Discussion:
Anhaenger am S-Pedelec
(zu alt für eine Antwort)
Georg Anton
2012-10-10 13:42:58 UTC
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Kurze Frage: Stimmt es, dass für S-Pedelecs keine Anhänger erlaubt sind? Und wenn das stimmt, sind Anhänger bei regulären 25km/h-Pedelecs eindeutig erlaubt? Braucht es da eine StVZO-Zulassung?

Gruß,
Georg
Hans Holbein
2012-10-10 15:52:41 UTC
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Post by Georg Anton
Kurze Frage: Stimmt es, dass für S-Pedelecs keine Anhänger erlaubt sind? Und wenn das stimmt, sind Anhänger bei regulären 25km/h-Pedelecs eindeutig erlaubt? Braucht es da eine StVZO-Zulassung?
Gute Frage. Ich hatte mich mit dem gedanken gespielt, mein Lastenrad mit
gemremsten Anhänger als S-Pedelec weiter auszubauen.
Am Rennrad sind sie nicht erlaubt. Ob das aber mit der Gescwhindigkeit
zusammenhängt entzieht sich meinen Kenntnissen.
Henning Koch
2012-10-10 16:47:44 UTC
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Post by Hans Holbein
Post by Georg Anton
Kurze Frage: Stimmt es, dass für S-Pedelecs keine Anhänger erlaubt sind? Und wenn das stimmt, sind Anhänger bei regulären 25km/h-Pedelecs eindeutig erlaubt? Braucht es da eine StVZO-Zulassung?
Gute Frage.
Ich versuche mal eine Antwort:

Letztendlich ist es ein Kraftrad, und Anhänger hinter Krafträdern sind
in bestimmten Grenzen rechtlich machbar...

Die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung verbietet es auch nicht.
Post by Hans Holbein
Ich hatte mich mit dem gedanken gespielt, mein Lastenrad mit
gemremsten Anhänger als S-Pedelec weiter auszubauen.
Einachsige Anhänger hinter Krafträdern sind nach §3 Absatz 2 Nr. 2 f
der FZV von der Zulassungspflicht ausgenommen. §4 Absatz 1 FZV
verlangt aber auch für diese Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis.

Weiterhin müssen die Verbindungseinrichtungen bauartgenehmigt sein und
für das Zugfahrzeug muss eine entsprechende Anhängelast zugelassen
sein. Die maximale Anhängelast darf auch nicht höher sein als die
Hälfte der Leermasse (§42 Abs.1 StVZO; der Fahrer wird bei der
Leermasse von Krafträdern nicht berücksichtigt!).

Es kommt also darauf an, was der aaS bzw. USB ins Gutachten schreibt.
Deswegen sollten Detailfragen mit jemanden erörtert werden, der die
entsprechenden Befugnisse hat ;-)
Ulf Pr¡mus
2012-10-11 10:11:33 UTC
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Post by Henning Koch
Letztendlich ist es ein Kraftrad, und Anhänger hinter Krafträdern sind
in bestimmten Grenzen rechtlich machbar...
...
Weiterhin müssen die Verbindungseinrichtungen bauartgenehmigt sein und
für das Zugfahrzeug muss eine entsprechende Anhängelast zugelassen
sein.
Hallo, hier hänge ich mal meine Frage an wenn es erlaubt ist:
Gibt es derzeit eine bauartgenehmigte Verbindungseinrichtung für
Krafträder neu zu erwerben?

Fragt Ulf
Dirk Wagner
2012-10-11 11:38:55 UTC
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Post by Ulf Pr¡mus
Gibt es derzeit eine bauartgenehmigte Verbindungseinrichtung für
Krafträder neu zu erwerben?
http://www.ott-gespanne.de/zubehoer.html

Ob die bauartgenehmigt sind könnte ein Anruf dort klären...

ciao

dirk
Tom Schneider
2012-10-11 15:04:52 UTC
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Post by Henning Koch
Weiterhin müssen die Verbindungseinrichtungen bauartgenehmigt sein und
für das Zugfahrzeug muss eine entsprechende Anhängelast zugelassen
sein. Die maximale Anhängelast darf auch nicht höher sein als die
Hälfte der Leermasse (§42 Abs.1 StVZO; der Fahrer wird bei der
Leermasse von Krafträdern nicht berücksichtigt!).
Rennräder gibt es meines Wissens ab 7 kg, bei Pedelecs habe ich von 25 kg
gehört ... davon die Hälfte wäre ziemlich wenig für einen Anhänger.
Dirk Wagner
2012-10-11 06:33:42 UTC
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Post by Hans Holbein
Am Rennrad sind sie nicht erlaubt.
Ähm...
Ist das eine Österreichische Sonderlösung oder gilt das in .de auch?
Ich kenne Rennradfahrer, die ihre Kids im Anhänger mitnehmen...
Wieso sollte das nicht erlaubt sein.

Ciao

dirk
Johann Mayerwieser
2012-10-11 08:11:11 UTC
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Post by Dirk Wagner
Post by Hans Holbein
Am Rennrad sind sie nicht erlaubt.
Ähm...
Ist das eine Österreichische Sonderlösung oder gilt das in .de auch?
Steht in der an sich sehr liberalen österreichischen Fahrradverordnung.
<http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/download/
fahrradverordnung.pdf>

Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
HC Ahlmann
2012-10-11 12:17:25 UTC
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Post by Georg Anton
Kurze Frage: Stimmt es, dass für S-Pedelecs keine Anhänger erlaubt sind?
Kurze Gegenfrage: Wo?

In Deutschland hilft § 61a StVZO weiter:

| § 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit
| Hilfsmotor
| Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der
| Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern
| behandelt, wenn
| 1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
| Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder
| 2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen
| sind.
| Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die
| Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Markus Imhof
2012-10-11 12:57:03 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Georg Anton
Kurze Frage: Stimmt es, dass für S-Pedelecs keine Anhänger erlaubt sind?
Kurze Gegenfrage: Wo?
| § 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit
| Hilfsmotor
| Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der
| Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern
| behandelt, wenn
| 1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden
| Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder
| 2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen
| sind.
| Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die
| Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
Was dann effektiv auf dieses Verbot hinauslaufen würde:
- S-Pedelec hat eine bbH von 45 km/h
- Anhänger, die seit über 50 Jahren in Betrieb sind, dürften Seltenheitswert haben
- bei so etwa 20..30 Kilo Leermasse des Zugfahrzeugs wird das mit der Anhängelast auch ein Witz

Also entweder findet Georg einen Anhänger, der älter ist als 50 Jahre, er verzichtet auf das 'S' im Pedelec, oder er transportiert (dann mit Betriebserlaubnis) so etwa 2 volle Colaflaschen im Hänger....

Gruß
Markus
HC Ahlmann
2012-10-11 19:21:47 UTC
Permalink
Post by Markus Imhof
- S-Pedelec hat eine bbH von 45 km/h
- Anhänger, die seit über 50 Jahren in Betrieb sind, dürften Seltenheitswert haben
- bei so etwa 20..30 Kilo Leermasse des Zugfahrzeugs wird das mit der
Anhängelast auch ein Witz
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen. Die
Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach § 42 (2) StVZO. Aus meiner
Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde ich die Last
ausreichend.

Sobald der Anhänger eine eigene Bremse hat, ist alles möglich, denn die
StVZO schreibt dafür keine maximale Anhängelast vor.

Siehe § 42 StVZO:
| (2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne
| ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende
| Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder
| gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und
| Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit
| Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat.
| Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt,
| so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten
| Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg
| betragen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Henning Koch
2012-10-11 20:41:55 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen. Die
Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach § 42 (2) StVZO. Aus meiner
Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde ich die Last
ausreichend.
Sobald der Anhänger eine eigene Bremse hat, ist alles möglich, denn die
StVZO schreibt dafür keine maximale Anhängelast vor.
Absatz 1 setzt eine Grenze von 50% der Leermasse für alle Krafträder
(und Anverwandte). Nach meinem Verständnis gilt diese Grenze auch,
wenn andere Vorschriften grundsätzlich höhere Anhängelasten zulassen
würden.
gUnther nanonüm
2012-10-11 21:14:26 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Absatz 1 setzt eine Grenze von 50% der Leermasse für alle Krafträder
(und Anverwandte). Nach meinem Verständnis gilt diese Grenze auch,
wenn andere Vorschriften grundsätzlich höhere Anhängelasten zulassen
würden.
Hi,
kämen dann nicht sämtliche Fahrradanhänger für 2 Kinder bis 6 Jahre ins
Kittchen?
--
mfg,
gUnther
Martin Bienwald
2012-10-12 07:39:04 UTC
Permalink
Absatz 1 setzt eine Grenze von 50% der Leermasse f?r alle Kraftr?der
(und Anverwandte). Nach meinem Verst?ndnis gilt diese Grenze auch,
wenn andere Vorschriften grunds?tzlich h?here Anh?ngelasten zulassen
w?rden.
k?men dann nicht s?mtliche Fahrradanh?nger f?r 2 Kinder bis 6 Jahre ins
Kittchen?
Nein, weil o.g. Vorschrift für (unmotorisierte) Fahrräder mit Anhänger
gerade nicht gilt.

... Martin
HC Ahlmann
2012-10-12 05:17:21 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by HC Ahlmann
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen. Die
Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach § 42 (2) StVZO. Aus meiner
Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde ich die Last
ausreichend.
Sobald der Anhänger eine eigene Bremse hat, ist alles möglich, denn die
StVZO schreibt dafür keine maximale Anhängelast vor.
Absatz 1 setzt eine Grenze von 50% der Leermasse für alle Krafträder
(und Anverwandte). Nach meinem Verständnis gilt diese Grenze auch,
wenn andere Vorschriften grundsätzlich höhere Anhängelasten zulassen
würden.
Tatsächlich. Ist nett verschachtelt, sodass ich auf die Schnelle geirrt
habe.

Wie war das mit der Stützlast, die vom Gesamtgewicht des Anhängers
abzuziehen ist, um die Anhängelast zu erhalten? Man nehme einen laaangen
Anhänger, der vorne beladen wird ;-)
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Johann Mayerwieser
2012-10-12 07:33:02 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Wie war das mit der Stützlast, die vom Gesamtgewicht des Anhängers
abzuziehen ist, um die Anhängelast zu erhalten? Man nehme einen laaangen
Anhänger, der vorne beladen wird ;-)
Wenn du viel Stützlast willst, dann muss der Schwerpunkt nahe der
Anhängekupplung sein - also kurzer Anhänger und vorne beladen.
(Hebelgesetz:
Gewicht : Stützlast = Abstand Achse-Kupplung :Abst. Schwerpunkt-Achse
oder:

Stützlast = (Gewicht*Abst. Schwerpunkt-Achse)/Abst. Kupplung-Achse


Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
HC Ahlmann
2012-10-12 10:18:44 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by HC Ahlmann
Wie war das mit der Stützlast, die vom Gesamtgewicht des Anhängers
abzuziehen ist, um die Anhängelast zu erhalten? Man nehme einen laaangen
Anhänger, der vorne beladen wird ;-)
Wenn du viel Stützlast willst, dann muss der Schwerpunkt nahe der
Anhängekupplung sein - also kurzer Anhänger und vorne beladen.
Gewicht : Stützlast = Abstand Achse-Kupplung :Abst. Schwerpunkt-Achse
Stützlast = (Gewicht*Abst. Schwerpunkt-Achse)/Abst. Kupplung-Achse
Ich war in Gedanken bei einem Einradanhänger, dessen Rad ganz hinten
steht. Es gilt aber auch für jeden anderen Anhänger ohne Hecküberhang
(Einfeldträger mit zwei endständigen Auflagern). Schiebt man die Last in
Feldmitte, tragen beide Auflager die Hälfte, schiebt man die Last an ein
Ende, trägt das Auflager am anderen fast nichts mehr.

Dummerweise kommt man nicht sehr nahe an das vordere Auflager heran,
weil das Hinterrad im Weg ist. Und ebenso dumm ist, dass man dann auch
keinen Gewinn gegenüber einem Gepäckträger hat. Deshalb der Grinsling.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Armin Wolf
2012-10-12 07:04:11 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Absatz 1 setzt eine Grenze von 50% der Leermasse für alle Krafträder
(und Anverwandte). Nach meinem Verständnis gilt diese Grenze auch,
wenn andere Vorschriften grundsätzlich höhere Anhängelasten zulassen
würden.
Da würde ich auslegen: betriebsbereite Fahrzeug, also inclusive Antrieb.
Ohne "Antrieb" = Mensch ist ein Fahren nicht möglich, also daher die
zusätzlichen 75 kg aus § 42 (2) StVZO.
Georg Anton
2012-10-12 08:45:31 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen.
Die Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach §42 (2) StVZO.
Aus meiner Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde
ich die Last ausreichend.
Sehe ich das richtig, dass §32a StVZO Kinderanhänger grundsätzlich verbietet?
Das müsste doch eigentlich auch für reguläre Pedelecs gelten...

Danke an Alle für die Antworten!

Gruß,
Georg
Martin Bienwald
2012-10-12 14:15:23 UTC
Permalink
Post by Georg Anton
Post by HC Ahlmann
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen.
Die Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach §42 (2) StVZO.
Aus meiner Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde
ich die Last ausreichend.
Sehe ich das richtig, dass §32a StVZO Kinderanhänger grundsätzlich verbietet?
Hinter Kraftfahrzeugen, ja.
Post by Georg Anton
Das müsste doch eigentlich auch für reguläre Pedelecs gelten...
Nach § 61a StVZO nur dann, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
des Pedelecs über 25 km/h liegt.

... Martin
Markus Imhof
2012-10-12 14:24:05 UTC
Permalink
Post by Georg Anton
Post by HC Ahlmann
Ein S-Pedelec hat Allradbremse und darf ungebremste Anhänger ziehen.
Die Anhängelast beträgt 47,5 kg bis 52,5 kg nach §42 (2) StVZO.
Aus meiner Erfahrung mit einsitzigen Kinder- und Einradanhängern finde
ich die Last ausreichend.
Sehe ich das richtig, dass §32a StVZO Kinderanhänger grundsätzlich verbietet?
Das müsste doch eigentlich auch für reguläre Pedelecs gelten...
Jetzt wird's interessant: Dein §32 bezieht sich auf Kraftfahrzeuge. Ist ein Pedelec ein Kraftfahrzeug? Das ausführlichste, was ich dazu finden konnte, war das hier http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2011-Texte/fpx-11-09-493-Pedelecs.htm - und selbst hier ist sich der Autor für den allgemeinen Fall nicht sicher und sieht die Klassifizierung je nach dem speziellen anzuwendenen Gesetz.

Noch lustiger wird's bei Pedelecs mit Anfahrhilfe...


Gruß
Markus

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