Discussion:
Sehr alte Hubraum-Formel in StVZO
(zu alt für eine Antwort)
Henning Schlottmann
2010-01-11 10:00:40 UTC
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Hi,

ich suche den Vorläufer des §30b StVZO. Diese Norm von (deutlich) vor
1988 muss noch Bedeutung für Oldtimer haben. In diversen Online-Foren
finde ich Zitate, allerdings nie die Norm selbst.

Hat jemand von euch den Wortlaut, nach dem vor 1989 der Hubraum
berechnet wurde, und einen tauglichen Beleg dafür?

Danke im Voraus.

Ciao Henning
U.F.H
2010-01-11 11:56:40 UTC
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Post by Henning Schlottmann
ich suche den Vorläufer des §30b StVZO. Diese Norm von (deutlich) vor
1988 muss noch Bedeutung für Oldtimer haben. In diversen Online-Foren
finde ich Zitate, allerdings nie die Norm selbst.
Hat jemand von euch den Wortlaut, nach dem vor 1989 der Hubraum
berechnet wurde, und einen tauglichen Beleg dafür?
"Reichsgesetzblatt" <g>

Ursprüngliche Fassung vom:
21. Dezember 1927
(RGBl. I S. 509)

ansonsten:

Die Hubraum_berechnung_ ist keine Gesetzessache, sondern eine
mathematische Angelegenheit.

Im Gesetzt steht ergänzend nur wie genau PI anzusetzen und eventuell
auf- oder abzurunden ist um aus dem berechneten Wert einen
Besteuerungsgrundlage zu erhalten.

Auch ist das Gestz so absoluter Unsinn weil unvollständig:
§30b Berechnung des Hubraums.

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

1. Für pi wird der Wert 3,1416 eingesetzt.
2. Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt,
wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder
abzurunden ist.
3. Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
4. Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist
abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
Es fehlt nämlich die Formel! "Wie folgt zu berechnen" ist also gar
nicht definiert.

Vielleicht noch interessant für dich:
Aus Wikipedia: Alte StVZO-Steuerformel: Gesamthubraum = 0,78 x D^2 x H
x Z (D = Bohrung, H = Hub, Z = Zylinderzahl; Bohrung D und Hub H sind
vor der Berechnung auf halbe Millimeter, das Ergebnis auf volle
Kubikzentimeter abzurunden. Anmerkung: PI / 4 wird hier auf 0,78
abgerundet, daher weicht der Hubraum nach alter Steuerformel recht
deutlich nach unten vom tatsächlichen Hubraum ab)
http://www.science-at-home.de/wiki/index.php/StVZO-Steuerformel

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeugsteuergesetz

http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/uebergangsvorschriften_pkw/default.asp?ComponentID=111141&SourcePageID=61098
Claus Färber
2010-01-11 14:04:00 UTC
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Post by U.F.H
Die Hubraum_berechnung_ ist keine Gesetzessache, sondern eine
mathematische Angelegenheit.
Im Gesetzt steht ergänzend nur wie genau PI anzusetzen und eventuell
auf- oder abzurunden ist um aus dem berechneten Wert einen
Besteuerungsgrundlage zu erhalten.
Du darfst Gesetze nicht wie mathematische Formelsammlungen lesen. Das
Gesetz legt lediglich die Abweichungen von der mathematischen
Berechnungsvorschrift, deren Kenntnis man voraussetzen darf, fest
(eigentlich nur, wann wie zu runden ist).

(Und es heißt "Gesetz", nicht "Gesetzt".)

Claus
Henning Schlottmann
2010-01-11 14:11:21 UTC
Permalink
Post by U.F.H
Post by Henning Schlottmann
ich suche den Vorläufer des §30b StVZO. Diese Norm von (deutlich) vor
1988 muss noch Bedeutung für Oldtimer haben. In diversen Online-Foren
finde ich Zitate, allerdings nie die Norm selbst.
Hat jemand von euch den Wortlaut, nach dem vor 1989 der Hubraum
berechnet wurde, und einen tauglichen Beleg dafür?
"Reichsgesetzblatt" <g>
21. Dezember 1927
(RGBl. I S. 509)
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19270004&seite=00000510&zoom=2

Danke dir. Gemäß §5 muss es eine Ausführungsbestimmung des
Reichsministers für Finanzen geben. Hast du zufällig auch dafür eine
Fundstelle?
Post by U.F.H
Aus Wikipedia: Alte StVZO-Steuerformel: [...]
Wie oben geschrieben, brauche ich eine verlässliche Quelle, Wikipedia
scheidet da aus. Die Formel findet man an verschiedenen Stellen als
Zitat, aber ich brauche etwas zitierfähiges.

Ciao Henning
Claus Färber
2010-01-11 14:08:00 UTC
Permalink
Post by Henning Schlottmann
ich suche den Vorläufer des §30b StVZO. Diese Norm von (deutlich) vor
1988 muss noch Bedeutung für Oldtimer haben. In diversen Online-Foren
finde ich Zitate, allerdings nie die Norm selbst.
In der StVZO von 1969 und 1972 (hab ich zufällig hier) hier kommt das
Wort "Hubraum" nur im Zusammenhang mit Mofas vor.

Hast du irgendwelche genaueren "Zitate"? Bzw.: Was steht in den Zitaten,
die du findest?

Claus
Henning Schlottmann
2010-01-11 14:26:09 UTC
Permalink
Post by Claus Färber
Post by Henning Schlottmann
ich suche den Vorläufer des §30b StVZO. Diese Norm von (deutlich) vor
1988 muss noch Bedeutung für Oldtimer haben. In diversen Online-Foren
finde ich Zitate, allerdings nie die Norm selbst.
In der StVZO von 1969 und 1972 (hab ich zufällig hier) hier kommt das
Wort "Hubraum" nur im Zusammenhang mit Mofas vor.
Hast du irgendwelche genaueren "Zitate"? Bzw.: Was steht in den Zitaten,
die du findest?
Ich suche eine zitierfähige Quelle für die Berechnung des Hubraum
entsprechend der von UFH in der Wikipedia zitierten Formel. Demnach soll
Pi/4 dort mit 0,78 angegeben worden sein. Gemäß §5
Kraftfahrzeugsteuergesetz idF v. 1927 wurde das in einer
Ausführungsbestimmung des Reichsministers der Finanzen festgelegt.

Das Zitat findet man an verschiedenen Stellen, aber leider nirgendwo
eine zitierfähige Quelle.

Ciao Henning

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