Discussion:
Darf man hier parken?
(zu alt für eine Antwort)
Christian Becher
2008-09-08 19:21:14 UTC
Permalink
Hallo,

diese Schilderkombination habe ich in Fürth in der Innenstadt entdeckt:

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Darf man hier nun parken oder nicht? Beziehen sich die Uhrzeiten darauf wann
man parken darf und wann man nicht parken darf?
Eigentlich bezieht sich ein Zusatzschild doch immer über das Schild direkt
darüber, und das würde ja bedeuten Parkverbot zu den genannten Zeiten...
sprich nachts dürfte man dort parken. Allerdings gibt das Schild "Mit
Parkschein" dann ja gar keinen Sinn mehr, wenn es sich auf das Parkverbot
bezieht ;-)

gruß,
Christian
HaJo Hachtkemper
2008-09-08 19:57:02 UTC
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Halli-Hallo!
Post by Christian Becher
http://666kb.com/i/b1y0hu2cf19crgd2v.jpg
Darf man hier nun parken oder nicht?
Man darf Mo-Fr 0-8 und 18-24, Sa 0-8 und 14-24 und Sonntags parken.
Mo-Fr von 8-18 und Sa von 8-14 darf man parken, wenn man keinen
Parkschein hat. Wenn man doch einen hat, darf man außerhalb der
markierten Parkstände parken; hier müßte eigentlich ein Z.1053-30 hin,
anstelle des gebastelten Zusatzschilds, allerdings wird die
Bedeutung dann auch nicht besser...
Post by Christian Becher
Beziehen sich die Uhrzeiten darauf wann
man parken darf und wann man nicht parken darf?
Sie schränken das Verbotsschild ein.
Post by Christian Becher
Eigentlich bezieht sich ein Zusatzschild doch immer über das Schild direkt
darüber, und das würde ja bedeuten Parkverbot zu den genannten Zeiten...
sprich nachts dürfte man dort parken. Allerdings gibt das Schild "Mit
Parkschein" dann ja gar keinen Sinn mehr, wenn es sich auf das Parkverbot
bezieht ;-)
Knolle einsacken, Widerspruch, Anwalt.

Ciao/HaJo
Dietmar Hollenberg
2008-09-08 21:07:44 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Sie schränken das Verbotsschild ein.
Genau das tun sie. Dementsprechend ist das Halten *mit* Parkschein
innerhalb der markierten Parkstände zu den angebenen Zeiten *verboten*.
Ergo ist es *ohne* Parkschein oder *außerhalb* der markierten Parkstände
erlaubt. Außerhalb der angegebenen Zeiten gibt es überhaupt kein Verbot.

Müssen solche Leute, die das Recht und die Aufgabe haben, hoheitliche
und bußgeldbewehrte Anordnungen zu treffen, nicht wenigstens einen
Halbtages-Crashkurs StVO-Auffrischung machen? Ich bin mir ziemlich
sicher, daß die formulierte Anordnung nicht die ist, die gemeint ist.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Wolfgang Fieg
2008-09-09 05:18:12 UTC
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Post by Christian Becher
Hallo,
http://666kb.com/i/b1y0hu2cf19crgd2v.jpg
Darf man hier nun parken oder nicht? Beziehen sich die Uhrzeiten darauf wann
man parken darf und wann man nicht parken darf?
Eigentlich bezieht sich ein Zusatzschild doch immer über das Schild direkt
darüber, und das würde ja bedeuten Parkverbot zu den genannten Zeiten...
sprich nachts dürfte man dort parken. Allerdings gibt das Schild "Mit
Parkschein" dann ja gar keinen Sinn mehr, wenn es sich auf das Parkverbot
bezieht ;-)
gruß,
Christian
Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, das aber nur

- montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags voin 8 bis 14 Uhr
- nur für Fahrzeuge mit Parkschein
- und nur innerhalb der markierten Parkstände gilt.

Außerhalb dieser Zeiten ist das Halten und Parken erlaubt, ebenso, wenn
man keinen Partkschein gelöst hat oder außerhalb, quer oder schräg zu
den markierten Parkständen parkt.

Wolfgang
Christian Becher
2008-09-09 09:34:28 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, das aber nur
- montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags voin 8 bis 14 Uhr
- nur für Fahrzeuge mit Parkschein
- und nur innerhalb der markierten Parkstände gilt.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Halten und Parken erlaubt, ebenso, wenn
man keinen Partkschein gelöst hat oder außerhalb, quer oder schräg zu den
markierten Parkständen parkt.
Danke an alle die hier geantwortet haben. Ich habe dort an einem Werktag
mittags innerhalb der makierten Fläche mit Parkschein geparkt, ich nehme an
ich hätte dafür ein Knöllchen bekommen können. Wenn ich mir den Euro für den
Parkschein gespart hätte, hätte ich dagegen nichts zu befüchten gehabt -
richtig? ;-))

Schade daß ich in dieser Stadt wohl so schnell nicht mehr sein werde - aber
theoretisch kann man sich dort dann ohne Parkschein bzw. außerhalb der
makierten Flächen hinstellen, das Knöllchen abwarten, Widerspruch einlegen,
und bekommt dann 100% Recht? Oder kann der Richter argumentieren mit "Sie
wußten doch ganz genau was gemeint war"?

gruß,
Christian
Post by Wolfgang Fieg
Post by Christian Becher
Hallo,
http://666kb.com/i/b1y0hu2cf19crgd2v.jpg
Darf man hier nun parken oder nicht? Beziehen sich die Uhrzeiten darauf
wann man parken darf und wann man nicht parken darf?
Eigentlich bezieht sich ein Zusatzschild doch immer über das Schild
direkt darüber, und das würde ja bedeuten Parkverbot zu den genannten
Zeiten... sprich nachts dürfte man dort parken. Allerdings gibt das
Schild "Mit Parkschein" dann ja gar keinen Sinn mehr, wenn es sich auf
das Parkverbot bezieht ;-)
gruß,
Christian
Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, das aber nur
- montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags voin 8 bis 14 Uhr
- nur für Fahrzeuge mit Parkschein
- und nur innerhalb der markierten Parkstände gilt.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Halten und Parken erlaubt, ebenso, wenn
man keinen Partkschein gelöst hat oder außerhalb, quer oder schräg zu den
markierten Parkständen parkt.
Wolfgang
Dietmar Hollenberg
2008-09-09 11:26:33 UTC
Permalink
Post by Christian Becher
Oder kann der Richter argumentieren mit "Sie
wußten doch ganz genau was gemeint war"?
Je nachdem, an welchen Richter du gerätst, wird er genau so
argumentieren. Und vermutlich derselbe Richter wird sich strengstens
verbitten, daß ein Autofahrer in einer anderen Situation die
Beschilderung interpretiert, z.B. vergessenes Baustellenwarnschild mit
Beschränkung, aber ohne Baustelle.

Recht haben heißt nicht Recht bekommen.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Walter Janné
2008-09-09 23:13:16 UTC
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Post by Christian Becher
Post by Wolfgang Fieg
Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, das aber nur
- montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags voin 8 bis 14 Uhr
- nur für Fahrzeuge mit Parkschein
- und nur innerhalb der markierten Parkstände gilt.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Halten und Parken erlaubt, ebenso, wenn
man keinen Partkschein gelöst hat oder außerhalb, quer oder schräg zu den
markierten Parkständen parkt.
Danke an alle die hier geantwortet haben. Ich habe dort an einem Werktag
mittags innerhalb der makierten Fläche mit Parkschein geparkt, ich nehme an
ich hätte dafür ein Knöllchen bekommen können. Wenn ich mir den Euro für den
Parkschein gespart hätte, hätte ich dagegen nichts zu befüchten gehabt -
richtig? ;-))
Richtig. :o)

Beachte bitte auch, daß diese Anordnung nur links vom Schild gilt.
Rechts darfst Du auch _mit_ Parkschein während der angegebenen Zeiten
und _innerhalb_ der markierten Parkflächen Parken oder Halten. Und zu
anderen Zeiten und auf anderen Flächen auch. Es sei denn, außerhalb des
Bildes befinden sich für recjts noch andere Einschränkungen.

walter
--
Erstaunlich viele Kinder in den 60er und 70er Jahren überlebten obwohl
sie morgens das Haus zum Spielen verließen.
Henning Koch
2008-09-09 16:53:57 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Post by Christian Becher
http://666kb.com/i/b1y0hu2cf19crgd2v.jpg
Darf man hier nun parken oder nicht? Beziehen sich die Uhrzeiten darauf wann
man parken darf und wann man nicht parken darf?
Eigentlich bezieht sich ein Zusatzschild doch immer über das Schild direkt
darüber, und das würde ja bedeuten Parkverbot zu den genannten Zeiten...
sprich nachts dürfte man dort parken. Allerdings gibt das Schild "Mit
Parkschein" dann ja gar keinen Sinn mehr, wenn es sich auf das Parkverbot
bezieht ;-)
gruß,
Christian
Es handelt sich um ein eingeschränktes Haltverbot, das aber nur
- montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags voin 8 bis 14 Uhr
- nur für Fahrzeuge mit Parkschein
- und nur innerhalb der markierten Parkstände gilt.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Halten und Parken erlaubt, ebenso, wenn
man keinen Partkschein gelöst hat oder außerhalb, quer oder schräg zu
den markierten Parkständen parkt.
genau das wird durch das Schild nicht verboten, ob es erlaubt ist
hängt von einigen anderen Faktoren ab!

So gibt es hier in der Stadt öfter die Situation, dass mit einem
eingeschränkten Halteverbot das "Halten" erst erlaubt wird, weil es
ansonsten z.B. durch Zeichen 297 veroten wäre.
Dietmar Hollenberg
2008-09-09 18:02:23 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
genau das wird durch das Schild nicht verboten, ob es erlaubt ist
hängt von einigen anderen Faktoren ab!
So gibt es hier in der Stadt öfter die Situation, dass mit einem
eingeschränkten Halteverbot das "Halten" erst erlaubt wird, weil es
ansonsten z.B. durch Zeichen 297 veroten wäre.
Was nicht durch ein anders Zeichen oder generell durch die StVO verboten
ist, ist erlaubt. Auf dem Bild gibt es kein anderes Zeichen, also
erfinde keine nicht vorhandenen Fakten.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Stefan Pohlmann
2008-09-11 16:08:19 UTC
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Post by Dietmar Hollenberg
Post by Henning Koch
genau das wird durch das Schild nicht verboten, ob es erlaubt ist
hängt von einigen anderen Faktoren ab!
So gibt es hier in der Stadt öfter die Situation, dass mit einem
eingeschränkten Halteverbot das "Halten" erst erlaubt wird, weil es
ansonsten z.B. durch Zeichen 297 veroten wäre.
Was nicht durch ein anders Zeichen oder generell durch die StVO verboten
ist, ist erlaubt. Auf dem Bild gibt es kein anderes Zeichen, also
erfinde keine nicht vorhandenen Fakten.
Welche nicht vorhandenen Fakten hat er denn erfunden?
--
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