Post by Johann MayerwieserIch denke, sinnvoll. Im Prinzip ist man scheller weg als bei
Ampelregelung.
Es kommt, wie fast immer im Leben, darauf an.
Der Kreisverkehr hat theoretisch-konzeptionell den Vorzug, dass er sich
automatisch leert und somit ständig neuen, freien Verkehrsraum schafft.
Damit sich diese theoretisch-konzeptionellen Vorteile auch praktisch
einstellen, sind mehrere Voraussetzungen erforderlich:
1. Eine Vorfahrtregelung "Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt", die es so
bis in die 1960er-Jahre auch kraft Gesetzes (StVO) gab. Zeichen 215 war
für sich genommen vorfahrtgewährend (wie übrigens auch Zeichen 401). Es
gab dann eine weitgehende Änderung der StVO zum Zwecke der
internationalen Harmonisierung. Seitdem muß die vorfahrtgewährende
Wirkung des Kreisverkehrs aufwendig durch Zeichen 203 und 301 an jeder
Ausfahrt hergestellt werden.
2. Eine Blinkregelung, wie sie in D besteht. Nur dann weiß der
Einfahrende, dass der Ausfahrende den Kreis an der nächsten Ausfahrt
verlassen wird und er gefahrlos einfahren kann. In Frankreich scheint es
eine solche Regelung nicht zu geben (mit Sicherheit weiß ich das aber
nicht); In der täglichen Praxis wird der Kreisverkehr dort "blinkmäßig"
wie das Geradeausfahren, Links- oder Rechtsabbiegen in einer normalen
Kreuzung behandelt. In bezug auf das bevorstehende Ausfahren ist das
weit weniger informativ, weil die Kenntnis, was konkret
"Geradeausfahren, Links- oder Rechtsabbiegen" ist, ja die Kenntnis
voraussetzt, wo der andere eingefahren ist - und das weiß man bei den in
F landestypisch großen Kreisverkehren und bei dichtem Verkehr natürlich
nicht immer. Die deutsche Blinkregelung ist schon OK, sie muss aber auch
überwacht und durchgesetzt werden. Das geschieht in D meist nicht.
3. Früher stand es mal in der VV zur StVO: Kreisverkehr nur da wo
wenigstens in den "kreuzenden" Hauptrichtungen etwa gleich großes
Verkehrsaufkommen herrscht. Ist das nicht der Fall, entstehen lange
Schlangen an einzelnen Ausfahrten.
4. Last but not least treten die verkehrsverflüssigenden Vorteile des
Kreisverkehrs nur ein, wenn er ausreichend groß ist. Ist er, wie oft in
D, zu klein, kann das Blinksignal für bevorstehendes Ausfahren erst
strecken- und zeitmäßig sehr kurz vor der Ausfahrt gesetzt werden. Dass
der andere jetzt ausfahren will, weiß ich praktisch erst, wenn er es
auch tut. Dazu brauche ich keinen Kreisverkehr. An einer "normalen"
Kreuzung wäre das Blinksignal für bevorstehendes Rechtsabbiegen oft sehr
viel früher gesetzt worden - mit dem entsprechenden Informationsgewinn
für den kreuzenden Verkehr.
Sind dieser vier Bedingungen nicht gegeben, kann der Kreisverekhr seine
systemtypischen verkehrsverflüssigenden Vorteile nicht ausspielen.
Wolfgang