Post by Markus Imhof- S-Pedelec hat eine bbH von 45 km/h
- Anhänger, die seit über 50 Jahren in Betrieb sind, dürften Seltenheitswert haben
- bei so etwa 20..30 Kilo Leermasse des Zugfahrzeugs wird das mit der
Anhängelast auch ein Witz
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen. Die
Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach § 42 (2) StVZO. Aus meiner
Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde ich die Last
ausreichend.
Sobald der Anhänger eine eigene Bremse hat, ist alles möglich, denn die
StVZO schreibt dafür keine maximale Anhängelast vor.
Siehe § 42 StVZO:
| (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne
| ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende
| Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder
| gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und
| Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit
| Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat.
| Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt,
| so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten
| Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg
| betragen.
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Munterbleiben
HC
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