nichts anderes wurde bisher behauptet.

Gruß, Thomas
Thomas Hochstein
2007-07-23 15:51:51 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Jens Müller
Die Zickzacklinie erweitert das bestehende Haltverbot vor der
Grundstücksausfahrt. Insofern kein Widerspruch zu Nics Posting
von gerade eben.
Jep, aber es bestätigt auch Armins Ansicht, dass die Zickzacklinie auch ohne
Vorhandensein anderer Zeichen ihre Gültigkeit hat. Es *muss* allerdings ein
Halteverbot gelten, in diesem Fall ist es eben eines, welches ohne besondere
Zeichen gilt (Parkverbot vor Grundstücksausfahrten).
Das ist das, was ich in <***@windlord.akallabeth.de>
schrieb und was Armin für falsch hielt:

|> Wenn dort weder Halte- noch Parkverbot besteht, dann sind die
|> Zickzacklinien ohne Bedeutung;
|
| Das ist m.E. falsch, [...]

Kurz und gut eben:
| [Zickazcklinien] verdeutlichen ein bestehendes Halt- oder Parkverbot
| oder ändern seine Länge (verlängern oder verkürzen es), [...]

-thh ;)
Bernd Sluka
2007-07-23 21:04:11 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Obwohl, wenn ich es mir
genau überlege: auch das Zeichen "Feuerwehrzufahrt"
(<http://www.schilderkaufen.de/shop/shop/ProdukteBilder/1247_gr.jpg>),
welches in der Einfahrt aufgestellt ist, ist doch ein Verkehrszeichen?
Nein, nur ein (amtlicher) Hinweis darauf, daß es sich um eine
Feuerwehrzufahrt handelt. Verkehrszeichen sind dazu nicht nötig, denn
§ 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO verbietet dort das Halten - dieses Mal nicht nur
vor, sondern auch in der Zufahrt.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Thomas Hochstein
2007-07-23 15:51:50 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Armin KIumpp
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen",
also ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.
Du hast vermutlich recht.
Nein, das hat er nicht.
Post by Michael Landenberger
Hier gibt es eine Grundstückseinfahrt, die
gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt dient. Um großen Fahrzeugen wie z. B.
denen von der Feuerwehr oder der Müllabfuhr das Einbiegen von der recht
schmalen Straße in die Einfahrt zu erleichtern, wurden ca. 5m rechts und
links der Einfahrt Zickzacklinien auf die Straße gemalt, um zu verhindern,
dass bis unmittelbar an die Einfahrt geparkt wird.
Ja, und? Das ist doch ein Fall, in dem ein bestehendes Verbot
verlängert wird, und im übrigen sogar einer der Fälle, die ich in
<***@windlord.akallabeth.de> beispielhaft dargestellt
habe.
Post by Michael Landenberger
Ein Halteverbotsschild wurde dagegen nicht aufgestellt.
Das ist auch nicht erforderlich.
Post by Michael Landenberger
Trotzdem haben die Zickzacklinien offenbar
ihre Gültigkeit, denn Fahrzeuge, die darauf parken, werden regelmäßig mit
einem Knöllchen "verziert".
Das ist nicht zwingend Beleg für die Richtigkeit dieser Entscheidung.
Vor vielen Jahren ging hier ein Fall durch die Lokalpresse, in dem
eine durch Zickzacklinien gekennzeichnete Fläche vor dem Gebäude der -
damals noch nicht durch die "Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd"
abeglösten - Bezirksregierung (= Regierungspräsidium) die Hauptrolle
spielte. Ein diese Fläche beim Parken mehr oder weniger berührendes
Fahrzeug wurde nämlich gleichfalls mit einem solchen Knöllchen
verziert; es gehörte allerdings einem Mitarbeiter des Referats
Sicherheit und Ordnung, der die städtische Ordnungsbehörde darauf
hinwies, daß an dieser Stelle kein Halt- oder Parkverbot bestand
(richtig) und alleine die Linie ein solches eben auch nicht
konstituiert (gleichfalls richtig). Der Fall mußte allerdings
gerichtlich - zuungunsten der Ordnungsbehörde - geklärt werden, was
dann auch Gegenstand der Presseberichterstattung war.

Grüße,
-thh
--
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Henning Koch
2007-07-27 21:53:14 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Michael Landenberger
Hier gibt es eine Grundstückseinfahrt, die
gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt dient.
(...)
Post by Thomas Hochstein
Post by Michael Landenberger
Trotzdem haben die Zickzacklinien offenbar
ihre Gültigkeit, denn Fahrzeuge, die darauf parken, werden regelmäßig mit
einem Knöllchen "verziert".
Das ist nicht zwingend Beleg für die Richtigkeit dieser Entscheidung.
Ich würde es sogar für explizit falsch halten, in diesem Fall das
behindernd parkende Fahrzeug nur 'mit einem Knöllchen zu verzieren'...
Jens Müller
2007-07-27 22:34:22 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Ich würde es sogar für explizit falsch halten, in diesem Fall das
behindernd parkende Fahrzeug nur 'mit einem Knöllchen zu verzieren'...
Der gibt es auch einen Radstreifen, der offenbar aus Gründen der
Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist, sonst wäre er ja nicht
angeordnet worden.

Leider scheint dem der Vollzugsdienst nicht folgen zu können und
verteilt nur Knöllchen, statt diese schwerwiegenden Beeinträchtigungen
der öffentlichen Sicherheit umgehend zu beseitigen.

Rupert Haselbeck
2007-07-23 19:08:32 UTC
Permalink
Post by Michael Landenberger
Post by Armin KIumpp
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen",
also ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.
Du hast vermutlich recht.
Nein, das hat er nicht. Was soll die Zickzacklinie denn anordnen, wenn
sie nur allein existierte? Ein Haltverbot? Ein Parkverbot?
Post by Michael Landenberger
Hier gibt es eine Grundstückseinfahrt, die
gleichzeitig als Feuerwehrzufahrt dient.
Wenn es eine Feuerwehrzufahrt ist, dann ist davor das Halten nach § 12 I
Nr. 8 StVO verboten. Ansonsten mag, je nach Örtlichkeit, das Halten
bereits nach § 12 I Nr. 1 StVO verboten sein.
Im Übrigen ist auf jeden Fall vor der Einfahrt das Parken verboten, § 12
III Nr. 3 StVO
Post by Michael Landenberger
Um großen Fahrzeugen wie z.
B. denen von der Feuerwehr oder der Müllabfuhr das Einbiegen von der
recht schmalen Straße in die Einfahrt zu erleichtern, wurden ca. 5m
rechts und links der Einfahrt Zickzacklinien auf die Straße gemalt, um
zu verhindern, dass bis unmittelbar an die Einfahrt geparkt wird.
Diese Zickzacklinie erweitert also das bestehende Halt- oder Parkverbot
Post by Michael Landenberger
Ein Halteverbotsschild wurde dagegen nicht aufgestellt.
Das wäre ja auch überflüssig, weil man dort ohnehin nicht halten (oder
parken) darf
Post by Michael Landenberger
Trotzdem haben die
Zickzacklinien offenbar ihre Gültigkeit, denn Fahrzeuge, die darauf
parken, werden regelmäßig mit einem Knöllchen "verziert".
So soll es ja auch sein

MfG
Rupert
Thomas Hochstein
2007-07-23 15:50:20 UTC
Permalink
Post by Armin KIumpp
Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299)
Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt vorgechrieben Halt-
oder Parkverbote.
Richtig. "Die Markierung bezeichnet [...] vorgeschriebene (!) Halt-
oder Parkverbote."
Post by Armin KIumpp
Post by Thomas Hochstein
Wenn dort weder Halte- noch Parkverbot besteht, dann sind die
Zickzacklinien ohne Bedeutung;
Das ist m.E. falsch, denn Zeichen 299 kann ein Verbot "bezeichnen", also
ohne Vorhandensein anderer Zeichen festlegen.
Nein. Es kann ein - bereits anderweitig - vorgeschriebenes Verbot
bezeichnen, d.h. darstellen und verdeutlichen (was gerade bei
Verboten, im Abstand von x Metern von y nicht zu parken, durchaus
sinnvoll ist) oder in der Ausdehnung modifizieren.

-thh
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