Post by Henning Schlottmannich suche den Vorläufer des §30b StVZO. Diese Norm von (deutlich) vor
1988 muss noch Bedeutung für Oldtimer haben. In diversen Online-Foren
finde ich Zitate, allerdings nie die Norm selbst.
Hat jemand von euch den Wortlaut, nach dem vor 1989 der Hubraum
berechnet wurde, und einen tauglichen Beleg dafür?
"Reichsgesetzblatt" <g>
Ursprüngliche Fassung vom:
21. Dezember 1927
(RGBl. I S. 509)
ansonsten:
Die Hubraum_berechnung_ ist keine Gesetzessache, sondern eine
mathematische Angelegenheit.
Im Gesetzt steht ergänzend nur wie genau PI anzusetzen und eventuell
auf- oder abzurunden ist um aus dem berechneten Wert einen
Besteuerungsgrundlage zu erhalten.
Auch ist das Gestz so absoluter Unsinn weil unvollständig:
§30b Berechnung des Hubraums.
Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:
1. Für pi wird der Wert 3,1416 eingesetzt.
2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt,
wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder
abzurunden ist.
3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist
abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
Es fehlt nämlich die Formel! "Wie folgt zu berechnen" ist also gar
nicht definiert.
Vielleicht noch interessant für dich:
Aus Wikipedia: Alte StVZO-Steuerformel: Gesamthubraum = 0,78 x D^2 x H
x Z (D = Bohrung, H = Hub, Z = Zylinderzahl; Bohrung D und Hub H sind
vor der Berechnung auf halbe Millimeter, das Ergebnis auf volle
Kubikzentimeter abzurunden. Anmerkung: PI / 4 wird hier auf 0,78
abgerundet, daher weicht der Hubraum nach alter Steuerformel recht
deutlich nach unten vom tatsächlichen Hubraum ab)
http://www.science-at-home.de/wiki/index.php/StVZO-Steuerformel
http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuergesetz
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/uebergangsvorschriften_pkw/default.asp?ComponentID=111141&SourcePageID=61098