Discussion:
Garage darf nicht fuer Fahrraeder benutzt werden
(zu alt für eine Antwort)
Hans CraueI
2013-01-11 19:26:33 UTC
Permalink
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Offenbach deren Nutzung als Fahrrad- und Abstellraum untersagt:

<http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/gericht-garagen-sind-fuer-autos-da-nicht-fuer-geruempel-12001181.html>

(weitere Berichte mit "verwaltungsgericht offenbach garage" bei
google).

Ob das Urteil Bestand haben wird?

Hans CraueI
Rupert Haselbeck
2013-01-11 20:00:03 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Das ist nach dem Zeitungsartikel falsch. Das Gericht hat die Anordnung der
Bauaufsichtsbehörde, womit die andersartige Nutzung der satzungsgemäß als
Autogarage vorgesehenen Garage untersagt und die Herstellung der
Nutzungsmöglichkeit als Autoabstellplatz angeordnet wurde, als rechtmäßig
bestätigt.
Post by Hans CraueI
<http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/gericht-garagen-sind-
fuer-autos-da-nicht-fuer-geruempel-12001181.html>
Post by Hans CraueI
(weitere Berichte mit "verwaltungsgericht offenbach garage" bei
google).
Ob das Urteil Bestand haben wird?
Falls die Sachverhaltsdarstellung in dem zitierten FAZ-Artikel korrekt ist,
dürfte es kaum eine erfolgversprechende Anfechtung geben können

MfG
Rupert
P-Liedermann
2013-01-12 07:22:12 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Das ist nach dem Zeitungsartikel falsch. Das Gericht hat die Anordnung der
Bauaufsichtsbehörde, womit die andersartige Nutzung der satzungsgemäß als
Autogarage vorgesehenen Garage untersagt und die Herstellung der
Nutzungsmöglichkeit als Autoabstellplatz angeordnet wurde, als rechtmäßig
bestätigt.
Damit handelt das Gericht auch im Interesse der Radfahrer und
Fussgänger. Deren Wege sollten nicht durch Autos blockiert werden, für
die doch eigens Garagenplätze vorgesehen wurden. Gegen die Verwendung
eines Garagenplatzes sowohl für einen Kleinwagen als auch für ein
Fahrrad wären die Einwände möglicherweise nicht erhoben worden.

Aus dem Artikel geht darüberhinaus hervor, dass auch Stellplätze für
Fahrräder vorgesehen sein können. Leider lässt sich dem Artikel nicht
entnehmen, ob dies im konkreten Fall gegeben ist.

(...)

Gruss,
Peter
Jens Müller
2013-01-12 10:55:22 UTC
Permalink
Post by P-Liedermann
Damit handelt das Gericht auch im Interesse der Radfahrer und
Fussgänger. Deren Wege sollten nicht durch Autos blockiert werden, für
die doch eigens Garagenplätze vorgesehen wurden.
Jaja. Wo ich vorher gewohnt habe, gab es haufenweise Stellplätze, die
nicht sinnvoll nutzbar waren. Aber das Bauordnungsamt interessiert nur,
dass sie da sind ...

Gruß Jens
Gerald Gruner
2013-01-12 18:17:07 UTC
Permalink
P-Liedermann schrieb am 12.01.13:

[Garage darf nicht fuer Fahrraeder benutzt werden]
Damit handelt das Gericht auch im Interesse der Radfahrer und Fussgänger.
Deren Wege sollten nicht durch Autos blockiert werden, für die doch
eigens Garagenplätze vorgesehen wurden. Gegen die Verwendung eines
Garagenplatzes sowohl für einen Kleinwagen als auch für ein Fahrrad
wären die Einwände möglicherweise nicht erhoben worden.
Und was, wenn der Eigentümer sein Auto gar nicht auf die Wege stellt oder
<handvormundschlag> wenn er gar kein Auto hat?
Sowas soll es ja auch geben.

Irgendwie wiehert IMHO da schon der Amtsschimmel ziemlich kräftig...

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
mfbast
2013-01-12 14:19:15 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Das ist nach dem Zeitungsartikel falsch. Das Gericht hat die Anordnung
der
Bauaufsichtsbehörde, womit die andersartige Nutzung der satzungsgemäß
als
Autogarage vorgesehenen Garage untersagt und die Herstellung der
Nutzungsmöglichkeit als Autoabstellplatz angeordnet wurde, als
rechtmäßig
bestätigt.

...wer aber nun kein Auto hat? Auf meinem Grund und Boden, sprich
Privatbesitz, kann ich mir in der Garage eine Sauna einbauen. Bei
Mitgaragen entscheidet der Eigentümer.

MfG Friedrich
Post by Hans CraueI
<http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/gericht-garagen-sind-
fuer-autos-da-nicht-fuer-geruempel-12001181.html>
Stefan Schmitz
2013-01-12 20:45:22 UTC
Permalink
Post by mfbast
...wer aber nun kein Auto hat? Auf meinem Grund und Boden, sprich
Privatbesitz, kann ich mir in der Garage eine Sauna einbauen.
Nur wenn du die Garage aus eigenem Antrieb gebaut hast. Wenn du dazu
verpflichtet warst, verletzt du eine Bauauflage.
Bernd Ullrich
2013-01-11 20:31:04 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
<http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/gericht-garagen-sind-fuer-autos-da-nicht-fuer-geruempel-12001181.html>
(weitere Berichte mit "verwaltungsgericht offenbach garage" bei
google).
For die Hirntoten sind Fahrräder keine Fahrzeuge und haben deswegen im
Freien zu stehen bis zum Abrosten.
Post by Hans CraueI
Ob das Urteil Bestand haben wird?
Bestimmt, nur die Hirntoten könnten vorher aussterben,
Post by Hans CraueI
Hans CraueI
BU
Andreas Portz
2013-01-11 20:57:28 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
For die Hirntoten sind Fahrräder keine Fahrzeuge und haben deswegen im
Freien zu stehen bis zum Abrosten.
Und für euch beide hirntoten Tretradler sind (Zitat) "Möbel und
Kartons", sowie (weiteres Zitat) "eine alte Küchenzeile, größere
Gartengeräte, etliche gefüllte Umzugskartons" Fahrzeuge. So wie ihr
anderen Verkehrsteilnehmern häufig genug im Weg rumsteht, ist diese
Einstellung zum Thema 'Mobilität' zu verstehen.
Dass zwischen dem ganzen Schrott und Gerümpel noch ein paar Fahrräder
waren, reicht dem Biketaliban, sich ausgerechnet wegen den Teilen
verfolgt zu fühlen und aus seinem angemessenen drf Ghetto auszubrechen.
Wahrscheinlich war dort für ihn genauso wenig bestimmungsgemäßer Platz,
wie in einer für durch (noch'n Zitat) "immer noch ... ein großes
Trampolin auf der Stellfläche" blockierten Fahrzeuggarage.

-Andreas
Angelique Presse
2013-01-11 21:38:57 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
<http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/gericht-garagen-sind-fuer-autos-da-nicht-fuer-geruempel-12001181.html>
Post by Hans CraueI
(weitere Berichte mit "verwaltungsgericht offenbach garage" bei
google).
Wobei ich es schon gewagt finde, Fahrädder mit dem in der URL
genannten "Gerümpel" gleichzusetzen.

Die Garage als Abstellraum zu nutzen, mag man verbieten können, dort
Fahrräder abzustellen, ein solches Verbot wird sich aber IMHO kaum
durchsetzen lassen.

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
gUnther nanonüm
2013-01-11 21:55:20 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Wobei ich es schon gewagt finde, Fahrädder mit dem in der URL
genannten "Gerümpel" gleichzusetzen.
Hi,
bist Du schon so lange aus Oche weg, daß Dir diese "Gerümpüeldrahtesel" an
Laternen und in finsteren Ecken nicht mehr vo r Augen erscheinen? Nur weil
es einem Farrad ähnelt oder mal so benutzt wurde, kann es dennoch arg
"rünpeln". Da reicht schon ein festgerostetes Tretlager oder ne kapitale
8...
Post by Angelique Presse
Die Garage als Abstellraum zu nutzen, mag man verbieten können, dort
Fahrräder abzustellen, ein solches Verbot wird sich aber IMHO kaum
durchsetzen lassen.
Wenn das die Garage für Pkw blockiert, bestimmt. Immerhin kann es sein, daß
die Garagen zwecks solchem Gebrauchs vorgeschrieben sind. Im Extremfall
könnte die Baugenehmigung erlöschen...unwahrscheinlich, aber Strafgeld
leicht möglich. Aus auch anderen Gründen, etwa dem, daß die Fahrzeuge
anderswo eine Gefahr etwa für in jenem Vorgarten spielende Kinder
darstellen, und dann gibts da noch das Feuerproblem, wenn Kartons und Möbel
rumstehen, erhöht das die Brandlast, die Feuerversicherung für das gesamte
Gebäude könnte sich im Schadensfall rauswinden...und tut das auch gewöhnlich
in solchen Fällen.
--
mfg,
gUnther
Ervin Peters
2013-01-12 08:14:16 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Angelique Presse
Die Garage als Abstellraum zu nutzen, mag man verbieten können, dort
Fahrräder abzustellen, ein solches Verbot wird sich aber IMHO kaum
durchsetzen lassen.
Wenn das die Garage für Pkw blockiert, bestimmt. Immerhin kann es sein,
daß die Garagen zwecks solchem Gebrauchs vorgeschrieben sind. Im
Extremfall könnte die Baugenehmigung erlöschen...
Es geht um die Dauernutzung des Gebäudes, wo das Bauamt, je nach Nutzung
unterschiedliche Anforderungen stellt.
Post by gUnther nanonüm
unwahrscheinlich, aber Strafgeld leicht möglich. Aus auch anderen
Gründen, etwa dem, daß die Fahrzeuge anderswo eine Gefahr etwa für in
jenem Vorgarten spielende Kinder darstellen,
das ist unerhleblich fr die Situation in der Garage, zudem eigentlich
üblich ist, das bei mitgemieteten Stellplätzen dieser ja nicht von den
NAchbarn für den 3 oder 4 Wagen genutzt werden können. Sondern, wenn dort
kein Rad abgestellt wird, der eben leer bleibt.
Post by gUnther nanonüm
und dann gibts da noch das Feuerproblem, wenn Kartons und Möbel
rumstehen, erhöht das die Brandlast,
Wenn dort ein Kfz steht, ist die Brandlast um einiges höher - und die
austretenden Gase im Brandfall um einiges gefährlicher.
Post by gUnther nanonüm
die Feuerversicherung für das gesamte Gebäude könnte sich im
Schadensfall rauswinden...und tut das auch gewöhnlich in solchen Fällen.
Das sind alles, wenn dann, formale Probleme, die mit Vernunft und
sinnhaftem Verhalten nichts zu tun haben.

Aber, das ist ja oft so, wenn es um Autos geht.

ervin
gUnther nanonüm
2013-01-12 13:31:58 UTC
Permalink
Post by Ervin Peters
Es geht um die Dauernutzung des Gebäudes, wo das Bauamt, je nach Nutzung
unterschiedliche Anforderungen stellt.
Hi,
genau. Was aber hat das mit einer "fehlgenutzten" Garage zu tun?
Post by Ervin Peters
Post by gUnther nanonüm
unwahrscheinlich, aber Strafgeld leicht möglich. Aus auch anderen
Gründen, etwa dem, daß die Fahrzeuge anderswo eine Gefahr etwa für in
jenem Vorgarten spielende Kinder darstellen,
das ist unerhleblich fr die Situation in der Garage, zudem eigentlich
Aber nicht für das Amt.
Post by Ervin Peters
üblich ist, das bei mitgemieteten Stellplätzen dieser ja nicht von den
NAchbarn für den 3 oder 4 Wagen genutzt werden können. Sondern, wenn dort
kein Rad abgestellt wird, der eben leer bleibt.
Das wiederum interessiert das Amt nicht, ist Privatsache des Inhabers jenes
Stellplatzes. Nur die "Blockade" darf nicht sein, denn damit ist faktisch
die "Nutzung als Garage" verhindert und das Gebäude hat eine zur
Baugenehmigung erforderliche Funktion verloren.
Post by Ervin Peters
Post by gUnther nanonüm
und dann gibts da noch das Feuerproblem, wenn Kartons und Möbel
rumstehen, erhöht das die Brandlast,
Wenn dort ein Kfz steht, ist die Brandlast um einiges höher - und die
austretenden Gase im Brandfall um einiges gefährlicher.
Das ist falsch. Wie oft hast Du schon Autos brennen sehen? Wie oft "normale
Feuer"? Selbstentzündung an Putzlumpen im Garagengeraffel ist bei weitem
simpler als ein spontan abfackelndes Auto. Um eins anzuzünden, braucht man
schon Kenntnisse und Material, einen Stapel Kartons kriegt man mit Sonne und
ner Flaschenscherbe ans kokeln.
Post by Ervin Peters
Post by gUnther nanonüm
die Feuerversicherung für das gesamte Gebäude könnte sich im
Schadensfall rauswinden...und tut das auch gewöhnlich in solchen Fällen.
Das sind alles, wenn dann, formale Probleme, die mit Vernunft und
sinnhaftem Verhalten nichts zu tun haben.
und genau zwecks solcher "formalen Probleme" hat der Beamte sicher passende
Formulare in seiner Aktentasche dabei. Wetten?
Post by Ervin Peters
Aber, das ist ja oft so, wenn es um Autos geht.
Nur gehts hier um die Garage.
--
mfg,
gUnther
HC Ahlmann
2013-01-12 11:58:33 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
und dann gibts da noch das Feuerproblem, wenn Kartons und Möbel
rumstehen, erhöht das die Brandlast,
Vernachlässige nicht die Brandlast eines Autos: Kunststoffe, Treibstoff,
Schmierstoffe, brennbare Leichtmetalllegierungen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
gUnther nanonüm
2013-01-12 13:37:13 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by gUnther nanonüm
und dann gibts da noch das Feuerproblem, wenn Kartons und Möbel
rumstehen, erhöht das die Brandlast,
Vernachlässige nicht die Brandlast eines Autos: Kunststoffe, Treibstoff,
Schmierstoffe, brennbare Leichtmetalllegierungen.
Hi,
tu ich nicht, aber die ist "eingepreist", ist typisch für ne Garage, daß
darin ein Auto steht.
Nicht bedacht sind Kartonstapel, offene Farbdosen, mehrere oder größere
Treibstoffbehälter, Möbel etc...

Gleiches gilt für Wohnungen, da sind Teppichboden und Holzschrankwand
normal. Doch besser lagere dort kein Dutzend BW-Kanister mit Supersprit...
--
mfg,
gUnther
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2013-01-11 21:58:32 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
...
Da sieht man mal, wie abgedreht es hierzulande schon zugeht. Es gibt
also wirklich Aemter und dort beschaeftigte Buettel, deren Aufgabe es
ist, die PRIVATEN Garagen der Untertanen auszuschnueffeln.
Soweit so schlecht. Zahlen wir ales mit unseren Steuern.
Und es gibt Gerichte, deren Zeit dann mit sowas verplempert wird.

Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Johann Mayerwieser
2013-01-11 22:56:06 UTC
Permalink
Am Fri, 11 Jan 2013 13:58:32 -0800 schrieb Frank \"Panzerschaffer\"
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Offenbach deren Nutzung als Fahrrad- und Abstellraum untersagt: ...
Da sieht man mal, wie abgedreht es hierzulande schon zugeht. Es gibt
also wirklich Aemter und dort beschaeftigte Buettel,
Immer diese blöden Argumente von sich ständig am Stammtisch das Gehirn
weichsaufenden.
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
deren Aufgabe es
ist, die PRIVATEN Garagen der Untertanen auszuschnueffeln. Soweit so
schlecht. Zahlen wir ales mit unseren Steuern. Und es gibt Gerichte,
deren Zeit dann mit sowas verplempert wird.
Das Baurecht in Darmstadt verlangt in bestimmten Gebieten der Stadt eine
Garage für KFZ und nur unter dieser Bedingung wird das Errichten eines
Hauses erlaubt. Die Behörden werden üblicherweise nicht von selbst aktiv
werden, ein - aus welchen Gründen auch immer - missliebiger Nachbar hat
angezeigt. Dem müssen die Behörden nachgehen und nachdem ein Beamter dazu
verpflichtet ist, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, muss er aktiv
werden - wegschauen gälte als Amtsmissbrauch.
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Dafür kann aber der Beamte nicht
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Die Ämter müssen die Gesetze vollziehen, die die Politiker machen, die
können also nichts dafür. Die Gesetze machen aber die, die die
Bevölkerung wählt.
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Jens Müller
2013-01-11 23:09:01 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Das Baurecht in Darmstadt verlangt in bestimmten Gebieten der Stadt eine
Garage für KFZ und nur unter dieser Bedingung wird das Errichten eines
Hauses erlaubt.
Das verlangt im Nachbarbundesland schon die LANDESbauordnung. Und dann
werden Stellplätze errichtet, in die kein normales Auto passt, statt die
halbe Zahl zu bauen, dann aber in tatsächlich benutzbar :-/
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2013-01-11 23:52:14 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Am Fri, 11 Jan 2013 13:58:32 -0800 schrieb Frank \"Panzerschaffer\"
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Offenbach deren Nutzung als Fahrrad- und Abstellraum untersagt: ...
Da sieht man mal, wie abgedreht es hierzulande schon zugeht. Es gibt
also wirklich Aemter und dort beschaeftigte Buettel,
Immer diese blöden Argumente von sich ständig am Stammtisch das Gehirn
weichsaufenden.
???
Post by Johann Mayerwieser
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
deren Aufgabe es
ist, die PRIVATEN Garagen der Untertanen auszuschnueffeln. Soweit so
schlecht. Zahlen wir ales mit unseren Steuern. Und es gibt Gerichte,
deren Zeit dann mit sowas verplempert wird.
Das Baurecht in Darmstadt verlangt in bestimmten Gebieten der Stadt eine
Garage für KFZ und nur unter dieser Bedingung wird das Errichten eines
Hauses erlaubt.
Die Garage steht in Oxxenbach und sie steht ja da, wurde also
errichtet. Case closed.
Post by Johann Mayerwieser
Die Behörden werden üblicherweise nicht von selbst aktiv
werden, ein - aus welchen Gründen auch immer - missliebiger Nachbar hat
angezeigt.
So wirds wohl sein, ein Denunziant und selbsternannter Blockwart hat
da mal wieder was zu melden gewusst. Widerlich.
Post by Johann Mayerwieser
Dem müssen die Behörden nachgehen und nachdem ein Beamter dazu
verpflichtet ist, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, muss er aktiv
werden - wegschauen gälte als Amtsmissbrauch.
Noe, hoechstens als Untaetigkeit.
Nebenbei, ist das zustellen seiner eigenen Garage neuerdings eine
Straftat? Wenn nicht, kann die Behoerde auch mal dem Denunzianten
sagen, wohin er sich seine Schnueffelwut stecken kann und GAR NICHTS
unternehmen, ausser mal vielleicht pro forma ne gratis Verwarnung.
Post by Johann Mayerwieser
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Dafür kann aber der Beamte nicht
Doch, kann er. Niemand wird gezwungen, solch laecherliche Jobs
anzunehmen. Aber dafuer finden sich im Land der Blockwarte und
Denunzianten natuerlich immer genuegend Bewerber.
Post by Johann Mayerwieser
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Die Ämter müssen die Gesetze vollziehen, die die Politiker machen, die
können also nichts dafür.
Das sagten die netten Herren in den schwarzen Uniformen mit den zwei
stylishen Buchstaben am Kragen auch immer. Alte Ausrede, sie ist
abgenutzt und nichtssagend.
Post by Johann Mayerwieser
Die Gesetze machen aber die, die die
Bevölkerung wählt.
Leider wahr. Obwohl ich jetzt noch keine Partei erlebt habe, die in
ihrem Programm die Pflicht zum Garagenbau und Garagenbenutzung
festschrieb. Sowas rutscht halt durch, wenn gekluengelt wird oder wenn
einfach unterbeschaeftigte Buerokraten sich neue Spielwiesen suchen,
auf denen sie den Buerger schikanieren koennen um ihre eigene
Wichtigkeit zu demonstrieren.
Deswegen fordere ich immer wieder den Minimalstaat. Der wird weder ein
Bauamt unterhalten noch eine Garagensatzung odereine Vorgartensatzung
oder was sich Buerokratenhirne noch so ausdenken, wenn der Tag einfach
nicht rumgehen will.
Wer Haeuser bauen und verkaufen oder vermieten will, der wird schon
von selber dafuer sorgen, dass er genug Parkraum miteinplant, sonst
wird er das naemlich nicht oder nur zu miesen Preisen wieder los.
gUnther nanonüm
2013-01-12 00:39:10 UTC
Permalink
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
So wirds wohl sein, ein Denunziant und selbsternannter Blockwart hat
da mal wieder was zu melden gewusst. Widerlich.
Hi,
genau, steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Noe, hoechstens als Untaetigkeit.
Nur wenn es dem Beamten auf Vorwurf hin gelingt nachzuweisen, daß er nicht
bestochen wurde.
Mach das mal...
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
unternehmen, ausser mal vielleicht pro forma ne gratis Verwarnung.
Sie kann dem Hauseigentümer ein Strafgeld aufdrücken, im Extremfall die Bude
polizeilich sperren lassen.
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Doch, kann er. Niemand wird gezwungen, solch laecherliche Jobs
anzunehmen. Aber dafuer finden sich im Land der Blockwarte und
Denunzianten natuerlich immer genuegend Bewerber.
Irgendeiner muß den Job ja machen. Dafür hat er aber auch ein warmes
Sitzkissen und Büroklammern zum Abwinken für die anderen Tage.
--
mfg,
gUnther
Gerald Gruner
2013-01-12 18:06:57 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
So wirds wohl sein, ein Denunziant und selbsternannter Blockwart hat
da mal wieder was zu melden gewusst. Widerlich.
genau, steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
Genauer:
: Die vom Kläger gemietete Garage wurde 1955 errichtet, um Fahrzeuge darin
: abzustellen. Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.

Nur mal Fragen dazu:
Was ist eigentlich eine "Vorgartenzone"?
Welche besonderen Rechte hat einer, der offensichtlich nicht Eigentümer
dieser "Zone" ist?
Mit welcher Begründung wird da ein Parkverbot angenommen?
Und was, wenn der Eigentümer/Mieter dort den Krempel entfernt und sein Auto
*trotzdem* nicht darin parkt?

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
gUnther nanonüm
2013-01-12 22:16:35 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
genau, steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
: Die vom Kläger gemietete Garage wurde 1955 errichtet, um Fahrzeuge darin
: abzustellen. Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.
Was ist eigentlich eine "Vorgartenzone"?
Hi,
in Deutschland der Bereich zwischen Gemeindegrund aka "Bürgersteig" und dem
Gebäude selbst. Manchmal nur ne Handbreit, manchmal genug für nen
Springbrunnen, ein paar Gehölze und Parkplätze für 22 6-spännige Kutschen
sowie ein zur Parade angetretenes Garderegiment zu Pferde nebst 2 Kompanien
leichter Feldartillerie. Dann oft auch "Vorplatz" tituliert.
Oft verläuft dort ein Fußweg zur Haustüre und/oder eine befestigte Fahrbahn
zur Garage im/am Haus.
Post by Gerald Gruner
Welche besonderen Rechte hat einer, der offensichtlich nicht Eigentümer
dieser "Zone" ist?
Wegerecht etwa zu seiner "dahinter" liegenden gemieteten Garage?
Post by Gerald Gruner
Mit welcher Begründung wird da ein Parkverbot angenommen?
Wird ja nicht.
Post by Gerald Gruner
Und was, wenn der Eigentümer/Mieter dort den Krempel entfernt und sein Auto
*trotzdem* nicht darin parkt?
Sein Bier, ev. wird er dann privat verknust wegen "Aussichtverschandelung"
oder sonstwas.
Der erwähnte Beamte jedenfalls wird nix tun.
Die Anzeige war nur der billigste Weg, dem Untäter offiziell den Hammer zu
zeigen. War vermutlich ein Anwalt, solche Tricks verstehen die meisten
Dumpfbacken nicht. Sieht man hier ja deutlich.
--
mfg,
gUnther
Gerald Gruner
2013-01-13 14:33:07 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
genau, steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
: Die vom Kläger gemietete Garage wurde 1955 errichtet, um Fahrzeuge darin
: abzustellen. Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.
Was ist eigentlich eine "Vorgartenzone"?
Hi,
in Deutschland der Bereich zwischen Gemeindegrund aka "Bürgersteig" und dem
Gebäude selbst. Manchmal nur ne Handbreit, manchmal genug für nen
Springbrunnen, ein paar Gehölze und Parkplätze für 22 6-spännige Kutschen
sowie ein zur Parade angetretenes Garderegiment zu Pferde nebst 2 Kompanien
leichter Feldartillerie. Dann oft auch "Vorplatz" tituliert.
Oft verläuft dort ein Fußweg zur Haustüre und/oder eine befestigte Fahrbahn
zur Garage im/am Haus.
Post by Gerald Gruner
Welche besonderen Rechte hat einer, der offensichtlich nicht Eigentümer
dieser "Zone" ist?
Wegerecht etwa zu seiner "dahinter" liegenden gemieteten Garage?
Irgendwie schmeißen entweder du oder ich hier die beteiligten Personen
durcheinander. Die Garage wurde doch vom Kläger gemietet und ein anderer
wird wohl kaum das Wegerecht zu ebendieser Garage haben...?
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Mit welcher Begründung wird da ein Parkverbot angenommen?
Wird ja nicht.
Äh, reden wir vom gleichen Fall???
Siehe den letzten Satz:

: Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Und was, wenn der Eigentümer/Mieter dort den Krempel entfernt und sein
Auto *trotzdem* nicht darin parkt?
Sein Bier, ev. wird er dann privat verknust wegen
"Aussichtverschandelung" oder sonstwas. Der erwähnte Beamte jedenfalls
wird nix tun. Die Anzeige war nur der billigste Weg, dem Untäter
offiziell den Hammer zu zeigen. War vermutlich ein Anwalt, solche Tricks
verstehen die meisten Dumpfbacken nicht. Sieht man hier ja deutlich.
Und wenn der "Untäter" den Hammer gesehen hat, er die Garage widerwillig
freiräumt und *nun erst recht* weiter draußen parkt, hat der vermutlich
nachbarliche Denunziant irgendwie nix gewonnen, oder?
Und wenn er dann auch noch einen Gartenzwerg nicht in exakt rechtem Winkel
aufstellen würde, würde beim Blockwart wohl die Milz explodieren... ;->

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Wolfgang May
2013-01-13 15:56:11 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
genau, steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
: Die vom Kläger gemietete Garage wurde 1955 errichtet, um Fahrzeuge darin
: abzustellen. Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.
[...]
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Welche besonderen Rechte hat einer, der offensichtlich nicht Eigentümer
dieser "Zone" ist?
Wegerecht etwa zu seiner "dahinter" liegenden gemieteten Garage?
Irgendwie schmeißen entweder du oder ich hier die beteiligten Personen
durcheinander. Die Garage wurde doch vom Kläger gemietet und ein anderer
wird wohl kaum das Wegerecht zu ebendieser Garage haben...?
Haeufig liegen an einem Garagenhof mehrere Garagen einander. Wenn da
einer sein Auto vor "seine" Garage stellt kommen anderen nicht mehr
in ihre Garagen rein/raus (ungefaehr so, wie wenn in einer TG einer
sein Auto vor seine Parkluecke stellt).
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Und was, wenn der Eigentümer/Mieter dort den Krempel entfernt und sein
Auto *trotzdem* nicht darin parkt?
Sein Bier, ev. wird er dann privat verknust wegen
"Aussichtverschandelung" oder sonstwas. Der erwähnte Beamte jedenfalls
wird nix tun. Die Anzeige war nur der billigste Weg, dem Untäter
offiziell den Hammer zu zeigen. War vermutlich ein Anwalt, solche Tricks
verstehen die meisten Dumpfbacken nicht. Sieht man hier ja deutlich.
Und wenn der "Untäter" den Hammer gesehen hat, er die Garage widerwillig
freiräumt und *nun erst recht* weiter draußen parkt, hat der vermutlich
nachbarliche Denunziant irgendwie nix gewonnen, oder?
Vermutlich wurden die Garagen damals explizit als Stellplaetze fuer
Autos gebaut (haeufig als Bedingung fuer geringere
Quadratmeterpreise), und auch nur unter dieser Bedingung eine
Baugenehmigung erteilt. Oft gibt es jetzt (Entwurf und Bau: 1955)
weniger Garagen als benoetigt werden, so dass mietwillige Nachbarn
(IMHO nicht ganz unbegruendet) durchaus Interesse daran haben, das
nicht jemand (ein Messie?) die knappen Garagen entgegen ihrer
vertraglichen Bestimmung als Lagerraum nutzt.


Ich halte es auch fuer wahrscheinlich dass der (etwas wirre - wozu der
Verweis auf die Regelungen fuer Einfamilienhaeuser von 1997, wenn es
um eine gemietete Garage Bj 1955 geht?) Artikel auch nur einen Teil
der relevanten Informationen enthaelt. Ich denke, dass der Vermieter
der Garage (Wohnungsbaugenossenschaft?) irgendwo eine Rolle spielen
duerfte.

Wolfgang
gUnther nanonüm
2013-01-13 16:50:48 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Irgendwie schmeißen entweder du oder ich hier die beteiligten Personen
durcheinander. Die Garage wurde doch vom Kläger gemietet und ein anderer
wird wohl kaum das Wegerecht zu ebendieser Garage haben...?
Hi,
der Hauseigentümer sowie jeder weitere "Berechtigte" wird wohl auch dürfen.
Geklagt hatte der Garageninhaber gegen den städtischen strafbewehrten
Bescheid.
Post by Gerald Gruner
Post by gUnther nanonüm
Post by Gerald Gruner
Mit welcher Begründung wird da ein Parkverbot angenommen?
Wird ja nicht.
Äh, reden wir vom gleichen Fall???
: Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.
Weil das eine "Fahrbahn" ist und kein Privatparkplatz. Du darfst fernerhin
nicht auf Bahnübergängen parken und an vielen anderen Stellen, ein
spezielles "Parkverbot" aber gibts nicht. In dem Fall führt die Zufahrt zur
Garage durch den Vorgarten, der u.a. wohl als Kinderspielplatz ausgewiesen
ist. Diese "Fahrbahn" ist von der Stadt nur genehmigt worden zum Zwecke der
Garagenbenutzung, nicht als eigenständiger Parkplatz. Kann ja sein, daß da
Rohre oder Wurzeln liegen oder Grundwasserströme, die den Druck nicht
ertragen oder bei Ölverlust Schaden nehmen.
Post by Gerald Gruner
Und wenn der "Untäter" den Hammer gesehen hat, er die Garage widerwillig
freiräumt und *nun erst recht* weiter draußen parkt, hat der vermutlich
nachbarliche Denunziant irgendwie nix gewonnen, oder?
Erstmal nicht. Aber er kann ja noch privat klagen, die Behörde hat da jetzt
eine Akte und wenn das Verfahren auch ein paar Tausend kosten wird, das
zahlt der Parkdepp ziemlich sicher zurück :-)
meist aber enttarnt sich der Denunziant nicht, verbeißt sich den Frust und
stänkert woanders rum. Irgendwo ist jeder angreifbar...
Interessant aber wirds, wenn nachbarschaftlicher Vigilantismus um sich
greift und das dort parkende Auto Schaden nimmt. Geht ja so leicht, ein
nächtlicher Steinwurf "nach Gehör" reicht. War ja "gezielt nur in den
Garten", da stünde ja laut Stadt eh nie ein Auto...:-))
Daß die Nachbarn sich gestört fühlen, hat der Depp jetzt schriftlich. Bin
mal gespannt, was seine Vollkasko zu dem mutwillig erhöhten Risiko sagt.
Post by Gerald Gruner
Und wenn er dann auch noch einen Gartenzwerg nicht in exakt rechtem Winkel
aufstellen würde, würde beim Blockwart wohl die Milz explodieren... ;->
Das kommt vor. In manchen Schrebergärten gibts dazu ne Hausordnung. Da hält
sich die Stadt raus.
--
mfg,
gUnther
Angelique Presse
2013-01-13 17:56:27 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Weil das eine "Fahrbahn" ist und kein Privatparkplatz. Du darfst fernerhin
nicht auf Bahnübergängen parken und an vielen anderen Stellen, ein
spezielles "Parkverbot" aber gibts nicht. In dem Fall führt die Zufahrt
zur Garage durch den Vorgarten, der u.a. wohl als Kinderspielplatz
ausgewiesen ist. Diese "Fahrbahn" ist von der Stadt nur genehmigt worden
zum Zwecke der Garagenbenutzung, nicht als eigenständiger Parkplatz.
Und warum wurde dann nicht gegen das Abstellen des Fahrzeugs auf dieser
Fläche vorgegangen sondern gegen die "Falsch"nutzung der Garage?

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
gUnther nanonüm
2013-01-13 19:57:49 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Und warum wurde dann nicht gegen das Abstellen des Fahrzeugs auf dieser
Fläche vorgegangen sondern gegen die "Falsch"nutzung der Garage?
Hi,
weil jenes Amt dafür nicht zuständig wäre?
Das war jetzt leicht.
--
mfg,
gUnther
Angelique Presse
2013-01-13 22:06:41 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Angelique Presse
Und warum wurde dann nicht gegen das Abstellen des Fahrzeugs auf dieser
Fläche vorgegangen sondern gegen die "Falsch"nutzung der Garage?
Hi,
weil jenes Amt dafür nicht zuständig wäre?
Das war jetzt leicht.
Und wie hat das Amt davon erfahren? Irgendjemand muß die Falschnutzung doch
moniert haben.

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
gUnther nanonüm
2013-01-13 22:51:42 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Und wie hat das Amt davon erfahren? Irgendjemand muß die Falschnutzung doch
moniert haben.
Hi,
Anzeige durch benachteiligten Bürger? Da reicht oft ein Anruf. Etwa wenn der
Anrufer seine Nummer nicht unterdrückt und zufällig den Bürgermeister
erwähnt...
--
mfg,
gUnther
Gerald Gruner
2013-01-13 20:31:13 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Post by gUnther nanonüm
Weil das eine "Fahrbahn" ist und kein Privatparkplatz. Du darfst fernerhin
nicht auf Bahnübergängen parken und an vielen anderen Stellen, ein
spezielles "Parkverbot" aber gibts nicht. In dem Fall führt die Zufahrt
zur Garage durch den Vorgarten, der u.a. wohl als Kinderspielplatz
ausgewiesen ist. Diese "Fahrbahn" ist von der Stadt nur genehmigt worden
zum Zwecke der Garagenbenutzung, nicht als eigenständiger Parkplatz.
Und warum wurde dann nicht gegen das Abstellen des Fahrzeugs auf dieser
Fläche vorgegangen sondern gegen die "Falsch"nutzung der Garage?
Mir kam auch schon der Verdacht, dass manche hier eine ganz anderen Fall
diskutieren als den des OP...


MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Dirk Wagner
2013-01-13 09:57:30 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Was ist eigentlich eine "Vorgartenzone"?
Welche besonderen Rechte hat einer, der offensichtlich nicht Eigentümer
dieser "Zone" ist?
Mit welcher Begründung wird da ein Parkverbot angenommen?
In Frankfurt gab es vor einiger Zeit Streit zwischen der Stadt und
ettlichen Autohändlern an der Mainzer Landstraße.
Die Autohändler "parkten" in der Vorgartenzone - also zwischen
Bürgersteig und Hauswand Autos um diese zum Verkauf feilzubieten.

Laut Vorgartensatzung hätte sich dort aber ein "Vorgarten" befinden
müssen.

Wie das ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.
Da sich aber noch ettliche Autohändler an der Mainzer befinden wird wohl
die Vorgartensatzung so nicht durchsetzbar gewesen sein...

Ciao

dirk
gUnther nanonüm
2013-01-13 16:53:46 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Wie das ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.
Da sich aber noch ettliche Autohändler an der Mainzer befinden wird wohl
die Vorgartensatzung so nicht durchsetzbar gewesen sein...
Hi,
vermutlich mußte befestigt/gepflastert/versiegelt werden und entsprechend
steigen da die Abgaben. Einfach so auf Rasen darf man nicht stehen.
--
mfg,
gUnther
Dirk Wagner
2013-01-13 16:59:07 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
vermutlich mußte befestigt/gepflastert/versiegelt werden und entsprechend
steigen da die Abgaben. Einfach so auf Rasen darf man nicht stehen.
Genau darum ging es: Der Vorgarten darf normalerweise nicht gepflastert
/ betoniert sein.
Das war/ist aber bei den Authändlern der Fall.

ciao

dirk
gUnther nanonüm
2013-01-13 20:15:28 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Genau darum ging es: Der Vorgarten darf normalerweise nicht gepflastert
/ betoniert sein.
Das war/ist aber bei den Authändlern der Fall.
Hi,
eher wurde für die zusätzliche versiegelte Fläche nicht entsprechend
Wassergeld etc bezahlt. Die Händler mögen da ja gepflastert haben, aber
Rasen ist Sickerfläche, wer versiegelt, muß blechen. Rechnung kriegt der
Haus/Grundstücksbesitzer, nicht der Händler. Vermutlich deckte deren "Miete"
nicht die so unerwartet ansteigenden städtischen Forderungen.
Mal ganz abgesehen davon, daß solches Versiegeln und Nutzen ja auch
beantragt werden muß. Man denke, Altautolager in Vorgärten im reinen
Wohngebiet...
Wars bei Trupke/Stange? Eher kein reines Wohngebiet, aber die Mainzer ist ja
auch größtenteils keine Fußgängerzone.
--
mfg,
gUnther
Wolfgang May
2013-01-13 20:59:19 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Post by Dirk Wagner
Post by Dirk Wagner
In Frankfurt gab es vor einiger Zeit Streit zwischen der Stadt und
ettlichen Autohändlern an der Mainzer Landstraße.
Die Autohändler "parkten" in der Vorgartenzone - also zwischen
Bürgersteig und Hauswand Autos um diese zum Verkauf feilzubieten.
Laut Vorgartensatzung hätte sich dort aber ein "Vorgarten" befinden
müssen.
Wie das ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.
Da sich aber noch ettliche Autohändler an der Mainzer befinden wird wohl
die Vorgartensatzung so nicht durchsetzbar gewesen sein...
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by gUnther nanonüm
Post by Dirk Wagner
Genau darum ging es: Der Vorgarten darf normalerweise nicht gepflastert
/ betoniert sein.
Das war/ist aber bei den Authändlern der Fall.
Hi,
eher wurde für die zusätzliche versiegelte Fläche nicht entsprechend
Wassergeld etc bezahlt. Die Händler mögen da ja gepflastert haben, aber
Rasen ist Sickerfläche, wer versiegelt, muß blechen. Rechnung kriegt der
Haus/Grundstücksbesitzer, nicht der Händler. Vermutlich deckte deren "Miete"
nicht die so unerwartet ansteigenden städtischen Forderungen.
Mal ganz abgesehen davon, daß solches Versiegeln und Nutzen ja auch
beantragt werden muß. Man denke, Altautolager in Vorgärten im reinen
Wohngebiet...
Autohaendler im "Reinen Wohngebiet"? Eher nicht.

Und das wird auch der Grund gewesen sein, dass die Sache kassiert wurde und
zugunstane der Autohaendler ausging.
Nicht jeder feuchte Traum eines gruen angehauchten Buerokraten
haelt dem Aufwachen in der Realitaet stand ... da bleibt dann nur
ein "Kalter Bauer".

Wolfgang
gUnther nanonüm
2013-01-13 22:59:32 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Und das wird auch der Grund gewesen sein, dass die Sache kassiert wurde und
zugunstane der Autohaendler ausging.
Nicht jeder feuchte Traum eines gruen angehauchten Buerokraten
haelt dem Aufwachen in der Realitaet stand ... da bleibt dann nur
ein "Kalter Bauer".
Hi,
die meisten der "Vorgärten" da scheinen zwar mit Rasensteinen befestigt zu
sein, aber teilweise sind diese Flächen auch richtig betoniert und beparkt.
Die Sickerflächen nützen den Alleebäumen. Da einfach das Abstellen zu
erlauben wurde sicher nicht einfach "kassiert", vermutlich ist das genaue
Verhandlungsergebnis nur nirgends gedruckt worden. Beamte verdienen keine
Ehre, ist deren Schicksal, hinterher als "Verlierer" zu gelten. Die Händler
werden aber bestimmt gelöhnt haben. Das sind mickerige Summen und sowieso
"schuld" sind die Grundstückseigentümer. So scheinen die Autohändler weiß
wie Schnee...
--
mfg,
gUnther
Henning Sponbiel
2013-01-13 11:34:48 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
: Die vom Kläger gemietete Garage wurde 1955 errichtet, um Fahrzeuge darin
: abzustellen. Die Zufahrt bis zur Straße werde von den Eigentümern der
: angrenzenden Grundstücke als Vorgartenzone genutzt; dort dürfe der
: Kläger kein Auto abstellen.
Wenn die Garage 1955 errichtet wurde, dürfte sie für die meisten
heutigen Autos zu klein sein.

Bei uns gegenüber sind unten im Haus drei Garagen, die in den 50er oder
60er Jahren gebaut wurden. Ein normaler Mittelklasse-PKW passt da
vielleicht gerade rein. Allerdings müsste man ihn reinschieben ...


Henning
Johann Mayerwieser
2013-01-12 01:35:57 UTC
Permalink
Am Fri, 11 Jan 2013 15:52:14 -0800 schrieb Frank \"Panzerschaffer\"
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Johann Mayerwieser
Dafür kann aber der Beamte nicht
Doch, kann er. Niemand wird gezwungen, solch laecherliche Jobs
anzunehmen. Aber dafuer finden sich im Land der Blockwarte und
Denunzianten natuerlich immer genuegend Bewerber.
gut - dann schaffen wir die Beamten ab. Dann kannst du deine Garage so
hinbauen, dass dein Nachbar nicht mehr bei den FEnstern raus sieht, dein
Nachbar kann dafür dir die Garage wegsprengen, daraufhin wirst du deinem
Nachbarn das Haus in die Luft sprengen, worauf dein Nachbar dich
erschießt. Keines davon wird geahndet, dein Nachbar allerdings hat der
Welt einen großen Dienst erwiesen
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Johann Mayerwieser
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Die Ämter müssen die Gesetze vollziehen, die die Politiker machen, die
können also nichts dafür.
Das sagten die netten Herren in den schwarzen Uniformen mit den zwei
stylishen Buchstaben am Kragen auch immer. Alte Ausrede, sie ist
abgenutzt und nichtssagend.
Hast du eigentlich schon wieder deine Psychopharmaka abgesetzt? Irgendwie
bist du mir aus dem Filter ausgekommen.
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
gUnther nanonüm
2013-01-12 00:31:42 UTC
Permalink
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Da sieht man mal, wie abgedreht es hierzulande schon zugeht. Es gibt
also wirklich Aemter und dort beschaeftigte Buettel, deren Aufgabe es
ist, die PRIVATEN Garagen der Untertanen auszuschnueffeln.
Soweit so schlecht. Zahlen wir ales mit unseren Steuern.
Und es gibt Gerichte, deren Zeit dann mit sowas verplempert wird.
Hi,
sei froh drum, sonst würde Dir mancher "Privatpilot" schon längst lärmstark
nächtens vorm Haus zwischengelandet sein, um nach dem Weg zu fragen...
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Das bestimmt. Aber seine Karre hat darin zu verschwinden und nicht die
Gegend zu verschandeln. Soll er doch in den Autohof oder Schrottplatz
umsiedeln.
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Und Dir gehört mal kräftig auf den Balkon gekackt. Nur weils ja auch nicht
sein kann, stets nur ins Klo...freie Geländer für freie Bürger.
--
mfg,
gUnther
Udo Steinbach
2013-01-12 09:42:44 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
Aber seine Karre hat darin zu verschwinden und nicht die
Gegend zu verschandeln. Soll er doch in den Autohof oder Schrottplatz
umsiedeln.
und
Post by gUnther nanonüm
steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
Na Günni, hat Mutti nicht gelehrt 'Du sollst nicht lügen'?
"Ob der Mieter überhaupt ein Auto hat, mit dem er andere Parkplätze
belegen könnte, wird im Urteil nicht thematisiert."
http://www.immobilien-zeitung.de/index.php/1000012202/vg-darmstadt-in-garagen-bitte-nur-parken
In keinem Artikel habe ich gefunden, daß es um etwas anderes als eine
Formalie ging, nämlich Fahrräder und ein Trampolin statt eines Pkw
abzustellen. Damit sind auch die meisten Überschriften falsch --- oder
diese Gegenstände zählen zum "Gerümpel". Nirgendwo wird erwähnt, daß
der Kläger überhaupt ein Auto besitzt.
Hurra Deutschland!
--
Fahrradverkehr in Deutschland: http://radwege.udoline.de/
GPG: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E
gUnther nanonüm
2013-01-12 13:43:50 UTC
Permalink
Post by Udo Steinbach
Post by gUnther nanonüm
steht ja auch in etwa da, der Vorgarten wurde zugeparkt, als "Ersatz"
für den mistbrauchten Stellplartz als Müllhalde
Na Günni, hat Mutti nicht gelehrt 'Du sollst nicht lügen'?
"Ob der Mieter überhaupt ein Auto hat, mit dem er andere Parkplätze
belegen könnte, wird im Urteil nicht thematisiert."
Hi,
hat Mutti Dir verschwiegen, wie man liest? Hab ich gesagt, wer da im
Vorgarten parkt?
Post by Udo Steinbach
In keinem Artikel habe ich gefunden, daß es um etwas anderes als eine
Formalie ging, nämlich Fahrräder und ein Trampolin statt eines Pkw
abzustellen. Damit sind auch die meisten Überschriften falsch --- oder
diese Gegenstände zählen zum "Gerümpel". Nirgendwo wird erwähnt, daß
der Kläger überhaupt ein Auto besitzt.
Das ist hier auch unwichtig. Es geht nur darum, daß die Garage nicht als
Garage nutzbar war, und damit die zuständige Behörde Handhabe hatte
einzuschreiten. Hätte der Stellplatz leergestanden, nichts wär passiert.
Angestoßen wurde das vermutlich von einem Nachbarn, der die Autos aus dem
Vorgarten loswerden wollte und das anzeigte. Die Autos wegzuschaffen ist der
Beamte nicht befugt, aber die blockierte Garage ist sein Fachgebiet. Kann
sein, daß die Autos weiterhin draußen parken werden....
--
mfg,
gUnther
Udo Steinbach
2013-01-12 15:08:35 UTC
Permalink
Post by gUnther nanonüm
hat Mutti Dir verschwiegen, wie man liest?
Na Günni, und selbst?

"Die vom Kläger gemietete Garage"
Damit spielen allein Autos des Klägers eine Rolle, nicht jedoch andere,
die sonstwo angeblich parken, wie du behauptest. Auch das wäre
sicherlich in den Artikeln erwähnt worden, stellt das doch einen
sachlichen Grund dar.
Nein nein, es geht einzig und allein darum, das nicht ein Auto da
gestanden hat, Auto oder Luft, anderes darf nicht. Sachliche Gründe gab
es nicht. Hurra Deutschland!
--
Fahrradverkehr in Deutschland: http://radwege.udoline.de/
GPG: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E
gUnther nanonüm
2013-01-12 17:32:22 UTC
Permalink
Post by Udo Steinbach
"Die vom Kläger gemietete Garage"
Damit spielen allein Autos des Klägers eine Rolle, nicht jedoch andere,
Hi,
Autos gehen "diesen" Beamten keinen Furz an. Autos regelt eine ganz andere
Abteilung.
Oft in intimer Kohabitation mit dem "Straßenverkehrsamt", falls Du das Wort
kennst.
Post by Udo Steinbach
die sonstwo angeblich parken, wie du behauptest. Auch das wäre
sicherlich in den Artikeln erwähnt worden, stellt das doch einen
sachlichen Grund dar.
Sachlich festgestellt wurde, daß es 4mal augenscheinlich unmöglich war, ein
Auto in jener Garage einzustellen.
Post by Udo Steinbach
Nein nein, es geht einzig und allein darum, das nicht ein Auto da
gestanden hat, Auto oder Luft, anderes darf nicht. Sachliche Gründe gab
es nicht. Hurra Deutschland!
Du schnallst es nicht, wa? Idealerweise hätte dort ein Auto stehen sollen
ODER dieser Stellplatz hätte leer sein sollen. In diesen beiden Fällen
"erscheint es möglich, dort zu parken" selbst für einen städtischen Beamten.
Ob und wessen Karre da nun nicht parkt, schert den Aktenbändiger nicht.
Wieso auch? Es geht einzig um die Bauauflage, daß da ein Stellplatz sein
soll, um das Parken auf der Vorgarteneinfahrt zu verhindern. Stellplatz, auf
dem nicht geparkt werden kann, ist keiner. Ist das denn so schwer? Das
versteht doch sogar ein Rheinländer.
--
mfg,
gUnther
--
mfg,
gUnther
Enrico Dörre
2013-01-19 12:47:27 UTC
Permalink
Post by Udo Steinbach
Post by gUnther nanonüm
hat Mutti Dir verschwiegen, wie man liest?
Na Günni, und selbst?
"Die vom Kläger gemietete Garage"
Damit spielen allein Autos des Klägers eine Rolle, nicht jedoch andere,
die sonstwo angeblich parken, wie du behauptest. Auch das wäre
sicherlich in den Artikeln erwähnt worden, stellt das doch einen
sachlichen Grund dar.
Nein nein, es geht einzig und allein darum, das nicht ein Auto da
gestanden hat, Auto oder Luft, anderes darf nicht. Sachliche Gründe gab
es nicht.
Doch die gibt es: Im Baurecht steht nunmal das zu jeder Wohnung ein
Stellplatz zu schaffen ist. Da steht nicht das nur zu Wohnungen, deren
Bewohner ein Auto besitzen, ein Stellplatz zu schaffen ist.
Ausserdem wäre ein Frage nach einem KfZ-Besitz sinnfrei, schließlich
könnte der Beklagte dieses vor der Verhandlung abmelden und danach
wieder anmelden. Oder er lässt es auf seine Eltern zu oder er gehört zu
denen die einen Firmenwagen nutzen dürfen.
Dann erkläre doch mal bitte seinem Nachbarn warum er als KfZ-Besitzer
seine Garage nicht zustellen darf während der Firmenwagennutzer mit
seiner Garage machen können soll was er will.

Grüße

Enrico

P.S. ich hätte das Thema Fahrradstellplätze schon lange in die
Bauvorschrift aufgenommen, da herrscht offensichtlich ein Mangel
Jens Müller
2013-01-20 10:19:43 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
P.S. ich hätte das Thema Fahrradstellplätze schon lange in die
Bauvorschrift aufgenommen, da herrscht offensichtlich ein Mangel
Ich meine mich zu erinnern, dass die LBO in Bawü etwas dazu sagt.
HC Ahlmann
2013-01-12 11:58:33 UTC
Permalink
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Du wirst zu schätzen wissen, dass die Feuerwehr zu Deiner Wohnung kommt,
ohne von parkenden Autos aufgehalten zu werden.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Johann Mayerwieser
2013-01-12 12:22:35 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Du wirst zu schätzen wissen, dass die Feuerwehr zu Deiner Wohnung kommt,
ohne von parkenden Autos aufgehalten zu werden.
Dazu braucht es keine GAragen sondern nur eine einfache Überwachung der
StVO. Allerdings gibt es da auch wieder komische Vögel, die der Meinung
sind, dass diese Büttel und Beamtentrotteln das nicht zu tun haben, weil
sie (die Vögel) nicht mehr dort parken können, wo sie gerade wollen.

Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Angelique Presse
2013-01-12 19:42:02 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Du wirst zu schätzen wissen, dass die Feuerwehr zu Deiner Wohnung kommt,
ohne von parkenden Autos aufgehalten zu werden.
Wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden, ist das ein anderes Kapitel. Das
hat aber nun gar nichts mit einer nicht für Autos genutzten Garage zu tun.


Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
HC Ahlmann
2013-01-13 07:33:26 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Post by HC Ahlmann
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Du wirst zu schätzen wissen, dass die Feuerwehr zu Deiner Wohnung kommt,
ohne von parkenden Autos aufgehalten zu werden.
Wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden, ist das ein anderes Kapitel. Das
hat aber nun gar nichts mit einer nicht für Autos genutzten Garage zu tun.
Es reichen Wohnstraßen mit geringer Breite, damit in öffentlichem Raum
parkende Autos für Feuerwehren zum Problem werden. Parken in
Feuerwehrzufahrten ist eine andere Hausnummer.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Tim Wittrock
2013-01-13 07:42:25 UTC
Permalink
['falsch' genutzte Garage]
Post by HC Ahlmann
Post by Angelique Presse
Post by HC Ahlmann
Du wirst zu schätzen wissen, dass die Feuerwehr zu Deiner Wohnung kommt,
ohne von parkenden Autos aufgehalten zu werden.
Wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden, ist das ein anderes Kapitel. Das
hat aber nun gar nichts mit einer nicht für Autos genutzten Garage zu tun.
Es reichen Wohnstraßen mit geringer Breite, damit in öffentlichem Raum
parkende Autos für Feuerwehren zum Problem werden. Parken in
Feuerwehrzufahrten ist eine andere Hausnummer.
Wenn dies so ein Problem darstellt, sollte allerdings vielleicht lieber
ein Halteverbot angeordnet werden, anstatt darauf zu hoffen, dass
aufgrund der Existenz von Garagen keine die Feuerwehr behindernden Autos
mehr auf der Fahrbahn geparkt würden.

Tschüß
Tim
Martin Τrautmann
2013-01-13 08:51:32 UTC
Permalink
Post by Tim Wittrock
Post by HC Ahlmann
Es reichen Wohnstraßen mit geringer Breite, damit in öffentlichem Raum
parkende Autos für Feuerwehren zum Problem werden.
Wenn dies so ein Problem darstellt, sollte allerdings vielleicht lieber
ein Halteverbot angeordnet werden, anstatt darauf zu hoffen, dass
aufgrund der Existenz von Garagen keine die Feuerwehr behindernden Autos
mehr auf der Fahrbahn geparkt würden.
Warum diese Überregulierung und weitere nötige Durchsetzung durch die
Staatsmacht? Es gibt § 12 StVO, parken auf Gehwegen ist nur im
Ausnahmefall zulässig, Mindestfahrbreite sind 3 m - also eigentlich
alles hinreichend geregelt, ohne dass man weitere Schilder aufstellen
müsste.

Nicht dass ich ein Feuerwehrauto flott durch eine 3 m breite Gasse auf
kurvenreicher Strecke vorwärts, geschweige denn rückwärts bewegen
könnte. Für weitere Halteverbotsschilder besteht in der Regel aber oft
kein Anlass.

Schönen Gruß
Martin
Angelique Presse
2013-01-13 11:20:46 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Es reichen Wohnstraßen mit geringer Breite, damit in öffentlichem Raum
parkende Autos für Feuerwehren zum Problem werden.
Ich weiß. Das interessiert aber in der Regel niemanden. Hier in meiner
Straße möchte ich ehrlich gesagt nicht darauf angewiesen sein, daß da mal
die Feuerwehr durchkommen muß. Bzw. ich bin froh, daß unser Haus ein
Eckhaus ist und noch über die große Ausfallstraße erreichbar ist.
Die Kurven werden hier im Wohngebiet mit schönster Regelmäßigkeit so
zugeparkt, daß man sich selbst als Radfahrer (rechts vor links) eigentlich
nur zentimeterweise vortasten kann, und man, wenn man das von rechts
kommende Fahrzeug erstmal wahrnehmen _kann_ schon so weit in der Kreuzung
steht, daß es eigentlich auch schon zu spät ist. Ein Löschfahrzeug kommt da
sicher nicht um die Kurve.

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Johann Mayerwieser
2013-01-13 11:26:52 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Post by HC Ahlmann
Es reichen Wohnstraßen mit geringer Breite, damit in öffentlichem Raum
parkende Autos für Feuerwehren zum Problem werden.
Ich weiß. Das interessiert aber in der Regel niemanden.
Ist ein Versäumnis der Behörde. Sie wird bei gekennzeichneten
Halteverboten in derartigen Gebieten auch nicht aktiver werden. Man knan
ja das Stimmvieh nicht vergraulen.

Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Angelique Presse
2013-01-13 18:00:32 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Angelique Presse
Post by HC Ahlmann
Es reichen Wohnstraßen mit geringer Breite, damit in öffentlichem Raum
parkende Autos für Feuerwehren zum Problem werden.
Ich weiß. Das interessiert aber in der Regel niemanden.
Ist ein Versäumnis der Behörde.
Ja. Und? Es interessiert wie gesagt niemanden. Ich würde es begrüßen, wenn
das hier öfter mal kontrolliert würde. Aber man beschränkt sich darauf, hin
und wieder die drei Parkuhren zu kontrollieren, die direkt an der
Straßenbahnhaltestelle stehen. Sonst müßten die städtischen Kontrollettis
ja mal ein Stück zu Fuß gehen...
Post by Johann Mayerwieser
Sie wird bei gekennzeichneten
Halteverboten in derartigen Gebieten auch nicht aktiver werden. Man knan
ja das Stimmvieh nicht vergraulen.
Eben. Denn man hat ja ein Recht darauf, sein Fahrzeug irgendwo
abzustellen !!!einselfsiebenundneunzig

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Bernd Ullrich
2013-01-13 18:47:11 UTC
Permalink
"Angelique Presse
[...]
Post by Angelique Presse
Eben. Denn man hat ja ein Recht darauf, sein Fahrzeug irgendwo
abzustellen
Wo steht das?
Wer hat dir das schriftlich zugesichert?

BU
Angelique Presse
2013-01-13 22:09:09 UTC
Permalink
Post by Bernd Ullrich
"Angelique Presse
[...]
Post by Angelique Presse
Eben. Denn man hat ja ein Recht darauf, sein Fahrzeug irgendwo
abzustellen
Wo steht das?
Wer hat dir das schriftlich zugesichert?
Wie viele "einselfs" hätte ich denn noch dazu schreiben sollen, um das ganze
als Sarkasmus zu markieren?

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Enrico Dörre
2013-01-13 21:40:38 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Post by HC Ahlmann
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Vielleicht sollte man es einfach IGNORIEREN, was der Nachbar in SEINER
Garage anstellt?
Solche Schwachsinnsgesetze und die dranhaengenden Aemter gehoeren
geschleifft.
Du wirst zu schätzen wissen, dass die Feuerwehr zu Deiner Wohnung kommt,
ohne von parkenden Autos aufgehalten zu werden.
Wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden, ist das ein anderes Kapitel. Das
hat aber nun gar nichts mit einer nicht für Autos genutzten Garage zu tun.
Das ganze ist doch jetzt Kaffeesatzlesen weil wir den genauen Hergang
nicht kennen.
Eine Möglichkeit die mir einfällt: Nachbar kommt um 20Uhr nach Hause und
bekommt für seinen Zweitwagen keinen Parkplatz in der Nähe aber ständig
steht der Nachbar mit der zweckentfremdeten Garage auf einem gewünschten
Platz.
So kann man ganz legal Parkplätze schaffen.

Grüße

Enrico
Angelique Presse
2013-01-13 22:09:43 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Das ganze ist doch jetzt Kaffeesatzlesen weil wir den genauen Hergang
nicht kennen.
Eine Möglichkeit die mir einfällt: Nachbar kommt um 20Uhr nach Hause und
bekommt für seinen Zweitwagen keinen Parkplatz in der Nähe aber ständig
steht der Nachbar mit der zweckentfremdeten Garage auf einem gewünschten
Platz.
So kann man ganz legal Parkplätze schaffen.
Aber nur, wenn man den Nachbarn irgendwie zwingen kann, dann auch in der
freigeräumten Garage zu parken.

Gruß, Angelique
--
"35 Millimeter", die Filmsendung bei Radio Dreyeckland.
http://kuerzer.de/35mm
Stefan Schmitz
2013-01-14 22:49:00 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Post by Enrico Dörre
Das ganze ist doch jetzt Kaffeesatzlesen weil wir den genauen Hergang
nicht kennen.
Eine Möglichkeit die mir einfällt: Nachbar kommt um 20Uhr nach Hause und
bekommt für seinen Zweitwagen keinen Parkplatz in der Nähe aber ständig
steht der Nachbar mit der zweckentfremdeten Garage auf einem gewünschten
Platz.
So kann man ganz legal Parkplätze schaffen.
Aber nur, wenn man den Nachbarn irgendwie zwingen kann, dann auch in der
freigeräumten Garage zu parken.
Der wäre ja schön doof, wenn er die ganz leerstehen ließe.
Hans Beiger
2013-01-15 18:21:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Der wäre ja schön doof, wenn er die ganz leerstehen ließe.
Das kommt sehr auf die örtlichen Gegebenheiten an. Gegenüber meinen
beiden Garagen parken öfter Volltrottel, die nicht erkennen, dass mir
damit die Ausfahrt unmöglich gemacht wird. Wenn ich also weiß, dass ich
um (beliebige Zeit) wegfahren möchte, parke ich mein Auto eben gegenüber
meiner ansonsten leeren Garagen. Da ich seit Jahren diese merkbefreiten
Trottel anzeige, gibt es nur wenige Wiederholungstäter.

Zwischen den Garagentoren befindet sich ein privates Schild,
"Parkverbot, auch gegenüber".

Gruß Hans
Enrico Dörre
2013-01-19 10:46:16 UTC
Permalink
Post by Angelique Presse
Post by Enrico Dörre
Das ganze ist doch jetzt Kaffeesatzlesen weil wir den genauen Hergang
nicht kennen.
Eine Möglichkeit die mir einfällt: Nachbar kommt um 20Uhr nach Hause und
bekommt für seinen Zweitwagen keinen Parkplatz in der Nähe aber ständig
steht der Nachbar mit der zweckentfremdeten Garage auf einem gewünschten
Platz.
So kann man ganz legal Parkplätze schaffen.
Aber nur, wenn man den Nachbarn irgendwie zwingen kann, dann auch in der
freigeräumten Garage zu parken.
Sicher nicht aber wen sie schon mal frei ist wird sie vielleicht auch
genutzt, schließlich ist die Voraussetzung für die Nutzbarkeit jetzt
geschaffen Bisher war ihm die Abstellfläche wichtiger als Eis kratzen zu
müssen, in Zukunft wird er doch überlegen ob er nicht die Garage nutzt.
So ähnlich ist das hier in der Nachbarschaft auch, besonders leicht
bekommt man einen Parkplatz nur in den Sommerferien (wenn die Anwohner
verreisen) und bei Frost. In den Monaten dazwischen parken die Leute
lieber auf der Strasse als erst den Umweg über die Tiefgarage zu nehmen.

Grüße

Enrico
HC Ahlmann
2013-01-12 11:58:31 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
<http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/gericht-garagen-sind-
fuer-autos-da-nicht-fuer-geruempel-12001181.html>
Post by Hans CraueI
(weitere Berichte mit "verwaltungsgericht offenbach garage" bei
google).
Ob das Urteil Bestand haben wird?
Es wird wohl daran hängen, ob ein Auto vorhanden und anders als in der
Garage abgestellt wird; Autobesitz wird oft nicht erwähnt, weil es
selbstverständlich erscheint. Ohne Autobesitz ist das Urteil weltfremd,
auch wenn es buchstabengetreu der örtlichen Stellplatzsatzung folgt.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Stefan Schmitz
2013-01-12 20:49:11 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Es wird wohl daran hängen, ob ein Auto vorhanden und anders als in der
Garage abgestellt wird; Autobesitz wird oft nicht erwähnt, weil es
selbstverständlich erscheint. Ohne Autobesitz ist das Urteil weltfremd,
auch wenn es buchstabengetreu der örtlichen Stellplatzsatzung folgt.
Die Stellplatzzahl ist schon so kalkuliert, dass nicht jeder Bewohner
ein Auto hat. Ein vorgeschriebener Stellplatz darf dann eben nur an
Autobesitzer vermietet werden.
gUnther nanonüm
2013-01-12 22:20:37 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Die Stellplatzzahl ist schon so kalkuliert, dass nicht jeder Bewohner
ein Auto hat. Ein vorgeschriebener Stellplatz darf dann eben nur an
Autobesitzer vermietet werden.
Hi,
ack. In den meisten Gemeinden muß es sogar ein Mieter/Bewohner des
Hauses/Grundstücks sein.
Oder, wenn als Kundenparkplatz ausgewiesen, ein Kunde des "zugehörigen"
Geschäfts. Das muß dann nicht im selben Gebäude sein. Parkflächen sind dann
wie Adoptivkinder rumschiebbar.
--
mfg,
gUnther
Dirk Wagner
2013-01-13 09:57:30 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Die Stellplatzzahl ist schon so kalkuliert, dass nicht jeder Bewohner
ein Auto hat. Ein vorgeschriebener Stellplatz darf dann eben nur an
Autobesitzer vermietet werden.
Da ging doch kürzlich was von Sozialwohnungen in München durch die
Presse.
Dort weigerte sich das Sozialamt / die Arbeitsargentur einem Harz IV
Empfänger (ohne Auto) die Kosten von 80 Euro / Monat für den Stellplatz
zu übernehmen.
Der Stellplatz gehörte aber verpflichtend zur Wohnung...

Ciao

dirk
Wolfgang May
2013-01-13 10:24:27 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by Stefan Schmitz
Die Stellplatzzahl ist schon so kalkuliert, dass nicht jeder Bewohner
ein Auto hat. Ein vorgeschriebener Stellplatz darf dann eben nur an
Autobesitzer vermietet werden.
Da ging doch kürzlich was von Sozialwohnungen in München durch die
Presse.
Dort weigerte sich das Sozialamt / die Arbeitsargentur einem Harz IV
Empfänger (ohne Auto) die Kosten von 80 Euro / Monat für den Stellplatz
zu übernehmen.
Der Stellplatz gehörte aber verpflichtend zur Wohnung...
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.

Wolfgang
Dirk Wagner
2013-01-13 11:02:53 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Es handelte sich im eine Siedlung im Sozialen Wohnungsbau irgendwo in /
bei München.
Dort stünden wohl ettliche Stellplätze frei, weil sich die Bewohner
KEINE Autos leisten können.

Ciao

dirk
Stefan Schmitz
2013-01-13 16:33:52 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by Wolfgang May
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Es handelte sich im eine Siedlung im Sozialen Wohnungsbau irgendwo in /
bei München.
Dort stünden wohl ettliche Stellplätze frei, weil sich die Bewohner
KEINE Autos leisten können.
Das spricht nicht gegen Wolfgangs Argument, nur gegen die Intelligenz
der autolosen Bewohner.
Dirk Wagner
2013-01-13 17:07:11 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Das spricht nicht gegen Wolfgangs Argument, nur gegen die Intelligenz
der autolosen Bewohner.
An wen vermieten, wenn jeder Mieter einer Wohnung in der Siedlung zur
Miete eines Stellplatzes verpflichtet ist?

Und bei Sozialwohnungen würde ich davon ausgehen, dass Untervermietung
im Mietvertrag ausgeschlossen ist.

ciao

dirk
Wolfgang May
2013-01-13 17:20:29 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by Stefan Schmitz
Das spricht nicht gegen Wolfgangs Argument, nur gegen die Intelligenz
der autolosen Bewohner.
An wen vermieten, wenn jeder Mieter einer Wohnung in der Siedlung zur
Miete eines Stellplatzes verpflichtet ist?
Und bei Sozialwohnungen würde ich davon ausgehen, dass Untervermietung
im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
"Sozialwohnung" und 80EUR fuer einen Stellplatz ist ja wohl ein
Widerspruch in sich. Das stinkt doch irgendwo.
Dafuer, dass das schlussendlich meine (und vielleicht auch Deine)
Steuergelder sind kann ich es nur befuerworten, dass dem ein
Riegel vorgeschoben wird.

Wolfgang
Stefan Schmitz
2013-01-14 22:57:44 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by Stefan Schmitz
Das spricht nicht gegen Wolfgangs Argument, nur gegen die Intelligenz
der autolosen Bewohner.
An wen vermieten, wenn jeder Mieter einer Wohnung in der Siedlung zur
Miete eines Stellplatzes verpflichtet ist?
An jemanden ohne Stellplatz außerhalb der Siedlung. Oder befindet die
sich ganz isoliert von anderen Stadtvierteln? Dann wäre aber der
Mietpreis völlig absurd.
Post by Dirk Wagner
Und bei Sozialwohnungen würde ich davon ausgehen, dass Untervermietung
im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Zwang zur Miete unnützer Garagen und gleichzeitig Verbot zur
Untervermietung derselben?
gUnther nanonüm
2013-01-15 20:14:13 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Dirk Wagner
Und bei Sozialwohnungen würde ich davon ausgehen, dass Untervermietung
im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Zwang zur Miete unnützer Garagen und gleichzeitig Verbot zur
Untervermietung derselben?
Hi,
klar. Ist doch keiner gezwungen, da einzuziehen, oder? Ich kenne sogar
Häuser, da zwingt man die Einwohner zur Klobenutzung.
Etwa kann es sein, daß untervermietete Garagen dann keinen Ansprechpartner
haben im Haus. Wer ist dann haftbar, wenn es kokelt und ölt?
--
mfg,
gUnther
Enrico Dörre
2013-01-19 12:34:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Dirk Wagner
Post by Stefan Schmitz
Das spricht nicht gegen Wolfgangs Argument, nur gegen die Intelligenz
der autolosen Bewohner.
An wen vermieten, wenn jeder Mieter einer Wohnung in der Siedlung zur
Miete eines Stellplatzes verpflichtet ist?
An jemanden ohne Stellplatz außerhalb der Siedlung. Oder befindet die
sich ganz isoliert von anderen Stadtvierteln? Dann wäre aber der
Mietpreis völlig absurd.
Klar, wer 80€ für den Stellplatz ausgibt kann auch nochmal 48,10€ für
die ÖPNV-Monatskarte drauflegen.
Würdest Du 15min im Regen nach Hause laufen wenn Du mit ein paar Minuten
Suche vom trockenen Auto aus evtl. sogar einen Platz vor der Haustür
bekommst?

Wer 80€ zahlt braucht sein Auto und will es im Haus stehen haben, wer
nur ein Winterlager für das Cabrio sucht zahlt am Stadtrand 20€ und
fährt ,wenn er kein Auto hat, mit dem Radl oder Bus zum Auto.
Ein weiterer Grund für eine Garage am Stadtrand: dort gibt es richtige
Garagen wo man auch die Winterreifen oder Dachgepäckträger oder auch den
alten Herd einlagern kann, in der Stadt gibt es überwiegend Tiefgaragen,
oft als Duplex.
Post by Stefan Schmitz
Post by Dirk Wagner
Und bei Sozialwohnungen würde ich davon ausgehen, dass Untervermietung
im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Zwang zur Miete unnützer Garagen und gleichzeitig Verbot zur
Untervermietung derselben?
Die Bauvorschrift zwingt Vermieter einen Stellplatz zu schaffen, logisch
das sie die Mieter zwingen diesen auch zu bezahlen.
Wenn man die Stellplätze an Externe vermietet dann macht die
Stellplatzschaffung vor Ort wenig Sinn. Das verhindert man dadurch das
man keine Extra Schlüssel für die Tiefgarage rausgibt, zumal man damit
den Kreis der Leute die Zugang zum Haus haben in Grenzen hält.

Grüße

Enrico
Wolfgang May
2013-01-13 17:07:45 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by Wolfgang May
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Es handelte sich im eine Siedlung im Sozialen Wohnungsbau irgendwo in /
bei München.
Dort stünden wohl ettliche Stellplätze frei, weil sich die Bewohner
KEINE Autos leisten können.
Sieht nach Fehlentwicklung aus. Leider ist das wohl kein Ausnahmefall,
dass im Umfeld des "Sozialen" Wohnungsbaus und der Bezahlung aus
Transferleistungen (also meine, und vielleocht auch Deinen
Sozialabgaben und Steuergeldern) Abzocker am Werk sind. Ich denke,
dass es durchaus sinnvoll ist, Transferleistungen so zu steuern, dass
diesem ein Riegel vorgeschoben wird.

Wolfgang
Ralf . K u s m i e r z
2013-01-14 10:22:47 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Wolfgang May
Post by Dirk Wagner
Post by Wolfgang May
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Es handelte sich im eine Siedlung im Sozialen Wohnungsbau irgendwo in /
bei München.
Dort stünden wohl ettliche Stellplätze frei, weil sich die Bewohner
KEINE Autos leisten können.
Sieht nach Fehlentwicklung aus. Leider ist das wohl kein Ausnahmefall,
dass im Umfeld des "Sozialen" Wohnungsbaus und der Bezahlung aus
Transferleistungen (also meine, und vielleocht auch Deinen
Sozialabgaben und Steuergeldern) Abzocker am Werk sind. Ich denke,
dass es durchaus sinnvoll ist, Transferleistungen so zu steuern, dass
diesem ein Riegel vorgeschoben wird.
Die Fehlentwicklung ist, daß der Staat sich nicht in die Lage
versetzt, Arbeitsfähigen (ob auch -willigen, sei dahinhestellt) gut
bezahlte Vollzeitarbeitsplätze anbieten zu können. Dann wären
Transferleistungen nämlich überflüssig bzw. eine seltene Ausnahme.

Aber das wollen Liberallallas natürlich nicht verstehen...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Stefan Schmitz
2013-01-15 16:13:21 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Die Fehlentwicklung ist, daß der Staat sich nicht in die Lage
versetzt, Arbeitsfähigen (ob auch -willigen, sei dahinhestellt) gut
bezahlte Vollzeitarbeitsplätze anbieten zu können. Dann wären
Transferleistungen nämlich überflüssig bzw. eine seltene Ausnahme.
Gut bezahlt und vom Staat angeboten. Was sollen das für Arbeitsplätze
sein, dass das nicht bloß eine andere Form von Sozialleistung wäre?
Und was würde die Inhaber von schlecht bezahlten privaten
Arbeitsplätzen davon abhalten, auf die gut bezahlten staatlichen zu
wechseln?
Ralf . K u s m i e r z
2013-01-15 17:49:33 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Ralf . K u s m i e r z
Die Fehlentwicklung ist, daß der Staat sich nicht in die Lage
versetzt, Arbeitsfähigen (ob auch -willigen, sei dahinhestellt) gut
bezahlte Vollzeitarbeitsplätze anbieten zu können. Dann wären
Transferleistungen nämlich überflüssig bzw. eine seltene Ausnahme.
Gut bezahlt und vom Staat angeboten. Was sollen das für Arbeitsplätze
sein, dass das nicht bloß eine andere Form von Sozialleistung wäre?
Normale Produktions- und Dienstleistungsarbeitsplätze: Gartenbau,
Autobau, Zeuxx verkaufen...
Post by Stefan Schmitz
Und was würde die Inhaber von schlecht bezahlten privaten
Arbeitsplätzen davon abhalten, auf die gut bezahlten staatlichen zu
wechseln?
Nichts: Genau das wäre der Sinn der Sache. Damit würden die prekären
Arbeitsverhältnisse in der privaten Wirtschaft wie von Zauberhand
verschwinden.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Stefan Schmitz
2013-01-15 22:05:22 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
X-No-Archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Ralf . K u s m i e r z
Die Fehlentwicklung ist, daß der Staat sich nicht in die Lage
versetzt, Arbeitsfähigen (ob auch -willigen, sei dahinhestellt) gut
bezahlte Vollzeitarbeitsplätze anbieten zu können. Dann wären
Transferleistungen nämlich überflüssig bzw. eine seltene Ausnahme.
Gut bezahlt und vom Staat angeboten. Was sollen das für Arbeitsplätze
sein, dass das nicht bloß eine andere Form von Sozialleistung wäre?
Normale Produktions- und Dienstleistungsarbeitsplätze: Gartenbau,
Autobau, Zeuxx verkaufen...
Der Staat soll sich also als Kfz-Hersteller und Einzelhändler
betätigen?
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Stefan Schmitz
Und was würde die Inhaber von schlecht bezahlten privaten
Arbeitsplätzen davon abhalten, auf die gut bezahlten staatlichen zu
wechseln?
Nichts: Genau das wäre der Sinn der Sache. Damit würden die prekären
Arbeitsverhältnisse in der privaten Wirtschaft wie von Zauberhand
verschwinden.
Und stattdessen würde der Staat fast alleiniger Arbeitgeber. Dass
sowas der Volkswirtschaft nicht besonders gut bekommt, sollte sich
inzwischen rumgesprochen haben.
Ralf . K u s m i e r z
2013-01-16 15:24:09 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Stefan Schmitz
Gut bezahlt und vom Staat angeboten. Was sollen das für Arbeitsplätze
sein, dass das nicht bloß eine andere Form von Sozialleistung wäre?
Normale Produktions- und Dienstleistungsarbeitsplätze: Gartenbau,
Autobau, Zeuxx verkaufen...
Der Staat soll sich also als Kfz-Hersteller und Einzelhändler
betätigen?
Z. B.

(Aber nur im Prinzip, bzw. eher ausnahmsweise - s. unten.)
Post by Stefan Schmitz
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Stefan Schmitz
Und was würde die Inhaber von schlecht bezahlten privaten
Arbeitsplätzen davon abhalten, auf die gut bezahlten staatlichen zu
wechseln?
Nichts: Genau das wäre der Sinn der Sache. Damit würden die prekären
Arbeitsverhältnisse in der privaten Wirtschaft wie von Zauberhand
verschwinden.
Und stattdessen würde der Staat fast alleiniger Arbeitgeber. Dass
sowas der Volkswirtschaft nicht besonders gut bekommt, sollte sich
inzwischen rumgesprochen haben.
Also: bei mir nicht. Aber die Annahme ist sowieso nicht realitätsnah:
Zunächst einmal - der Staat kann unter sonst gleichen Bedingungen
jedem Privatunternehmen erfolgreich Konkurrenz machen, einfach
deswegen, weil er bessere Finanzierungskonditionen erhält. Damit ist
die Möglichkeit, daß sich der Staat unternehmerisch betätigt, eine für
die privaten Unternehmen ernstzunehmende Drohung.

Zudem kann der Staat die Löhne drücken: Während die privaten
Unternehmen Marktpreise für Arbeit zahlen müssen, kann der Staat sie
im Prinzip auf das Sozialhilfeniveau reduzieren. (Die Arbeit in einem
Staatsbetrieb ist per definitionem gemeinnützig: der Gewinn aus der
unternehmerischen Tätigkeit kommt der Allgemeinheit zugute.)

Der Staat hat also sowohl die Möglichkeit, das Lohnniveau anzuheben
und sich dadurch hinreichend viele Arbeitskräfte zu verschaffen, als
auch die, sich beim Lohnniveau einen Wettbewerbsvorteil zu
verschaffen, da er die Arbeitskräfte durch die Sozialhilfegesetze
zwangsverpflichten kann: Die müssen jede zumutbare Arbeit annehmen.

Was macht nun der Unternehmer, dem der Staat ein für seinen Geschmack
zu hohes Lohnniveau aufzwingt? (Niedrigere Löhne kann er nicht zahlen,
dann laufen ihm die Beschäftigten weg.) Der hat zwei Möglichkeiten:
Entweder stellt er den Betrieb ein, oder er hebt seine Löhne an. Im
ersten Fall entsteht kein volkswirtschaftlicher Schaden: Der Staat
übernimmt einfach die Betriebsmittel, Liegenschaften usw. aus der
Konkursmasse "für einen Euro", kann den unwilligen Unternehmer also
kalt enteignen. (Sollte der Unternehmer hingegen den Betrieb zu
irgendeinem wie auch immer gefundenen realistischen Preis an einen
anderen privaten Unternehmer übertragen, der ihn - und dann natürlich
auf dem höheren Lohnniveau - fortführen will, so spielt das für diese
Betrachtung keine Rolle: Es hat einfach der Eigentümer gewechselt, was
im Zusammenhang egal ist.)

Der Staat kann und sollte also dieses Lohnbeeinflussungsinstrument
offensiv benutzen, um damit ein auskömmliches Lohnniveau für
Beschäftigte und Unternehmen einzustellen, also die Löhne soweit
anheben, daß keine prekären Arbeitsverhältnisse zu Lasten der
öffentlichen Hand und der Sozialkassen mehr existieren, andererseits
aber auch die Unternehmen überwiegend weiterhin privat organisiert
werden (wobei "privat" natürlich auch AG mit viel Streubesitz, also
Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, bedeuten kann: ein vorstellbares
Modell wäre, daß der Staat an Unternehmen gewisse Minderheiten, z. B.
10 oder 20 %, hält, sich ein ähnlicher Anteil z. B. in einem
gewerkschaftlichen Fonds und der Rest als Arbeitnehmer-Aktien in den
Depots des "Kleinen Manns" befindet), also es quantitativ so steuern,
daß die Unternehmen gewürgt, aber nicht erwürgt werden.

Damit ließe es sich leben: Warum wollen denn die Unternehmer die Löhne
senken? Natürlich, weil sie der Wettbewrb zu Kostensenkungen zwingt.
Dieser verderblichen Abwärtsspirale zu Lasten der Binnenkaufkraft und
der Sozialkassen haben in der Vergangenheit die Tarifverträge der
Einheitsgewerkschaften relativ wirksam Einhalt geboten - ein Tariflohn
ist ein sehr wirksames Instrument zur Sicherung des sozialen Friedens
und der Prosperität einer Volkswirtschaft.

Leider haben die Gewwerkschaften in den letzten Jahrzehnten an Einfluß
verloren und sind nicht mehr in der Lage, durch Flächentarifverträge
die Entstehung von prekären Arbeitsverhältnissen zu verhindern. Es ist
logisch, daß der Staat diese Lücke ausfüllen sollte.

Wofür braucht man eigentlich Unternehmer?

Antwort: Gar nicht. Was man braucht, sind fähige Geschäftsführer, also
Manager, die in der Lage sind, technische Fortschritte (und nicht
bloße Lohndrückerei) zu erzielen sowie kluge kaufmännische
Entscheidungen hinsichtlich Produktportfolio etc. zu treffen. Die
Unternehmer sind bloß dumm und gierig: Sie steuern lediglich Kapital
bei und wollen, daß es sich vermehrt, egal wie. (Um das deutlich zu
machen: das sind Rollen- und Funktionsbeschreibungen - in der Praxis
könnte eine Unternehmerpersönlichkeit, also ein "Kapitalist",
natürlich auch ein Manager sein, wie es in Landwirtschafts- und
Handwerksbetrieben üblich ist, aber eben nicht bei Großunternehmen:
Wenn ich ein paar Automobilaktien im Portfolio habe, bin ich formal
Unternehmer, de facto führen die Geschäfte aber meine Angestellten,
nämlich die von der HV mehrheitlich gewählten Vorstände, und das sit
auch besser so, denn die verstehen hoffentlich mehr vom Geschäft. Daß
die Aktionärsdemokratie nicht funktioniert, also eine Mehrheit der
Aktionäre de facto regelmäßig nicht in der Lage ist, ihre Interessen
gegen "große Adressen" durchzusetzen, ist eine andere Frage - deshalb
wäre es im Falle von Arbeitnehmeraktien auch sinnvoller, wenn deren
Stimmrechte kollektiv durch eine demokratisch gewählte
Anteilseigenervertretung der Arbeitnehmer ausgeübt werden, z. B. durch
einen gewerkschaftlichen Fonds.)

Der Staat (oeder allgemeiner: demokratisch (nicht oligarchisch)
legitimierte Institutionen) sollen keine Unternehmen führen?

Ja, da frage ich doch: Wer denn sonst?

(Das eigentlich Erstaunliche ist, daß das die Bevölkerung nach ca. 500
Jahren neuzeitlichem Kapitalismus noch immer nicht begriffen hat.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Stefan Schmitz
2013-01-16 21:27:43 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Was macht nun der Unternehmer, dem der Staat ein für seinen Geschmack
zu hohes Lohnniveau aufzwingt? (Niedrigere Löhne kann er nicht zahlen,
Entweder stellt er den Betrieb ein, oder er hebt seine Löhne an. Im
ersten Fall entsteht kein volkswirtschaftlicher Schaden: Der Staat
übernimmt einfach die Betriebsmittel, Liegenschaften usw. aus der
Konkursmasse "für einen Euro", kann den unwilligen Unternehmer also
kalt enteignen.
Und dann hat der Staat den Verlust an der Backe. (Denn könnte man
trotz der hohen Löhne Gewinn mit dem Betrieb machen, gäbe der
Unternehmer nicht auf.)

Welchen Vorteil das Betreiben unrentabler Betriebe durch den Staat
gegenüber Sozialleistungen hat, müsstest du noch erklären.
HC Ahlmann
2013-01-16 22:24:38 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Welchen Vorteil das Betreiben unrentabler Betriebe durch den Staat
gegenüber Sozialleistungen hat, müsstest du noch erklären.
Die Bundesrepublik kann in Europa aufgehen, wie einst die DDR in diesem
unseren Lande ;-)
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Ralf . K u s m i e r z
2013-01-17 09:45:36 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Stefan Schmitz
Post by Ralf . K u s m i e r z
Was macht nun der Unternehmer, dem der Staat ein für seinen Geschmack
zu hohes Lohnniveau aufzwingt? (Niedrigere Löhne kann er nicht zahlen,
Entweder stellt er den Betrieb ein, oder er hebt seine Löhne an. Im
ersten Fall entsteht kein volkswirtschaftlicher Schaden: Der Staat
übernimmt einfach die Betriebsmittel, Liegenschaften usw. aus der
Konkursmasse "für einen Euro", kann den unwilligen Unternehmer also
kalt enteignen.
Und dann hat der Staat den Verlust an der Backe. (Denn könnte man
trotz der hohen Löhne Gewinn mit dem Betrieb machen, gäbe der
Unternehmer nicht auf.)
Das folgt zwar nicht zwingend, aber im Prinzip hast Du recht: Das hat
dann der Staat "an der Backe". Aber er muß damit nicht zwangsläufig
(auch) Verlust machen: G/V hängt von den Belastungen ab. Der
Unternehmer könnte beispielsweise mit Kapitalkosten belastet gewesen
sein, hat also für die Betriebsmittel investiert und benötigt für
einen betriebswirtschaftlichen Gewinn einen kalkulatorischen Zins.
Hätte er die Betriebsmittel umsonst erhalten, dann wäre die
Unternehmung vielleicht trotz der Lohnhöhe rentabel.

Und genau das läge für den Staat vor: Er bekäme im Fall der
Betriebsaufgabe das Betriebskapital umsonst, müßte also nicht für
Gebäude und Maschinen bezahlen. (Die Grundstücke, so nicht
gemietet/gepachtet, sondern Eigentum des Unternehmers, mögen für sich
genommen werthaltig sein. Aber es ist gut vorstellbar, daß ihr
Verkehrswert dennoch <= 0 ist, weil für ihre (anderweitige) Nutzung
zunächst der vorhandene Gebäudebestand rückgebaut werden müßte und die
Kosten dafür den Wert des "sauberen" Grundstücks auf null oder mehr
mindern würden - anders, wenn die Zweckbestimmung erhalten bliebe und
die vorhandenen Anlagen weitergenutzt würden.

(Das ist übrigens nicht an den Staat gebunden: Es ist gängige Praxis,
in einem Konkursfall ein Unternehmen durch einen Schuldenschnitt zu
sanieren. Oft tritt dabei ein neuer Unternehmer auf, aber das ist
nicht zwingend erforderlich und im Zusammenhang auch nicht bedeutsam.)
Post by Stefan Schmitz
Welchen Vorteil das Betreiben unrentabler Betriebe durch den Staat
gegenüber Sozialleistungen hat, müsstest du noch erklären.
Das ist einfach: In dem einen Fall hat der Staat nur die Kosten. Im
anderen erhält er dafür zusätzlich marktfähige Produkte.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Andre Bremer
2013-01-17 09:57:52 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Und genau das läge für den Staat vor: Er bekäme im Fall der
Betriebsaufgabe das Betriebskapital umsonst, müßte also nicht für
Gebäude und Maschinen bezahlen.
Du meinst also, wenn jemand seinen Betrieb aufgibt, wirft er einfach den
Schlüssel weg und kümmert sich um nichts mehr?

Im Allgemeinen wird es eher so aussehen, dass sich ein Konkursverwalter
um Gebäude und Maschinen kümmern wird, um dieses Gut bestmöglichst im
Sinne der Gläubiger zu veräußern. Falls der Staat diese kostenlos
übernehmen dürfte wäre das schlicht Enteignung. Natürlich funktioniert
das ein paar Jahrzehnte lang, aber anscheinend liegt für manche Leute
die DDR-Erfahrung bereits zu lange zurück...


Tschüs,
Andre
--
"Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance."
(Winston Churchill)
Ralf . K u s m i e r z
2013-01-17 10:17:41 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Andre Bremer
Post by Ralf . K u s m i e r z
Und genau das läge für den Staat vor: Er bekäme im Fall der
Betriebsaufgabe das Betriebskapital umsonst, müßte also nicht für
Gebäude und Maschinen bezahlen.
Du meinst also, wenn jemand seinen Betrieb aufgibt, wirft er einfach den
Schlüssel weg und kümmert sich um nichts mehr?
Nein, das schrieb ich nicht.
Post by Andre Bremer
Im Allgemeinen wird es eher so aussehen, dass sich ein Konkursverwalter
um Gebäude und Maschinen kümmern wird, um dieses Gut bestmöglichst im
Sinne der Gläubiger zu veräußern.
Und wenn "bestmöglich" (ohne Superlativ) erwartungsgemäß "nichts
bringt" bzw. nur Peanuts? Wie es der Realität entspricht?
Post by Andre Bremer
Falls der Staat diese kostenlos
übernehmen dürfte wäre das schlicht Enteignung. Natürlich funktioniert
das ein paar Jahrzehnte lang, aber anscheinend liegt für manche Leute
die DDR-Erfahrung bereits zu lange zurück...
Wenn Du noch erläutern könntest, was das mit "DDR" zu tun haben
soll...

(Wurde "Karstadt" (Arcandor) "enteignet", noch gar "von der DDR"? Da
gibt es nun einen neuen Eigentümer. Und das ist inwiefern ein
Unterschied dazu, wenn der Staat dort zu vergleichbaren Konditionen
eingestiegen wäre?)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
gUnther nanonüm
2013-01-17 22:49:36 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Und wenn "bestmöglich" (ohne Superlativ) erwartungsgemäß "nichts
bringt" bzw. nur Peanuts? Wie es der Realität entspricht?
Hi,
bevor der dröge Staat sich auifrafft, haben schon andere Aasgeier
hingepickt.
Post by Ralf . K u s m i e r z
(Wurde "Karstadt" (Arcandor) "enteignet", noch gar "von der DDR"? Da
gibt es nun einen neuen Eigentümer. Und das ist inwiefern ein
Unterschied dazu, wenn der Staat dort zu vergleichbaren Konditionen
eingestiegen wäre?)
Der ist weniger "Eigentümer" als neuer Inhaber vieler Altverträge,
insbesondere der Mieten. Du hast echt ein kurzes Gedächnis. Der neue
Investor brachte Expertise mit und verhandelte. Hättest wohl liebergesehen,
daß Wowereit in seinen Flughafenverschwurbelungspausen auch dieses Projekt
versaubeutelt. Dann gäbs jetzt viele leerstehende grundsanierte
Innenstadtruinen mehr. Naja, noch nicht ganz fertigsaniert, vermutlich gäbs
ständige Feuerchen, wenn die unfertigen Klos Knallgase bilden...aber egal,
die Altangestellten würden eh lieber draußen fangen spielen als in der
Auffanggesellschaft zu gammeln.
--
mfg,
gUnther
gUnther nanonüm
2013-01-17 22:41:07 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Stefan Schmitz
Und dann hat der Staat den Verlust an der Backe. (Denn könnte man
trotz der hohen Löhne Gewinn mit dem Betrieb machen, gäbe der
Unternehmer nicht auf.)
Das folgt zwar nicht zwingend, aber im Prinzip hast Du recht: Das hat
dann der Staat "an der Backe". Aber er muß damit nicht zwangsläufig
(auch) Verlust machen: G/V hängt von den Belastungen ab. Der
Unternehmer könnte beispielsweise mit Kapitalkosten belastet gewesen
sein, hat also für die Betriebsmittel investiert und benötigt für
einen betriebswirtschaftlichen Gewinn einen kalkulatorischen Zins.
Hätte er die Betriebsmittel umsonst erhalten, dann wäre die
Unternehmung vielleicht trotz der Lohnhöhe rentabel.
Und genau das läge für den Staat vor: Er bekäme im Fall der
Betriebsaufgabe das Betriebskapital umsonst, müßte also nicht für
Gebäude und Maschinen bezahlen. (Die Grundstücke, so nicht
Hi,
wo aber landen dann die mit den Betriebsmitteln abgesicherten Kredite? Sind
doch systemrelevant...
Post by Ralf . K u s m i e r z
gemietet/gepachtet, sondern Eigentum des Unternehmers, mögen für sich
genommen werthaltig sein. Aber es ist gut vorstellbar, daß ihr
Verkehrswert dennoch <= 0 ist, weil für ihre (anderweitige) Nutzung
zunächst der vorhandene Gebäudebestand rückgebaut werden müßte und die
Kosten dafür den Wert des "sauberen" Grundstücks auf null oder mehr
mindern würden - anders, wenn die Zweckbestimmung erhalten bliebe und
die vorhandenen Anlagen weitergenutzt würden.
Oder ganz einfach die bereits ausstehende Lohnsumme sowie das unsichtbar
verduftende Knoffhoff...
sonst sammelst Du nur die Weihnachtsbaumbindereien ein.
Post by Ralf . K u s m i e r z
(Das ist übrigens nicht an den Staat gebunden: Es ist gängige Praxis,
in einem Konkursfall ein Unternehmen durch einen Schuldenschnitt zu
sanieren. Oft tritt dabei ein neuer Unternehmer auf, aber das ist
nicht zwingend erforderlich und im Zusammenhang auch nicht bedeutsam.)
das ist es sogar sehr. Warst wohl noch nie involviert in sowas.
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Stefan Schmitz
Welchen Vorteil das Betreiben unrentabler Betriebe durch den Staat
gegenüber Sozialleistungen hat, müsstest du noch erklären.
Das ist einfach: In dem einen Fall hat der Staat nur die Kosten. Im
anderen erhält er dafür zusätzlich marktfähige Produkte.
wie man gut bei der DDR sehen konnte. All die Leckereien und Fernreisen und
was sonst die rührige Werbeindustrie dort staatlich in den Markt preßte,
kein Wunder, daߎdie wenigen Privatunternehmer nicht mitkamen, deren
Produkte waren eben zu schlecht und zu teuer. Dumm nur, daß beim Mauerbau
jemand den Plan verkehrtherum gehalten hat, gell?
--
mfg,
gUnther
Enrico Dörre
2013-01-13 21:36:49 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Dirk Wagner
Post by Stefan Schmitz
Die Stellplatzzahl ist schon so kalkuliert, dass nicht jeder Bewohner
ein Auto hat. Ein vorgeschriebener Stellplatz darf dann eben nur an
Autobesitzer vermietet werden.
Da ging doch kürzlich was von Sozialwohnungen in München durch die
Presse.
Dort weigerte sich das Sozialamt / die Arbeitsargentur einem Harz IV
Empfänger (ohne Auto) die Kosten von 80 Euro / Monat für den Stellplatz
zu übernehmen.
Der Stellplatz gehörte aber verpflichtend zur Wohnung...
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Ganz im Gegenteil. In München sind die Mieten hoch und der ÖPNV gut
ausgebaut, weiterhin kommt man mit dem Auto gar nicht überall hin (z.B.
wo parkt man sein Auto am Arbeitsplatz?) also haben viele Leute kein
Auto. Weiterhin sind viele Wohnungen recht klein weil es viele Singles
gibt aber zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz. Auf dem Land wo
Sohnemann ab dem 18. Geburtstag ein Auto hat und die Eltern zwei Autos
und die Stellplätze billig sind da wird man einen Stellplatz schnell
los. In München dagegen haben selbst Zweipersonenhaushalte oft nur ein
Auto und den Spaßtwizzy oder Cabrio leisten sich auch die wenigsten und
somit besteht in Wohngebieten mit guter ÖPNV-Anbindung häufig wenig
Nachfrage nach Stellplätzen.
Anders sieht es in der Innenstadt aus, da gibt es historisch bedingt
nicht genug Parkplätze und so kann man z.B. am Sendlinger Tor auch
locker 180€+USt. für einen Stellplatz zahlen.

Grüße

Enrico
Stefan Schmitz
2013-01-14 22:57:59 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Wolfgang May
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Ganz im Gegenteil. In München sind die Mieten hoch und der ÖPNV gut
ausgebaut, weiterhin kommt man mit dem Auto gar nicht überall hin (z.B.
wo parkt man sein Auto am Arbeitsplatz?) also haben viele Leute kein
Auto. Weiterhin sind viele Wohnungen recht klein weil es viele Singles
gibt aber zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz. Auf dem Land wo
Sohnemann ab dem 18. Geburtstag ein Auto hat und die Eltern zwei Autos
und die Stellplätze billig sind da wird man einen Stellplatz schnell
los. In München dagegen haben selbst Zweipersonenhaushalte oft nur ein
Auto und den Spaßtwizzy oder Cabrio leisten sich auch die wenigsten und
somit besteht in Wohngebieten mit guter ÖPNV-Anbindung häufig wenig
Nachfrage nach Stellplätzen.
Anders sieht es in der Innenstadt aus, da gibt es historisch bedingt
nicht genug Parkplätze und so kann man z.B. am Sendlinger Tor auch
locker 180¤+USt. für einen Stellplatz zahlen.
Und wie kommt es zu Preisen von 80 Euro für überflüssige Parkplätze?
Enrico Dörre
2013-01-19 10:40:52 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Enrico Dörre
Post by Wolfgang May
In Gegenden, wo solche Preise fuer Stellplaetze verlangt werden, sollte
es einfach sein, diesen weiterzuvermieten.
Ganz im Gegenteil. In München sind die Mieten hoch und der ÖPNV gut
ausgebaut, weiterhin kommt man mit dem Auto gar nicht überall hin (z.B.
wo parkt man sein Auto am Arbeitsplatz?) also haben viele Leute kein
Auto. Weiterhin sind viele Wohnungen recht klein weil es viele Singles
gibt aber zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz. Auf dem Land wo
Sohnemann ab dem 18. Geburtstag ein Auto hat und die Eltern zwei Autos
und die Stellplätze billig sind da wird man einen Stellplatz schnell
los. In München dagegen haben selbst Zweipersonenhaushalte oft nur ein
Auto und den Spaßtwizzy oder Cabrio leisten sich auch die wenigsten und
somit besteht in Wohngebieten mit guter ÖPNV-Anbindung häufig wenig
Nachfrage nach Stellplätzen.
Anders sieht es in der Innenstadt aus, da gibt es historisch bedingt
nicht genug Parkplätze und so kann man z.B. am Sendlinger Tor auch
locker 180¤+USt. für einen Stellplatz zahlen.
Und wie kommt es zu Preisen von 80 Euro für überflüssige Parkplätze?
"Sie wollen die Wohnung? Dann müssen sie den Stellplatz mit nehmen,
meinetwegen können sie ihn weitervermieten. Wenn sie ohne Stellplatz
mieten wollen müssen sie sich eine andere Wohnung suchen, da draussen
warten noch 20 Leute".
Das wird sich schon manch einer geärgert haben das er nur billiger oder
gar nicht weitervermieten konnte.

Grüße

Enrico
Stefan Schmitz
2013-01-13 16:27:32 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Da ging doch kürzlich was von Sozialwohnungen in München durch die
Presse.
Dort weigerte sich das Sozialamt / die Arbeitsargentur einem Harz IV
Empfänger (ohne Auto) die Kosten von 80 Euro / Monat für den Stellplatz
zu übernehmen.
Der Stellplatz gehörte aber verpflichtend zur Wohnung...
Wenn man die Wohnung nur mit Garage mieten kann, wieso sind die
Garagenkosten separat ausgewiesen?
Dirk Wagner
2013-01-13 17:07:11 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wenn man die Wohnung nur mit Garage mieten kann, wieso sind die
Garagenkosten separat ausgewiesen?
Z.B. weil die Kosten pro Stellplatz fix sind, die Miete der Wohnung aber
über den Quadratmeterpreis berechnet wird?

Ciao

dirk
Jens Müller
2013-01-21 09:49:53 UTC
Permalink
Post by Dirk Wagner
Post by Stefan Schmitz
Wenn man die Wohnung nur mit Garage mieten kann, wieso sind die
Garagenkosten separat ausgewiesen?
Z.B. weil die Kosten pro Stellplatz fix sind, die Miete der Wohnung aber
über den Quadratmeterpreis berechnet wird?
Mag ja sein, dass die so berechnet wird. Fix ist die aber trotzdem auch.

Gruß Jens
Dirk Wagner
2013-01-21 10:44:34 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Mag ja sein, dass die so berechnet wird. Fix ist die aber trotzdem auch.
Nee.

Mieten werden z.B. ab und zu erhöht. Im Regelfall um einen bestimmten
Prozentsatz. Und die Miete für den Stellplatz wird nicht automatisch
erhöht, wenn auch die Miete für den Wohnraum erhöht wird...

Oder nach Renovierungen wird der Preis pro Quadratmeter um einen
bestimten Betrag erhöht - z.B. wenn neue Fenster eingebaut wurden.
Auch diese Kosten kann man schlecht auf die Miete für den Stellplatz
umlegen...

Ciao

dirk

Ciao

dirk
Hans Beiger
2013-01-15 19:56:45 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Hans CraueI
Blödsinn: Für ein Auto war darin kein Platz mehr.

Das ist der springende Punkt.

Hans Beiger
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2013-01-16 17:13:47 UTC
Permalink
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Hans CraueI
Blödsinn:  Für ein Auto war darin kein Platz mehr.
Das ist der springende Punkt.
Der springende Punkt und das hinkende Komma sind doch eher, dass
dieser Staat es wirklich fuer noetig haelt, solche Lappalien zu regeln
und durch extra dafuer geschaffene Drohnenbehoerden zu ueberwachen. So
ein Staat MUSS pleite gehen.
In den USA sind Weltkonzerne aus Garagen erstanden. Hier wuerde das
Bauamt anruecken und die Nerds, die in der elterlichen PRIVATEN!!!!
Garage einen beseren Computer zusammenloeten, abfuehren.
Hans Beiger
2013-01-18 14:34:56 UTC
Permalink
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Der springende Punkt und das hinkende Komma sind doch eher, dass
dieser Staat es wirklich fuer noetig haelt, solche Lappalien zu regeln
und durch extra dafuer geschaffene Drohnenbehoerden zu ueberwachen. So
ein Staat MUSS pleite gehen.
In den USA sind Weltkonzerne aus Garagen erstanden. Hier wuerde das
Bauamt anruecken und die Nerds, die in der elterlichen PRIVATEN!!!!
Garage einen beseren Computer zusammenloeten, abfuehren.
Glaubst wenigstens du selbst an diesen Blödsinn?
Enrico Dörre
2013-01-19 10:53:26 UTC
Permalink
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Hans Beiger
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Hans CraueI
Blödsinn: Für ein Auto war darin kein Platz mehr.
Das ist der springende Punkt.
Der springende Punkt und das hinkende Komma sind doch eher, dass
dieser Staat es wirklich fuer noetig haelt, solche Lappalien zu regeln
und durch extra dafuer geschaffene Drohnenbehoerden zu ueberwachen. So
ein Staat MUSS pleite gehen.
Diese Fälle dürften eine verschwindend geringe Anzahl sein.

Ich weiß Du brauchst den Staat nicht, warum wanderst Du nicht nach
Somalia aus?
Du bist doch der Allererste der die Polizei ruft wenn Du einen Kratzer
im Lack hast oder der Nachbar um zwei Uhr Schlagzeug spielt.
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
In den USA sind Weltkonzerne aus Garagen erstanden. Hier wuerde das
Bauamt anruecken und die Nerds, die in der elterlichen PRIVATEN!!!!
Garage einen beseren Computer zusammenloeten, abfuehren.
Die Schaffung von Stellplätzen gehört seit den 30ern zum Baurecht. Eine
Garage muss nicht gebaut werden um sie anders als Bestimmt zu nutzen.
Wenn Du dagegen mehr Garagen baust als gefordert kannst Du darin machen
was Du willst.
Das ist genau das selbe wie das Du in einem Wohngebiet keine Industrie
ansiedeln darfst oder als Wohnraum gewidmete Fläche als Büro vermieten
darfst.
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2013-01-20 09:01:59 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Hans CraueI
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dem Besitzer einer Garage in
Hans CraueI
Blödsinn:  Für ein Auto war darin kein Platz mehr.
Das ist der springende Punkt.
Der springende Punkt und das hinkende Komma sind doch eher, dass
dieser Staat es wirklich fuer noetig haelt, solche Lappalien zu regeln
und durch extra dafuer geschaffene Drohnenbehoerden zu ueberwachen. So
ein Staat MUSS pleite gehen.
Diese Fälle dürften eine verschwindend geringe Anzahl sein.
Nein, diese Faelle gehen in die hunderttausende. Alles wird doch heute
schon durch Extrabehoerden ueberwacht, bzw verwaltet. Von Deiner
Kanalisation bis zum Schornstein kuemmern sich alle moeglichen
staatlichen Drohnen darum, dass Du auch ja alles richtig machst.
Zumindest tun sie so und halten fuer ihre "Dienste" die Hand auf.
Post by Enrico Dörre
Ich weiß Du brauchst den Staat nicht, warum wanderst Du nicht nach
Somalia aus?
Du bist doch der Allererste der die Polizei ruft wenn Du einen Kratzer
im Lack hast oder der Nachbar um zwei Uhr Schlagzeug spielt.
Ich hab in meinem ganzen Leben noch nicht die Polizei gerufen, ausser,
als ich mal Unfallzeuge war und das ganze abgesichert werden musste,
weil es an ner unuebersichtlichen Stelle war und alle
Unfallbeteiligten vollkommen neben sich standen. Aber selbst das ging
dann doch irgendwie und bis die Rennleitung nach ca ner dreiviertel
Stunde endlich da war, haette sie eigentlich auch gar nicht mehr
kommen brauchen. Soviel zu unserem tollen Staat und wie sehr ich ihn
"brauche".
Es ist schon immer wieder interesant, wie ihr Etatisten uns
Libertaeren eure Fehler anzuhaengen versucht. Das klapt aber nicht.
Post by Enrico Dörre
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
In den USA sind Weltkonzerne aus Garagen erstanden. Hier wuerde das
Bauamt anruecken und die Nerds, die in der elterlichen PRIVATEN!!!!
Garage einen beseren Computer zusammenloeten, abfuehren.
Die Schaffung von Stellplätzen gehört seit den 30ern zum Baurecht. Eine
Garage muss nicht gebaut werden um sie anders als Bestimmt zu nutzen.
Jawoll. In den 30ern wurden auch Eheschliessungen zwischen Ariern und
Juden gesetzlich verrrboooten!.
Aber genau das ist das Problem hier. Ein Gesetz kann noch so
schwachsinnig sein, es wird in Deutschland immer genug Mitlaeufer
geben, die es dennoch irgendwie durchsetzen.
Post by Enrico Dörre
Wenn Du dagegen mehr Garagen baust als gefordert kannst Du darin machen
was Du willst.
Anscheinend nicht. Hier wurde, soweit ich das Urteil verstand,
aufgrund einer blossen Formalie (Nutzugsrecht im Baurecht)
entschieden.
Ob da aktuell Bedarf besteht, ob der Garagenmieter ein Auto hat, etc,
wurde nicht geprueft, weils nach dem Bauunrecht nicht wichtig ist.
Allein ein depperter §, der vielleicht auch noch aus der Nazizeit
stammt, zaehlte.
Post by Enrico Dörre
Das ist genau das selbe wie das Du in einem Wohngebiet keine Industrie
ansiedeln darfst oder als Wohnraum gewidmete Fläche als Büro vermieten
darfst.
Ja, eben. Also vollkomener Schwachsinn, der ersatzlos abgeschafft
gehoert. Reine staatliche Willkuereingriffe in das private Eigentum
und seine Nutzung. Und der von mir genannte Grund,zusammen mit einigen
weiteren Staatsschikanen, weswegen sich eher anderswo innovative
Unternehmen bilden.

80-90% aller deutschen Bundes- und Landesgesetze muessten wegfallen,
dito mindestens 2/3 der ganzen Kommunalsatzungen und dieses Land
wuerde ein zweites Wirtschaftswunder erleben.
So gehts halt munter weiter in die Pleite, aber hauptsache, man hat
einen sinnlosen Rechtstreit gefuehrt.
Stefan Schmitz
2013-01-20 14:54:43 UTC
Permalink
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Enrico Dörre
Das ist genau das selbe wie das Du in einem Wohngebiet keine Industrie
ansiedeln darfst oder als Wohnraum gewidmete Fläche als Büro vermieten
darfst.
Ja, eben. Also vollkomener Schwachsinn, der ersatzlos abgeschafft
gehoert. Reine staatliche Willkuereingriffe in das private Eigentum
und seine Nutzung.
Du wirst also nicht protestieren, wenn in deiner Nachbarschaft eine
Chemiefabrik entsteht?
Oder wenn in der Wohnung über dir den ganzen Tag eine Kreissäge läuft?
Frank "Panzerschaffer" Schaffer
2013-01-22 09:46:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Frank "Panzerschaffer" Schaffer
Post by Enrico Dörre
Das ist genau das selbe wie das Du in einem Wohngebiet keine Industrie
ansiedeln darfst oder als Wohnraum gewidmete Fläche als Büro vermieten
darfst.
Ja, eben. Also vollkomener Schwachsinn, der ersatzlos abgeschafft
gehoert. Reine staatliche Willkuereingriffe in das private Eigentum
und seine Nutzung.
Du wirst also nicht protestieren, wenn in deiner Nachbarschaft eine
Chemiefabrik entsteht?
Nein, warum sollte ich?

Wenn es mir nicht passt, koennte ich den Laden hoechstens aufkaufen
und eine Lilablumenspielwiesefuernamenstanzendewalldorfschueler_innen
daraus machen.
Ansonsten PECH!
Post by Stefan Schmitz
Oder wenn in der Wohnung über dir den ganzen Tag eine Kreissäge läuft?
Die hoer ich eh nicht, weil den ganzen Tag Manowar und Sabaton auf
Vollgas laufen. :-P


Aber Du hast den Grundbegriff persoenlicher Freiheit und
Eigenverantwortung nicht mal ansatzweise verstanden. Du gehst davon
aus, dass jeder in seinem Vorgarten eine Chemiefabrik bauen wuerde,
nur um den Nachbarn zu aergern oder dass jeder sofort seine Kreissaege
anwerfen wuerde, nur weil ein quasi enteignendes Bauunrecht komplett
abgeschaft wuerde. Das tut aber praktisch niemand. Wenn, dann sind es
die selben misanthropen Etatisten, die anderen die Buettel auf den
Hals hetzen, weil in ner fremden Garage ein Trampolin steht.

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